Brief an den Chef.......(ich weiss nicht wie....)

bearbeitet 17. 02. 2006, 08:31 in Plauderecke
Hallo!


Also dieser Thread geht an alle, die gut im Formulieren von Briefen/Mitteilungen an den lieben Chef sind.


Zur Erklärung......Die Situation ist folgende :



Bin Arzthelferin in einer chirurgischen Praxis.
Bisher wohnen wir in der selben Stadt, in der auch die Praxis ist.
Kassandros ist jetzt gut 9 Monate alt.
Mitte meiner Schwangerschaft traten viele Probleme auf der Arbeit auf.
Extremer Stress mit dem Chef. Er wollte mich rausekeln usw.
Dezember 2004 bekam ich ein Beschäftigungsverbot.
Nach der Geburt meines Sohnes reichte ich 3 Jahre Elternzeit ein.
Bisher hab ich nicht mehr gearbeitet und null Kontakt zum Chef....(nur noch zu den netten Kolleginnen)....

Nun ist es so, dass meine Familie und ich ein Haus in einem 9 km entfernten Ort gekauft haben, in dem auch meine Eltern wohnen.

Nun würde ich dort in Zukunft gerne einige Stunden arbeiten gehen (10-15Std oder so pro Woche). Vor allem aus finanziellen Gründen...aber auch, weil meine Eltern ein paar Geh-Minuten entfernt wohnen und dann auf Kassandros aufpassen könnten....in der jetzigen Situation hätte ich gar nicht die Möglichkeit, Kassandros irgendwo abzugeben.

Ich will aber auf gar keinen Fall wieder bei meinem alten Chef anfangen zu arbeiten oder allgemein in der Stadt wo mein Chef seine Praxis hat (Benzinkosten etc)..... das rechnet sich meiner Meinung nicht bei einem 400 Euro Job... jeden Tag oder einige Male pro Woche 10 km hin und dann wieder 10 km zurück. Und ausserdem will ich eh kein Auto fahren. Ich hab zwar einen Führerschein, bin aber schon seit mindestens 7 Jahren nicht mehr gefahren. Und ein 2. Auto hätten wir auch gar nicht zur Verfügung.


Lange Rede kurzer Sinn.

Ich muss meinem Chef ja mitteilen bzw sozusagen um Erlaubnis bitten, woanders zu arbeiten. Und ich brauch nun ja ein Arbeitszeugnis.

Wie könnte ich das geschickt formulieren? (bin mir nämlich auch nicht unbedingt sicher, dass er überhaupt weiss, dass ich ihn um Erlaubnis bitten muss)......

Bitte den genauen Wortlaut schreiben, weil ich nämlich wirklich null Ahnung hab, wie ich das schreiben soll
:roll:

Nehmen wir nun an, er ist dagegen, dass ich woanders arbeite.
Was könnte ich dann machen? (Kündigen?????) waere doch ein wenig doof oder?


Danke!


LG


Stephanie

Kommentare

  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    sorry, aber ich bin schon ziemlich fertig (muede) und habe nicht die Geduld, jetzt noch einen Brief zu verfassen. Zu deinem Bedenken:
    Kassiopaia schrieb:
    Nehmen wir nun an, er ist dagegen, dass ich woanders arbeite.

    erstmal etwas aus dem Gesetz (§15 Abs. 4 BErzGG):
    Während der Elternzeit ist Erwerbstätigkeit zulässig, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit für jeden Elternteil, der eine Elternzeit nimmt, nicht 30 Stunden übersteigt. Eine im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder betreuen, auch wenn die wöchentliche Betreuungszeit 30 Stunden übersteigt. Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

    Es gibt eine Broschuere zur Elternzeit, die du auf der Seite des BMFSFJ herunterladen kannst (such mit google nach "Die neue Elternzeit", es ist gleich der erste Treffer), und darin sind Erklaerungen zum obigen Paragraphen angegeben. Unter anderem auch Gruende, warum der AG die Zustimmung NICHT verweigern darf (z.B. kein Grund waere, dass du bei ihm in Teilzeit arbeiten koenntest).

