Elternzeit + Kündigungsschutz

Levi2006Levi2006

106

bearbeitet 16. 02. 2006, 10:17 in Babyprodukte
Hallo Ihr Lieben!

Habe mir jetzt wochenlang den Kopf zerbrochen, wie ich/wir das alles geregelt bekommen soll/en..... :roll:
So langsam bekomme ich immer mehr Infos von Bekannten, die ganz frisch Eltern geworden sind.
Wurde z.B. darauf aufmerksam gemacht, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehmen und währenddessen 30 Stunden in der Woche arbeiten kann.
In dieser ganzen Zeit habe ich Kündigungsschutz... das ist mir wirklich sehr, sehr wichtig, da mein Chef mir ja im Dezember am Telefon klar gemacht hat, dass er keinen Job für mich hat....
...und ich habe überhaupt keine Lust Arbeitslosengeld von einem Teilzeitjobgehalt zu bekommen... habe eigentlich gar keine Lust arbeitslos zu werden(!)
Wenn ich auf diese Art und Weise geschützt wäre, könnte ich so langsam mal meine Schwangerschaft geniessen.

Aber (vielleicht)......jetzt noch *himmelhoch jauchzend* nachher wieder *zu Tode betrübt* :???:
....... deshalb habe ich so meine Vorahnungen/Befürchtungen.......

Die Firma meines Chefs ist über 90 Kilometer von meinem Wohnort entfernt und ich bin ja als externe Fachkraft bei einem grooooooßen Automobilhersteller (10 Kilometer von mir weg) bis heute tätig gewesen (von meinem 1. Arbeitstag an). Ich kann mir gut vorstellen, dass wenn ich 30 Stunden/Woche (am Liebsten täglich von 7-13 Uhr) arbeiten will, es sehr schwierig werden könnte für mich einen Einsatzort in dieser letzten groooooooßen Firma zu bekommen (sprich: in meiner Stadt/Umgebung).
Was ist nun, wenn mein Chef von mir verlangt in die 90 Kilometer (über 1 Stunde Fahrzeit hin und 1 Stunde Fahrzeit zurück) entfernte Firma zu fahren und mir somit einen Strich durch meine Pläne macht (Zeitverlust/ Benzinkosten)....
Könnte er das von mir verlangen? Bzw. kann er mir trotzdem kündigen, wenn er generell z.B. keine Stelle für mich hat (eventuell bemüht er sich ja auch nicht)? Oder an welches Amt/Stelle könnte ich mich wenden, um das herauszufinden... Regierungspräsidium/Gewerbeaufsichtsamt/Jugendamt/pro familia?


Für eure Tipps und Antworten wäre ich euch sehr dankbar :grin:


Liebe Grüße
Levi

Kommentare

  • AnnalisaAnnalisa

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Während des Erziehungsurlaubs hast Du Kündigungsschutz, d.h. Dein Chef kann Dich so gut wie gar nicht kündigen.

    Es ist richtig, dass Du während des EZU bis zu 30h arbeiten kannst. Dein Arbeitgeber kann allerdings aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, Dich zu beschäftigen. Er muss dann allerdings genau darlegen, welche betrieblichen Gründe dies sind. Bei einem großem Unternehmen mit vielen Mitarbeitern wird dies naturgemäß schwieriger sein, als bei einem kleinen Unternehmen.

    Nun zu der Art der Tätigkeit. Du hast während des EZU keinen Anspruch auf Deine alte Stelle in Teilzeit. Im Gegenteil, Dein altes Arbeitsverhältnis ruht und Du handelst mit Ihm quasi einen neuen Vertrag aus. D.h. er kann Dir etwas anderes anbieten, wenn er die Möglichkeit hat, natürlich sollte dieses Angebot für Dich zumutbar sein. Endlos langes Fahren für nur wenige Stunden am Tag ist für Dich sicherlich nicht zumutbar. Andererseits muss man natürlich auch die Bedürfnisse Deines Arbeitgebers verstehen, sprich, welche Möglichkeiten einer Tätigkeit kann er Dir anbieten? Auch das Gehalt muss nicht automatisch Dein altes Gehalt sein. Das Gehalt für Deine Tätigkeit hängt von den Aufgabeninhalten ab. Üblicherweise ist es eine vergleichbare Tätigkeit, die ähnlich bezahlt wird. Es kann aber auch eine einfachere Tätigkeit sein, die dann natürlich auch schlechter bezahlt sein kann.

