Heiraten - die finanzielle Seite

bearbeitet 4. 02. 2006, 10:40 in Babyprodukte
Hi,

nein, es ist nicht so weit, aber so in Gedanken hab ich gerade mal die Finanzen nach einer Hochzeit durchgespielt und ich muss sagen, das Ergebnis hat mich erschreckt. :shock:

Das lohnt sich ja nur wenn wirklich nur der Mann arbeiten gehen will :shock:

Was ist denn das für eine Logik? Dürfen Frauen in DE nicht arbeiten gehen :neutral: es wird jedenfalls nicht belohnt.

Und wenn mann noch Kinder aus erster Ehe hat, dann lohnt es sich erst rechnt nicht. Der Unterhaltsanspruch der Kinder fällt weg, die Steuerklasse II fällt weg... :roll:

Kommentare

  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wie - der unterhaltsanspruch der kinder fällt weg? luise hat weiterhin einen unterhaltsanspruch von ihrem leiblichen vater - sie ist ja nicht adoptiert.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Natürlich fällt der Unterhaltsanspruch der Kinder nicht weg, lediglich der Unterhaltsvorschuss des Jugendamtes.
    sonnenblume74 schrieb:
    Das lohnt sich ja nur wenn wirklich nur der Mann arbeiten gehen will :shock:

    Was ist denn das für eine Logik? Dürfen Frauen in DE nicht arbeiten gehen :neutral: es wird jedenfalls nicht belohnt.
    Wie kommst du denn darauf?!? :eek01:
  • CerylysCerylys

    504

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke, wegen der netten Steuerklasse 5, da bleibt wirklich nicht mehr viel übrig.

    Was jetzt aber am günstigsten ist würde ich mir in jedem Fall von einem Steuerberater ausrechnen lassen. Das ist nicht so teuer und man kann sich auf die Zahlen doch wesentlich besser verlassen als wenn man selbst versucht durch den Dschungel zu blicken!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja den von Jugendamt den meine ich, sorry, einen anderen kenn ich nicht :flaming01:

    Also gut nehmen wir an, der Mann verdient 2000 EUR Brutto und die Freundin mit Steuerklasse II auch.

    Haben sie dann "vor" der Ehe:

    Er - 1.289,15 EUR Steuerkl. I (Kirchensteuerpflichtig 1 Kindefreibetrag)
    Sie - 1.336,44 EUR Steuerkl. II (Kirchensteuerplichtig 2 Kinderfreibetrag)
    Summe: 2625,59 EUr

    In der Ehe:

    Er - 1.527,50 EUR Steuerkl. III (Kirchensteuerpflichtig 1 Kindefreibetrag)
    Sie - 934,96 EUR Steuerkl. V (Kirchensteuerplichtig 2 Kinderfreibetrag)
    Summe: 2462,46 EUR

    Oder:

    Er - 1.278,80 EUR Steuerkl. IV (Kirchensteuerpflichtig 1 Kindefreibetrag)
    Sie - 1.287,83 EUR Steuerkl. IV (Kirchensteuerplichtig 2 Kinderfreibetrag)
    Summe: 2566,63 EUR

    Berechnet mit dem Brutto-Netto Lohn Rechner von Spiegel Online. Oder mach ich was falsch??
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und wie sieht es nach dem Lohnsteuerjahresausgleich bei Verheirateten aus? ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na das zeigt mir der Rechner nicht, aber da kommt doch sicher nur viel raus, wenn viel abzusetzen ist?

    Viele Fahrtkosten oder so?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Grob berechnet kommen nach dem Jahreslohnsteuerausgleich mit Ehegattensplitting ähnliche Zahlen raus wie bei der Lohnsteuerkombination I/II. Dabei sind aber höhere Sonderausgaben nicht berücksichtigt.

    Wenn man wie die Zwei aus deinem Rechenbeispiel verheiratet wäre und ein ähnliches Brutto hat, wird man nie III/V nehmen sondern immer IV/IV. III/V lohnt sich erst, wenn der Hauptverdiener mindestens 60 % des Gesamteinkommens verdient und der Partner 40 % oder weniger.

    Grds. liegst du aber mit deiner Aussage bei o. g. Konstellation gar nicht so falsch. Andere Konstellationen, bei denen die Frau weniger oder nicht lohnsteuerpflichtig verdient, ist der Vorteil der LStK III aber klar auf der Hand.

    In euerem Fall müsste aber doch die Konstellation etwas günstiger sein, selbst wenn der UVG wegfällt? Oder verdient dein Freund so wenig, dass der Wechsel von LStK I auf III nicht den fehlenden UVG abfedert?

