Hallo,
ich hoffe jmd. kann mir zu meiner Frage Auskunft geben. Vllt. hat jmd. von euch schon mal die Erfahrung gemacht Ich schildere erst einmal meine Situation:
Wir wohnen im Ilmkreis; meine Arbeitsstelle ist in Erfurt und ich würde gerne, wenn es soweit ist, mein Kind im Betriebskindergarten unterbringen. Als ich mich für einen Platz angemeldet habe, wohnte ich noch im Erfurter Stadtgebiet und so wurde mir nicht explizit mitgeteilt, daß im Kindergarten eigentlich nur Kinder aus Erfurt aufgenommen werden dürfen. Wir möchten nun aber aus verschiedenen Gründen schon, daß Paul in diesen Kindergarten geht. Außerdem haben wir diesen Platz eben schon sicher, wenn dieses Wohnsitzproblem nicht wäre.
Nun zu den eigentlichen Fragen. Könnte ich mich mit Zweitwohnsitz in Erfurt bei meinen Schwiegereltern melden? Die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer ist ja abhängig von der Miete, die in meinem Fall dann ja nicht anfallen würde. Müßte ich dann gar keine Steuer zahlen oder gibt es in solchen Fällen einen Pauschalbetrag?
Schon mal lieben Dank für die Antworten.
Jana
Kommentare
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Google mal ein wenig. Es gibt ein aktuelles Urteil gegen die Steuer, wenn der Zweitwohnsitz aus berufl. Gründen besteht.
LG
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nun ja das Urteil trifft es bei mir allerdings nicht so ganz. Denn es bezieht sich ja eben auf Zweitwohnsitze aus Gründen der Berufstätigkeit. Ich brauche ja eigentlich keine (fiktive) Zweitwohnung, weil ich so weit entfernt arbeite. Ilmkreis und Erfurt liegen beieinander und ich habe ein halbe Stunde Arbweitsweg. Die Zweitmeldung würde ich einfach deswegen vornehmen, damit Paul in den Kindergarten hier in Erfurt gehen darf.
@ cora
naja, das muß ich ja nicht jedem auf die Nase binden. Und außerdem so oft wie wir bei den Schwiegers bin, das summiert sich bestimmt auf fast 2 Tage - zumindest kommt es mir so vor :twisted:
Alles Liebe
Jana
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Übrigens kontrolliert niemand, ob du dich wirklich an soundsoviel Tagen am Zweitwohnsitz aufhälst ;-) .
Wie das berechnet wird, erfährst du im Gemeindeamt.