Gesetzliche Bestimmungen? Urlaub für den Vater...

bearbeitet 11. 11. 2005, 14:20 in Plauderecke
Hallo miteinander!

Ich bin froh, dieses Forum gefunden zu haben, ich brauche dringend einen Rat und hoffe, Ihr könnt mir vielleicht helfen?

Ich erwarte ein Baby, es könnte jeden Moment soweit sein, ich bin schon 3 Tage über dem Termin.
Von Anfang an war klar, dass es eine Hausgeburt werden soll.
Daher bin ich auf meinen Mann angewiesen, damit er uns nach der Geburt umsorgen und helfen kann.
Er hat dies auch schon Monate vorher bei seinem Arbeitgeber angekündigt, dass er nach der Geburt eine Woche Urlaub braucht, und er das Datum aber nicht genau bestimmen kann. Er hat dann offiziell ab dem Geburtstarmin Urlaub eingereicht und es wurde abgesprochen, dass er diesen bei Bedarf verschieben kann.
Nun kam unser Kind natürlich nicht planmäßig und die Probleme fangen an...er arbeitet nun weiter bis zur Geburt. Aber der Arbeitgeber sagt nun ständig, er müsse sehen, wie er das hinbekommt, ob er mit Kollegen tauschen kann usw. und wenn nicht muss er eben kommen, weil sie niemand anderen haben.
Das macht mich so sauer, eine Geburt ist doch kein alltägliches Ereignis, alle wussten monatelang Bescheid - wie kann man nur so gemein sein? Diese Unsicherheit macht mich ganz fertig und mich regt dieses Verhalten so auf! Es wäre auch personalmäßig kein Problem, diese Woche zu überbrücken, wenn man denn wöllte...soviel zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland :sad:

Nun habe ich folgende Frage: gibt es die Möglichkeit für meinen Mann, sich quasi für mich krank schreiben zu lassen, so ganz legal und offiziell? Ich brauche ja wirklich seine Hilfe, da ich direkt nach der Geburt weder mich noch das Baby komplett alleine versorgen zu können.Für Kinder kann man sich ja auch krankschreiben lassen, so dachte ich vielleicht besteht die möglichkeit auch für den Ehepartner, wenn es die Situation erfordert? Es müßte aber rechtlich einwandfrei sein, damit sein Arbeitgeber ihm da keinen Strick daraus drehen kann.

Und eine zweite Frage habe ich noch: soweit ich gehört habe, steht meinem Mann nach der Geburt des Kindes Sonderurlaub zu - ist das ein Tag oder zwei? Und wo steht das, dass man was in der Hand hat?

Ich hoffe, jemand von Euch weiss Antwort. Mir macht das alles so Sorgen...

Vielen vielen Dank schonmal
Rosenrot

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oje :troest:
    Ich kann dir leider garnicht weiterhelfen. Ich frag aber mal rum, irgendwer wird doch bestimmt die Bestimmungen kennen.
    Ich wollt dir nur schnell eins sagen: wenn das Kind krank ist und die Mutter auch, dann gibt es für die Väter die sich um die Familie kümmern müssen einen speziellen Krankenschein, der bestätigt, das sie deswegen ausfallen. Ich kann mir gut vorstellen, das du/euer Kind so einen relativ schnell nach der Geburt (zur U2 sicherlich, also am 3.Lebenstag-> wie schnell muß dein Mann laut Arbeitsvertrag einen Krankenschhein bringen? Ab dem ersten Tag gleich? Oft ist es ja ab dem 3. und das würde ja zeitlich pasen!) vom KiA bekommt.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    der Sonderurlaub für die Geburt ist nur ein Tag - nämlich der Geburtstag... ;-)
    leider kann man bei der anderen Frage nichts machen - dü könntest ja ins Krankenhaus gehen :roll: dann wärest du umsorgt, das würde dir bezahlt werden. Aber dass der Vater dafür legal freibekommt, das gibt es nicht.

    Das mit dem Urlaub, das ist Sache des A-gebers, ob er da kulant ist oder nicht. Viele sind es, manche nicht :cry:

    Ein Recht auf Urlaub hat er nicht, und Selbstbeurlaubung ist ein sofortiger kündigungsgrund. Auch Vortäuschen von Krankheit ist ein Grund für eine fristlose Kündigung ;-)

    In manchen Fällen pflegt ja ein Familienangehöriger die kranke Mutter, wenn niemand anderes es tun kann - das muss aber die Kasse genehmigen, und das tut sie in den seltensten Fällen. Ruf doch mal, vielleicht lässt sich da was machen? Aber auch dann muss der Arbeitgeber sich einverstanden erklären....

    Allerdings, es gibt grad mehrere Urteile in der Hinsicht, dass die AG familienfreundlicher sein sollen. Wenn wirklich kein betrieblicher Grund besteht, dass er nicht flexibel in Urlaub geht und das ganze nur eine Frage der Organisation ist, dann müsste er eigentlich den ja schon abgesprochenen Urlaub bekommen müssen - vor Gericht käme er vielleicht damit durch, aber so ein Gesetz, in dem genau das steht, das gibt es nicht.

    Außerdem ist es für euch zu spät und ihr wollt ja nicht im nachhinein klagen, dass ihr doch im Recht wart, sondern ihr wollt jetzt was haben, was ihr vorlegen wollt. Und das gibt es nicht. :cry:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und was ist mit meinem Vorschlag, Cora? geht das nicht, weil die Mutter nicht krank ist? *auf dem Schlauch steht*
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich weiß davon nichts, dass es da einen speziellen krankenschein gibt.... :???: ich kenne diesen krankenschein, der besagt, dass die mutter jemand haben nmuss, der sie pflegt, und das macht natürelich dann am besten der Mann, der das von der krankenkasse bezahlt bekommt, aber es besteht meiner Meinung nach nicht die gesetzliche pflicht für den Arbeitgeber, ihm dafür freizugeben... ;-)

    wir fragen mal jauchzerle....ich sags ihr!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mh,also mein Kollege hat früher öfters mal so einen gehabt, wenn z.B. Frau und Kind ne Magen- Darm- Grippe hatten. Und eine Kollegin hatte auch immer mal wieder einen, wenn ihr Kind krank war. Sie war alleinerziehend und irgendeiner muß sich ja ums Kind kümmern, wenn die Betreuungsperson ausfällt oder das Kind krank ist und nicht in den Kindergarten kann.
  • TessiTessi

    62

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo, gute Nachricht:

    unsere Hebamme schreibt meinem Mann ein Attest über fünf Tage aus - das ist leider der Höchstsatz da manche Krankenkassen mit dem Argument kamen, man sei ja schließlich auch keine zwei Wochen im Krankenhaus. In diesen fünf Tagen kann Dein Mann Dich dann umhegen und pflegen, anschließend bequem seinen Urlaub nehmen...

    Eine Hausgeburt wird von der Krankenkasse zwar anerkannt, aber halt leider gleichberechtigt mit Klinikgeburten behandelt. Vielleicht wird sich da ja in Zukunft mal was ändern, wäre doch schön, denn schließlich die die Zeit des Wochenbettes enorm wichtig für die psychische und physische Gesundheit der Familie!!!

    Bei Deiner Hebamme müsste es eigentlich ebenso laufen, meine macht das schon immer so... Viel Glück!
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das, von was Ihr hier redet nennt sich "Antrag auf Haushaltshilfe".
    Den kann man erst stellen, wenn die Situation eingetreten ist. Am besten holt Ihr Euch den Antrag bei der Krankenkasse, laßt ihn von der Hebamme (sofern die KK keinen Arzt verlangt und den verlangen die meisten) ausfüllen und reicht das bei der KK ein. Die genehmigt das dann auch in den meisten Fällen. Dazu muss der Vater aber unbezahlten Urlaub vom AG bekommen und wenn der sich quer stellt, dann habt Ihr ein Problem.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau das Problem meinte ich - das ist Kulanz vom Arbeitgeber...
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