Erziehugsgeld und Mutterschaftsgeld

ximox04ximox04

279

bearbeitet 8. 12. 2005, 12:10 in Babyprodukte
Ich hab da mal ne Frage zum Erziehungsgeld.

Bekommt man Erziehungsgeld direkt ab dem Tag der Geburt, also auch während der Zahlung des Mutterschaftsgeldes, oder erst im Anschluss an das Mutterschaftsgeld??

Wir überlegen nämlich, wann wir den Antrag fürs Erziehungsgeld abschicken, da wir uns über die Länge der Elternzeit noch nicht einig sind (also ob 450 Euro für 1 Jahr oder 300 Euro für 2 Jahre).

Kommentare

  • bambi7876bambi7876

    1,428

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hast du vor der geburt gearbeitet?
    Wenn ja bekommst du das Erziehungsgeld bei Antritt der Elternzeit.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ErziehungsZEIT zähltz ab Tag der Entbindung
    ErziehungsGELD gibt es erst nach Mutterschutzfrist
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nö, das ist nicht richtig, Du kriegst Erziehungsgeld "theoretisch" ab Geburt, aber da Du ja noch Mutterschaftsgeld hast, wird das als Einkommen mit angerechnet und daher kriegst Du es dann erst nach dem Bezug des Mutterschaftsgeldes mit Antritt der Elternzeit also.
  • unauna

    837

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei mir wurde das Mutterschaftsgeld angrechnet, also gabs im ersten Monat 40€ und im 2. Monat 100 € Erziehungsgeld.

    LG
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja das stimmt. Sorry habe mich nicht sauber genug ausgedrückt.
  • tesuntesun

    1,709

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ximox04 schrieb:
    Wir überlegen nämlich, wann wir den Antrag fürs Erziehungsgeld abschicken, da wir uns über die Länge der Elternzeit noch nicht einig sind (also ob 450 Euro für 1 Jahr oder 300 Euro für 2 Jahre).

    Wie lange ihr Elternzeit nehmt und ob ihr Erzgeld für 1 oder 2 Jahre beantragt haben aber nix mit einander zu tun.
    Ich habe zB 2 Jahre Erziehungszeit und nur 1 Jahr Erzgeld beantragt, weil wir die 300 € für 2 Jahre nicht bekommen hätten.
    Wir hatten im Amt eine sehr nette Dame die uns das ausgerechnet hat vorher.

    Wann hat man eigentlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld ?
    Nur wenn ich in der Schwangerschaft gearbeitet habe ?
    Ich werde ja nun mein 2.Kind im Erziehungsjahr meiner ersten Tochter bekommen.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann hast du auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld,d enn da sberechnet sich tatsächlich auf den Durchschnitt der letzten drei Monate.... und man kann ja auch schwerlich verlangen, dass dein AG zahlt, obwohl du da seit etlicher Zeit nicht mehr arbeitest. ;-)
    Wie das allerdings mit dem Erziehungsgeld geregelt ist, wenn das 2. Kind kommt, weiss ich nicht. Da gab es doch auch irgendwelche Sonderregelungen?

    Elternzeit ist übirgens auch, wenn man kein Erziehungsgeld bekommt und max. 30 Stunden arbeiten geht, nicht verpeilen das Ganze. :biggrin: Ich habe zB 3 Jahre Elternzeit und nur 1 Jahr Budget-ErzG also die 450 Euro. das 2. und 3. Jahr der Elternzeit gehe ich aber wieder arbeiten jedoch max. 30 Stunden die Woche. Der Vorteil ggü. der normalen Teilzeit ist der Kündigungsschutz, der dann weiter besteht.
  • tesuntesun

    1,709

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    Dann hast du auch keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld,d enn da sberechnet sich tatsächlich auf den Durchschnitt der letzten drei Monate.... und man kann ja auch schwerlich verlangen, dass dein AG zahlt, obwohl du da seit etlicher Zeit nicht mehr arbeitest. ;-)
    Wie das allerdings mit dem Erziehungsgeld geregelt ist, wenn das 2. Kind kommt, weiss ich nicht. Da gab es doch auch irgendwelche Sonderregelungen?

    Achja, genau da war doch was mit den letzten 3 Monaten, ich erinnere mich ;-) Aber an meinen AG hatte ich gar nicht mehr gedacht, in diesem Fall gibt es nur noch ein Insolvenzbüro :cry: dachte eher an die Krankenkasse.

    Wegen dem Erzgeld werde ich mich dann nächstes Jahr beim Amt informieren, ist ja noch ein Weilchen hin, bis dahin ändert sich bestimmt auch wieder was.

    Muß der AG eigentlich zur gewünschten Erziehungszeitdauer immer "Ja" sagen ? Oder kann bzw darf er statt zB 2 Jahre nur 1 Jahr genehmigen ?
  • MamaMama

    331

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ähm, klar gibt es Mutterschaftsgeld, wenn das 2. Kind während der Elternzeit vom 1. Kind geboren wird. Hab ich auch bekommen - allerdings nur von der Krankenkasse und nicht vom Arbeitgeber. Da kommt aber ja auch einiges zusammen.

