Zuwendung 11/2005 im öffentlichen Dienst bei Elternzeit

luxorluxor

1,282

bearbeitet 14. 12. 2005, 14:26 in Plauderecke
Hallo,

hab heute meine Abrechnung für November bekommen und bin doch jetzt arg irritiert.

Zum einen hab ich mich tierisch gefreut, die Freude wird aber doch etwas getrübt, weil ich mir so garnicht sicher bin, aber das alles so richtig ist.

Kira ist ja im September 2004 geboren. Bis Ende 2004 habe ich offiziell nach dem Mutterschutz ganztags gearbeitet, bzw. habe die Zeit mit etlichen Überstunden und aufgespartem Urlaub überbrückt, um noch Geld für die Ganztagsstelle zu bekommen.

Ab Januar habe ich Elternzeit genommen und arbeite im Rahmen der Möglichkeiten seit dem 16 bzw. 20 Stunden in der Woche. Auf Nachfrage irgendwann im Frühjahr mal, hat man mir mitgeteilt, dass ich nur eine Zuwendung in Höhe der maßgeblichen Beträge aus der Zeit 11/2004 - 10/2005 bekomme. War ich doch ein wenig frustriert, da mir so eine höhere Zuwendung flöten ginge, als wenn ich nicht gearbeitet hätte. Weil in dem Jahr nach der Geburt bekommt man im ÖD nochmal eine Zuwendung.

Nun habe ich meine Abrechnung für November hier liegen und soll richtig viel Kohle bekommen (die ich natürlich gern nehme, so ists ja nicht). Aber ob das richtig ist? Ich bekomme einmal eine Zahlung so als ob ich nicht gearbeitet hätte, und nochmal auf meine 20-Std. Tätigkeit.

Ist vielleicht hier noch jemand im ÖD und hat eine ähnliche Konstellation und bekommt mehr als gedacht? Ich könnte ja auch Montag in der entsprechenden Abteilung fragen, aber muss ich denn schlafende Hunde wecken.....?

Gruß

Kommentare

  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab jetzt nicht soooo konzentriert gelesen(bin etwas unkonzentriert), kann dir aber sagen, dass man im ÖD im ersten Lebensjahr des Kindes volle Zuwendungen erhält, auch wenn man nicht arbeitet. Danach gibt es dann Kürzungen, aber auch noch Zuwendungen. Ich denke mal, das hat schon seine Richtigkeit.
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Lorelei,

    ja, das mir normalerweise eine volle Zuwendung zusteht weiß ich.

    Nur hatte mir mein Lohnbüro im März auf Nachfrage gesagt, dass ich wohl nichts bekomme, da ich ja trotz Elternzeit weiterhin 20 Stunden arbeiten will und ich dann nur eine Zuwendung in Höhe des Gehalts für die 20 Stunden bekomme.

    Allerdings hat unsere Abt. Lohn meist nicht grad DEN Durchblick und ich hab meine Abrechnung schon desöfteren von jemanden anderem prüfen lassen, der sich damit besser auskennt. Die haben mir schon öfter die Zuschläge für Überstunden und den daraus resultierenden Zuschlägen bei Urlaubstagen im Folgejahr falsch berechnet (immer zu meinem Nachteil, zuviel wollten sie noch nicht rausrücken). Aber mein Kontaktmensch ist jetzt leider in Rente gegangen und von Elternzeit und den damit verbundenen Regelungen hatte er auch nicht so richtig einen Plan, da er nie damit zutun hatte.

    Aber ich werd Montag nochmal versuchen ihn zu erreichen. Unsere Lohnabteilung wäre nämlich auch so nett, mir im Dezember/Januar dann erstmal garnichts auszuzahlen, so nach dem Motto, ich hätte das ja wissen müssen, dass da was nicht stimmen kann. Und das möchte ich ungern riskieren und so vor Weihnachten kann man das ja immer gut gebrauchen und ich möchte nicht bis Ende des Jahres auf die nächste Abrechnung warten und im Ungewissen bleiben.

    Weiß eventuell dann noch jemand, ob die Bezüge der Zuwendung in der Elternzeit steuerfrei sind? Mir wurden nur Sozialabgaben abgezogen, von der Zuwendung auf mein 20-Stunden-Gehalt wurden aber Steuern etc. abgezogen. Sonst bekomm ich vielleicht noch die Keule bei der nächsten Einkommensteuererklärung. Wäre ja auch nicht so toll. Man ist das alles kompliziert.

