Fragen zur Krankenversicherung / Sozialhilfe

noeminoemi

66

bearbeitet 15. 02. 2006, 15:09 in Plauderecke
Hallo Ihr Lieben,

nun möchte ich nochmal etwas für meine (ungeplant schwangere) Schwester fragen, sie hat kein Internet. Ich habe ihr ans Herz gelegt, sich nun endlich krankenzuversichern, damit sie bald mal eine Vorsorgeuntersuchung machen lassen kann, denn sie ist schon in der 11. oder 12. SSW, so genau weiß sie das nicht. Außerdem kann ja immer etwas Unvorhergesehenes passieren. :neutral:

Meine Schwester hat kein Einkommen, da sie in letzter Zeit nur streng gelernt hat, um im April ihre Abschlußprüfung für's Studium zu machen. In der Zeit kam eben kein Job in Frage. Ihre Kk hat ihr gekündigt, da sie die Beiträge nicht mehr bezahlen konnte. Nun hat sie sich schweren Herzens entschlossen, das Studium so kurz vor Schluß abzubrechen, um Sozialhilfe beantragen zu können. Damit wäre sie ja dann auch krankenversichert.

Meine Schwester möchte lieber Hebammenbetreuung statt Ärzte, und sie will auf jeden Fall eine Hausgeburt, allenfalls noch Geburtshaus. Normalerweise bezahlt das ja zum größten Teil jede Kk, außer die Pauschalen für Hebammenbereitschaft, Geburtshausbetriebskosten etc. Aber wie ist das, wenn frau übers Sozialamt krankenversichert ist?

Ach ja, und macht es einen Unterschied, wenn frau offiziell (aus Altersgründen) als Risikoschwangere eingestuft wird? Kann das Sozialamt sie dann zu mehr als drei US und anderen Vorsorgeuntersuchungen zwingen oder gar zur Klinikgeburt?

LG
noemi

Kommentare

  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Noemi, hat sie ihr Studium schon abgebrochen? Wenn ich dich richtig verstanden habe, haette sie im April Abschlusspruefung. Besteht keine Moeglichkeit, beim AStA so eine Art "Studienabschlussdarlehen" zu bekommen, damit sie das Studium zu Ende bringt? Sie sollte sich mal erkundigen, danach kann sie immer noch Sozialhilfe beantragen.

    Wie es mit den restlichen Fragen aussieht, weiss ich leider nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das Sozialamt sie zu etwas ZWINGEN kann (in Bezug auf VU usw.)
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Noemi,


    Was ich mich als erstes frage ist, warum hat deine Schwester denn das Studium abgebrochen um Sozialhilfe zu beantragen? Kann man das nicht auch beantragen, während man studiert? :shock:

    Was die anderen Fragen angeht: Sie soll sich mal ganz flott krankenversichern! Das wäre mir viel zu riskant ohne Versicherung! Ich kann mir nicht vorstellen, das das Sozialamt sie zu Vorsorgeuntersuchungen zwingt. Die versuchen doch eher Geld einzusparen.?

    Ohne Krankenversicherung sein ist schon ganz ohne Schwangerschaft leichtsinning meiner Meinung nach. Wenn jetzt was passiert steckt sie ja noch mehr in der Sch...


    Das Sozialamt ist kein schöner Ort, ich weiß wovon ich rede. Aber da sitzen auch nur Menschen, die dazu da sind, den Leuten zu helfen, die es nötig haben. Sie soll sich aber wenn möglich gut informieren vorher. Ich kenne da ein Arbeitslosen + Sozialhilfeforum, das scheint ganz gut zu sein, wenn du möchtest schicke ich dir den link per PN.
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Criosa schrieb:
    Was ich mich als erstes frage ist, warum hat deine Schwester denn das Studium abgebrochen um Sozialhilfe zu beantragen? Kann man das nicht auch beantragen, während man studiert? :shock:
    Richtig, man kann das nicht. D.h. man kann schon, es wird nur nicht bewilligt ... Ich habe waehrend des Studiums fast ein Semester kein BAFOeG bekommen und wollte in der Zeit Wohngeld beantragen, und selbst das wurde abgelehnt. :???:
  • AnisAnis

