Hat der Patient Anrecht auf Aushändigung der Patientenakte?

AnonymousAnonymous

59,500

bearbeitet 27. 01. 2006, 22:46 in Gesundheit und Medizin
Durch einen anderen Tread, in dem es um traumatische Kaiserschnitterfahrungen ging, hat sich mir die Frage gestellt, ob ich als Patientin eigentlich ein Recht darauf habe, meine komplette Patientenakte einzusehen, bzw. ausgehändigt/kopiert (z.B. gegen Kostenerstattung) zu bekommen?
Also z.B. über den Krankenhausaufenthalt bei der Geburt, bzw. Kaiserschnitt-OP, aber auch über andere Arztkonsultationen - das, was die Ärzte so in ihre Karten/Computerdateien eintragen.

Als ich letzthin den Arztbrief des Internisten in Kopie haben wollte, haben sich die Sprechstundenhilfen furchtbar angestellt und meinten, wofür ich den brauchen würde und da müssen sie erst den Herrn Doktor fragen... :roll:

Ist es als Patientin nicht mein Recht, solche Dinge über mich einzusehen?
Hat das schonmal jemand angefordert? Wie waren eure Erfahrungen damit von Ärzte-/Klinikseite?

Schließlich könnten da ja auch Behandlungen drinstehen, die ich nie bekommen habe oder Beurteilungen, die für mich persönlich wichtig sind...

Kommentare

  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also ich habe schon öfter Unterlagen vom Arzt verlangt: vom Zahnarzt als ich gewechselt habe, und vom Hausarzt auch. Die Infos über meine Vorgeschichte sind ja auch für den nächsten Arzt von Interesse.
    Ich hatte da eigentlich nie Probleme was zu bekommen.

    Und vom Fürther KH hab ich den OP-Bericht vom ersten KS angefordert, der kam auch ohne Nachfragen, sogar noch mit dem Laboruntersuchungsbericht von der Plazenta.

    Ich glaube auch daß man da ein Anrecht drauf hat, weiß es aber nicht sicher.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine Hebamme aus dem GVK hat erzählt, dass man ein Recht darauf hat, die Akte von der Geburt einzusehen.
    Ich wollte die Unterlagen auch haben, da daraus hervorging das Malte Zuhause geboren war. In der Geburtsurkunde stand das anders und wir wollten das per Gerichtsbeschluss ändern lassen. Das Krankenhaus hat sich etwas quergestellt, mir die Unterlagen (in Kopie) zu überlassen -wieso, weshalb, warum,was will ich damit?- . Aber ich habe sie doch bekommen.
    Ob das bei allen Arztbesuchen etc so ist, weiss ich leider auch nicht.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    Du hast ein Anrecht darauf, dass Du alle Patientenakten von Dir einsehen kannst und auch wenn Du möchtest, Kopien gegen Bezahlung ausgehändigt bekommst. Ärzte sind ja auch verpflichtet, diese Akten eine gewisse Zeit aufzubewahren (weiss nicht wie viele Jahre). Rein theoretisch musst Du auch keinen Grund angeben.

    Ich habe bei meinem FA-Wechsel auch meine Akte angefordert und dabei einiges gelesen, was mich in meinem Wechsel noch bestärkt hat.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auskunftspflicht

    Der Patient, oder dessen bevollmächtigter Vertreter, nach dem Tode des Patienten (im Falle einer fehlenden Vollmacht) auch nahe Angehörige und Erben (sofern dies absehbar dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entsprochen hätte), haben das Recht in die Patientenakte Einblick zu nehmen. Teile der ärztlichen Aufzeichnungen können dem Patienten, nur bei einer Gefährdung desselben durch die Bekanntgabe der Befunde (ggf. psychiatrische Befundberichte), oder bei persönlichen Wertungen des Arztes, vorenthalten werden.

    Nach § 11 Abs. 2 MBO, § 195 und § 852 BGB müssen wesentliche ärztliche Aufzeichnungen über 30 Jahre archiviert werden. Für Röntgenbilder gilt, entsprechend § 28 Abs. 4 der RöntgenVO, eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren, für Aufzeichnungen über Röntgenbehandlungen eine Frist von 30 Jahren.

    Auf Wunsch sollen Röntgenbilder, oder deren Kopien an den Patienten, bzw. dessen Bevollmächtigten weitergegeben werden. Bei einer Praxisüberleitung hat der Arzt das Recht , auf Wunsch des Patienten auch die Pflicht, Befunde an seinen Praxisnachfolger zu übergeben.



    Lass die Leute meckern, die wollen damit nur Patienten abschrecken, aber natürlich hast du ein Recht auf Einblick! Ich nehm aber an, dass jeder Arzt kurz guckt, ob er was geschrieben hat, was dieser obigen Einschränkung des Rechts entspricht.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Teile der ärztlichen Aufzeichnungen können dem Patienten, (...)oder bei persönlichen Wertungen des Arztes, vorenthalten werden.