    Viel Erfolg!
    Christa
  • AtariAtari

    226

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo, ich würde einfach freundlich sachlich bleiben, Wenn ich Dich richtig verstanden habe willst DU kündigen und brauchst ein gutes Zeignis? Also erstmal darf er Dir nicht ohne trifftigen Grund ein schlechtes austellen, dazu findest Du aber genug im Internet, google einfach mal nach Arbeitszeugnis o.ä.. Zum anderen such Dir was, was Du schon quasi sicher hast. Falls Du erst kündigen willst, wie gesagt: sehr geehrter Herr tralala, ob meiner veränderten persönlichen Lebensituation habe ich beschlossen mich beruflich zu verändern... danke ich ihnen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünsche Ihnen und ihrem Team auch in Zukunft viel Erfolg - blabla. Einfach Selbstbewusst und sachlich. Dann geht alles klar (hab das schon 100 mal gemacht - war immer gut.) ;-)
  • NickelNickel

    103

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Kassiopaia,
    wenn Du mir sagst, ob Du nun kündigen willst oder nicht, kann ich für Dich einen Brief verfassen - wäre kein Problem.
    Aber warum zögerst Du mit der Kündigung, wenn Du doch sowieso nicht mehr zurück willst?
    Damit wäre doch dann alles gegessen....

    Liebe Grüße,
    Nickel mit Connor *08.06.2004
  • AtariAtari

    226

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ach so, ja wenn Du willst schreib ich Dir das auch. ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!



    Nein, kündigen will ich eigentlich nicht. Hmmmmmm....

    Ja es ist ein wenig verzwickt. Wäre ja irgendwie doof wenn ich kündige und dann eventuell nix finde.....oder nicht??? Man weiss ja nie....

    Jeder Aussenstehende würde natürlich jetzt sagen....wenn Du (also ich) dort nicht mehr arbeiten willst, dann kündige doch....

    Aber was hätte das denn für Nachteile? Gesetz dem Fall dass ich nix Neues finde???

    Generell könnte es ja auch sein, dass er gar keine Einwende hat, dass ich woanders in der 3 jährigen Elternzeit arbeite......oder?



    Ich muss ehrlich sagen, ich hab von diesem Kram nicht sehr viel Ahnung...

    Also nehmen wir an, ich bewerbe mich jetzt "schon" mal in unserem neuen Wohnort und bekomme eine 99% ige Zusage oder so.
    Und ich würde dann bei meinem Chef kündigen.
    WIe läuft das dann ab? Ich schicke die Kündigung per Einschreiben oder so.... und dann bekomm ich eine Bestätigung....oder muss mit ihm reden? Wie lange dauert so was mit einer Kündigung..... wann bin ich also für den Arbeitsmarkt wieder zu haben?

    Was ist jedoch, wenn ich zwar eine fast-Zusagen für nen neuen (bis 400 Euro) Job hab....das dann aber doch nicht klappt. Was passiert dann?
    Mein Chef, bei dem ich ja 3 Jahre ELternzeit eingereicht hab, bezahlt doch noch irgendwelche Beiträge für mich oder? (Krankenkasse????)
    Muss ich das dann bezahlen? ..... Wie länge wäre ich dann z.B. beim Arbeitsamt gesperrt. Gesetz dem Fall, dass ich längere Zeit nix finden sollte. Wann könnte man dann Anspruch auf AG geltend machen.
    Oder gibts AG gar nicht mehr??? (sorry hab mich dafür nie wirklich interessiert......da AG nie für mich in Frage kam)....

    Schon mal DANKE!!!


    LG


    Stephanie







    Edit:


    Muss ich meinem Chef genau darauf hinweisen, bei wem ich in Zukunft arbeiten werde? Also bei Dr. so und so.... oder im Krankenhaus so und so? Oder reicht es, wenn ich schreibe, dass ich mir bald im neuen WOhnort eine 400 Euro Stelle suchen werde?

