Hallo erst einmal,
mein Chef sagte mir damals - als wir über das Thema Beschäftigung während der Elternzeit sprachen - wenn er keine Arbeit für mich hätte und mir das schriftlich bestätigen würde, könnte ich damit zum Arbeitsamt gehen und würde während der Elternzeit Arbeitslosengeld bekommen.
Folgendes ist mir klar:
- dass ich während der Elternzeit bis zu 30 Std. wöchentlich arbeiten kann: entweder bei meiner Firma oder mit Genehmigung bei einer anderen Firma.
- dass mein Chef mich mit anderen Aufgaben beschäftigen kann und dass sich auch mein Stundenlohn daher verringern kann.
- dass ich keinen Anspruch auf einen Heimarbeitsplatz habe, wenn ich vorher immer im Büro gearbeitet habe (auch wenn das meiner Meinung nach ginge).
- dass ich durch eine Arbeit während der Elternzeit meinen Anspruch auf meine vorherige Arbeit/Stelle nicht verliere bzw. einschränke.
Sachverhalt:
Ich wollte von zu Hause aus arbeiten und mein Chef sagte mir, er habe keine Arbeit für mich.
Fragen:
- Stimmt es, dass ich mir jetzt nur eine schriftliche Bestätigung von meiner Firma holen muss und damit dann zum Arbeitsamt gehe und Geld bekomme? Wie gesagt, es geht bei mir um Heimarbeit.
- Wenn ich mich bereit erklären würde, im Büro in der Firma z.B. 2 halbe Tage zu arbeiten (10 Std.), MUSS er mich dann nehmen (Firma hat ca. 50 Mitarbeiter und ich bin dort seit 5 Jahren)? Wenn ja, dürfte sich das doch auch nicht auf die Zeit nach der Elternzeit auswirken?
Kommentare
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Stimmt nicht. Dein im Arbeitsvertrag festgehaltener Lohn/Gehalt/Stundenlohn was auch immer bleibt während der Elternzeit ebenso dein Anspruch wie sonst auch. Dein Arbeitsvertrag wurde schliesslich nicht verändert. Du willst ja nur WENIGER Stunden arbeiten. Wenne r dir deine ehemlige Stelle nicht geben kann, sondern nur eine, die er normalerweise geringer vergüten würde, dann ist das alleins ein Problem nicht deins.
Mit Heimarbeitsplatz meinst du Telearbeitsplatz? Was für ein Unternehmen ist das denn? Wieviele Mitarbeiter gibt es?
Er kann dir aus verschiedenen Gründen Telearbeit verwehren, sicher, aber nicht, weil er keien Arbeit für dich hat Er hat einen Vertrag mit dir und der bleibt bestehen.
Bist du denn schon in Elternzeit? Was hast du da genau beantragt? Wenn du jetzt beantragt hast 2 Jahr und du willst innerhalb dieser 2 Jahre bereits verfrüht 10 Stunden arbeiten, dann hat er natürlich das Recht dazu, das abzulehnen. Das kann man ja auch verstehen. Ggf. hat er eine Vertretung für dich oder sich anderweitig angepasst.
Das mit dem Arbeitslosengeld glaube ich nciht, denn du hast da einen Arbeitsvertrag. Wennd ein Chef behauptet er hätte keien Arbeit für dich, dann ist nciht das Arbeitsamt dein Ansprechpartner, sondern dein Anwalt für Arbeitsrecht. ;-)
Wenn du innerhalb deiner Elternzeit dort arbeiten willst, muss er das grundsätzlich einrichten. Dann musst du das aber am Besten bei Antragsstelung bzgl Elternzeit bereits berücksichtigen und dort lieber eine geringere Zeit angeben und dann Verlängern, Verkürzen ist problematisch, da bist du auf Kulanz angewiesen.
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- ja, ich meinte einen Telearbeitsplatz.
- In dem Unternehmen sind ca. 50 Mitarbeiter beschäftigt.
- Meine Tochter ist Ende August 05 geboren und ich bin seitdem in Elternzeit.
- Ich habe noch während der Schwangerschaft mit meinem Chef über einen Telearbeitsplatz gesprochen und erhielt als Antwort wiederholt: "...bekommen Sie erst einmal Ihr Kind und dann schauen wir weiter...". Wir machten einen neuen Gesprächstermin bezüglich Telearbeitsplatz nach der Geburt aus.
- Bzgl. der Vergütung sagte er, falls er geringere Arbeit für mich hätte wie vorher, würde die auch geringer vergütet. Nur wenn ich Arbeiten machen würde, die ich als Vollzeitkraft vorher auch gemacht habe, bekäme ich das gleiche Geld wie vor der Elternzeit.
- Ich habe im November 05 meine Arbeitskraft wieder angeboten für 10 Stunden wöchentlich von zu Hause aus, also Telearbeitsplatz.
- Ich bekam eine Ablehnung: "...meine Arbeit wäre auf andere Mitarbeiter verteilt, es laufe gut und für mich gibt es zur Zeit keine Arbeit..."
Dann muss ich mir mal überlegen, ob ich mir auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber geben lasse und damit zum Amt gehe.
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was hast du denn in diesem Antrag ans Amt angegeben? Bin in Elternzeit und arbeitssuchend, obwohl du noch einen festen Arbeitsvertrag hast?
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1. Was stand genau in deinem Antrag auf Elternzeit, den du innerhalb von ich glaube 6 Wochen nach der Entbindung gestellt haben musst???
Wenn da stand, dass du 2 Jahre Elternzeit OHNE ARBEIT nehmen willst und nun willst du vorher arbeiten, hat dein Chef das Recht dies abzulehnen und dann steht dir kein Arbeitslosengeld zu.
2. Wenn du im Rahmen der Eltenrzeit bei deinem AG arbeitest und er gibt dir "mindere" Arbeit, dann bekommst du definitiv das gleiche Gle dwie vorher auch, auch wenn dein Chef das auigenblicklich nicht einsieht.
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Irgendwie hört sich das verdächtig nach Hartz IV- Chaos an- jeder legt die Richtlinien anders aus... Oder reden wir aneinander vorbei, weil ich ja ALG II bekomme, sprich Sozialhilfe und nicht im eigentlichen Sinne Arbeitslosengeld?
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