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Oder verdient dein Freund so wenig, dass der Wechsel von LStK I auf III nicht den fehlenden UVG abfedert?

    So wenig ist gut ich krieg ja für wei Kinder UV 340 EUR, da müsste er ja ganz schön viel verdienen um das abzufedern :roll: also der Unterhaltsvorschuss fällt aber sowieso bald weg. Ich bekomme den schon seit 2001 also geht er nur noch bis 2007 da wir erst 2008 heiraten ist das bei uns egal. Aber bei anderen vielleicht nicht.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn das Brutto deines Freundes bei + 2350.- liegt, ist die Steuerersparnis beim Wechsel von I auf III ungefähr so hoch wie dein aktueller UVG.

    Dein Rechenbeispiel in Ehren: Aber welche alleinerziehende Frau verdient tatsächlich 2.000.- brutto? Das ist vielleicht dann ein realisierbares Einkommen, wenn frau einen guten Job in Vollzeit ausüben kann, aber in Teilzeit illusorisch, wenn sie nicht gerade einer hochqualifizierten Tätigkeit nachgeht.
    Schau dir am Beispiel von stromer in einem anderen Thread an, was sie verdient. Wenn es bei 30 Stunden/Woche 1000.- Euro brutto sind, ist es viel. :sad: http://hebamme4u.net/forum/viewtopi ... 747#284747

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich hatte das und ich war Alleinerziehend mit zwei Kids :???: und es war kein hochbezahlter Job, eher sowas wie Stromer, wenn sie noch bei AOL ist.

    edit: meine hochqualifizierter Job
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das interessiert mich jetzt aber schon, wo du EUR 2.000.- brutto hattest? Soviel bekommen nicht mal qualifizierte Bürokaufleute im Vollzeitjob, das Durchschnittsgehalt für Bürokaufleute liegt lt. div. Manteltarifverträge bei ca. 1.500.- brutto. :traurig04: Call-Center-Agents z. B. bekommen einen Bruchteil, EUR 7,50/Stunde sind schon immer branchenüblich.

    Schicke mir doch mal eine PN, welche Firma das war. Ich würde mich dort sofort bewerben.

    Wieso bist du eigentlich nicht mehr dort? So einen Job hätte ich nie sausen lassen... ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also bei der Stadt hatte ich auch fast so viel, ist ne ganz kleine Firma in Köln. Du hier sind die Mieten aber auch so hoch, da sind 800-1200 EUR warmiete nichts, wahrscheinlich sind die Löhne daher auch höher?

    Trotz allem hab ich noch Wohngeld bekommen und 2000 EUR Brutto sind immer noch nur 1300 Netto, bei ner Miete von 700 EUR und zwei Kindern, einem Auto usw. :roll:

    Ich wollte mal bei ish anfangen, die hätten noch mehr bezahlt. Na und die Post zahlt sogar mehr als 7,50 eur, das ist doch echt wenig.

    Edit: irgendwo gab es mal, soviel verdient der Nachbar.. aber da war das eher durchschnitt.

    Ach übrigens die Firma exestiert nicht mehr ;-)

    Noch mal edit, ich hab es gefunden z.b.:
    Verkäufer (Einzelhandel): 1914 Euro brutto im Monat
    Altenpfleger: 2115 Euro brutto im Monat.
    Vermessungstechniker: 2423 Euro brutto im Monat (das bin ich gelernt)
    Busfahrer: 2116 Euro brutto im Monat
    Call-Center-Agent: 2106 Euro brutto im Monat
    usw.

    quelle: bild.t-online.de
  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Verkäufer (Einzelhandel): 1914 Euro brutto im Monat
    Altenpfleger: 2115 Euro brutto im Monat.
    Vermessungstechniker: 2423 Euro brutto im Monat (das bin ich gelernt)
    Busfahrer: 2116 Euro brutto im Monat
    Call-Center-Agent: 2106 Euro brutto im Monat
    usw.

    quelle: bild.t-online.de

    wie da schon steht: quelle: bild! :biggrin:
    ich lachmich weg- meine schwester arbeitet im callcenter- wenn du nen 1000er abziehst kommst du auf ihren wahnsinnslohn! das dann für 12.00-20.00 und zweimal samstag im monat!

    einen busfahrer kenn ich auch- fernreiseverkehr, kda kann das stimmen, aber nicht beim stadtbus!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sorry, aber 2100 (nehmen wir mal den Busfahrer) bei Steuerklasse 1, bedeutet dem bleiben noch 1300 EUR.

    Und Deine Schwester die hat einen Vollzeitjob oder geht die nur Samstags arbeiten?? Die würde dann ja nur 766,78 EUR verdienen, davon kann man hier in Köln nicht mal eine Wohnung anmieten. :shock: Meine Mutter zahlt als Single in einer Sozialwohnung (WBS) schon über 400 EUR warm.

