Übertragung von Erziehungszeiten über das 3. LJ hinaus

steffiisteffii

1,316

bearbeitet 26. 11. 2005, 12:24 in Plauderecke
Ich weiss, dieses Thema hatten wir hier schon öfter aber so richtig verstanden wie ich es auf meinen Fall anwenden könnte, habe ich es nicht. Also: Ich habe 2 Kinder. Eins ist 2,3 Jahre und eins 4 Wochen alt. Bisher habe ich für keines der Kinder Elternzeit beantragt oder in Anspruch genommen. Ich möchte mit Ablauf der Mutterschutzfrist auch beim 2. Kind wieder arbeiten gehen. Allerdings weiss ich nicht, wie die Lage sich in ein paar Jahren darstellen wird und daher möchte ich, sofern noch möglich, von der Möglichkeit der Übertragung von Elternzeit bis zum 8. Lebensjahr gebrauch machen. Verzichten kann ich darauf später immer noch. Hier nun meine Fragen: Kann ich die Übertragung der Elternzeit jetzt noch für das 1. und / oder 2. Kind beantragen und falls ja: Wie lang wäre die Zeit, die ich maximal beantragen kann?

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