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    ich habe eine Freundin - Studentin in der Diplomphase. Das heißt, sie ist offiziell zum Diplom angemeldet. Sie hat sich exmatrikulieren lassen, um Leistungen (ALG II) beim Job-Center beantragen zu können. Als immatrikulierte Studentin hätte sie keinen Anspruch auf solche Leistungen, da jeder Student grundsätzlich als BAföG-berechtigt gilt. Nun ist es aber so, dass meine Freundin schon ein Kind hat. Bei ihr waren die Vorraussetzungen für ALG II also: Kind, Diplomanmeldung bei gleichzeitiger Exmatrikulation (sie darf auch im exmatrikulierten Zustand ihre Prüfungen machen).

    Kinder von BAföG-Berechtigten, sobald sie geboren sind, haben grunsätzlich Anspruch auf Leistungen nach dem II. Sozialgesetzbuch (ALG II-Antrag, Job-Center)

    ich selbst bin immatrikuliert und könnte, da ich Kinder habe und auch zum Diplom angemeldet bin, es meiner Freundin nachmachen. Das hat sie mir empfohlen, weil man dann echt mehr Geld hat und vor allem keine Schulden macht. Studienabschlussförderung ist nämlich zu 100% ein Kredit. Ich bleibe aber aus versch. Gründen immatrikuliert.

    Wegen einer Schwangerschaft darf man sein Studium unterbrechen und ein Urlaubssemester einlegen. Da man in der Urlaubssemesterzeit nicht BAföG-berechtigt ist, müsste hier die "Sozialhilfe" einspringen. Organisationen wie die CARITAS haben eine Sozialberatung, die bereitwillig Auskünfte zu solcherlei Fragen gibt!!! Unbedingt fragen!

    Für die Krankenkasse spielt es keine Rolle, ob sie ihr geld vom Sozialamt oder vom Privatkonto bekommt. Das Sozialamt kümmert sich nicht darum, welche Leistungen ein Kunde bei der Krankenkasse in Anspruch nimmt, solange es nicht selbst für die Kosten aufkommen muss. Hausgeburt, Hebammenbereitschaft - das alles sollte kein Problem sein. Das Amt fragt nicht, wie und wo man Vorsorge und Geburt macht. Hebammenbereitschaft bezahlt das Amt nicht, das ist klar.

    Hebammenvorsorge bezahlt jede Krankenkasse.

    Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" kann deiner Schwester finanziell weiterhelfen. Einen Antrag stellt man bei der CARITAS oder einer Beratungsstelle eines anderen Trägers. Die Antragstellung ist problemlos, da die Beratungsstelle den Antrag ausfüllt und an die Stiftung sendet. In der Regel sind Einkommensnachweise erforderlich. Als Studentin erfüllt man immer die Vorraussetzung für Förderung. Den Antrag unbedingt vor der Geburt des Kindes stellen (in manchen!) Bundesländern noch vor der 12.Woche (in Niedersachsen während der ganzen Schwangerschaft). Ich war bis jetzt leider bei allen Kindern (auch dem dritten) auf Hilfe angewiesen und habe sie bekommen. Beim dritten Kind (mit dem ich noch schwanger bin) waren das 100,- für Umstandskleidung und je 250,- für Erstausstattung und Ergänzung der Wohnungseinrichtung. Gerade weil ich kein drittes eingeplant hatte, bin ich froh, nochmals Geld für die Erstausstattung bewilligt bekommen zu haben.

    Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Deshalb zahlt die Wohngelstelle solange nichts, bis du denen nachweist, dass eine Grundsicherung deines Lebensunterhaltes gegeben ist. Beim Wohngeldantrag zählt der Antragsmonat.

    Beim ALG II ist der Antragstag entscheidend! Hierbei gilt ein Antrag als gestellt, wenn du deine Ansprüche telefonisch, mündlich oder schriftlich vorbringst. Der formelle Antrag sollte dann natürlich bald folgen. In der Regel schickt das Amt einen formellen Antrag per Post zu, wenn man einen unformellen gestellt hat. Antragsformulare gibt es auch übers Internet.