    Soviel ich weiß liegt sogar der Durchschnittslohn in DE bei rund 2000 EUR?

    Selbst der ALGII Rechner sagt, das einer Alleinerziehenden mit 2 Kindern 1533.20 NETTO zustehen (bei ner Miete von 600 EUR) diese hast Du aber bei 2000 Brutto Einkommen nicht.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Entschuldige Iris, dass ich dich jetzt so blöd frage: Aber wo lebst du?

    Das, was du erschreckt feststellst, sind nicht erst seit gestern Tatsachen!
    sonnenblume74 schrieb:
    Und Deine Schwester die hat einen Vollzeitjob oder geht die nur Samstags arbeiten??
    Das hat Majonie doch geschrieben:
    Majonie schrieb:
    .....das dann für 12.00-20.00 und zweimal samstag im monat!
    Selbst der ALGII Rechner sagt, das einer Alleinerziehenden mit 2 Kindern 1533.20 NETTO zustehen (bei ner Miete von 600 EUR) diese hast Du aber bei 2000 Brutto Einkommen nicht.
    Ich habe eben diese Berechnung mit folgenden Daten durchgeführt: Frau, 32 Jahre, alleinerziehend, 2 Kinder, 8 und 5 Jahre alt, Mietstufe 6 (die höchste Mietstufe).
    Herausgekommen ist: Regelbedarf in Höhe von 759.00 Euro, Mehrbedarf Alleinerziehendenzuschlag 124.20 Euro, Unterkunft + Heizung 615.00 Euro,
    Gesamter Bedarf: 1498.20 Euro
    Davon wird noch das Kindergeld in Höhe von 308.00 Euro abgezogen, verbleiben 1190.20 Euro, die als AlgII-Anspruch ausbezahlt werden.
    Wie du auf 1533,20 kommst ist mir mehr als schleierhaft. :confused01:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hatte eine höhere Miete, stimmt das Kindergeld hab ich nicht abgezogen, aber das kommt beim Lohn ja auch dazu... Letztendlich kommt man dann bei ALGII+Kindergeld beim fast gleichen Betrag aus wie bei einem 2000 EUR Brutto Job + Kindergeld.

    Klasse oder?

    Edit, das heißt, das man bei weniger auf jendefall noch ALGII oder wie das jetzt heißt dazu beantragen müsste.

    Aber wie auch immer, mir ging es eher darum, welche bzw. was für finanielle Vorteile man bei einer Heirat hat, ich sehe noch keinen, d.h. es wäre das beste man heiratet aus Liebe :biggrin: ;-)

    Meine Mama sagt immer, es ist wichtig wegen der Rente, daher konnte ich nach meiner Scheidung meinem Ex als Dankeschön fürs Fremdgehen auch noch einen Teil meiner Rentenanwartschaft übergeben :flaming01:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei 2.000.- brutto in LStK II + Kindergeld hast du keinesfalls Anspruch auf Alg.II bzw. in dem Fall dann Hartz IV!
    Die von dir fiktiv angenommene Miete wird aber nicht vom Alg. II in diesem Umfang übernommen. Für Köln/Stadt z. B. gilt die Mietklasse 5, die dortige Höchstgrenze beläuft sich bei einer alleinerziehenden Person + 2 Kindern auf 505.-. Wenn du darüber liegst, musst du 1/2 Jahr nach Bezug der Hilfsleistungen in einen "angemessenen" Wohnraum umziehen oder die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
    Zudem hast du in einem Arbeitsverhältnis stehend unter Umständen noch Anspruch auf Wohngeld, was bei Alg. II/Hartz IV auch nicht der Fall ist.

    Ich hatte in der Vergangenheit auch schon das eine oder andere "Planspiel", welche Optionen und Fördermöglichkeiten ich unter welchen Voraussetzungen ich vom Staat haben könnte. Finanziell am Besten ginge es uns, wenn ich mich von meinem Mann "trennen" würde und mit meinen Kindern "allein" bliebe. :shock:
    Das käme für mich aber nicht in Frage, bei aller Wut auf den Staat, denselben noch zu "bescheißen" und dann heimlich mit Männe unter einem Dach weiter zu leben. Finde ich moralisch absolut verwerflich, man muss nicht auf Gedeih und Verderb alles abzocken, was es an Möglichkeiten gibt. :roll: Aber das wäre jetzt ein anderes Thema...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich geb Dir völlig recht, ich frag mich nur warum wir das alle Erkennen und unser lieber Staat da nicht handelt. Da muss man ja echt dumm sein, arbeiten zu gehen... Naja, jetzt bin ich ja nicht mehr alleinerziehen... :cool:

