Frage zum Erziehungsgeldantrag

JessyJessy

270

bearbeitet 18. 01. 2006, 19:30 in Plauderecke
Hallo,

ich bin in der 34 SSW und mache mich gerade mal schlau wegen der Gelder...ist ja alles nicht so einfach.

Ich habe da jetzt mal eine Frage, irgendwie bin ich zu blöd das zu verstehen.

Mein ET ist d. 28.02.06.

Mal angenommen, der Zwerg kommt genau am 28.02., dann heisst das, dass sich die 8 Wochen Muttschutzfrist ab dem 01.03. berechnen? und ich sodann mit Ablauf der 8 Wochenfrist, also einen Tag danach, meine Elternzeit beantrage?

Würde also in diesem Fall heissen:
Mutterschutz von 01.03.2006 - 19.04.06
und dann beantrage ich Elternzeit für ein Jahr vom 20.04.2006 - 20.04.2007 und bekomme dann Erziehungsgeld ab dem 20.04.2006 ???

Ist das so richtig?
Nicht das ich meine Elternzeit falsch beantrage.

Tausend Dank für jede Antwort.


jessica

Kommentare

  • manuelsmamamanuelsmama

    1,263

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kannst du nicht deinen Arbeitgeber fragen? Die haben das immer gut parat. Bei mir damals war das so, dass die 8 Wochen ab dem Tag der Geburt galten (hast einfach längere Zeit vorher, wenn dein Kind später auf die Welt kommt)
    Hab grad was gefunden, schicks dir per PN
  • tesuntesun

    1,709

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Elternzeit und Erziehungsgeld haben nichts miteinander zutun.
    Erziehungsgeld bekommst du ab Geburt des Kindes, deshalb oft in den ersten 2 Monaten etwas weniger, weil man da ja noch andere Gelder bekommt.

    Erziehungszeit mußt Du mit deinem AG klären (max 3 Jahre), beginnt frühestens auch mit der Geburt. Du kannst mit deinem AG auch auch vereinbaren, dass du am 1.5. wieder anfängst
  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Elternzeit ist nicht max. 3 Jahre sondern max. bis zum 3. Geburtstag des Kindes (ausgenommen das verschobene Jahr)

    ich habe beispielsweise bei Luca erst noch alten Urlaub und Überstunden nach der Geburt abgefeiert, die 2 Jahre Elternzeit die ich beantragt habe gehen aber trotzdem nur bis zum 05.03.2006.
  • ClaudinchenClaudinchen

    1,522

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    und Elterzeit beginnt nicht mit der Geburt sondern nach der Mutterschutzfrist.
    Erziehungsgeld beantragt man ja zunächst für das 1. Lebensjahr also ab Geburt. Wenn Du gearbeitet hast wird aber das Mutterschutzgeld angerechnet, weswegen man idR erst nach den 8Wochen MuShcu Erz. geld erhält.
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,

    Bis wann muss man sich eigentlich entschieden haben, wie lange in die Elternzeit gehen will?

    Muss man das schon lange vor der Geburt wissen?
  • ClaudinchenClaudinchen

    1,522

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auf keinen Fall vor der Geburt. Wenn ichs recht in Erinnerung habe, innerhalb 6 Wochen nach der Geburt. Hab aber grad meine Bücher wo das drin steht nicht zur Hand. Im Zweifel über Googel aufs Familienministerium da sind alle solche Fragen beantwortet....
  • SalzkristallSalzkristall

    1,919

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    mir wurde gesagt, dass mir nach der Geburt genau 14 Tage Zeit bleiben um meinem Arbeitgeber mitzuteilen, wie lang ich zu Haus bleibe. So habe ich es auch getan.

    Liebe Grüße
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