    Denn wenn er das genau wissen muss oder will, dann kann ich mein Arbeitszeugnis ja erst verlangen, wenn ich schon fast ne Zusage hab...oder wie? Bzw ich kann ihm das alles erst mitteilen, nachdem ich mich schon um eine eventuelle neue Stelle (ohne Zeugnis und Erlaubnis) gekümmert habe. ...... Oder wie??? :roll:
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kassiopaia schrieb:
    Also nehmen wir an, ich bewerbe mich jetzt "schon" mal in unserem neuen Wohnort und bekomme eine 99% ige Zusage oder so.
    Und ich würde dann bei meinem Chef kündigen.
    WIe läuft das dann ab? Ich schicke die Kündigung per Einschreiben oder so.... und dann bekomm ich eine Bestätigung....oder muss mit ihm reden? Wie lange dauert so was mit einer Kündigung..... wann bin ich also für den Arbeitsmarkt wieder zu haben?

    Du kannst Dich ruhig bewerben. Kündigen würde ich erst, wenn ich eine feste Zusage hätte bzw. den neuen Vertrag unterschrieben hätte.

    Eine "ordentliche" Kündigung muss schriftlich erfolgen. Du musst nicht mit dem Chef reden oder das irgendwie begründen.

    Du musst die Kündigungsfristen einhalten, die im Arbeitsvertrag stehen. Danach bist Du "frei" für die neue Stelle. Also schon beim Einstellungsgespräch bein neuen Arbeitgeber den Termin, zu dem du anfängst entsprechend setzen.
    Kassiopaia schrieb:
    Was ist jedoch, wenn ich zwar eine fast-Zusagen für nen neuen (bis 400 Euro) Job hab....das dann aber doch nicht klappt. Was passiert dann?
    Auf eine Fast-Zusage würde ich mich nicht verlassen. Erst neuen Vertrag unterschreiben, dann kündigen.
    Kassiopaia schrieb:
    Mein Chef, bei dem ich ja 3 Jahre ELternzeit eingereicht hab, bezahlt doch noch irgendwelche Beiträge für mich oder? (Krankenkasse????)
    Muss ich das dann bezahlen? .....
    Nö, in der Elternzeit bist Du von Beiträgen zur Sozialversicherung befreit
    Kassiopaia schrieb:
    Wie länge wäre ich dann z.B. beim Arbeitsamt gesperrt. Gesetz dem Fall, dass ich längere Zeit nix finden sollte. Wann könnte man dann Anspruch auf AG geltend machen.
    Oder gibts AG gar nicht mehr??? (sorry hab mich dafür nie wirklich interessiert......da AG nie für mich in Frage kam)....

    Wenn Du selber kündigst und findest dann keine Arbeit gibt's kein Arbeitslosengeld (ob's ALG II gibt weiß ich nicht). Daher wie gesagt: Nicht kündigen ohne neuen Vertrag in der Tasche.
    Kassiopaia schrieb:
    Muss ich meinem Chef genau darauf hinweisen, bei wem ich in Zukunft arbeiten werde? Also bei Dr. so und so.... oder im Krankenhaus so und so? Oder reicht es, wenn ich schreibe, dass ich mir bald im neuen WOhnort eine 400 Euro Stelle suchen werde?

    Wenn Du kündigst, musst Du natürlich nicht sagen, bei wem Du anfängst. Und ich würde ihm auch nicht ankündigen, dass ich mir was suche. Das geht ihn gar nix an.

    Wenn Du nicht kündigen möchtest, musst Du die Teilzeitbeschäftigung schriftlich beantragen. Im Antrag muss stehen: Umfang der Beschäftigung, Name des neuen Arbeitgebers, Tätigkeit. Diesem Antrag kann der alte AG auch innerhalb von 4 Wochen schriftlich mit Begründung ablehnen. Dann darfst Du nicht beim neuen AG arbeiten.
    Kassiopaia schrieb:
    Denn wenn er das genau wissen muss oder will, dann kann ich mein Arbeitszeugnis ja erst verlangen, wenn ich schon fast ne Zusage hab...oder wie? Bzw ich kann ihm das alles erst mitteilen, nachdem ich mich schon um eine eventuelle neue Stelle (ohne Zeugnis und Erlaubnis) gekümmert habe. ...... Oder wie??? :roll:

    Du kannst jederzeit ein Arbeitszeugnis verlangen, auch ein Zwischenzeugnis. Er ist verpflichtet, dir eines auszustellen.
  • landialandia

    48

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn du selber kündigst bekommst du eine sperrung ( dir wird kein geld gezahlt) oder dir wird das geld gekürzt.

