wie muss das Baby krankenkassen versichert werden?

nati23nati23

91

bearbeitet 15. 02. 2006, 19:14 in Plauderecke
Hallo an alle,

mein Mann ist privat krankenversichert, ich bin gesetzlich krankenversichert. Unser Versicherungsmakler sagte uns, das Baby müsse so versichert werden, wie der besser Versicherte ist, also auch privat. Stimmt das?
Zur Zeit haben wir daher unsere Tochter privat krankenversichert. Wenn man das aber doch nicht muss, würde ich sie eventuell mit zu mir in die gesetzliche Krankenversicherung nehmen und eine Zusatzversicherung abschließen.

Kommentare

  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn Dein Mann der Vater ist, dann stimmt das.
    Ist bei uns auch so, ich bin freiwillig versichert, meine beiden kleinen Kinder und mein Mann sind privat versichert. Nur mein großer, dessen Vater ebenfalls freiwillig versichert ist, kann daher bei mir mitversichert werden. Wäre er in eine private Versicherung gegangen, hätte ich ihn nicht bei mir mitversichern können.
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es kommt auf die Verdiensthoehe der beiden an, man kann es nicht pauschal sagen, aber der Regelfall wird wohl so sein. Ich weiss von meiner frueheren Chefin (sie Beamtin, Professorin, er in Fuehrungsposition bei VW), zumindest hat sie mir das damals so erzaehlt, dass das Bruttoeinkommen zaehlt. Netto hat sie wohl mehr in der Hand gehabt, wegen weniger Abzuege, aber brutto hatte er mehr, und so konnten die Kinder in die gesetzliche KV (sie war "natuerlich" privat versichert).
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gilt das auch, wenn man mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet ist??

    Leander ist auch bei seinem Papa privat versichert, aber bei mir hat sich meine Krankenkasse gemeldet und gefragt, warum ich meinen Sohn noch nicht angemeldet hab. Als ich gesagt hab, dass der bei seinem Vater versichert ist, waren die ganz komisch. Da hat keiner was davon gesagt, dass ich ihn gar nicht bei mir hätte mitversichern können. Hätt ich eh nicht gewollt, würd mich jetzt nur interessieren.

    LG
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin mit dem Vater meines großen Kindes nie verheiratet gewesen. Aber da sieht die Sachlage eh anders aus.
    Ich bin mir nicht 100 % sicher, aber ich meine, daß das nach Verwandschaft geht, und Vater und Sohn sind auch dann miteinander verwandt, wenn Du nicht verheiratet bist.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke erstmal Jauchzerle für deine Antwort.

    Hmmm, also das interessiert mich jetzt aber wirklich. Wie ist das denn dann, wenn sich jemand vom Kindsvater trennt und dann keinen Kontakt mehr hat? Das stell ich mir dann schon schwierig vor, mit den Rechnungen usw.

    Werde meinen Freund beauftragen, dass er das rausfindet. Der kennt eigentlich zu solchen Themen immer irgendwelche Leute, die sich damit auskennen.

    Ich kann ja dann berichten, wenn ers rausgefunden hat.
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Auch dann sind die beiden nach wie vor verwandt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja da hast du Recht. Das ist mal wieder sowas, das ich einfach nicht verstehen kann. Und deshalb muss ich forschen bis ichs genau weiss. War jetzt nicht so gemeint, dass ich dir das nicht glaube. Aber ich dachte, weil du ja geschrieben hast, dass du selber nur vermutest, dass es nach Verwandtschaft geht, find ichs mal raus, damit wirs dann genau wissen ;-)
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nö, klar, forsch weiter ;-) würde ich auch.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich wollte das meine beiden Mädchen über mich bei der gesetzlichen Kasse versichert sind. Privat ist nämlich NICHT immer besser. Wir mussten, da Chris auch privat ist vom Steuerberater einen Bogen ausfüllen lassen wie hoch der montliche Verdienst ist. Danach wurde dann von der KK entschieden ob sie privat müssen oder gesetzlich dürfen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine Frage hätte ich dann doch noch:

    Was ist denn an der gesetzlichen Krankenversicherung besser?? Also wenn ich mir anschaue, wie ich beim Arzt behandelt werde, was ich für Medikamente kriege, wie lange ich auf nen Termin warten muss, was alles untersucht wird, etc., und wie das bei meinem Freund ist, kann ich da ehrlich gesagt keinen Vorteil für mich erkennen, ganz im Gegenteil.