    Solltest Du ein konkretes Angebot vorliegen haben, kann ich Dir gerne weiterhelfen. Ich hoffe, rein theoretisch konnte ich Dir mit dieser Antwort schon ein wenig helfen.

    Grüße

    Anna
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    es wurde schon ganz richtig dargestellt.
    Im übrigen bist Du auch unkündbar, wenn Du NICHT arbeitest in der Elternzeit. D.h. Dir steht nach diesen 3 Jahren (oder wieviel Du auch immer nimmst) wieder eine (nicht die selbe) Stelle in diesem Unternehmen zu.

    Liebe Grüße,
    Katrin
  • Levi2006Levi2006

    106

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Katrin und Anna!

    Vielen Dank für eure Antworten. Die haben mir echt weitergeholfen, denn ich dachte mir schon, dass es nicht so leicht sein wird...
    Wer meine früheren Beiträge gelesen hat wird feststellen, dass ich bei der Arbeit immer mein Bestes gab und mein richtiger Chef hat sich regelrecht daneben benommen... Habe ihn zum Ausstand eingeladen---> nicht gekommen. Habe ihn gestern (an meinem letzten Tag) versucht ans Telefon zu bekommen----> ging nicht ran und hat nicht zurückgerufen. Habe ihm einen großen Zettel an seinen Platz gelegt, in dem ich ihn gebeten habe bei mir am Arbeitsplatz vorbeizukommen ---> kam nicht. Bin ihm sozusagen gestern und auch die Tage zuvor immer hinterhergelaufen um ihn zu erwischen, aber ich hatte kein Glück. Ich finde das schon etwas sonderbar: ein Chef, der seine Mitarbeiterin nicht verabschiedet :???:

    Naja, so wie ich meinen Chef kenne, wird er meine Pläne ablehnen.
    Da habe ich wohl mit dieser Firma vor 2 Jahren die A-Karte gezogen :cry: Die Firma hat ca. 20 Mitarbeiter, die meisten davon sind aber auch extern eingesetzt, der kleine Rest arbeitet im Büro selbst an Projekten.

    Kann ich mich eigentlich trotzdem woanders bewerben?


    Liebe Grüße
    Levi
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Levi2006 schrieb:
    Hallo Katrin und Anna!

    Vielen Dank für eure Antworten. Die haben mir echt weitergeholfen, denn ich dachte mir schon, dass es nicht so leicht sein wird...
    Wer meine früheren Beiträge gelesen hat wird feststellen, dass ich bei der Arbeit immer mein Bestes gab und mein richtiger Chef hat sich regelrecht daneben benommen... Habe ihn zum Ausstand eingeladen---> nicht gekommen. Habe ihn gestern (an meinem letzten Tag) versucht ans Telefon zu bekommen----> ging nicht ran und hat nicht zurückgerufen. Habe ihm einen großen Zettel an seinen Platz gelegt, in dem ich ihn gebeten habe bei mir am Arbeitsplatz vorbeizukommen ---> kam nicht. Bin ihm sozusagen gestern und auch die Tage zuvor immer hinterhergelaufen um ihn zu erwischen, aber ich hatte kein Glück. Ich finde das schon etwas sonderbar: ein Chef, der seine Mitarbeiterin nicht verabschiedet :???:

    Naja, so wie ich meinen Chef kenne, wird er meine Pläne ablehnen.
    Da habe ich wohl mit dieser Firma vor 2 Jahren die A-Karte gezogen :cry: Die Firma hat ca. 20 Mitarbeiter, die meisten davon sind aber auch extern eingesetzt, der kleine Rest arbeitet im Büro selbst an Projekten.

    Kann ich mich eigentlich trotzdem woanders bewerben?


    Liebe Grüße
    Levi


    Du kannst die woanders bewerben, aber da musst du deinen Chef um Zustimmung bitten. Er muss es dir also erlauben. Das machst du am Besten schriftlich. Dein Chef hat dann 4 Wochen Zeit sich dazu zu äussern. Tut er dieses nicht in den 4 WOchen bedeutet das für dich, dass es OK ist. (mehr oder minder)
    Dein Chef kann das jedoch auch ablehnen. Braucht aber gute Gründe.

    Ein Zwischenarbeitszeugnis kannst du dann am Besten auch schon mal anfordern.

    Ich habe ein ähnliches "Problem" :

    http://hebamme4u.net/forum/viewtopic.php?t=23964

    LG

    Stephanie
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Du kannst die woanders bewerben, aber da musst du deinen Chef um Zustimmung bitten.