    Wenn du ein Arbeitszeugnis möchtest ohne Kündigung dann würde ich.

    Sehr geehrter Dr. Schlagmichtot,

    ich bitte Sie hiermit mir ein Zwischenarbeitszeugnis auszustellen, desweiteren möchte ich Sie in Kenntniss setzten das ich mir an meinem neuen Wohnort eine geringfügige arbeit suchen werde.

    irgendwie so

    hoff es hilft dir etwas weiter, zur not kannst du dich ja vom arbeitsamt beraten lassen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Vielen Dank für eure Antworten!


    Also ich werd meinen Chef jetzt erst mal um ein Zwischenarbeitszeugnis bitten und ihm mitteilen, dass ich im April in einen anderen Ort ziehen werde und mich dort nach einer geringfügigen Beschäftigung umsehen werde.

    Dann warte ich erst mal ab.... wenn er sich nach seiner Frist nicht gegenteilig meldet, hab ich halt Glück gehabt. Wenn doch, dann muss ich wohl kündigen.


    Also noch mal danke!


    LG


    Stephanie



    Edit:


    Ist das so OK....??? Formulierung und Grammatik etc....???
    Sollte oder kann ich meinem Chef eine Frist setzen, bis wann ich das Arbeitszeugnis haben will? (ich kenn ja meinen Chef...der ist seeeeeeeeeeeehr langsam).... oder muss ich halt warten, wann er bzw eine meiner Kolleginnen dazu kommt es zu schreiben/tippen?


    Musterdorf, den 20.01.2006


    Stephanie Mustermann
    Musterstrasse 11
    22222 Musterdorf

    Sehr geehrter Herr Dr. Doktor!


    Hiermit bitte ich Sie mir in den nächsten Wochen ein Zwischenarbeitszeugnis auszustellen. Desweiteren teile ich Ihnen hiermit mit, dass meine Familie und ich im April nach Musterland ziehen werden. Aufgrund der daraus resultierenden neuen Umstände werde ich mir dort eine geringfügige Beschäftigung suchen.



    Mit freundlichen Grüssen




    Stephanie Mustermann
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich würde noch folgendes hinzufügen:

    ...Aufgrund der daraus resultierenden neuen Umstände werde ich mir dort eine geringfügige Beschäftigung suchen. Ich bitte um Ihre Genehmigung für folgende Tätigkeit:

    Arbeitgeber: xy
    Beschäftigungsumfang: geringfügig (x Stunden pro Woche)
    Tätigkeit: xy

    Dann hast Du Deinen Antrag offiziell gestellt und er muss Dir innerhalb von 4 Wochen Rückmeldung geben.
  • MamaMama

    331

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    äähm,

    kleiner Einwand bezüglich der Kündigungsfristen nach der Elternzeit.

    Soweit ich weiß, kann der Arbeitnehmer so kündigen, dass er zum Ende der Elternzeit kündigen kann - ohne weiere Fristen. Für den Arbeitgeber gilt das nicht, der muß sich an die Fristen halten.

    LG Heike
  • AnnalisaAnnalisa

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,

    das Arbeitsverhältnis kann zum Ende des Erziehungsurlaubes durch den Arbeitnehmer mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Es sind also durchaus Fristen auch durch den AN einzuhalten.

    Sollte das Arbeitsverhältnis während des EZU gekündigt werden, geht dies prinzipiell nur bei Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen. Allerdings kenne ich keinen AG, der hierauf besteht. In der Regel kann man seinen AG informieren, wann man aufhören möchte und der AG wird dies auch ohne Einhaltung der offiziellen Fristen akzeptieren. Aber wie gesagt, der Verzicht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist geht nur mit Zustimmung des AG.

