Hallo zusammen!
Also, mein FA hat mir ein Beschäftigungsverbot nach §3 Mutterschutzgesetz erteilt. Von meinem Arbeitgeber bekam ich promt ein Schreiben wo ER der Meinung ist ich könne eine leichtere Tätigkeit ausfühern. Nach Rücksprache mit demFA, der dies ablehnt, bekam ich nicht den mir zustehenden durchschnitts Lohn der letztn drei Monate vor Beginn der SS, weil mein Chef meint wenn ich nicht mal eine leichtere Tätigkeit ausführen kann, müsse ich so krank sein, und damit Krankengeld beziehen!
Er meinte wenn mein Arzt das Verbot aufrecht erhält, würde er dies durch den MDK prüfen lassen! (ist doch auch sein recht, oder??) Aber die ganze Sache macht mich total fertig, will doch nur das es meinem Wurm gut geht, und das wir ein gesundes Kind bekommen!
Hat jemand auch schon solch eine Erfahrung gemacht, wie bist du damit umgegangen??
Danke fürs "zuhören"
Kommentare
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Warum wurde das Arbeitsverbot erteilt? Welche Tätigkeit sollst/kannst du nun lt. Aussagen deines Chefs machen?
:byebye01:
Gisela
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Ich denke, dass die Situation gerade ziemlich schwer für Dich ist, erstmal die Sorge um Dein Baby und dann auch noch so was...
Ich kenne mich zwar mit dem Arbeitsrecht nur peripher aus, aber was soll Dir passieren? Du befolgst die Anweisungen Deines Arztes, und der wird Dich nicht ohne Grund krank geschrieben haben. Wenn Dein Chef sich beschweren möchte soll er das doch tun, Dein Arzt wird sich schon zu wehren und Dich zu beschützen wissen.
Soweit ich weiss, darf man mit einem Attest nicht einmal in die Arbeit fahren, weil Du dann bsp. auch auf dem Weg gar nicht versichert wärst.
Das allerwichtigste bist doch jetzt Du und das Baby, daran würde ich jetzt denken!!!
Vielleicht hilft Dir eine Beratungsstelle wegen des Lohns, vielleicht bist Du rechtsschutzversichert? Wenn er Dir bereits einen gekürzten Lohn überwiesen hat, musst Du wahrscheinlich rechtlich vorgehen...
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@mondenkind: Ich bin auch aus der Pflege und kenne solche Sachen.
Bitte wende dich ans Gewerbeaufsichtsamt, die helfen dir weiter.
Eigentlich mußt du bei denen auch schon gemeldet sein.
Dann kannst du wenn es ganz hart kommt noch zur Gewerkschaft gehen wenn du dort MItglied bist und dir dort Rechtsbeistand holen. Auch der BEtreibsrat kann dir helfen. ;-)
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letzlich laufen solche fragestellungen also immer darauf hinaus, ob mutter oder kind bei fortdauer der beschäftigung gefährdet sind oder ob eine krankheit vorliegt. liegt beides vor gibt die rechtsprechung den auswirkungen der krankheit den vorzug.
das bundesarbeitsgericht hat folgendes entscheiden:
wann dagegen eine krankheit vorliegt gilt folgendes laut bundesarbeitsgericht:
insgesamt ist die angelegenheit so komlex, dass sie in juristischer sicht ärzte überfordern kann, möglicherweise auch arbeitgeber. ein absolutes beschäftigungsverbot bedeutet zunächst, dass du gar nicht arbeiten musst. da gibt es nichts rumzudeuteln. dein arbeitgeber kann aber verlangen, dass ein zweiter arzt den befund bestätigt, jedenfalls dann, wenn du dieser untersuchung aufgrund deines gesundheitszustandes nachkommen kannst.
hier bei deinem konkreten fall sieht es so aus, dass dein beschaftigungsverbot nicht allein auf einer gefährdung für mutter und kind beruht, sondern vor allem auf vorzeitigen wehen, herzrythmusstörung, blutdruckspitzen und einer augeprägten lumboischialgie. das sind sachen, wegen denen du auch ohne schwangerschaft krankgeschrieben werden würdest. insofern handelt dein arbeitgeber hier nicht falsch, wenn er dir nur leistungen für den krankheitsfall zugesteht.
d.