Hallo!
Ich habe gerade mit einer potentiellen Kinderkrippe telefoniert und eine Aussage hat mich dann doch überrascht. Und zwar sei Voraussetzung für die Aufnahme, dass die Kinder entsprechend ihrem Alter bereits geimpft sind. Ich weiss, dass man eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung braucht. Aber das heißt doch nicht zwangsläufig, dass die Kinder geimpft sein müssen, oder doch??
Kommentare
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Bei uns stand das Kreuz bei "unvollständig". Ich denke die Kitas mit privatem Träger dürfen das durchaus als Voraussetzung aufstellen. Aber frag doch mal, ob da wirklich alle Kinder komplett geimpft sind. Das kann ich mir gar nicht vorstellen?!!
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Aber am Montag will mich die Gruppenleiterin der Krippe anrufen. Die weiss wohl darüber genaueres.
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In Absprache mit unserer Kinderärztin wird sie geimpft, wenn ich am Abstillen bin (das ist noch nicht absehbar) oder bevor sie in eine soziale Einrichtung, sprich Krippe, kommt. Ursprünglich war geplant, dass sie ab April mangels Krippeplätzen von einer Tagesmutter betreut wird. Jetzt sind uns aber plötzlich zwei Krippeplätze angeboten bekommen. Jetzt müssen wir überlegen, was wir machen.
Geimpft werden soll sie gegen Tetanus, Diphterie und Keuchhusten. Die Kinderärztin empfiehlt noch HiB. Da habe ich mich aber noch nicht entschieden. MMR war bisher noch kein Thema. Kann sich aber ändern, wenn wir uns für eine Krippe entscheiden.
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Manche Kinderärzte sehen es aber als Voraussetzung an um zu bescheinigen, dass die Kinder für die Krippe geeignet sind.
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aber wenn doch die Impfung Voraussatzen für die KiTa ist, wie können denn die Krankheiten trotzdem dermaßen umgehen? *wunder*
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Windpocken gehören nicht zum Standartimpfprogramm.
Bei Mumps Masern Röteln gibt es imemr wieder Kidner bei denen die Impfungen keinen ausreichenden Titer ergeben und ise die KRankheit dann doch bekommen.
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Andere Kinder aus dem privaten Umfeld, die nicht geimpft sind z.B.. Das geimpfte kann dann trotzdem Überträger sein ohne das die Krankheit bei ihm selbst ausbricht.
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Kirchliche TRäger oder die Wohlfahrtsverbände können das warscheinlich schon. Wie ja auch nicht getaufte KIdner im christlichen Kidnergarten abgelehnt werden können ( was heutzutage meistens nicht merh der Fall ist),etc