Schwanger und kein Geld-wie schaffen???

bearbeitet 25. 03. 2006, 21:13 in Kummerkasten
Hallo,

meine beste Freundin hatte mir vorgestern erzählt das sie nun ungeplant Schwanger ist- auf der einen Seite total happy und auf der anderen einfach nur panisch vor Sorge es finanziell nicht in den Griff zu bekommen.

Folgende Situation:
Sie war mit dem Vater bis vor kurzem zusammen aber es war halt nicht das Wahre, der übrigens arbeitslos ist (aber unendlich bewerbungen schreibt und einfach nix kriegt)
Sie hat eine Teilzeitstelle und hat ca. 800 € raus.
So, und da haben wir ja schon das Problem....
Wie soll das funktionieren nur vom erziehungs- und Kindergeld kann sie doch niiiemals Miete, Lebenskosten, ect... bestreiten. Sie kommt ja jetzt grad so hin mit ihre paar Kröten und muss schon richtig aufpassen das sie nicht Miese macht. Sie hat nämlich außerdem nen fiesen Kredit laufen wo sie noch 150 € monatlich abzahlen muss. Den kann sie auch nicht stilllegen (hatte sie schonmal angefragt).
Ihr Exfreund möchte auch das dieses Kind unbedingt auf die Welt kommt, aber irgend eine Ahnung wie das funktionieren soll hat er auch nicht.
Nun hat sie schon nen Termin bei Pro familia der ist aber erst nächste Woche Do.... sie ist so hin und her gerissen, das sie nicht mehr weiß wo ihr der Kopf steht.
Wohngeld wurde bisher immer abgelehnt...aber wenn sie dann zu zweit ist hat sie ja vielleicht doch einen Anspruch?!
Ich würde ihr so gern helfen, aber weiß nicht wie.
Abtreibung kommt eigentlich niemals nicht in Frage, aber momentan ist sie sogar so weit, das sie sagt, wenn die bei Pro familia sagen das sie nix oder nichts ausreichendes bekommt,..... :cry:

Oh man, hat hier irgendjemand Ahnung, ob da was geht?
An welche Stellen kann sie sich noch wenden?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Deine Freundin soll doch bitte einen Termin bei Donum Vitae (http://www.donumvitae.org/) ausmachen, die kennen sich meiner Erfahrung nach (leider) besser mit allen Möglichkeiten aus als Pro Familia.

    Was deiner Freundin nach der Geburt auf jeden Fall zusteht:

    Alg. II/Hartz IV, in der Zeit, wo sie nicht arbeitet, Wohngeld und Unterhalt für sich (die ersten 3 Jahre, auch wenn sie nicht verheiratet ist) und das Kind. Wenn der Kerl keinen Unterhalt zahlen kann oder will, bekommt sie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für das Kind, solange sie nicht mit dem Kindsvater zusammenlebt.

    Kann sich deine Freundin nicht hier anmelden, so dass man ihr das Ganze direkt aufdröseln und sie sich nur noch über die Schwangerschaft freuen kann? ;-)

    :byebye01:

    Gisela
  • MimiMimi

    1,643

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gisela hat ja schon vieles aufgezählt, was konkret helfen kann.

    Ich kann nur aus meinem Freundeskreis berichten, daß es eben auch mit 2 Kindern geht, wenn keiner der Elternteile ein Einkommen hat. Die bekommen alle 4 ALG II und Wohngeld, Erziegungsgeld, Kindergeld.

    Große Sprünge sind nicht drin, keine Frage. Aber man kann leben und nicht nur darben, so daß man deswegen - GOTT SEI DANK - in Deutschland nicht abtreiben muß.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dankeschön :knutsch01: da wird ihr erstmal ein Stein vom Herzen fallen :bounce02:

    Leider hat sie keinen PC und deswegen frage ich euch,wenn sie bei mir ist, surfen wir immer zu zweit hier umher und sie ist auch ganz begeistert von der Seite und liest sich immer ganz fest ;-) :biggrin:
    Doch leider wohnt sie mitten in Berlin und ich außerhalb...und meist ist sie arbeiten....und die Strecke ohne Auto dauert immer 1 1/2 h :???: und lohnen soll sich ja ein Besuch auch einigermaßen.
    Aber wir telefonieren sehr oft sehr lange :biggrin:
    Werde sie gleich mal anrufen....