    Bei weiteren Fragen will ich gerne weiterhelfen, ich hoffe, das hier bringt dir schon was.
  • noeminoemi

    66

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Uii, ihr habt ja schon fleißig geschrieben!

    Christa, sie braucht schon jetzt Geld, hat noch Schulden bei ihrer Ex-Kk und weiß nicht, wovon sie sich etwas zu essen kaufen soll. Nach der Prüfung wäre sie noch ca. 9 Monate eingeschrieben für ihre Diplomarbeit. Gebühren für Langzeitstudenten + Semestergebühren kann sie schon jetzt nicht mehr bezahlen.
    BAFOeG kriegt meine Schwester schon lange nicht mehr. Letztes Jahr hat sie mir erzählt, daß sie alles zurückzahlen sollte, ich weiß aber nicht, was daraus geworden ist.

    Für ein Darlehen hat sie keine Sicherheiten.

    @ criosa
    ja, das wäre nett mit dem Link.

    @Anis
    hätte sie denn als exmatrikulierte Studentin Anspruch auf Sozialhilfe? Auf ALG II hätte meine Schwester nämlich ohnehin keinen Anspruch. Sie hat im April bei Pro Familia einen Beratungstermin bekommen, vielleicht kann sie dort so einen Antrag an diese Stiftung stellen. Allerdings wäre sie damit ja auch nicht krankenversichert, Wohngeld und Geld zum Überleben braucht sie ja regelmäßig, also kommt sie um Sozialhilfe wohl nicht drum herum, oder?

    Vielen Dank Euch allen
    LG
    noemi
  • AnisAnis

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich bin mir sicher, dass es irgendeine Niesche für schwangere Studentinnen, die noch keine geborenen Kinder haben, gibt. Die Ämter verraten sowas leider nicht oft bzw. wissen die SachbearbeiterInnen selbst scheinbar nicht bescheid. Eine andere Bekannte von mir hat nämlich wie ich für ihre zwei Kinder ALG II beantragt und wurde zweimal weggeschickt mit der Begründung, sie sei Studentin. Beim dritten Mal hat sie sich nicht mehr wegschicken lassen und Geld bekommen. Ich selbst habe ein Jahr lang mit einem negativeb Bescheid für meine Kinder gelebt bis mir ein Rechtsanwalt sagte, dass das BAföG nicht als Unterhalt für die Kinder angerechnet werden darf, nur das Geld, was ich darüber hinaus beispielsweise in einem Nebenjob verdiene. Das Sozialamt hatte aber genau das in seiner Berechnung getan und niemand hats uns gesagt. Beratung bei der CARITAS erhält man in meiner Stadt ohne Termin. Ich halte einen Termin im April für sehr spät. Wahrnehmen sollte sie ihn natürlich trotzdem, aber ginge nicht noch in dieser oder der nächsten Woche eine Beratung woanders? Im Internet kann man sogar Sprechzeiten von solchen Beratungsstellen finden. Ich versuch mich mal schlauer zu machen, was die spezielle Situation deiner Schwester betrifft.
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Anis schrieb:
    Wohngeld ist keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Deshalb zahlt die Wohngelstelle solange nichts, bis du denen nachweist, dass eine Grundsicherung deines Lebensunterhaltes gegeben ist.
    Das war der Hammer bei mir: sie haben gesagt, dass ich mit meinen nachgewiesenen Einkuenften unter dem Sozialhilfeminimum liege, und ich sollte ueber mehrere Monate Buch fuehren, dass ich mit den angegebenen Einkuenften auskomme. In der Zwischenzeit habe ich aber erfahren, dass ich nun doch BAFOeG bekommen kann, und ich haette das Wohngeld nur fuer einen Monat bekommen, wenn ueberhaupt. Dann habe ich mir gedacht, dass sie mir an die Fuesse fassen koennen. Ich habe auch nicht angegeben, dass ich von 100DM/Monat lebe, aber der Sozialhilfesatz war damals fuer mein Empfinden auch nicht gerade niedrig. Ich habe sowieso nicht verstanden, wie Studenten angeblich im Durchschnitt 1200DM/Monat braeuchten, wenn ich von meinem BAFOeG (gut unter 1000DM) nebenbei auch noch Geld sparen konnte.