    Gruß
  • maschamascha

    1,176

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh, das ist ja gemein, ich durfte meinen Resturlaub (leppische 20 volle Tage) laut Verwaltung nicht an meinen Mutterschutz dranhängen, sondern musste die Elternzeit sofort nehmen. Meinem Chef gegenüber bereue ich meinen Arbeitseinsatz nicht, aber das wäre natürlich bares Geld gewesen... hm! Zu der Zuwendung kann ich Dir leider nichts sagen. Ich habe dieses Jahr keine bekommen, aber das war ja auch klar, da nicht mehr gearbeitet habe.
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Mascha,

    und ich dachte, meine Verwaltung wäre manchesmal etwas bräsig. Das ist doch total egal wann Du den Urlaub genommen hättest. Wenn Du ihn an den Mutterschutzurlaub dranhängst, verkürzt sich lediglich der Anspruch auf Elternzeit um diese Tage. Ich hab mich da vorher schlau gemacht und das gleich mit dem entsprechenden Hinweis auf die Rechtsgrundlage eingereicht, weil ich wusste, dass das nicht gern gesehen wird. Das war mir aber herzlich egal. Weil es ja eben auch bares Geld war, was ich noch für die Zeit mitnehmen konnte. Hab aber auch das Glück, dass ich nicht in der Verwaltung arbeite die mich bezahlt, sondern das ich zu einer EDV-Fa. abgestellt bin.

    Bist Du denn auch im ÖD? Wenn ja, bekommst Du doch jetzt auch nochmal eine anteilige Zuwendung für 6 Monate in Höhe des letzten Gehalts. Das ist ja grad bei mir der Knackpunkt. Lt. Aussage meiner Lohnabt. hätte ich mich ins eigene Fleisch schneiden müssen, da ich ja unbedingt arbeiten musste. Normalerweise bekommst Du im Folgejahr nach der Entbindung nochmal eine Zuwendung für die Monate, bis das Kind 12 Monate ist. Also bei Dir für 6 Monate, bei mir für 9 Monate. Frag da nochmal nach, vielleicht sind die da auch so schlau wie bei mir. Sonst google einfach mal mit den Begriffen +Zuwendung +Elternzeit, dann bekommst Du schon die richtigen Argumente.

    Wegen meiner Abrechnung bin ich noch nicht so Recht weiter, nur hab ich heute mal eine Bekannte gefragt die auch im Elternzeit ist und auch 20 Stunden arbeitet. Bei der haben sie leider komplett andersrum Mist gebaut und sie bekam erstmal garkeine Zuwendung, auf Nachfrage bekommt sie nun einen Abschlag, leider kommt das mit meiner Abrechnung garnicht überein. Aber sie hatte das wohl bei ihrem ersten Sohn auch und anschließend würde im Januar etwas zurückgefordert. Wenn ich mir die Bruttobeträge ansehe könnte es bei mir vielleicht aber hinkommen, nur haben die eben vergessen das ganze zu versteuern und ich werde bei der Einkommensteuer nachlegen müssen. Bei der normalen Abrechnung ist die Lohnsteuer diesen Monat auch netterweise falsch = zuwenig berechnet, also leg ich das Geld wohl lieber erstmal an die Seite.

    Es muss ja irre schwierig sein ein Computerprogramm mit den erforderlichen Daten zu füttern (und ich arbeite auch noch genau bei der Fa. die die Programme zur Verfügung stellt, irgendwie Ironie). Für Abrechnung gilt im ÖD ja eine 6-monatige Verjährungsfrist. Gesetz dem Fall es wäre zuviel und die merken es nicht wär es meins. Und da sie schon soviel Mist gebaut haben bei mir, bin ich nicht gewillt sie freiwillig darauf aufmerksam zu machen.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Luxor, bist du sicher, dass das so richtig ist? Ich hab das mit der Zuwendung bei mir (auch ÖD) so verstanden: Im Jahr der Entbindung bekommst du VOLLE Zuwendung, wenn das Kind noch keine 12 MOnate alt ist (egal ob nun 11, 6, oder 9 Monate). Ich hab volle Zuwendung bekommen (hätte ich aber wohl auch nach deiner Theorie, da Ole ja im Januar geboren ist und ich daher Glück hätte).