    Wobei, gilt man eigentlich noch als alleinerziehen, wenn man mit einem Mann zusammenlebt, der nicht der Vater der Kinder ist? Ich meine rechtlich ;-)
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Wobei, gilt man eigentlich noch als alleinerziehen, wenn man mit einem Mann zusammenlebt, der nicht der Vater der Kinder ist? Ich meine rechtlich ;-)
    In Bezug aufs UVG giltst du als alleinerziehend, wenn du mit einem neuen Partner zusammenlebst, aber nicht verheiratet bist. Für alle anderen Bereiche musst du quasi schon mit einem Haushaltsbuch nachweisen, dass ihr getrennte Kassen führt und keine Haushalts-/Bedarfsgemeinschaft seid. :???: Ob das jetzt Wohngeld ist oder ein eventueller Alg. II-/Sozialgeldanspruch deiner Kinder aus einer anderen Beziehung, obwohl gesetzlich verankert ist, dass Stiefeltern nicht unterhaltspflichtig sind.
    Unsere Gesetze sind tatsächlich manchmal zum :ih: :oops:

    Eins würde mich aber noch interessieren:
    sonnenblume74 schrieb:
    Ich geb Dir völlig recht, ich frag mich nur warum wir das alle Erkennen und unser lieber Staat da nicht handelt. Da muss man ja echt dumm sein, arbeiten zu gehen...
    Wäre dann ein weiteres Absenken der Sozialleistungen deine daraus folgende Konsequenz, wie der Staat handeln müsste? Oder wie muss ich diese Aussage verstehen?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    sonnenblume74 schrieb:
    Ich geb Dir völlig recht, ich frag mich nur warum wir das alle Erkennen und unser lieber Staat da nicht handelt. Da muss man ja echt dumm sein, arbeiten zu gehen...
    Wäre dann ein weiteres Absenken der Sozialleistungen deine daraus folgende Konsequenz, wie der Staat handeln müsste? Oder wie muss ich diese Aussage verstehen?

    Nee, z.B. das das Einkommen nicht mehr voll sondern vielleicht nur zu 70% angerechnet wird. Ich glaube jemand der Arbeiten geht bekommt schon minimal mehr ALGII und das finde ich könnte doch erhöht werden.

    Also weniger geht ja wohl auf keinen Fall :???:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    sonnenblume74 schrieb:
    Also weniger geht ja wohl auf keinen Fall :???:
    Durch meine Parteiarbeit kenne ich mittlerweile einige Leute, die arbeiten gehen und unterm Strich weniger Geld haben als wenn sie Hartz IV-Empfänger wären. :twisted: Klar, die kriegen dann zwar Alg. II-Zuschlag, aber das ändert nichts am Umstand, dass sie ausgebeutet werden. :flaming01: Ich kann die Leute trotzdem verstehen, dass sie lieber verdienen, statt auf Vater Staats Kosten "Zuhause abzuhängen".
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Ich kann die Leute trotzdem verstehen, dass sie lieber verdienen, statt auf Vater Staats Kosten "Zuhause abzuhängen".

    Stimmt, man will ja auch weiterkommen...
  • DesdemonaDesdemona

    956

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela schrieb:
    Selbst der ALGII Rechner sagt, das einer Alleinerziehenden mit 2 Kindern 1533.20 NETTO zustehen (bei ner Miete von 600 EUR) diese hast Du aber bei 2000 Brutto Einkommen nicht.
    Ich habe eben diese Berechnung mit folgenden Daten durchgeführt: Frau, 32 Jahre, alleinerziehend, 2 Kinder, 8 und 5 Jahre alt, Mietstufe 6 (die höchste Mietstufe).
    Herausgekommen ist: Regelbedarf in Höhe von 759.00 Euro, Mehrbedarf Alleinerziehendenzuschlag 124.20 Euro, Unterkunft + Heizung 615.00 Euro,
    Gesamter Bedarf: 1498.20 Euro
    Davon wird noch das Kindergeld in Höhe von 308.00 Euro abgezogen, verbleiben 1190.20 Euro, die als AlgII-Anspruch ausbezahlt werden.
    Wie du auf 1533,20 kommst ist mir mehr als schleierhaft. :confused01:

    Ich lass mich scheiden und von meinem Chef kündigen. :oops: Boah das ist ja echt viel für zu hause sitzen. Warum mach ich mir eigentlich den Buckel krumm?
    Nein,nein, ich geh eigentlich gern arbeiten.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    und bist wohl auch gerne verheirtatet :shock: ;-)
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum