Hallo erst einmal,
es wird ja überall davon geredet, dass es ab 2007 eine Änderung beim Elterngeld geben soll: prozentualler Anteil seines letzten Einkommens.
Meine Tochter wurde Ende August 05 geboren und ich bin zur Zeit in Elternzeit (beantragt für 2 Jahre, also bis Aug. 2007). Unser nächstes Kind möchten wir gerne 2 Jahre später - wenn alles klappt - in 2007 bekommen.
Wie wirkt sich dann diese Änderung des Elterngeldes auf mich aus:
- Wird mein Einkommen, welches ich vor der Elternzeit - also in 2005 - bekommen habe, als Grundlage genommen?
- Wenn ich während der Elternzeit arbeiten würde, würde dieses Einkommen genommen? (Dann würde ich mir ja ins eigene Fleisch schneiden, wenn ich arbeiten würde)
- Bekäme ich gar nichts, weil ich seit Aug. 05 in Elternzeit bin, nicht arbeite und daher auch kein Einkommen habe?
Weiß jemand etwas darüber???
Kommentare
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ich habe zuletzt ausbildungsvergütung bekommen, und zwar 1998. nach luises erziehungsurlaub bezog ich 2 monate arbeitslosengeld, dann kam nora, während des erz.-urlaubs hannes und nahtlos an hannes´ erziehungsurlaub das 4. kind.
da würde dann meine ausbildungsvergütung von 1998 als maßstab dienen? :roll: .
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Entweder ich gehe jetzt gleich arbeiten (was ich nicht möchte, weil ich 3 Jahre bei meinem Kind bleiben möchte) oder ich bleib halt die 3 Jahre zu Hause. Das wirk sich dann aber "schadhaft aus" (so hat der das ausgedrückt...)
Denn seitd em 1.2. diesen Jahres gibt es ein neues Gesetz. Das heißt ich bekomme GARNICHTS wenn ich in 2 Jarhen wieder arbeiten gehen möchte und nicht gleich was finde. Ich hätte keinerlei Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld...wie gesagt, brandneu das Gesetz...
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Ich war an der Anmeldung vom AA und wollte mich da halt melden. Ich habe dem Typ den Fall geschildert und der wußte erst von nix. Dann hat er mit nem Kollegen telefoniert und hat mir folgendes gesagt:
Weil ich eh nicht arbeiten will, muss ich mich auch nicht melden. Ich bleibe einfach zu Hause. Und nach Ablauf der 3 Jahre ist es dann so, dass ich kein Arbeitslosengeld bekomme, da ich gleich wieder hätte arbeiten gehen müssen. So hat er mir das gesagt. Bis vor Kurzem war das noch anders, aber seit dem 1.2. kann man die Elternzeit nicht schadlos nehmen, wenn man keine feste Anstellung hat. bzw. der Vertrag (wie bei mir) während der Elternzeit ausläuft. Ich habe mich jetzt noch nicht näher damit beschäftigt, weil ich eh jetzt nicht arbeiten gehe, ob so oder so...
Viele Grüße
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Normalerweise ist es so, dass man in Erziehungsurlaub bleibt, wenn man während der elternzeit arbeitslos wird. Ich finde nur die passende gesetzliche Grundlage dafür nicht. :???:
ich denke, dass hier dann § 147 III SGB III einschlägig ist.
Die große Frage ist jetzt, ob es stimmt, dass man nicht mehr in Elternzeit ist, wenn man arbeitslos wird!
Ich finde leider nichts dazu. :???:
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vom logischen verständnis kann man in der erziehungszeit ja nicht arbeiten, also auch nicht arbeitslos sein, weil man im hauptjob erzieher des kindes ist. also stellt sich die frage, ob dann, wie bei jedem anderen arbeitslosen auch, für die bemessung des arbeitslosengeldes die unmittelbare zeit vor der arbeitslosigkeit -und damit die erziehungszeit- ausschlaggebend ist oder ob der besonderen situation irgendwie rechnung getragen wird.
aus § 130 II 1 Nr. 3 entnehme ich, dass diese erziehungszeiten -in denen man nichts oder weniger verdient - dann nicht beim arbeitslosengeld angerechnet werden, wenn dem grunde nach ein anspruch auf erziehungsgeld bestand (das sind ja zwei jahre) oder man ein ein kind unter drei jahren betreut und erzogen hat (das sind ja wohl drei jahre). meinem verständnis nach gilt diese nichtanrechnung durchaus auch mehrmals, wenn man mehrer kinder hintereinander aufzieht. in all diesen fällen wird die zeit vor der erziehungszeit als bemessungsgrundlage für das arbeitslosengeld herangezogen, also die zeit, in der man, wenn man glück hatte, noch gut verdient hat.
leider ist dieses komische sozialrecht aber so fragmentarisch und kompliziert, dass man eigentlich nicht durchblickt. jeder einzelfall kann ein sonderfall darstellen, in dem es wegen irgendwas doch alles anders ist.
wenn sich jetzt auch noch alles ändert - aber keiner weiß bisher wie - dann wird es eine frage von übergangsvorschriften sein, wielange noch das alte recht gilt und wo schon das neue bzw. wie mischfälle behandelt werden müssen, die sowohl dem alten recht, als auch dem neuen recht unterfallen.
d.
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