hallo,
hoffentlich könnt ihr mir etwas weiterhelfen ...
wir haben ein häuschen gefunden (mit großem garten
), das wir uns auch tatsächlich leisten könnten. nun sieht es im moment allerdings noch ziemlich heruntergekommen aus. wir fragen uns, was muss der vermieter vorab machen und was ist dann unsere pflicht. also z.b.
- sollen wir im 1 og teppich verlegen (der alte ist absolut hinüber)
- will er für den riesen garten keine geräte zur verfügung stellen und wir würden einen wirklich guten rasenmäher benötigen und der ist teuer
- fehlen briefkasten und außenlampe an der eingangstür
- hängt die holzdecke z.t. lose herum
wir müssen halt genau kalkulieren und wenn wir echt noch 60 m² teppich verlegen müssen, wird es zu teuer.
hoffentlich finden wir eine regelung, im garten ist soviel platz für kind und katze ...
pq
Kommentare
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und ich hatte in erinnerung, dass hier im forum auch die eine oder andere vermieterin bzw. mieterfahrene ist.
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Das mit dem Teppich ist so eine Sache. Wenn der Teppich liegt und mitgemietet wird, ist es Vermietersache. Also müßte er z.B. nach langer Mietzeit und Abnutzung den Teppich erneuern.
Wenn die erste Etage ohne Teppich vermietet wird, ist der Teppich Eure Sache, allerdings ist dann der Zustand beim Auszug auch egal. Entweder der Nachmieter übernimmt ihn oder Ihr müßt ihn entsorgen.
Daher sollte entweder der Vermieter für neuen Teppich sorgen, oder er muss zumindest den alten entfernen.
Die Holzdecken sind Verhandlungssache. Entweder das Haus ist relativ renoviert und der Vermieter setzt die vorher instand, oder Ihr übernehmt es unrenoviert und kümmert Euch um die Holzdecken.
Außenlampe und Briefkasten sind Vermietersache, aber natürlich verhandelbar.
Gartengeräte gehören in den seltensten Fällen zu Miethäusern.
Gerade bei der Anmietung von Häusern ist vieles Verhandlungssache, da werden die Regeln erheblich lockerer, als bei Wohnungen, wobei natürlich im Prinzip die gleiche Rechtslage herrscht.
LG
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Ihr habt einen Anspruch auf einen gescheiten Boden - wenn der alte absolut hinüber ist, muss er eigentlich was neues hinlegen, wobei er dann aussuchen kann, was er hinlegt und welche Qualität das ist! Es könnte auch billigstes PVC sein... nur ein richtiger Boden muss da sein.
Aber würdet ihr dafür vor Gericht gehen, wenn er euch krass sagt, es gibt keinen? Die meisten Vermieter drücken sich vor jeglichen Kosten und weigern sich einfach.
Die Holzdecken müsste er eigentlich auch renovieren, aber das ist auch so ne Sache... wenn ihr das Haus zu einem sehr günstigen Mietpreis bekommt, dann heißt das quasi, dass er das ncith selber macht und ihr es deshalb günstig bekommt! Da müsst ihr mal bei euch vergleichen, und ob er das so gesagt hat.
Bei den Gartengeräten habt ihr gar keinen Anspruch, es ist euer Garten, euer Besitz dann, und der Vermieter hat gar nichts damit zu tun, deshalb müsst ihr auch die entsprechenden Kosten tragen!
Briefkasten und Lampe - ist verhandlungssache, sollte eigentlich da sein, aber s oben... ;-)
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willst du echt noch vor vertragsabschlusu zum mieterverein?
:shock:
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auf jeden Fall solltet Ihr ein Übergabeprotokoll machen, wo festgehalten wird, wie jeder Raum aussah bei der Übernahme. Nur so ist gewährleistet, dass der Vermieter nicht hinterher Ansprüche geltend machen kann, die nicht rechtmässig sind.
Leider gibt's solche Probleme auch anders herum. Mein damaliger Mieter (ich wohne, nachdem ich ihn per Gerichtsbeschluß rausbekommen habe, selbst in meinem Haus) hat mich ganz schön abzocken wollen, indem er Dinge vor Gericht behauptet hatte, die gar nicht so waren. Gott sei Dank hatte ich mehrere voneinander unabhängige Zeugen.
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@Lichterkind:
Das mit dem Protokoll ist sicher eine vernünftige Sache. Gute Idee.
Ich behaupte ja auch nicht, dass er fiese Dinge macht, ich will einfach nur wissen, was seine Aufgabe und was unsere sind.
Wir haben uns noch etwas Bedenkzeit erbeten. Aber: Ich will diesen Garten haben! (Auch wenn ich ungefähr ein Jahr lang umgraben muss).
Danke für die Infos.
pq
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ich spreche aus erfahrung als exmieterin eines ziemlich sanierungsbedürftigen einfamilienhauses. die wollten bei uns nur jemanden drinhaben, der es bewohnt, um uns nach 1 1/2 jahren wegen eigenbedarfs herauszuwerfen, wenn wir es nicht kaufen. (die preisvorstellung war VÖLLIG überzogen.)
wenn ihr tatsächlich so knapp kalkuliert, solltet ihr es euch genau mit dem haus überlegen. wißt ihr schon die heizkosten? wie ist der zustand der fenster? welche kosten werden auf euch umgelegt? wir haben damals gebäudeversicherung, schornsteinfeger, grube leeren - alles selber gezahlt - läßt sich ja in einem efh auch schlecht durch mehrere mietparteien teilen. . was wird der vermieter eurer meinung nach daran ändern? wenn er es sanieren wollte oder könnte, würde er es tun und teuer vermieten.