    Sag mal Luxor: auf wieviele Tage sind denn deine 20 Stunden verteilt? Ist es nciht so, dass es nach WOchentagen Arbeitszeit geht wie bei der Ulraubsrechnung auch? Da sheisst, wenn die 20 h auf 3 Tage verteilt sind, dann nur anteilig und bei 20 h auf 5 Tage, dann gibt es volle Zuwendung.
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Lorelei,

    also das hier ist der Erläuterungstext dazu:

    "Erhalte ich Bezüge während der Elternzeit (Erziehungsurlaub)?
    Während Ihrer Elternzeit (Erziehungsurlaub) steht Ihnen eine Zuwendung bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats Ihres Kindes nur zu, wenn Sie unmittelbar vor Beginn der Elternzeit (Erziehungsurlaub) Bezüge oder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten haben.

    Schließt sich Ihre Elternzeit (Erziehungsurlaub) unmittelbar an eine andere Elternzeit (Erziehungsurlaub) oder eine Beurlaubung ohne Bezüge an, steht Ihnen keine Zuwendung zu.
    "

    Also an der Summe zweifele ich ja bei mir auch nicht, nur dass ich jetzt 2x was bekommen habe (einmal die Sonderzahlung für die 9 Monate und einmal auf mein lfd. Gehalt). Und das die Sonderzahlung nicht versteuert wurde.

    Bin leider immer noch nicht schlauer, total blöd.

    Meine Stunden sind auf 5 Tage verteilt.
  • ZickeZicke

    280

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallooooooooooo......,
    was les ich den da, ich bin auch ÖD und bekomm nix mehr. hab nur mein mutterschaftsgeld 8 wochen lang bekommen und danach war schluß. das ist gemein. :traurig99:
    seit ihr nur im ÖD oder auch beamte? obwohl ich glaube dass das keine rolle spielt. vielleicht liegts am bundesland??? oder ich hab da was vergessen zu beantragen. aber ehrlich gesagt hätte ich sowas bestimmt mitgekriegt. ;-)
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Diana,

    ich bin ganz normale Angestellte im ÖD, keine Beamtin. Und die Regelung ist nicht Bundesland bezogen, das kommt aus dem BAT, bzw. aus einer zusätzlichen Vereinbarung dazu und die gilt Bundesweit.

    Was wohl unterschiedlich ist (zumindest hab ich das beim googeln gefunden, ob es tatsächlich so ist weiß ich nicht), ist die Höhe, wenn man auch noch in der Elternzeit arbeitet.

    Beantragen muss man da nichts, das muss nur richtig in der Lohnbuchhaltung erfasst sein (was ja wohl ungemein schwierig ist, jedenfalls stimmt seit Januar bei mir fast keine Abrechnung mehr). Vielleicht haben die bei Euch einfach vergessen das einzugeben und Euer Personalfall ist lediglich auf "ohne Bezüge" gesetzt, aber nicht mit dem Merkmal "in Elternzeit" versehen worden.

    Ich war heute bei der Verdi und hab mal versucht die Sache zu klären, die Dame die Ahnung hat war selbstverständlich im Außendienst - ich hab immer so ein Glück. Aber ich soll ihr aufschreiben was ich genau wissen will und dann meldet sie sich bei mir.

    Wegen Eurer Vergütung oder auch nicht würd ich einfach mal in der Personalabteilung nachhaken. Sonst könnt Ihr vorher aber auch mal bei der Gewerkschaft nachfragen. Aufgrund meiner schlechten Erfahrung mit meiner Personalabteilung und der meistens Null-Ahnung mache ich das seit längerer Zeit nur noch so. Dann habe ich gleich die richtigen Paragraphen und muss mich nicht erst mit denen rumzanken wer Recht hat.

    Gruß
  • ZickeZicke

    280

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich bin landesbeamtin in ba-wü, glaubst du für mich gilt das auch? gibts da ne bundesweite auskunft wo ich mich mal erkundigen könnte?
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Diana,

    wenn Du in der Gewerkschaft bist frag da nach. Sonst kann ich das aber auch mal machen, ich sitze mit dem stellv. Personalratsvorsitzendem in einem Büro und der kann ja mal gucken.

    Gruß
  • ZickeZicke

    280

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    oh,
    das wäre voll lieb von dir wenn du das machen würdest.
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Diana,

    Mir fällt grad noch was entscheidendes ein: Beamte bekommen doch zum einen eine stark gekürzte Zuwendung (in BaWü 64% vom Durchschnitt des Brutto eines Monats ?) und die wird dann auch noch mit den mtl. Zahlungen ausgezahlt. Also wieder ganz anders als bei den Angestellten.