    :knutsch01:
  • manuelsmamamanuelsmama

    1,263

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meine Freundin lebt auch von HartzIV und das besser als wir mit Arbeit :oops:
    Aber: wenn der Kindsvater nicht zahlt und sie Unterhaltsvorschuss bekommt, dann darf der KV das Kind nur alle 2 Wochen 2 Stunden sehen (genaue Zeit weiß ich nicht aber so ungefähr). Wenn es öfter ist und das Amt das spitzkriegt, muss sie den UV wieder zurückzahlen (ist meiner Freundin leider passiert). Aber wenn man das vorher weiß, kann man sich ja danach richten ;-) Ich drück deiner Freundin alle Daumen :grin:
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    manuelsmama schrieb:
    Meine Freundin lebt auch von HartzIV und das besser als wir mit Arbeit :oops:
    Aber: wenn der Kindsvater nicht zahlt und sie Unterhaltsvorschuss bekommt, dann darf der KV das Kind nur alle 2 Wochen 2 Stunden sehen (genaue Zeit weiß ich nicht aber so ungefähr). Wenn es öfter ist und das Amt das spitzkriegt, muss sie den UV wieder zurückzahlen (ist meiner Freundin leider passiert). Aber wenn man das vorher weiß, kann man sich ja danach richten ;-) Ich drück deiner Freundin alle Daumen :grin:
    Woher stammt denn der (entschuldige) Blödsinn? :shock: Ich habe lange UVG bezogen und die Mitarbeiter meines Jugendamtes haben sich seinerzeit beim Kindervater (!!!!!) stark dafür gemacht, dass er seine Kinder öfter als nur die zwei Wochenenden im Monat sieht.

    Es wäre nicht schlecht, wenn du einen Auszug aus dem betreffenden Gesetz organisieren könntest, ich kann das wirklich nicht glauben. :oops:

    :byebye01:

    Gisela
  • manuelsmamamanuelsmama

    1,263

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das kann ich leider nicht, aber meine Freundin mußte das Geld alles zurück zahlen, weil er für einen Monat bei ihr gemeldet war (nur für die Post) und die nachgefragt haben. Dann sagten die, dass er eben nur diese kurze Zeit sein Kind sehen dürfe, wenn es öfter sei...
    Meine Freundin war ehrlich und hat das davon.. Ist erst vor kurzem passiert. ALlerdings ist sie mit dem Mann nicht verheiratet, vielleicht daher??
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das problem ist, dass er bei ihr gemeldet war!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    manuelsmama schrieb:
    Das kann ich leider nicht, aber meine Freundin mußte das Geld alles zurück zahlen, weil er für einen Monat bei ihr gemeldet war (nur für die Post) und die nachgefragt haben.
    Das ist auch richtig.
    Dann sagten die, dass er eben nur diese kurze Zeit sein Kind sehen dürfe, wenn es öfter sei...
    Das ist eindeutig Beamtenwillkür!!!
    ALlerdings ist sie mit dem Mann nicht verheiratet, vielleicht daher??
    Wenn sie mit dem Mann verheiratet wäre und offiziell zusammenleben würde, bekäme sie überhaupt keinen UVG.

    :byebye01:

    Gisela
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Diese 2 Stunden alle 2 Wochen-Regelung gibt es nicht - das Kind hat ein uneingeschränktes Umgangsrecht mit seinem Vater (wenn er sich nichts zuschulden kommen läßt, was dagegen spricht) und zwar unabhängig davon, ob er Unterhalt zahlt oder nicht.
    Aber Mutter und Vater dürfen nicht in häuslicher Lebensgemeinschaft leben - ob er nur da gemeldet ist, oder sie wirklich als Paar zusammenleben interessiert das Amt dabei nicht.
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    es gibt auch die Möglichkeit von anderen Stellen Geld (zumindest für den Start) zu bekommen. Ich habe damals 700 € bekommen. Für Schwangerschaftskleidung, Erstausstattung, und die ersten Monate. Mein Mann war arbeitslos und hat ein Praktikum angefangen für 700 € im Monat. Deshalb hat er auch heute einen festen Job. Die Arbeitsagentur wollte lieber das mein Mann noch länger arbeitslos ist und hat dieses Praktikum nicht unterstützt (obwohl es weniger Geld war als Arbeitslosengeld). Ich habe mich dann an den Bund katholischer Frauen gewandt und die haben eine Stiftung für das ungeborene Kind und wollen die Frauen u.a. mit finanzieller Unterstützng von einer Abtreibung (aus Notlage) "abhalten".
    Keine Ahnung wer bei euch in der Gegend solche unterstützung bietet. Ich denke das es immer auch auf das Gebiet/die Stadt ankommt wer da für verantwortlich ist.
  • AnisAnis