    Das ist etwas unsauber ausgedrückt.
    Du kannst dich jederzeit bewerbden, das geht niemanden etwas an. Sollte es dann dazu kommen, dass dir ein AG max. 30 Stunden pro Woche einen Job im Rahmen deiner Elternzeit anbietet, DANN musst du deinen AG informieren. Vorher ist es nicht nötig.
    Willst du dich jedoch bewerben für die Zeit NACH der Elternzeit, vergiss nicht deine Kündigungsfrist einzuplanen und kündige nicht, ehe du ncihts schriftliches vom neuen AG in der Hand hast.
  • AnnalisaAnnalisa

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Grundsätzlich musst Du Deinem alten Arbeitgeber zunächst Deine Arbeitskraft anbieten. Lehnt dieser ab, muss er es Dir ermöglichen anderweitig tätig zu werden. Er hat dann so gut wie keine Gründe dies abzulehnen.

    Ein möglicher Grund könnte z.B. eine Tätigkeit beim direkten Wettbewerb sein, wenn Du z..B, im Produktmanangement oder im Vertrieb tätig bist. Aber das hat sich für mich jetzt nicht so angehört.

    grüße

    Anna
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Sorry, Anna, aber das ...
    Annalisa schrieb:
    Grundsätzlich musst Du Deinem alten Arbeitgeber zunächst Deine Arbeitskraft anbieten.
    ... ist nicht richtig. Auch das nicht:
    Annalisa schrieb:
    Du hast während des EZU keinen Anspruch auf Deine alte Stelle in Teilzeit. Im Gegenteil, Dein altes Arbeitsverhältnis ruht und Du handelst mit Ihm quasi einen neuen Vertrag aus. D.h. er kann Dir etwas anderes anbieten, wenn er die Möglichkeit hat, natürlich sollte dieses Angebot für Dich zumutbar sein.

    Ich hatte Kassiopaia bei ihrer damaligen Anfrage (unter dem Link, den sie vorher angegeben hat) folgendes geschrieben (das als Hinweis fuer Levi, damit sie weiss, wonach sie suchen soll, weil ich finde, dass dort alles sehr gut erklaert ist):
    Es gibt eine Broschuere zur Elternzeit, die du auf der Seite des BMFSFJ herunterladen kannst (such mit google nach "Die neue Elternzeit", es ist gleich der erste Treffer), und darin sind Erklaerungen zum obigen Paragraphen angegeben. Unter anderem auch Gruende, warum der AG die Zustimmung NICHT verweigern darf (z.B. kein Grund waere, dass du bei ihm in Teilzeit arbeiten koenntest).

    In der genannten Broschuere steht u.a.:
    Waehrend ihrer Elternzeit haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf Verringerung ihrer bisherigen Arbeitszeit, der notfalls mit Hilfe der Arbeitsgerichte gegen den ausdruecklichen Willen der Arbeitgeberseite durchgesetzt werden kann.

    Inhalt dieses Anspruchs ist es, die bisherige Arbeitszeit und damit die bisherige Taetigkeit auf 15 bis 30 Stunden pro Woche fuer mindestens 3 Monate zu verringern. Die Taetigkeit bleibt daher im Kern die bisherige. Dieser Anspruch gilt, wenn folgende Voraussetzungen erfuellt sind:
    1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer;
    2. das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate;
    3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens drei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden;
    4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
    5. der Anspruch wurde dem Arbeitgeber acht Wochen oder, wenn die Verringerung unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, sechs Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.

    Ich will nicht die ganze Broschuere und den Gesetzestext zitieren, dafuer sind sie zu lang, aber ich musste einiges gerade ruecken, sorry. ;-)
  • Levi2006Levi2006

    106

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Vielen Dank nochmal für eure Antworten.

    Habe mir gerade den Leitfaden Elternzeit und das Blatt Neuregelungen heruntergeladen. Muss mich heute mal in den Leitfaden reinlesen.

    Mir bleibt sowieso nix anderes übrig, als meiner Firma ganz normal und in schriftlicher Form meine Elternzeit und die von mir gewünschte Arbeitszeit mitzuteilen. Wenn ich dann 'ne Ablehnung bekomme, muss ich schauen, wie meine Rechte sind.... :???:
    Aber da ich mir jetzt schon vorstellen kann, dass mein Chef das ablehnt, wollte ich mich vorher schon mal ein bißle schlaumachen.

    Liebe Grüße
    Levi
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