    Grüße

    Anna
  • Mandy1976Mandy1976

    4,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du musst aber auch gar nicht kündigen. Du darfst während der Elternzeit 30 Std. pro Woche arbeiten. Auch bei einem anderen Arbeitgeber. Dein AG kann dir das zwar verweigern - aber nur, wenn er dir den gewünschten Arbeitsplatz in seiner Firma gibt. Das wird er ja nun wohl eher nicht tun.

    Auch wenn du einen 400-EUR-Job hast, ich würde nicht kündigen... aus so einem 400-EUR-Job bist du nämlich auch ganz schnell mal wieder draußen und dann ist die Elternzeit definitiv zu Ende... mit allen Konsequenzen bzgl. Sozialversicherung etc.

    LG
    Mandy
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    kündige nichtr vollständig - das gibt dir ne menge sicherheit! vieleicht brauchst du es irgendwann mal wieder. Du kannst imme r noch kündigen am schluss, also 3 monate vor Ende. ;-)

    wenn ER dir kündigt, nach der Elternzeit, hast du auch keine Probleme mit dem AA, wegen Sperrzeit für AG.

    lass das "in den Nächsten Wochen" raus. Sonst dauert es wirklich ein paar Wochen und du kannst gar nichts sagen! wenn du noch nicht weißt, bei wem du arbeiten wirst, schreib es so konkret wie möglich, aber er muss Zustimmung erteilen, also musst du um Zustimmung bitten, "ich bitte um Ihre Zustimmung zu einer geringfügigen Tätigkeit in meinem Wohnort, ..." , wenn er darauf nicht reagiert innerhalb von 4 wochen, darfst du es machen!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    cora schrieb:
    kündige nichtr vollständig - das gibt dir ne menge sicherheit! vieleicht brauchst du es irgendwann mal wieder. Du kannst imme r noch kündigen am schluss, also 3 monate vor Ende. ;-)

    wenn ER dir kündigt, nach der Elternzeit, hast du auch keine Probleme mit dem AA, wegen Sperrzeit für AG.

    lass das "in den Nächsten Wochen" raus. Sonst dauert es wirklich ein paar Wochen und du kannst gar nichts sagen! wenn du noch nicht weißt, bei wem du arbeiten wirst, schreib es so konkret wie möglich, aber er muss Zustimmung erteilen, also musst du um Zustimmung bitten, "ich bitte um Ihre Zustimmung zu einer geringfügigen Tätigkeit in meinem Wohnort, ..." , wenn er darauf nicht reagiert innerhalb von 4 wochen, darfst du es machen!


    Ja....das mit dem vollständigen Kündigen fänd ich auch ein wenig doof...da hast du schon Recht.

    Ich werd dann das mit den "nächsten Wochen" weglassen und eben konkret um Zustimmung bitten. Und eben ein Arbeitszeugnis verlangen.

    Danke!!!


    LG


    Stephanie
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Mandy,
    Mandy1976 schrieb:
    Dein AG kann dir das zwar verweigern - aber nur, wenn er dir den gewünschten Arbeitsplatz in seiner Firma gibt. Das wird er ja nun wohl eher nicht tun.
    wie ich weiter oben schrieb, ist das eben NICHT der Fall, dass er mit dieser Begruendung die Zustimmung verweigern darf. :)

    Gruss
    Christa
  • PamelaPamela

    8

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Halli Hallo!

    Also ich hab gerade deinen Beitrag gelesen und ich würd das einfach so machen..... Ich würd mich (wenn du nicht gleich kündigen willst) vorab um eine neue stelle umschauen. Wenn du dann das richtige gefunden hast, würd ich kündigen. (nicht vorher!)

    Bis du das passende hast, bist du nach wie vor angestellt und dir kann nix passieren. Dann kannst du sang und klanglos in den neuen Job wechseln!

    Zürück willst du ja nicht mehr! Also ist kündigen die einzige Alternative - aber wie gesagt erst, sobald du was neues hast!!!!!!

    Wünsch dir alles Gute!
    Gruß Pamela
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