    184

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" müsste es in jedem Bundesland geben. Von Bundesland zu Bundesland sind die Antragsmodalitäten verschieden. Man sollte sich möglichst früh an eine Beratungsstelle (z.B. Caritas, Bund katholischer Frauen) wenden. Die Antragstellung läuft über diese Beratungsstellen problemlos. Man muss also nicht selbst irgendwelche Formulare ausfüllen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich sage nur "Donum Vitae". ;-) http://www.donumvitae.org/

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So werde hier mal nen kleinen Zwischenbericht abgeben:

    Also meine Freundin ist überglücklich schwanger :bounce02:
    Sie hatte ja einen Termin bei Pro Familia und die haben ihr wohl super lieb geholfen und íhr alle Möglichkeiten genannt Gelder einzustreichen die ihr helfen werden.
    Trotz alledem wird sie sich auch nochmal mit Donum Vitae in Verbindung setzen und da nochmal horchen ;-) Danke euch allen ;-)
    :knutsch01:
    Ja was soll ich sagen, wir sind schon alle so aufgeregt und freuen uns riiiiesig :bounce02: :bounce02: :bounce02:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das problem mit dem fehlenden Geld kenne ich auch nur zu gut.
    Hab jetzt auch erst ein Haufen Ämterrennereien hinter mich gebracht.
    Ich beziehe zur Zeit Alg I. Um weitere Hilfen vom Arbeitsamt zu bekommen muss ein Antrag auf Arbeitslosengeld II / Hartz IV gestellt werden. Mit dem Bescheid kannst Du dann einen Antrag auf einmalige Leistungen für Schwangeschaft und Geburt stellen. Das lief bei mir über das Sozialamt ist aber meines Wissens nach auch regional unterschiedlich. Genaue Info´s bekommst du beim Arbeitsamt, du musst Ihnen aber schon wirklich " auf den Sack gehen" damit du ausreichende Auskünfte bekommst (so war es zumindest bei mir). Wen du den AlgII- Bescheid hast kannst du auch zusätzlich einen Antrag auf Kostenunterstützung für Wohnung und Unterkunft stellen. Das ist übrigens ganz was anderes als Wohngeld und wird normalerweise auch über das Sozialamt abgewickelt. in den meisten Fällen wird das auch bewilligt wenn die Wohnung nicht zu gross, bzw. zu teuer ist.

    Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen. Natürlich kann ich für nichts garantieren. So lief es jedenfalls bei mir.
  • maxi37maxi37

    5,192

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich bin auch alleinerziehend und hab in der Schwangerschaft Hilfe von Donum Vitae bekommen. Geld für Erstausstattung, Beratung usw. Bekomme jetzt in den 2 Jahren Erziehungsurlaub auch Alk 2. Sozusagen Hilfe zum Lebensunterhalt, das was früher über die Sozialhilfe ging. Dazu Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhalt. Und ich muß sagen, ich komm gut über die Runden. Ich hatte auch erst Angst, das das finanziell ein Problem wird,aber das war dann bei mir unbegründet. Wenn ich wieder arbeiten geh, siehts dann auch anders aus.
    Lieben Gruß Anett mit Tim
  • KabaKaba

    574

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jetzt bin ich verwirrt. Im ALGII ist doch schon ein Mietzuschuss drin, oder irre ich mich jetzt?
  • maxi37maxi37

    5,192

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja stimmt der Mietzuschuß ist mit drin.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum