Probleme mit der Namenswahl

anja78anja78

19

bearbeitet 19. 01. 2006, 16:50 in Plauderecke
Hallo,

bin verzweifelt!!! Nach langem Hin und Her haben wir uns für einen Namen unseres Sohnes geeinigt. Matti Janne und da ich schon so was geahnt habe, habe ich beim Standesamt angerufen, wo ich dann erfahren habe, dass beide Namen nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind... :sad:
Nun meine Frage, ich habe gehört, dass man die Zulassung von Namen bei den Standesämtern übergeordneten Stellen beantragen kann. Weiß jemand ob das stimmt und wenn ja welches Amt ist das? Oder muss man über Gericht gehen?!? Das will ich eigentlich nicht...

würde mich tierisch über Antworten freuen!!!

LG

Anja

Kommentare

  • mimmi36mimmi36

    511

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir hatten das Problem mit dem 3. Vornamen (Tereh), den hatte der Standesbeamte nicht auf der Liste und so brauchten wir ein Gutachten von der Namensberatungsstelle der Uni Leipzig. Allerdings ist Tereh auch sowohl männlich als auch weiblich, so dass wir auf jeden Fall noch einen eindeutig männlichen Namen dazu brauchten, aber das ist ja bei Aaron und Benedikt gegeben!

    Wenn es bei eurem Namen nur um die Geschlechtszuordnung geht, werdet ihr wahrscheinlich um einen eindeutig männlichen Namen nicht drumrumkommen, wenn ich nicht völlig falsch informiert bin.

    Nachtrag: Ich habe jetzt mal ein bißchen im WWW rumgesucht und Matti nur als männlichen Namen gefunden!?
  • anja78anja78

    19

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke Maria,

    sag das mal den Damen vom Amt ;-) ich find ja auch kein Problem dabei... nun ja mal sehen was sich noch ergibt!

    Schönen Abend wünschen wir!!!

    Anja und Matti :grin:
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Freunde von mir wollten ihren dritten Sohn Mattis nennen. Ging leider auch nicht durch, es wurde dann ein Mathis daraus. :???: Zweiten Vornamen wollten sie nicht, da die beiden älteren auch nur je einen Namen haben.
  • diadia

    309

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    anja78 schrieb:
    Nun meine Frage, ich habe gehört, dass man die Zulassung von Namen bei den Standesämtern übergeordneten Stellen beantragen kann. Weiß jemand ob das stimmt und wenn ja welches Amt ist das? Oder muss man über Gericht gehen?!? Das will ich eigentlich nicht...

    würde mich tierisch über Antworten freuen!!!

    LG

    Anja

    jedes standesamt hat eine aufsichtsbehörde. diese hat wie das amtsgericht das recht, dem standesbeamten anzuweisen eine bestimmte beurkundung bzw. eintragung vorzunehmen. da die organisation der verwaltungsbehörden nach dem grundgesetz i.d.r. angelegenheit eines jeden bundeslandes sind, hängt es von deinem bundesland ab, wer diese aufsichtsbehörde ist.

    rein praktisch gedacht ist diese aufsichstbehörde aber auch teil der verwaltung und wird kaum anders als das standesamt entscheiden. es sei denn, du kannst zur namensbegründung gute gründe nachschieben.

    erfolgsversprechender ist möglicherweise der weg über die amtsgerichte. ich kann mir vorstellen, das richter toleranter sind, als verwaltungsbehörden, denen auch gelegentlich der mut fehlt. ein gerichtliches verfahren birgt aber immer auch das risiko des scheiterns in sich. in diesem fall müsstest du die gerichtlichen und außergerichtlichen kosten von dir und dem standesamt bezahlen. falls du wirklich klagen willst, würde ich mich an einen spezialisierten anwalt wenden. dieser kann dir schon vorher eine prognose erstellen, wie aussichtsreich dein versuch ist. falls er den fall für erfolglos hält, musst du nur die kosten seiner beratung bezahlen, was auf jeden fall günstiger ist, als ein prozess.

    d.
  • mimmi36mimmi36

    511

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    anja78 schrieb:
    sag das mal den Damen vom Amt ;-) ich find ja auch kein Problem dabei... nun ja mal sehen was sich noch ergibt!

    Wie gesagt, versuch`s mal mit der Namensberatungsstelle der Uni Leipzig. Das kostet zwar ein bißchen, aber wenn du den Namen nicht selbst erfindest, hält sich das in Grenzen, wir haben damals glaub' ich 15 € gezahlt + Telefongebühren (0190er Nummer). Unser Standesamt hatte uns damals dahin verwiesen.
  • anja78anja78

    19

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank an alle!!! Ich werd mich ab heute mal intensiv kümmern!
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @windhuhn
    das Einstellen von Links ist den Administratoren und Moderatoren vorbehalten (siehe Forums-Knigge). Wenn du einen Link einstellen möchtest, dann lass ihn dir bitte vorher genehmigen.
  • AtariAtari

    226

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hatte mit Atari das gleiche Problem: seltener japanischer Name für Mädchen und Jungen- Hab mich auch an die Gesellschaft für Deutsche Sprache gewandt. Da mir vorher sogar die japanische Botschaft eine Bestätigung verweigert hatte, hatte ich den Eindruck für ein bezahltes Gutachten findet die Gesellschaft alle raus. Echt. Wahrscheinlich könntest Du Dein Kind Garnele nennen, wenn Du ein Gutachten beauftragst und bezahlst. Geld spornt halt an...Das Ende vom Lied: Er heisst Elias Atari. Ist halt nicht Geschlechtsspezifisch gewesen. Aber zur Info: Seit 1990 kannst Du selbst bestimmen wo der Rufname steht. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei vielen Standesämtern reicht auch ein nichtamtlicher, schriftlicher Nachweis wie ein Buch.
    Julians Zweitname "Midir" war leider in keinem der Bücher, die die haben drin - wir haben einfach ein Lexikon der Mythologie mitgenommen. Aus der Beschreibung ging dann das männliche Geschlecht hervor. Die haben dann nur eine Kopie gemacht - und alles war erledigt.
  • kachiyakachiya

    87

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    mit Janne wird es glaube ich schwer, dass ist doch hier ein Mädchenname. Bist du Skisprung-Fan?
    Wir wäre Jannes als zweiter Name?
  • HerzjeHerzje

    1,048

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke es gibt keine Hauptnamen mehr - so hat es uns der Standesbeamte gesagt - alle Namen sind gleichberechtigt, egal an welcher Stelle er steht, das wäre unerheblich. Häng doch was wirklich Männliches an, dann geht der Rest doch durch und wie Du Dein Kind dann rufst ist doch Dir überlassen.
    Die Kleinen aus meiner Verwandschaft sagen auch immer Mari zu Marius.
  • AtariAtari

    226

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das mit den Hauptnamen stimmt nur bedingt. ES gibt den Rufnamen (so wurde esmir erklärt), der aber nicht mehr gesondert gekennzeichnet ist (früher unterstrichen). Aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten Behörden das scheinbar nicht wissen. Ich kann tausendmal erklären, dass mein Kind Atari heisst. Angeschrieben und verwaltet wird er trotzdem hartnäckig als Elias. Ach Ärzte usw. rufen immer Elias auf, weil der Name an erste Stelle steht. Da muss man sich halt immer erklären und das nervt teilweise. Aber gut - selbst schuld. Hät ja auch Atari Elias sein können. :???:
  • anja78anja78

    19

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nochmals Danke für eure Einträge.
    Wir haben uns nun entschieden einfach noch einen dritten eindeutig männlichen Namen hinten dran zu hängen. Dann hat die liebe Behörde ihre Ruhe und wir werden unseren Sohn Matti rufen... Ist nur immer wieder erschreckend, welche Probleme manche Menschen haben :???:

    Liebe Grüße
    Anja
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