    noemi, ich dachte, "Sozialhilfe" gibt's nicht mehr, oder? Das mit dem Darlehen beim AStA ist etwas anderes als ein Kredit bei der Bank, ich weiss nicht, ob man da irgendwelche Sicherheiten nachweisen muss. Mit der Ex-KK laesst sich bestimmt auch irgendwie eine Ratenzahlung vereinbaren. Was Anis geschrieben hat, mit ALG II fuer Kind, stimmt zwar (eine Kommilitonin hatte damals Sozialhilfe&Wohngeld fuer ihren Sohn bekommen), nur hilft das noch nicht waehrend der Schwangerschaft. Aber sie hat dir schon jede Menge Moeglichkeiten aufgezeigt, vielleicht findet sich da etwas fuer deine Schwester. :grin:
  • Maja1978Maja1978

    1,148

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ChristaT schrieb:
    Das war der Hammer bei mir: sie haben gesagt, dass ich mit meinen nachgewiesenen Einkuenften unter dem Sozialhilfeminimum liege, und ich sollte ueber mehrere Monate Buch fuehren, dass ich mit den angegebenen Einkuenften auskomme.
    Ha, ha, das kommt mir sehr bekannt vor. Ich wollte mich während meines Studiums von der GEZ befreien lassen. Aber die glaubten mir nicht, daß ich mit dem Bafög (<1000 DM) auskomme. Nur weil der Betrag unter dem Sozialhilfesatz lag. Als Student ist man eh schon gezwungen, mit wenig Geld auszukommen und dann wird einem noch unterstellt, man lügt, wenn das wenige Geld gerade so zum Überleben reicht. :flaming01:
  • AnisAnis

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich habe noch keine passenden Antworten gefunden, aber:

    Anspruch auf irgendeine staatliche Hilfe müsste man haben, sobald man sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Wenn man also nicht eingeschrieben ist und sich dem Amt gegenüber als arbeitssuchend erklärt, dann müsste man theoretisch auch irgendwoher eine Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen. Welchen Namen diese Hilfe hat, erfährt man wahrscheinlich eher von einer Beratungsstelle als von den Behörden selber, außer man gerät an jemand nettes.

    Als arbeitssuchende Schwangere wird man wahrscheinlich in der nächsten Zeit keine Arbeit bekommen, eben wegen der Schwangerschaft. Das dürfte nicht gegen staatliche Unterstützung sprechen, weil man sich ja dennoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Offiziell lebte man dann als Arbeitslose und im stillen Kämmerlein erledigte man die Diplomarbeit.

    Eine ehemalige Komolitonin von mir hat direkt nach dem Studium eine Weile von staatlicher Hilfe leben müssen. Sie hatte keine Kinder! und suchte in dieser Zeit Arbeit.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    also dieses Hickhack mit Bafög und Sozialhilfe hatte ich schon, bevor mein erstes Kind da war.

    Was ich noch ergänzen wollte: ich war damals bei der Sozialberatung von der Diakonie(evang. Kirche), die haben mir ein gelbes Heft zur Ansicht gegeben, wo aufgeführte war, was man an Geld in welchen Situationen beantragen kann, eben solche Dinge, die einem die Sozialbehörde nicht von sich aus zur Sprach bringt. Die könn einen auch moralisch unterstützen, seine Rechte einzufordern und helfen auch bei Anträgen.

    Beziehe zur Zeit auch Wohngeld, aber ALG II kommt nicht in FRage, da die dort unterlagen verlangen, die wir gar nicht mehr vorbringen können, und evtl. nur ein paar Euro über dem Satz liegen. Besonders freundlich waren die im Jobcenter auch nicht, und ich als Schwangere durfte eine Stunde im Flur stehen(vor der Tür gab es keine Sitzplätze, die waren zu weit weg, während die Sachbearbeiterin Unterlagen kopierte. Am besten, man nimmt jemanden des Vertrauens mit zu den Vorsprachen, als Unterstützung und als Zeugen, falls die da was Falsches sagen, was ich leider oft erleben musste, ein Sachbearbeiter sagt das und der nächste was anderes.

    Liebe Grüße vom Milchmädchen
    Liebe Grüße vom Milchmädchen
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