    Genau das hätte mich aber doch mal brennend inetressiert... ;-)

    Vielen Dank für die Infos - dann werde ich das mal machen. Wollte nur vorher wissen, worauf ich bestehen kann. ;-)

    Kann ich die Arztberichte beim jeweiligen Facharzt anffordern, oder ist dafür der Hausarzt zuständig, zu dem die Facharztberichte geschickt wurden?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich glaube, beim Hausarzt hast Du den Vorteil, dass der alle Arztbriefe quasi "gesammelt" hat und Du nicht bei jedem einzelnen Facharzt anfragen musst. Denk ich zumindest mal.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ gewitterhexe: Ja der HA hat alle Briefe.
    Aber die Akten aht er auch nicht.
    @ KAtja: du ´hat genau den Punkt getroffen.

    Klar hast du anspruch darauf die gesamte Krankenakte zu sehen, aber wie willst du kontrollieren ob sie auch vollständig ist. ;-)

    Das ist das gleiche wie mit Personalakten.
    Aber wenn du willst müssen sie dir Einsicht gewähren.

    Bei Felix ist es so, das ich mir mittlerweile grundsätzlich eine Kopie des Arztberichtes schicken lasse.
    da gibt es auch shcon mal ne unbequeme NAchfrage wenn mir was komisch vorkommt.

    Mein Vater sammelt mittlerweile auch seine Briefe.
  • Katharina74Katharina74

    1,027

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke, der HA wird nicht unbedingt den Bericht über die Geburt haben, da würde ich mich eher ans KH wenden. Ansonsten bestehe ich grundsätzlich auch darauf, eine Kopie zu bekommen. Die Arzthelferinnen bei meinem alten HA wollten sich da zwar auch mal querstellen, von wegen, die alten Akten wären im Keller und da wäre Hochwasser gewesen und sie wüßten nicht, ob die noch existieren. War mir egal, ich habe gemeint, es hätte durchaus noch ein paar Tage Zeit, bis ich sie bräuchte, sie müßten nicht sofort suchen. Meine Berichte waren dann auch wundersamerweise vollständig. Also hartnäckig bleiben! :cool:
  • diadia

    309

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    AnjaH schrieb:
    Klar hast du anspruch darauf die gesamte Krankenakte zu sehen, aber wie willst du kontrollieren ob sie auch vollständig ist. ;-)

    natürlich ist das schlimm, wenn teile der patientenakte fehlen. der patient hat wegen seiner besonderen situation, der überlegenen fachkenntnis der ärzte und der undurchsichtigkeit des arztbetriebs gar keine chance alles auf vollständigkeit zu überprüfen.

    weil das auch richter wissen und auch mal selbst krank werden haben sie für prozesse den ärzten daher eine dokumentationspflicht auferlegt. wenn also etwas in den akten nicht dokumentiert ist, gilt es als nicht geschehen. wenn der arzt dann nicht beweisen kann, dass bestimmte befunde und therapien entgegen der lücke in den akten doch stattgefunden haben, dann wird vermutet, dass er diese unterlassen hat. ist dieses unterlassen ein ärztlicher fehler, dann gewinnt man zumindest den prozess und bekommt z.b unterhalt, schadensersatz oder schmerzensgeld und schreckt vor allem ärzte ab unsauber zu arbeiten.

    d.
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ dia: Och die Dokumentationspflicht.
    So wie du das schilderst das wäre natürlich irgendwann nachzuvollziehen.
    Wenn z:B etwas nicht dokumentiert wurde was stattfand.

    wenn aber z.B bestimte Dinge sogar Dokumentiert wurden aber dann aus der Akte genommen werden und dem Patienten erklärt und gezeigt wird, alles in Ordnung?
    Klar könnte man dann noch klagen uns sagen, das einem das komisch vorkommt,etc aber es wird mühselig.

    Wie gesagt da kann auch subtiel geschummelt werden, leider.
  • diadia

    309

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, geschummelt werden kann überall. man könnte natürlich selbst alles mitdokumentieren und so versuchen fehlern und auslassungen auf die spur zu kommen. ob das letztlich für ein vertrauensvolles arzt-patienten verhältnis gut ist, muss jeder für sich entscheiden.

    es gibt eben kein perfektes system. das system ist aber auch noch nicht so marode, dass man sich mit absagen von arzthelferin zufrieden geben muss.

    d.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei meiner Zahnärztin z.B weiß ich sehr genau, was in meiner Krankenakte steht - die diktiert nämlich während der behandlung udn anschließend im Behandlungszimmer in Anwesenheit des Patienten, was die Helferin da reinschreiben soll.
    Als ich das letzte Mal beim Hausarzt war und er zwischendrin rausgerufen wurde, hab ich mir dezenterweise mal den Monitor rumgedreht und gelesen, was er da so tippt, während ich ihm was erzähle - DAS war allerdings mehr als interessant, hatte es doch mit dem, was ich ihm erzählt habe, relativ wenig zu tun...
    Und genau DAS würde mich eben interessieren.

    Da ich Arztbereichte möchte, die vor meiner Hausarztzeit liegen und ich vorhabe, den Hausarzt gegen einen Homöopathen auszutauschen, muß ich mich zwangsläufig an verschiedene Ärzte wenden.
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