Hallo zusammen!
Hab da mal wieder ein Problem!
Gestern hat mich nach langer Zeit mein Chef angesprochen und gemeint, dass er meinen Arbietisvertrag ändern müsse. Und zwar würde es vor allem weniger Gehalt für mich bedeuten. Habe den jetzigen Vertrag schon unverändert 1 Jahr und 9 Monate.
Meine Frage: Jetzt bin ich sozusagen *nur* noch bis ca. Mitte Februar im Geschäft. Darf er jetzt zu meinen ungunsten den Arbeitsvertrag ändern?
Wahrscheinlich hat er letztens gesehen, dass ich noch bis zum Mutterschutz ca. 39 Tage Urlaub habe und somit registriert, dass ich ja bald nicht mehr im Büro bin. Aber was soll das? Ich habe den Urlaub ja schließlich auch noch nicht nehmen können und war bei der Arbeit.
Habe am Freitag ein Gespräch bei ihm und wollte vorher so eure Meinungen darüber hören....
Viele Grüße
Levi
Kommentare
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Beim Gewerbeaufsichtsamt müßtest du übrigens eh gemeldet sein, dazu ist dein Arbeitgeber verpflichtet.
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Danke für den Tipp!
Werde mich am Montag gleich mal erkundigen.
Eigentlich hätte am Freitag ein Gespräch stattfinden müssen, aber mein Chef hat den Termin vergessen und schon einen anderen Termin wahrnehmen müssen. Toller Chef :mad:
Liebe Grüße
Levi
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An deiner Stelle würde ich mich auf keinerlei Diskussion einlassen!
:byebye01:
Gisela
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Eine Änderungskündigung ist nur unter den Voraussetzungen des KSchG zulässig und da du schwanger bist - gar nicht!
"Die Änderungskündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Ausnahmsweise ist mit Zustimmung der Gewerbeaufsicht die Kündigung zulässig. Vgl. § 9 Mutterschutzgesetz"
Eine einfache einsetige Vertragsänderung, wie ihm das vorschwebt, gibt es nicht. Er kann das nur als Änderungskündigung machen, dh, er sagt, ihr schließt einen Vertrag unter den geänderten Bedungungen NEU ab oder du bist ganz gekündigt. Dies ist aber nicht in der Schwangerschaft, jedenfalls nur in Ausnahmefällen möglich und auch sonst geht es nur, wenn es durch das KSchG zulässig ist.
Lass dich nicht darauf ein!!!!!