    Der Arbeitgeber kann keine Vorschriften machen wegen der Länge der Elternzeit - nur, wenn Du das 3. Jahr später nehmen möchtest (also nicht durchgehend), dann muß er das genehmigen.
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also ich hab von der KK die 13€ pro Tag bekommen... müsstest du dann ja auch, oder ? ich hab auch seit MuSchu von Luca nicht mehr gearbeitet und bin in Elternzeit, hab also definitiv die letzten 3 Monate nix verdient.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja, das war bei mir zwischen Lukas und Felix auch so, das ich Geld bekommen hab. Jetzt arbeite ich ja noch, allerdings auf 400 EUR Basis, dann werd ich warscheinlich 390 EUR (13x30) von der KK kriegen und 10 EUR vom AG. :biggrin: Bin ich ja fast reich :roll:
  • tesuntesun

    1,709

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh das wäre schön, genau um diese 13 € ging es mir.
    @Sonnenblume: sie werden wahrscheinlich nicht mit 30 Tagen sondern nur mit ca 25 Arbeitstagen rechnen, aber 300 € werden vielleicht rauskommen.

    Dann hätte ich das Geld wieder zusammen, dass ich dieses Mal beim Geburtshaus zahlen muß :bounce02:
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich häng mich hier direkt mal dran:
    Wir bekommen Erziehungsgeld - wann muss ich den Antrag fürs 2. Lebensjahr ausfüllen, bzw. wann kann ich ihn frühestens einreichen? Geht das auch jetzt schon? Hab nämlich etwas Schiss, dass ich da irgendeine Frist verpasse oder so ...
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da du dabei auch nachweisen musst, was du zum Zeitunkt des ErzGbezuges verdienst, kannst du das jetzt noch nicht tun. ;-) Hast du keinen Kalender? :grin: (Wichtelst du eigentlich mit??? Heee Wichtel von Snoopy: die Gute braucht nen Kalenderrrrrrr :biggrin: )
  • MamaMama

    331

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also ich kenn das anders: 6 Wochen vorher, 8 Wochen nachher. Das macht 14 Wochen gleich 98 Tage mal 13 Euro = 1274 Euro.

    Klingt doch noch besser, oder?
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dass das stimmt hat niemand bestritten, aber darum ging es gar nicht. ;-)
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    doch Lorelei:
    tesun schrieb:
    Oh das wäre schön, genau um diese 13 € ging es mir.
    @Sonnenblume: sie werden wahrscheinlich nicht mit 30 Tagen sondern nur mit ca 25 Arbeitstagen rechnen, aber 300 € werden vielleicht rauskommen.

    Dann hätte ich das Geld wieder zusammen, dass ich dieses Mal beim Geburtshaus zahlen muß :bounce02:

    und das war bei mir auch anders, ich hab auch die 1274 Euro bekommen.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hab ich irgendwie Tomaten auf den Augen gehabt? Öhm entschuldigung. :oops: :grin:
  • MamaMama

    331

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    macht doch nix - passiert mir auch manchmal
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :fies02: natürlich, ok, die wollen ja wieder nen einkommensnachweis ;-)
    hab mich jetzt auch mal eben beim versorgungsamt umgesehen, ab 9. Monat geht das ... bis dahin ist dann auch der steuerbescheid da :cool:

    einen kalender hab ich übrigens, aber wenn mein Mann den nicht umklappen würde, würde der das ganze jahr auf januar stehen :oops:
    und den taschenkalender hab ich immer irgendwo rumliegen :oops:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Lorelei, einen Papier-Kalender hab ich auch nicht, ich sitze den ganzen Tag vorm Laptop und da gibt es einen tollen Kalender in Outlook :biggrin:

    @ Snoopy, da Du in Köln wohnst hast Du Glück, die haben mir schon im Juli das neue Formular zugesendet und mitte August hatte ich bereits den neuen Bescheid.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sonnenblume, ick och, aber trotzdem steh ich auf mein gutes altes Lederfilofax, das hat einfach mehr Stil. :biggrin: Ich steh auf Zettelkram. ;-)
  • Steffi21Steffi21

    669

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Für alle die arbeitslos sind gilt folgendes:

    Man bekommt das Erziehungsgeld vom Monat der Geburt und eine Einmalige Zahlung von 210 € Mutterschaftsgeld.

    Ich glaube das Mutterschaftsgeld muss man vor der Geburt beantragen und hinterher die Geburtsurkunde hinschicken.

    Das Erziehungsgeld sollte wegen der laaangen bearbeitungszeit (hier 6-10 Wochen) schon rechtzeitig beantragt werden.
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ist das jetzt neu? Ich war bei der Geburt von Felix auch arbeitslos, habe aber trotzdem 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen.
  • tesuntesun

    1,709

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    claudi.1 schrieb:
    Ist das jetzt neu?

    Das wird sich wohl seit Harzt 4 geändert haben.
    Für alle im Erziehungsurlaub stehenden gelten bis jetzt die 13 € pro Tag.
  • Steffi21Steffi21

    669

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das gab es auch schon vor Hartz IV, allerdings war zu dem Zeitpunkt schon mein AA-Geld ausgelaufen.
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja, vielleicht ist das auch je nach Bundesland verschieden. Ich habe auch nur AlHi bekommen, aber eben trotzdem das Mutterschaftsgeld wie oben geschrieben.
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