    Generell war die Regelung Beamte/Angestellte gleich. Aber ich kann trotzdem nochmal nachfragen, muss ja sowieso mit der Verdi telefonieren. Die hat sich leider noch nicht wieder bei mir gemeldet.

    Gruß
  • HuetchenHuetchen

    3,584

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe überraschenderweise auch was bekommen! :shock: :bounce02: Die Abrechnung ist noch nicht da, aber auf meinem Konto sind ca. 180 Euro vom Arbeitgeber eingegangen. Dabei bin ich ja im Januar schon 2 Jahre zu Hause. :roll: Naja, ich freue mich natürlich riesig über den unerwarteten Geldsegen so kurz vor Weihnachten. :biggrin:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Komisch komisch, also ich war bei Lukas und Felix auch im ÖD als Angestellte, aber das ich da einen Geldsegen bekommen hab, daran kann ich mich nicht mehr erinnern. :sad:
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    man da ist "mein" Lohnbüro ja doch garnicht sooo schlecht. Zumindest wissen die, dass es etwas geben muss und geben es auch so ins Programm ein. Nur mit dem wieviel hapert es manchmal und wie es versichert und versteuert werden muss.

    Die Grundlage für diese Zahlung ist übrigens der "Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte" von 1973 mit diversen Änderungen in den Folgejahren. Die Änderungen haben aber immer nur den Wortlaut aktualisiert und z.B. die Erziehungszeit/Elternzeit später berücksichtigt. Es gibt inzwischen auch eine Überleitung in das neue Recht TVÖD.

    Verstehe nicht, dass Ihr nichts bekommen habt. Zumindest im ersten Jahr nach der Geburt hätte es etwas geben müssen.

    @Huetchen: Hast Du im letzten Jahr zumindest ein paar Tage gearbeitet? Wenn man nach dem 12. Lebensmonat des Kindes in der Elternzeit arbeitet, gibt es auch anteilig in den Folgejahren bis zum Ende der Elternzeit noch Zuwendung. Und zwar immer berechnet auf Grundlage der Bezüge VOR Antritt der Elternzeit.

    Nächste Woche weiß ich es wohl defintiv und kann auch mal genaue Erklärungen liefern. Hab mich jetzt noch an einen Sachbearbeiter Lohn- und Gehalt einer Landesbehörde gehängt und der will das auch mal prüfen (ob mir tatsächlich 2x Zuwendung zusteht, oder ich mit einer Rückzahlung für die Teilzeitbeschäftigung rechnen muss).

    Gruß
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab mich über den Geldsegen, der auf meinem Konto eingegangen ist riiesig gefreut :biggrin: ,

    Bin übrigens Angestellte bei einer Bundesbehörde.

    Im Leben hätte ich nicht mit soviel gerechnet. Mein Mutterschutz endete in diesem Jahr mitte Juni. Davor hab ich Vollzeit gearbeitet. Ab Juli hatte ich STKL 5, da kein Einkommen mehr. Mein "Weihnachtsgeld" ist netto nur 200 € weniger, als vorher mein Einkommen mit STKL 4 :shock: . Hab erstmal ganz verdutzt in der Personalstelle angerufen, weil ich dachte, die haben das noch nach 4 versteuert (die Sonderzuwendung ist bei uns ca. 80% vom Brutto).

    Nenene, alles korrekt :biggrin: . Weihnachtsgeld wird in der Lohnsteuer irgendwie unter "Sonstiges" abgerechnet, so das es deutlich mehr ist, als wenn es normal versteuert worden wäre #yeahhhhhhhhhhhhh# :grin:
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hab auch Weihnachtsgeld bekommen und ich hab ja komplett 05 nicht gearbeitet. Ich war auch erstt baff, weil ich dachte, dass es mir nicht zusteht.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    P.S.: Kommetar meines Kollegen in der Personalstelle:

    Viel Spaß beim Geldausgeben :biggrin:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Mir ist es wieder eingefallen, ich hab es bekommen! Aber ich glaube es war versteuert.
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Aber ich glaube es war versteuert.

    Ähmm, warum auch nicht ??

    Klar wird das versteuert, aber irgendwie nach einem anderen Berechungsschlüssel (auf meiner Abrechnung steht bei Lohnsteuer neben dem Betrag *Lohnsteuer sonstiger Bezug*.

