Hi,
wir haben den Umzug über Letsworkit abgewickelt. Bei der Barzahlung habe ich auch ein Quittung bekommen. Nun brauche ich aber doch noch eine Rechnung.
Muss mir der Typ der den Umzug gemacht hat, es war auch eine richtige Firma, jedenfalls nannten die sich so, eine Rechnung ausstellen?
Ich brauch die wirklich dringend und das wusste ich vorher auch nicht, aber so im Umzug eine Rechnung zu schreiben wäre ja sowieso schwer gewesen.
Ich versuche den nun seit Tagen zu erreichen, das Handy ist tot, ans Festnetz geht keiner mehr, die Email kommt als unerreichbar zurück und auf mein Fax reagiert er nicht
Kommentare
309
ansonsten musst du dich mit der quittung begnügen.
eine quittung ist das bekenntnis des gläubigers, dass er eine bestimmte leistung empfangen hat.
eine rechnung enthält im regelfall folgende elemente:
Name und Anschrift des Leistenden Name und Anschrift des Empfängers Menge und handelsübliche Bezeichnung Zeitpunkt der Leistung das Entgelt ohne Steuer den Steuerbetrag
irgendwie bin ich neugierig, warum du unbedingt eine rechnung brauchst?
d.
7,772
Heißt das das er mir keine ausstellen muss, wenn ich aber eine will dann muss er doch :confused01:
4,536
7,772
Jetzt muss ich den nur noch erreichen :roll: Und das scheint unmöglich :???:
4,536
Nur mal so aus Neugierde... ;-)
7,772
Also ich denke es spricht für sich ;-) Aber Du brauchst ja auch keine Rechnung und meine Frage hat sich damit erledigt, steht ja alles da drin.
Aber Du hast recht, ich hätte vor der Frage googeln können, wobei manchmal das Forum bessere Antworten gibt.
Und nachgefragt hab ich noch mal, weil Dia zuvor geschrieben hat, ich muss mich mit einer Quittung begnügen. Da steht es aber anders. Oder hast Du nicht den ganzen Thread verfolgt und gelesen?
4,536
7,772
6,272
Fazit: Du hättest vorher mit ihm reden müssen, jetzt darf er sich dumm stellen.
309
ich bleibe bei meiner antwort. sie lautet, dass du keinen durchsetzbaren anspruch auf eine rechnung hast. natürlich spricht aus meiner sicht nichts dagegen, dass du eine rechnung trotzdem bekommst. ist ja keine große sache.
was da gegoogelt wurde ist für mich nicht nachvollziehbar. insbesondere, da die anspruchsbegründende norm nicht genannt wurde. verlangen kann man viel, aber ohne solch einen anspruchsgrund verliert man seine klage mit pauken und trompeten.
d.
4,536
6,272
Außerdem, um was ersetzt zu bekommen, muss nachgewiesen werden, was gemacht wurde. Amter erstatten erstens nur auf Antrag, und zweitens nur bei Vorlage einer Rechnung.
7,772
Also wie auch immer, ich hab noch ein bischen weiter gegoogelt, ich denke ich müsste eine kriegen, wenn ich sie anforder. Nur leider kann ich den nicht erreichen :???:
Ich werde ihm nun einen netten Brief mit einer zwei Wochen Schrift schreiben und wenn er dann nicht Reagiert, dann geh ich halt zum RA.
6,272
Meiner Meinung nach hast Du nur ne Chance, wenn Du ihm Honig ums Maul schmierst. Denn Du kannst die Rechnung zwar fordern, aber er muss sie Dir trotzdem nicht geben.
Mit Trotz kommst Du hier nicht weiter.
7,772
59,500