Hallo,
wenn jemandem sein Konto gepfändet wird ( es gehen keinerlei Lohn-,Gehaltszahlungen,Sozialleistungen darauf ein), kann das der Schuldner durch ein Ratenzahlungsangebot an den Gläubiger noch verhindern? Sprich durch ein schriftl. Ratenzahlungsangebot an den Gläubiger und ein Ersuchen an das zustänige Amtsgericht mit Aussetzung der Pfändigung mit Hinweis auf Ratenzahlungsangebot an Gläubiger rückgänig machen? Oder ist ein Beschluß des Gerichtes unabänderbar?
Kommentare
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Soweit ich weiss, wird das bei der Schufa gemeldet - dann hat man ewig und 3 Tage Probleme einen Kredit zu erhalten.
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Kann denn der Gläubiger die Kontopfändung bei Gericht nicht aufheben lassen, für den Fall, das der Schuldner Raten abbezahlt?
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Falls der GV natürlich schon so gut wie unterwegs ist, werden die Kosten und die bisher entstandenen Gerichtskosten trotzdem fällig.
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Die entstandenen Gebühren müssen, wie bambi7876 schon schrieb, natürlich getragen werden.
Um was für ein Konto handelt es sich? Ich frage deshalb, weil unter gewissen Umständen das Konto trotzdem wieder freigegeben muss. Z. B. wenn durch die Pfändung der Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt ist und die auf dem Konto verfügbare Summe inkl. euerer anderen zur Verfügung stehenden Beträge die Pfändungsgrenzen nicht überschreitet. Das solltest du dann aber ggf. von einem Rechtspfleger bei deinem zuständigen Amtsgericht prüfen lassen.
:byebye01:
Gisela
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direkt rückgängig machen ist schwierig, denk ich, dazu hab ich nix gefunden. Aber ich habe folgendes gefunden:
Habe Dir noch ein paar Links per PN geschickt.
edit: Jetzt hab ich grad gesehen, dass es schon ganz viele Antworten gibt, eben hat der Browser mir angezeigt, es gäbe noch keine Antworten. :shock: Naja, vielleicht hilft es Dir ja trotzdem. :shock:
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