    Vielleicht haben wir hier eine Steuerfachgehilfin oder Steuerberaterin, die dazu was sagen können
    ;-)
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    "sonstiger Bezug" heißt nur, dass es progressiv besteuert wird. D.h. soviel, dass man das so rechnen würde, als ob man die Einmalzahlung verteilt auf 12 Raten über`s ganze Jahr bekommen hätte. Dann hätte man ja auch mehr Lohnsteuer bezahlt. Das ist eine etwas komplizierte Berechnung mit geteilt durch 52 (oder waren`s 53?), dann abrunden auf volle Hundert des Eingangsbetrages in der Lohnsteuertabelle und wieder teilen und malnehmen.

    Wenn diese Einmalzahlung jetzt ganz normal nach Liste mitversteuert werden würde, käme ein wesentliche niedrigere Lohnsteuer raus und man würde spätestens bei der Einkommensteuererklärung nachlegen müssen. Die Einmalzahlung soll ja nicht zu einer Einkommensteuernachzahlung im nächsten Jahr führen und deshalb wird das so gemacht.

    Steuerberater bin ich nicht, aber ich habe mich mal jahrelang mit dem Steuerthema beschäftigt und hatte dazu auch immer die aktuellen Gesetze und Ausführungen zuhause, weil es mich einfach immer geärgert hat, dass man da sowenig Bescheid weiß und die tollen Steuerberater auch bei einem Standardfall nur 08/15 bearbeiten. Seit ich bei der EDV-Fa. arbeite habe ich das sehr vernachlässigt, im meiner Stadtkasse früher hatte ich dafür einfach mehr Zeit.... :biggrin: Und jetzt sowieso nicht mehr. Aber so grundlegende Sachen werden ja meist auch nicht geändert.

    Gruß
  • HuetchenHuetchen

    3,584

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    luxor schrieb:
    @Huetchen: Hast Du im letzten Jahr zumindest ein paar Tage gearbeitet? Wenn man nach dem 12. Lebensmonat des Kindes in der Elternzeit arbeitet, gibt es auch anteilig in den Folgejahren bis zum Ende der Elternzeit noch Zuwendung.
    Nö! Jolina ist Januar 2004 geboren und ich bin nahtlos vom Mutterschutz in die Elternzeit gegangen. Ich bekam im November überraschend das volle Weihnachtsgeld, womit ich gar nicht gerechnet habe. Tja und diesen November gabs die Zuwendung. Aber ich denke, das wars dann nun wirklich. :biggrin:
  • DianaUDianaU

    38

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also, ich bin Beamtin im öD, meine Tochter ist im Mai geboren und man bekommt für das ganze 1. Lebensjahr des Kindes die Zuwendung. Das heißt für mich: dieses Jahr die volle Zuwendung (hab ich schon bekommen, mit Lohnsteuerkl. 5 bleibt weniger als 50 % übrig) und nächstes Jahr 5/12 der Zuwendung (Monat der Geburt zählt voll).
  • ZickeZicke

    280

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo
    @DianaU: jetzt bin ich aber doch ziemlich neugierig. oh man wo könnt ich mich den da erkundigen? die bei mir auf der arbeit wissen nix davon.
    bis du auch landesbeamtin oder bundesbeamtin?
    vielleicht ist es ja von bundesland zu bundesland verschieden?
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Diana,

    geh doch mal zu Eurem Personalrat, die müssen doch sowas wissen. Und wenn sie es nicht wissen (was wirklich ziemlich traurig wäre, weil dann sind ja schon einige bei Euch hinten runtergefallen und haben nichts bekommen), sollten sie sich bei der Verdi erkundigen.

    Wenn Du selbst Verdimitglied oder Mitglied einer anderen Gewerkschaft bist, geh da hin und frag nach. Bei mir dauert es leider noch ein paar Tage.

    Ich will jetzt nichts falsches sagen, aber ich meine, das ist bundesweit einheitlich geregelt. Bund-Land-Kommune gibt es wieder eine Aufteilung, aber diese Regelungen sind dann wieder bundesweit gültig.

