Hi,
nein, es ist nicht so weit, aber so in Gedanken hab ich gerade mal die Finanzen nach einer Hochzeit durchgespielt und ich muss sagen, das Ergebnis hat mich erschreckt. :shock:
Das lohnt sich ja nur wenn wirklich nur der Mann arbeiten gehen will :shock:
Was ist denn das für eine Logik? Dürfen Frauen in DE nicht arbeiten gehen
es wird jedenfalls nicht belohnt.
Und wenn mann noch Kinder aus erster Ehe hat, dann lohnt es sich erst rechnt nicht. Der Unterhaltsanspruch der Kinder fällt weg, die Steuerklasse II fällt weg... :roll:
Kommentare
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Wie kommst du denn darauf?!? :eek01:
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Was jetzt aber am günstigsten ist würde ich mir in jedem Fall von einem Steuerberater ausrechnen lassen. Das ist nicht so teuer und man kann sich auf die Zahlen doch wesentlich besser verlassen als wenn man selbst versucht durch den Dschungel zu blicken!
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Also gut nehmen wir an, der Mann verdient 2000 EUR Brutto und die Freundin mit Steuerklasse II auch.
Haben sie dann "vor" der Ehe:
Er - 1.289,15 EUR Steuerkl. I (Kirchensteuerpflichtig 1 Kindefreibetrag)
Sie - 1.336,44 EUR Steuerkl. II (Kirchensteuerplichtig 2 Kinderfreibetrag)
Summe: 2625,59 EUr
In der Ehe:
Er - 1.527,50 EUR Steuerkl. III (Kirchensteuerpflichtig 1 Kindefreibetrag)
Sie - 934,96 EUR Steuerkl. V (Kirchensteuerplichtig 2 Kinderfreibetrag)
Summe: 2462,46 EUR
Oder:
Er - 1.278,80 EUR Steuerkl. IV (Kirchensteuerpflichtig 1 Kindefreibetrag)
Sie - 1.287,83 EUR Steuerkl. IV (Kirchensteuerplichtig 2 Kinderfreibetrag)
Summe: 2566,63 EUR
Berechnet mit dem Brutto-Netto Lohn Rechner von Spiegel Online. Oder mach ich was falsch??
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Viele Fahrtkosten oder so?
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Wenn man wie die Zwei aus deinem Rechenbeispiel verheiratet wäre und ein ähnliches Brutto hat, wird man nie III/V nehmen sondern immer IV/IV. III/V lohnt sich erst, wenn der Hauptverdiener mindestens 60 % des Gesamteinkommens verdient und der Partner 40 % oder weniger.
Grds. liegst du aber mit deiner Aussage bei o. g. Konstellation gar nicht so falsch. Andere Konstellationen, bei denen die Frau weniger oder nicht lohnsteuerpflichtig verdient, ist der Vorteil der LStK III aber klar auf der Hand.
In euerem Fall müsste aber doch die Konstellation etwas günstiger sein, selbst wenn der UVG wegfällt? Oder verdient dein Freund so wenig, dass der Wechsel von LStK I auf III nicht den fehlenden UVG abfedert?
:byebye01:
Gisela
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So wenig ist gut ich krieg ja für wei Kinder UV 340 EUR, da müsste er ja ganz schön viel verdienen um das abzufedern :roll: also der Unterhaltsvorschuss fällt aber sowieso bald weg. Ich bekomme den schon seit 2001 also geht er nur noch bis 2007 da wir erst 2008 heiraten ist das bei uns egal. Aber bei anderen vielleicht nicht.
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Dein Rechenbeispiel in Ehren: Aber welche alleinerziehende Frau verdient tatsächlich 2.000.- brutto? Das ist vielleicht dann ein realisierbares Einkommen, wenn frau einen guten Job in Vollzeit ausüben kann, aber in Teilzeit illusorisch, wenn sie nicht gerade einer hochqualifizierten Tätigkeit nachgeht.
Schau dir am Beispiel von stromer in einem anderen Thread an, was sie verdient. Wenn es bei 30 Stunden/Woche 1000.- Euro brutto sind, ist es viel. :sad: http://hebamme4u.net/forum/viewtopi ... 747#284747
:byebye01:
Gisela
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edit: meine hochqualifizierter Job
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Schicke mir doch mal eine PN, welche Firma das war. Ich würde mich dort sofort bewerben.
Wieso bist du eigentlich nicht mehr dort? So einen Job hätte ich nie sausen lassen... ;-)
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Trotz allem hab ich noch Wohngeld bekommen und 2000 EUR Brutto sind immer noch nur 1300 Netto, bei ner Miete von 700 EUR und zwei Kindern, einem Auto usw. :roll:
Ich wollte mal bei ish anfangen, die hätten noch mehr bezahlt. Na und die Post zahlt sogar mehr als 7,50 eur, das ist doch echt wenig.
Edit: irgendwo gab es mal, soviel verdient der Nachbar.. aber da war das eher durchschnitt.
