Ich hab da mal ne Frage zum Erziehungsgeld.
Bekommt man Erziehungsgeld direkt ab dem Tag der Geburt, also auch während der Zahlung des Mutterschaftsgeldes, oder erst im Anschluss an das Mutterschaftsgeld??
Wir überlegen nämlich, wann wir den Antrag fürs Erziehungsgeld abschicken, da wir uns über die Länge der Elternzeit noch nicht einig sind (also ob 450 Euro für 1 Jahr oder 300 Euro für 2 Jahre).
Kommentare
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Wenn ja bekommst du das Erziehungsgeld bei Antritt der Elternzeit.
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ErziehungsGELD gibt es erst nach Mutterschutzfrist
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LG
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Wie lange ihr Elternzeit nehmt und ob ihr Erzgeld für 1 oder 2 Jahre beantragt haben aber nix mit einander zu tun.
Ich habe zB 2 Jahre Erziehungszeit und nur 1 Jahr Erzgeld beantragt, weil wir die 300 € für 2 Jahre nicht bekommen hätten.
Wir hatten im Amt eine sehr nette Dame die uns das ausgerechnet hat vorher.
Wann hat man eigentlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld ?
Nur wenn ich in der Schwangerschaft gearbeitet habe ?
Ich werde ja nun mein 2.Kind im Erziehungsjahr meiner ersten Tochter bekommen.
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Wie das allerdings mit dem Erziehungsgeld geregelt ist, wenn das 2. Kind kommt, weiss ich nicht. Da gab es doch auch irgendwelche Sonderregelungen?
Elternzeit ist übirgens auch, wenn man kein Erziehungsgeld bekommt und max. 30 Stunden arbeiten geht, nicht verpeilen das Ganze. :biggrin: Ich habe zB 3 Jahre Elternzeit und nur 1 Jahr Budget-ErzG also die 450 Euro. das 2. und 3. Jahr der Elternzeit gehe ich aber wieder arbeiten jedoch max. 30 Stunden die Woche. Der Vorteil ggü. der normalen Teilzeit ist der Kündigungsschutz, der dann weiter besteht.
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Achja, genau da war doch was mit den letzten 3 Monaten, ich erinnere mich ;-) Aber an meinen AG hatte ich gar nicht mehr gedacht, in diesem Fall gibt es nur noch ein Insolvenzbüro dachte eher an die Krankenkasse.
Wegen dem Erzgeld werde ich mich dann nächstes Jahr beim Amt informieren, ist ja noch ein Weilchen hin, bis dahin ändert sich bestimmt auch wieder was.
Muß der AG eigentlich zur gewünschten Erziehungszeitdauer immer "Ja" sagen ? Oder kann bzw darf er statt zB 2 Jahre nur 1 Jahr genehmigen ?
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Der Arbeitgeber kann keine Vorschriften machen wegen der Länge der Elternzeit - nur, wenn Du das 3. Jahr später nehmen möchtest (also nicht durchgehend), dann muß er das genehmigen.
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@Sonnenblume: sie werden wahrscheinlich nicht mit 30 Tagen sondern nur mit ca 25 Arbeitstagen rechnen, aber 300 € werden vielleicht rauskommen.
Dann hätte ich das Geld wieder zusammen, dass ich dieses Mal beim Geburtshaus zahlen muß :bounce02:
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Wir bekommen Erziehungsgeld - wann muss ich den Antrag fürs 2. Lebensjahr ausfüllen, bzw. wann kann ich ihn frühestens einreichen? Geht das auch jetzt schon? Hab nämlich etwas Schiss, dass ich da irgendeine Frist verpasse oder so ...
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Klingt doch noch besser, oder?
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und das war bei mir auch anders, ich hab auch die 1274 Euro bekommen.
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hab mich jetzt auch mal eben beim versorgungsamt umgesehen, ab 9. Monat geht das ... bis dahin ist dann auch der steuerbescheid da :cool:
einen kalender hab ich übrigens, aber wenn mein Mann den nicht umklappen würde, würde der das ganze jahr auf januar stehen :oops:
und den taschenkalender hab ich immer irgendwo rumliegen :oops:
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@ Snoopy, da Du in Köln wohnst hast Du Glück, die haben mir schon im Juli das neue Formular zugesendet und mitte August hatte ich bereits den neuen Bescheid.
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Man bekommt das Erziehungsgeld vom Monat der Geburt und eine Einmalige Zahlung von 210 € Mutterschaftsgeld.
Ich glaube das Mutterschaftsgeld muss man vor der Geburt beantragen und hinterher die Geburtsurkunde hinschicken.
Das Erziehungsgeld sollte wegen der laaangen bearbeitungszeit (hier 6-10 Wochen) schon rechtzeitig beantragt werden.
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Das wird sich wohl seit Harzt 4 geändert haben.
Für alle im Erziehungsurlaub stehenden gelten bis jetzt die 13 € pro Tag.
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