Welche Behördengänge nach der Geburt?

SalzkristallSalzkristall

1,919

bearbeitet 1. 12. 2005, 17:46 in Nach der Geburt
Hallo,

ich dachte immer nach der Geburt gibt es nur zwei bzw. drei Behördengänge zu erledigen....

1. Kindergeld
2. Erziehungsgeld und
3. ALG II wer es bekommt

außerdem die Abgabe der Geburtsurkunde beim Einwohnermeldeamt.
Stimmt das so oder hat man noch mehr zu bewältigen. Und wenn ja, was fehlt und welche Behördengänge kann man vor der Geburt erledigen.

Vielen Dank für die Antworten

Salzkristall

Kommentare

  • SorciereSorciere

    717

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Spontan fällt mir ein, dass das Kind angemeldet werden sollte ;-) . aber vielerorts wird das ja durch's Krankenhaus gemacht, wo Du das Familienbuch abgeben musst.

    Ich glaube nicht, dass man irgendwas vorher erledigen kann, die wollen halt alle den "Beweis" - sprich Geburtsurkunde, dass das Kind existiert.[/img]
  • Snoopy82Snoopy82

    7,740

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bei uns haben wir im krankenhaus das familienbuch abgegeben und eine woche später bekamen wir es wieder zugeschickt und joelle war angemeldet.
    kindergeldantrag und erziehungsgeldantrag haben wir dann nach der geburt weggeschickt. das war's glaub ich ...
    mutterschaftsgeld hatte ich vorher schon beantragt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst aber schonmal in der Erziehungsgeldstelle und der Kindergeldstelle anrufen und dir die Anträge per Post zuschicken lassen und soweit wie geht alles ausfüllen. Gerade der Antrag für ERziehungsgeld ist ätzend weil die auch soviele Nachweise wollen, da ist es besser wenn du das jetzt noch in Ruhe machen kannst ;-)
    Ich wünsche dir eine schöne Geburt :grin:
  • unauna

    837

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Auch beim normalen Arbeitslosengeld gibts mehr, wenn man ein Kind bekommt :grin:

    LG
  • EmmaleinEmmalein

    954

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn man als nicht verheiratetes Paar zusammenlebt und auch vorhat das weiterhin zu tun, ist es sinnvoll, wenn der Papa vor der Geburt die Vaterschaft anerkennt und man das mit dem gemeinsamen Sorgerecht klärt. Z.B. kann dann nämlich auch der Papa das Kind anmelden gehen.
  • b8haleb8hale

    22

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also, ich habe das gerade alles durch.

    Wir haben das Familienbuch im Krankenhaus abgegeben und dann die ganzen Geburtsurkunden vom Standesamt bekommen. Folgende Anträge habe ich dann ausgefüllt:

    1. Kindergeld
    2. Erziehungsgeld
    3. Mutterschutzgeld (das war bei mir in vor der Geburt und nach der Geburt geteilt, deswegen mußte ich es dann nochmal beantragen.)
    4. Familien/ Ortszuschlag (Das war ein Formular vom Arbeitgeber meines Mannes, der ist im öffentlichen Dienst. Das muß wahrscheinlich nicht jeder ausfüllen.)
    5. Familienversicherung für die Kleine und mich bei der Krankenkasse
    6. Elternzeit bei meinem Arbeitgeber

    Dieser ganze Papierkram war ganz schön lästig nach der Geburt. Aber man brauchte wirklich überall die Geburtsurkunde. Zum Glück kann man sich mit den meisten Formularen etwas Zeit lassen. Nur nicht mit der Elternzeit. Ich hoffe, daß hilft weiter, daß meiste stand hier ja schon.
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