    Gruß
  • DianaUDianaU

    38

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich bin Kommunalbeamtin aber die Rechtsgrundlagen sind ja LBG (Land), BRRG (Bund) u. a. Bei mir ging das automatisch, mir hat das aber vorher schon mal jemand aus der Personalabteilung gesagt, weil das ja auch der Grund ist, warum die Lohnsteuerkarte 2006 auch beim Dienstherren verbleiben muss.
  • ZickeZicke

    280

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo,
    also ich hab jetzt mal beim landesamt für besoldung angerufen (da bekomm ich mein geld her).
    die haben gesagt beamte bekommen diese sonderzahlung aufs jahr verteilt und angestellte einmalig mit der dezemberabrechnung.
    allerdings nur die, die während der elternzeit arbeiten gehen, auch wenns nur 10 std in der woche sind.
    die anderen, also ich, bekomen nix. :cry:
    naja, hätte ja sein können.
    @luxor: trotzdem vielen dank
  • DianaUDianaU

    38

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Muss dir aber ehrlich sagen, dass ich das einfach nicht glauben kann. Bei mir die Leute im Personalamt sind echt super pfiffig. Werd morgen mal da anrufen und nachfragen, wie die die darauf kommen.
    Gruß
    Diana
  • ZickeZicke

    280

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hallo,
    von mir aus gerne ;-)
    kann ja nur besser werden.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    Ich hab jetzt nicht soooo konzentriert gelesen(bin etwas unkonzentriert), kann dir aber sagen, dass man im ÖD im ersten Lebensjahr des Kindes volle Zuwendungen erhält, auch wenn man nicht arbeitet. Danach gibt es dann Kürzungen, aber auch noch Zuwendungen. Ich denke mal, das hat schon seine Richtigkeit.

    Ehm jetzt muss ich noch ma fragen ;o))


    Hab ich das jetzt so verstanden das man trotz Elternzeit im ersten Jahr Geld bekommt? Aber ich glaub ich habs missverstanden oder?

    Da kam bestimmt mein Wunschtraum in die Quere :biggrin:
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nein, Du hast das nicht falsch verstanden. Voraussetzung ist, Du bist Angestellte im Öffentlichen Dienst und hast bis zur Elternzeit ganz normal gearbeitet.

    Dann bekommst Du bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes im Folgejahr noch die Zuwendung. Du bekommst als in 2005 erstmal sowieso noch Deine normale Zuwendung und in 2006 für 8 Monate.

    Gruß
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    luxor schrieb:
    nein, Du hast das nicht falsch verstanden. Voraussetzung ist, Du bist Angestellte im Öffentlichen Dienst und hast bis zur Elternzeit ganz normal gearbeitet.

    Dann bekommst Du bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes im Folgejahr noch die Zuwendung. Du bekommst als in 2005 erstmal sowieso noch Deine normale Zuwendung und in 2006 für 8 Monate.

    Gruß

    Huhu Luxor,

    hmm dann fällt das bei mir flach. Schadeeeeeeeeeee ;o)))

    Ich war seit Anfang der SSW zu Hause - hatte ein Arbeitsverbot. Habe nun noch bis zum 3. Januar Mutterschutz. Danach werde ich (wenn es Finanziell klappt) erst mal in Elternzeit gehen.

    Ich danke dir für deine rasche Antwort - und dann um diese Uhrzeit :-)))
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    MOMENT; Arbeitsverbot heisst nicht, dass du nicht als "normale" Angestellte des ÖD giltst. Du hast ja ganz normal Gehalt bekommen richtig? Ich denke, das gilt für dich genauso.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    MOMENT; Arbeitsverbot heisst nicht, dass du nicht als "normale" Angestellte des ÖD giltst. Du hast ja ganz normal Gehalt bekommen richtig? Ich denke, das gilt für dich genauso.

    Huhu Lorelei,

    ja das stimmt. Ich habe normales Gehalt bekommen. Man hat mir gesagt, das ich kein Geld nach dem Mutterschutz bekomme. Also vom ÖD.

    Ich werd mich sofort noch mal kümmern.

    Danke dir für deine Antwort.
  • maschamascha

    1,176

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wahrhaftig, ihr hattet Recht! Ich habe Geld auf dem Konto :bounce02: Boah, wat cool. Richtiges, echtes Geld!!!
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich wünsche schöne Weihnachten. :biggrin: :grin:
  • InfernoInferno

    1,361

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ICh habe auch letztes JAhr noch geld bekommen.
    Und nun noch mal ne andere Frage: Bekommt man für das zweite Kind noch mal Mutterschutzgeld?
    Eine Freundin wurde in der Elternzeti des 1. Kindes schwanger. Das Kind wird noch vor Beendigung der Elternzeit geboren. Und die Perso.abt. sagt ihr, dass
    sie wieder Geld wie in der Mutterschutzzeit bekommt :neutral:
    Was sagt ihr dazu?!
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