    Würde mich nur mal interessieren, weil ich nun schon öfter gehört habe, dass viele sich freiwillig gesetzlich krankenversichern.

    LG
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :grin: Die Kinder werden meist kostenfrei mitversichert und in den allermeisten Fällen die Ehefrau auch noch.
    DAS ist der Vorteil und man hat diese Gesundheitschecks die den Versicherungsbetrag hochpuschen nicht und kommt als Frau meist billiger davon.
    Das sind ad hoc die Vorteile, die mir gerade einfallen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh Mann, was ich wieder alles nicht weiss. Dass ein Kind beitragsfrei versichert ist, das wusste ich. Das wars dann aber auch schon.

    Dass man als Frau mal wieder dumm aus der Wäsche schaut bei der privaten KV, hätt ich mir ja denken können. Das ist doch voll ungerecht. Mein Freund ist fein raus, der zahlt weniger Versicherungsbeitrag als ich zahlen müsste, wenn ich denn nicht in Elternzeit wäre, kriegt alles (aber auch wirklich alles) komplett bezahlt und wird dazu noch besser behandelt beim Arzt. Grrrrrr, da darf man gar nicht weiter drüber nachdenken.

    Trotzdem Danke für die Info!
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ChristaT schrieb:
    Es kommt auf die Verdiensthoehe der beiden an, man kann es nicht pauschal sagen, aber der Regelfall wird wohl so sein. Ich weiss von meiner frueheren Chefin (sie Beamtin, Professorin, er in Fuehrungsposition bei VW), zumindest hat sie mir das damals so erzaehlt, dass das Bruttoeinkommen zaehlt. Netto hat sie wohl mehr in der Hand gehabt, wegen weniger Abzuege, aber brutto hatte er mehr, und so konnten die Kinder in die gesetzliche KV (sie war "natuerlich" privat versichert).

    Mir sagte man damals dazu, dass das Bruotteinkommen nur dann zählt, wenn der privat Versicherte unter der Beitragsbemessungspflicht der KV liegt. (Bei Beamten geht das da). Sobald er darüber liegt, werden Kinder in der gesetzlichen KV abgelehnt, egal was der Partner verdient.
  • nati23nati23

    91

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich habe dieses Thema auch bei meiner Krankenkasse (gesetzlich) angefragt. Folgende Antwort habe ich erhalten:

    ...wir können Ihre Tochter in die beitragsfreie Familienversicherung aufnehmen, wenn das Einkommen Ihres privat versicherten Ehemannes monatlich 3.973,50 Euro nicht übersteigt...

    Also kommt es tatsächlich auf die aktuelle Einkommenshöhe an und nicht pauschal, ob einer privat versichert ist. Es gibt ja diejenigen, die privat versichert sind, obwohl sie unter dieser Einkommensgrenze liegen. Die haben dann den sogenannten Bestandsschutz (also waren früher mal drüber und konnten somit wechseln und/oder sind/waren selbständig).
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das hier:
    dass das Bruotteinkommen nur dann zählt, wenn der privat Versicherte unter der Beitragsbemessungspflicht der KV liegt.
    und das hier:
    wenn das Einkommen Ihres privat versicherten Ehemannes monatlich 3.973,50 Euro nicht übersteigt...
    ist die gleiche Aussage ;-)
    Sobald der Partner diese Summe übersteigt und privat versichert ist, können die Kinder nicht mehr familienversichert werden. Ist der Partner mit dem hohen Einkommen aber bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, geht das durchaus.
    (man unterscheide: privat versichert und freiwillig versichert)
  • Ela79Ela79

    227

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo zusammen,

    wir hatten damals das Thema auch Zuhause! Mein Freund ist Privat und ich freiwillig Gesetzlich! Er hat aber auch noch die Beihilfe dabei! Sprich er ist 50% Privat und 50% Beihilfe! Meine Tochte wäre dann 20% privat und 80% Beihilfe!
    Die Versicherungstante sagte na eigendlich übernimmt die Beihilfe ja auch alles! Und wenn nicht??? Uns war das zu unsicher und die Lauferei die mann mit den Rechnungen hat!
    Sie ist nun bei mir mit versichert und Opa hat zur Geburt eine private Zusatzversicherung abgeschlossen! 1-2 Bettzimmer Chefarzt und Kuren, Therapien...! Konnten wir schon gut gebrauchen ;-) für ca.3€ im Monat!