Ach übrigens die Firma exestiert nicht mehr ;-)
Noch mal edit, ich hab es gefunden z.b.:
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wie da schon steht: quelle: bild! :biggrin:
ich lachmich weg- meine schwester arbeitet im callcenter- wenn du nen 1000er abziehst kommst du auf ihren wahnsinnslohn! das dann für 12.00-20.00 und zweimal samstag im monat!
einen busfahrer kenn ich auch- fernreiseverkehr, kda kann das stimmen, aber nicht beim stadtbus!
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Und Deine Schwester die hat einen Vollzeitjob oder geht die nur Samstags arbeiten?? Die würde dann ja nur 766,78 EUR verdienen, davon kann man hier in Köln nicht mal eine Wohnung anmieten. :shock: Meine Mutter zahlt als Single in einer Sozialwohnung (WBS) schon über 400 EUR warm.
Soviel ich weiß liegt sogar der Durchschnittslohn in DE bei rund 2000 EUR?
Selbst der ALGII Rechner sagt, das einer Alleinerziehenden mit 2 Kindern 1533.20 NETTO zustehen (bei ner Miete von 600 EUR) diese hast Du aber bei 2000 Brutto Einkommen nicht.
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Das, was du erschreckt feststellst, sind nicht erst seit gestern Tatsachen! Das hat Majonie doch geschrieben: Ich habe eben diese Berechnung mit folgenden Daten durchgeführt: Frau, 32 Jahre, alleinerziehend, 2 Kinder, 8 und 5 Jahre alt, Mietstufe 6 (die höchste Mietstufe).
Herausgekommen ist: Regelbedarf in Höhe von 759.00 Euro, Mehrbedarf Alleinerziehendenzuschlag 124.20 Euro, Unterkunft + Heizung 615.00 Euro,
Gesamter Bedarf: 1498.20 Euro
Davon wird noch das Kindergeld in Höhe von 308.00 Euro abgezogen, verbleiben 1190.20 Euro, die als AlgII-Anspruch ausbezahlt werden.
Wie du auf 1533,20 kommst ist mir mehr als schleierhaft. :confused01:
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Klasse oder?
Edit, das heißt, das man bei weniger auf jendefall noch ALGII oder wie das jetzt heißt dazu beantragen müsste.
Aber wie auch immer, mir ging es eher darum, welche bzw. was für finanielle Vorteile man bei einer Heirat hat, ich sehe noch keinen, d.h. es wäre das beste man heiratet aus Liebe :biggrin: ;-)
Meine Mama sagt immer, es ist wichtig wegen der Rente, daher konnte ich nach meiner Scheidung meinem Ex als Dankeschön fürs Fremdgehen auch noch einen Teil meiner Rentenanwartschaft übergeben :flaming01:
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Die von dir fiktiv angenommene Miete wird aber nicht vom Alg. II in diesem Umfang übernommen. Für Köln/Stadt z. B. gilt die Mietklasse 5, die dortige Höchstgrenze beläuft sich bei einer alleinerziehenden Person + 2 Kindern auf 505.-. Wenn du darüber liegst, musst du 1/2 Jahr nach Bezug der Hilfsleistungen in einen "angemessenen" Wohnraum umziehen oder die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Zudem hast du in einem Arbeitsverhältnis stehend unter Umständen noch Anspruch auf Wohngeld, was bei Alg. II/Hartz IV auch nicht der Fall ist.
Ich hatte in der Vergangenheit auch schon das eine oder andere "Planspiel", welche Optionen und Fördermöglichkeiten ich unter welchen Voraussetzungen ich vom Staat haben könnte. Finanziell am Besten ginge es uns, wenn ich mich von meinem Mann "trennen" würde und mit meinen Kindern "allein" bliebe. :shock:
Das käme für mich aber nicht in Frage, bei aller Wut auf den Staat, denselben noch zu "bescheißen" und dann heimlich mit Männe unter einem Dach weiter zu leben. Finde ich moralisch absolut verwerflich, man muss nicht auf Gedeih und Verderb alles abzocken, was es an Möglichkeiten gibt. :roll: Aber das wäre jetzt ein anderes Thema...
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Wobei, gilt man eigentlich noch als alleinerziehen, wenn man mit einem Mann zusammenlebt, der nicht der Vater der Kinder ist? Ich meine rechtlich ;-)
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Unsere Gesetze sind tatsächlich manchmal zum :ih: :oops:
Eins würde mich aber noch interessieren: Wäre dann ein weiteres Absenken der Sozialleistungen deine daraus folgende Konsequenz, wie der Staat handeln müsste? Oder wie muss ich diese Aussage verstehen?
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Nee, z.B. das das Einkommen nicht mehr voll sondern vielleicht nur zu 70% angerechnet wird. Ich glaube jemand der Arbeiten geht bekommt schon minimal mehr ALGII und das finde ich könnte doch erhöht werden.
Also weniger geht ja wohl auf keinen Fall :???:
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Stimmt, man will ja auch weiterkommen...
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Ich lass mich scheiden und von meinem Chef kündigen. :oops: Boah das ist ja echt viel für zu hause sitzen. Warum mach ich mir eigentlich den Buckel krumm?
Nein,nein, ich geh eigentlich gern arbeiten.
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