Alleiniges Sorgerecht/ gesetzl. Vertreter?

claudi.1claudi.1

1,799

bearbeitet 12. 12. 2005, 12:36 in Babyprodukte
Hallo,

ich wollte für Felix ein kostenloses Online-Konto eröffnen. Da ich das alleinige Sorgerecht habe, habe auch nur ich als gesetzlicher Vertreter den Antrag ausgefüllt und unterschrieben. Jetzt kam die Mitteilung von der Bank, das ich ein Urteil vorlegen soll, wo ich die alleinige gesetzl. Vertretung zugesprochen bekommen habe. Ansonsten wären beide Elternteile die gesetzlichen Vertreter, egal, wie das mit dem Sorgerecht geregelt wäre.
Stimmt das? Wozu ist dann das Sorgerecht da?

Kommentare

  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Klingt für mich nach: die Bank spinnt sich ein. Es ist richtig, dass die Bank das Recht hat, sich das nachweisen zu lassen, denn sie sind gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet, sich über alle möglichen "Zugreifer" auf das Konto und deren wahre Identität etc. informieren zu lassen. IdR reicht es den Banken jedoch, wenn man als Mutter für die Bank schriftlich niederlegt, dass man das alleinige Sorgerecht hat. Im Falle eines Falles könnten sie sich dann darauf berufen und wären aus dem Schneider, angenommen du hättest geolgen und würdest dmait dem vater des Kindes den Zugriff auf das Konto verweigern wollen. Ich persönlich kenne aus der Praxis nur einen Fall, bei dem die Bank wirklich und auch in der Praxis einen solchen Bescheid verlangt und zwar dann, wenn der Vater gestorben ist.

    Ist das deine Hausbank? Kennst du da einen Mitarbeiter persönlich? Oft macht es natürlich Sinn, sich mit denen persönlich in Vebrindung zu setzen, denn da ssind ja auch nur Menschen und vielelicht manchmal etwas vorshcnell beim Versenden von Standardschreiben.
    Wenn du damit etwas Zeit hast, kann ich am WE mal im Bankenrecht nachsehen, wie es geregelt ist. Aberr vielelicht meldet sich heir bis dhain noch jemand, sind ja ein paar Banker unter uns soweit ich weiss.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das kommt darauf an, ob du verheiratet bist oder nicht. Wenn du verheiratet bist, kann das sein, wenn du nicht verheiratet bist, brauchst du zur Eröffnung eines Bankkontos für den Zwerg eine Negativbescheinigung vom Jugendamt (der Stadt, in der der Zwerg geboren ist), die du telefonisch bestellen kannst und die dir dann zugeschickt wird. Darin wird bestätigt, daß du das alleinige Sorgerecht hast.
    Das ist eine Sicherheit für die Banken (die das selber nicht überprüfen dürfen), damit nicht der zweite Elternteil (z.B. bei zerrütteten Familienverhältnissen) das Konto des Kindes leerräumen kann. Deshalb müssen bei minderjährigen bei sorgeberechtigten Elternteile unterschreiben oder es muß eben vorgelegt werden, daß einer das alleinige Sorgerecht hat.
    Einzahlen kann später allerdings jeder (z.B. auch Großeltern) auf dieses Konto, nur nicht abheben. Zumindest bei der DiBa.

    Diese Negativbescheinigung brauchst du übrigens auch, wenn du einen Kinderausweis beantragen willst.
    Haben wir auch schon durch.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Claudi, du bist doch nicht verheiratet oder?

    Wenn man auf ein Fremdkonto einzahlt, zahlt man übrigens bei den meisten Banken mittlerweile recht saftige Gebühren.
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin nicht verheiratet. Und es geht um ein Konto bei der Netbank AG. Das ist eine reine Online-Bank, aber ohne Kontoführungsgebühren, mit (geringer)Verzinsung und wahnsinnig schnellen Buchungen. Wenn ich von Hausbank auf diese Konto überweise, dann ist das Geld da nach max. 4 Stunden gutgeschrieben. Aber wie die sich jetzt anstellen , nee,nee, nee. Ich habe ihnen auch schn geschrieben, das ich das alleinige Sorgerecht habe. Aber die sind der Meinung, da mein Freund auch auf der Geb.-Urkunde steht, ist auch er gesetzl. Vertreter und muß den Antrag mit ausfüllen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber die sind der Meinung, da mein Freund auch auf der Geb.-Urkunde steht, ist auch er gesetzl. Vertreter und muß den Antrag mit ausfüllen.

    Als Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen heißt nur "Vaterschaft anerkannt" und sagt nichts über das Sorgerecht aus. Da hat einer bei der Bank nicht viel Ahnung vom Sorgerecht. ;-)
    Aber zumindest die DiBa als ebenfalls reine Online-Bank verlangt ebenfalls diese amtliche Bescheinigung vom Jugendamt - hier hat auch meine persönliche Versicherung nicht gereicht.
    Ben´s Großeltern zahlen übrigens nichts, wenn sie auf sein Konto etwas überweisen.
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    Wenn man auf ein Fremdkonto einzahlt, zahlt man übrigens bei den meisten Banken mittlerweile recht saftige Gebühren.

    Häh ????? Wie kommst du denn auf sowas ??? Oder meinst du wenn man auf seine Bank geht und Bargeld einzahlt... ??? Weil alles andere ist ja eine ganz normale Überweisung....
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ute, eine EINZAHLUNG ist keine ÜBERWEISUNG. :biggrin: Wenn du zur Bank gehst und du zahlst BAR etwas ein und es nicht DEIN Konto (oder das deines minderjährigen Kindes), dann zahlst du Gebühren... und zwar nicht zu knapp. ;-)
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    Ute, eine EINZAHLUNG ist keine ÜBERWEISUNG. :biggrin: Wenn du zur Bank gehst und du zahlst BAR etwas ein und es nicht DEIN Konto (oder das deines minderjährigen Kindes), dann zahlst du Gebühren... und zwar nicht zu knapp. ;-)

    ja das ist korrekt.

    Aber verlangen die nicht inzwischen schon Gebühren wenn man die Tür zur Filiale öffnet ??? :table2:
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich überweise auf die sparbücher meiner kinder immer per onlinebanking.
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So, jetzt geben sie sich mit so einer Negativbescheinigung doch zufrieden. Jetzt habe ich das Problem, das ich unter der Suche nach "Jugendamt" keine Behörde angezeigt bekomme, sondern nur kirchliche Vereine. Wie heißt denn das Amt jetzt in Neudeutsch?
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das jugendamt findet man bei uns unter landratsamt.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bei uns als untergliederung des Bezirksamtes. Aber wenn du die HP deiner Stadt öffnest,solltest du alles finden können.... zb. über meinestadt.de
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe sie gefunden, danke!
    Leider ist die dafür zuständige Mitarbeiterin erst nächsten Montag wieder zu erreichen. Als ob nicht die Vertretung den Zettel ausdrucken könnte :???: . Man ist in Deutschland alles kompliziert.
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