    Lg Ela
  • noeminoemi

    66

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Barbara,
    Ist der Partner mit dem hohen Einkommen aber bei einer gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, geht das durchaus.
    wie geht denn das? Ich bin privat versichert, gesetzlich fand ich damals (während meiner Azubi-Zeit) viel besser. Aber unter welchen Bedingungen hat man denn die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen zu versichern? Und wie hoch wäre da der monatliche Beitrag/SB?

    LG
    noemi
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    noemi, das, was du zitiert hast, bezog sich auf die Versicherung des Kindes. Bei dir ist aber sozusagen das Kind in den Brunnen gefallen, weil du schon privat versichert bist und man aus der Privaten sehr schwer wieder rauskommt. Soviel ich weiss, kommst du aus der privaten nur noch dann raus, wenn du mal so wenig verdienst, dass du pflichtversichert bist. Steigt dann dein Einkommen wieder, kannst du dich weiterhin bei der gesetzlichen freiwillig versichern.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn du selbständig wirst oder du unter die Grenze fällst und dort 12 Monate bleibst, dann darst du zurück in die gesetzliche... ;-) Wenn dein Einkommen nach diesen 12 MOnaten woeder über die Grenze steigt, darst du in der gesetzlichen bleiben, dann freiwillig. Nur dann gibt es auch die Möglichkeit auf Familienversicherung... ;-)
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :knutsch01: Danke Cora.
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    cora schrieb:
    wenn du selbständig wirst
    Selbststaendige duerfen auch "einfach so" von der Privaten in die Gesetzliche wechseln?
    Und muss man wirklich erst 12 Monate unter der Grenze sein, damit man in die Gesetzliche kommt? :shock: Ich dachte, da koennte man "sofort" hin, war wohl ein Irrtum ...
  • noeminoemi

    66

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Cora,

    ich BIN selbständig :???: ...aber war es nicht mal so, daß man dabei ein Mindesteinkommen von ? (war damals über 5000,- DM) haben mußte, um sich gesetzlich versichern zu dürfen? Dachte, das wäre heute auch noch so, nur daß diese Summe mit der Inflation wahrscheinlich gestiegen ist.

    LG
    noemi
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn du selbständig bist, darfst du dich freiwillig gesetzlich versichern, ich bin mir aber nicht klar, wie das ist, wenn man zurück will. ;-) Frag einfach mal bei einer gesetzlichen nach!

    Die berechnen deinen Beitrag nach einen bestimmten Mindestumsatz, der leider sehr hoch ist :???: Die gucken nicht wirklich darauf, was du wirklich verdienst, sondern die stufen dich in den geringesten Mindestbeitrag ein, wenn du unter dieser Grenze von ca. 1800 (bin mir absolut nicht sicher ;-) ) bleibst. Je mehr du dan verdienst, desto mehr musst du natürlich zahlen.

    ich bin freiwillig gesetzlich als Selbständige versichert, habe aber nur ein relativ geringes Einkommen und werde deshalb viel höher eingestuft, als ich verdiene. :roll: Aber privat wäre für mich als Frau und mit Vorerkrankungen viel teurer.

    wenn man angestellt ist und unter die grenze fällt, kommt man sofort in die gesetzliche, da man dort dann Pflichtversichert ist. Aber man darf da nur bleiben,w enn man 12 MOnate unter dieser grenze bleibt. ;-) - wenn man dann danach über diese grenze kommt, kannst du weiterhin in der gesetzlichen bleiben,d ann freiwillig versichert und die Familienversicherung läuft fort - das ist der große Vorteil!!!
  • jauchzerlejauchzerle

    6,272

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da gibt es dann Fristen. Genau weiß ich es jetzt nicht mehr, aber so in der Art von: in den letzen 5 Jahren 24 Monate in einer gesetzlichen und man kann wieder freiwillig zurück.
    Aber bitte frag noch mal nach.
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    cora schrieb:
    Die gucken nicht wirklich darauf, was du wirklich verdienst, sondern die stufen dich in den geringesten Mindestbeitrag ein, wenn du unter dieser Grenze von ca. 1800 (bin mir absolut nicht sicher ;-) ) bleibst. Je mehr du dan verdienst, desto mehr musst du natürlich zahlen.
    Jou, habe gerade bei der TK geguckt, wo ich versichert bin. Da ist die Mindestgrenze bei 1.837,50 EUR, allerdings die Hoechstgrenze bei 3.562,50 EUR, d.h. auch wenn man mehr als 3.562,50 EUR verdient, zahlt man nur den Hoechstbetrag.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, das ist richtig!
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum