Dein Antrag auf Erziehungsgeld wird auf Basis des Einkommens im Jahr vor der Geburt geprüft. Also ist der Steuerbescheid von 2004 der Richtige. Wenn ihr den nicht mehr habt, reicht ja auch eine Bescheinigung des ARbeitgebers aus bzw. die Gehaltsabrechnung vom Dez. 2004.
Die Abrechnung von Dez. 05 haben sie ja schon. Aber sie wollen jetzt eine Aufstellung von irgend welchen Werbungskosten. Was auch immer das ist. (Vielleicht Kilometerpauschale????????)
ACHSO! Von 04!!!!! hmmm... wisst ihr was, ob da diese Werbungskosten auch mit drauf sind? Auf der Abrechnung von Dezember???
Die anerkannten Werbungskosten stehen auf dem Steuerbescheid von 2004 drauf ( z.B. wenn Du Ausgaben für Bücher, Arbeitskleidung, Kontoführung, usw. absetzen konntest).
mein Freund hat sie (leider) noch nicht gemacht. Aber die wird nächste Woche sowieso gemacht.. zusammen mit 05... muß ich halt noch solange warten..
da hat mein Süßer ein bisschen geschlampt...
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Kommentare
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LG
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Dein Antrag auf Erziehungsgeld wird auf Basis des Einkommens im Jahr vor der Geburt geprüft. Also ist der Steuerbescheid von 2004 der Richtige. Wenn ihr den nicht mehr habt, reicht ja auch eine Bescheinigung des ARbeitgebers aus bzw. die Gehaltsabrechnung vom Dez. 2004.
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ACHSO! Von 04!!!!! hmmm... wisst ihr was, ob da diese Werbungskosten auch mit drauf sind? Auf der Abrechnung von Dezember???
(Das ist doch richtige Bürokratie)
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Hast Du die Steuererklärung 2004 schon gemacht?
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mein Freund hat sie (leider) noch nicht gemacht. Aber die wird nächste Woche sowieso gemacht.. zusammen mit 05... muß ich halt noch solange warten..
da hat mein Süßer ein bisschen geschlampt...