Hi,
evtl. möchte ich einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen. Weiß jemand von Euch, wie das mit der Sperre vom Arbeitsamt aussieht? Austrittstermin wäre der 30.06.2006. Dann würde ich dem Arbeitsmarkt bis Ende des Jahres nicht mehr zur Verfügung stehen und mich evtl. im Januar 2007 arbeitslos melden.
Grüße
Andrea
Kommentare
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Ich glaube, man muß sich direkt arbeitslos melden, bekommt dann aber eine Sperre des Arbeitslosengeldes.
Es geht ja auch darum, wie Du dann versichert bist. Irgendwo mußt Du ja gemeldet sein. Oder bist du über Deinen Mann versichert?
LG Angelika
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HI.
das kommt auf den Grund an, warum Du den Aufhebungsvertrag unterzeichnen möchtest.
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es ist eigentlich immer ungünstiger als abzuwarten ;-)
Du bist doch jetzt geschützt durch die Elternzeit, oder nicht?
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Ich wohne in Mainz, habe allerdings als Dienstsitz München. Bevor ich schwanger wurde, war ich sehr oft am pendeln zwischen Frankfurt und München und habe auch teilweise eine Wohnung in München gehabt.
Meine Vorgesetzte ist lediglich verpflichtet mir eine Tätigkeit in München anzubieten für den Fall, dass ich Teilzeitarbeiten möchte. Eine Arbeit in Frankfurt bzw. aus dem Home office ist eine reine Kulanzfrage. Sie hat mir aber inzwischen deutlich gemacht, dass sie mich zwar in München einsetzen kann, aber keine Möglichkeiten sieht, mich hier in Frankfurt oder komplett aus dem Home office zubeschäftigen.
Unser gemeinsamer Lebensmittelpunkt ist allerdings Mainz und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ich nach dem EZU mit meiner Familie berufsbedingt nach München ginge, würde also spätestens in 2 - 3 Jahren sowieso kündigen, allerdings ohne Abfindung.
Ich möchte ganz gerne im nächsten Jahr wieder arbeiten, allerdings irgendwo im Rhein-Main-Gebiet.
Mir ist klar, dass ich vermutlich 3 Monate gesperrt würde. Aber würde die Abfindung darüber hinaus noch angerechnet werden? Diese Info wäre für mich wichtig, da davon ja die Höhe der Abfindung abhängig wäre.
Liebe Grüße
Anna
6,187
Deine Chefin müsste ihr ok dazu geben, aber wenn du sagst, dass es wegen der entfernung nicht geht, dass du in München arbeitest, wäre das kein Problem. Dann bist du wirklich auf der sicheren Seite, kannst hier arbeiten und immer noch nach 3 Jahren kündigen. Da musst du dann eine bestimmte Frist einhalten.
Die Abfindung wird in den meisten Fällen angerechnet und ist auch nicht mehr bis zu einer gewissen Höhe steuerbefreit! ;-) Es kann sein, dass sie in deinem Fall nicht angerechnet wird, wegen der entfernung, aber lass dir das lieber schriftlich geben von der BfA. ;-)
Eigentlich ist es aber so,d ass bei allen Beendigungen, bei den der Angestellte beteiligt war - entweder weil er selber gekündigt hat oder einen aufhebungsvertrag unterschreiben hat - eine Sperrzeit gemacht wird, und wenn die Kündigungsfrist verkürzt wurde durch den Vertrag, die erhaltene Abfindung angerechnet wird. ;-)
674
ich habe deswegen einen Termin bei einer Anwältin am Dienstag. Mal sehen, was sie so sagt.
Mich interessieren insbesondere die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld, BfA-Renta, Erziehungsgeld.
Viele Grüße
anna
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zu einem Anwaltstermin hätte ich Dir auch geraten.
Es könnte sein dass es statt Aufhebung eine Kündigung sein muss, mit einer Nebenabrede dass Du keine Maßnahmen gegen die Kündigung unternimmst oder so.
Damit stehst Du aber weiterhin dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, darum geht es Dir aber wenn ich das richtig verstanden habe, auch nicht.
Also kannst Du bis zum Ende der geplanten Erziehungszeit in Ruhe einen Job in der Nähe suchen.
Was mit Rente etc. ist, weiß ich nicht, aber warum sollte das etwas damit zu tun haben, Dein Arbeitgeber zahlt ja während der Elternzeit auch nichts für Dich ein.
Es geht also lediglich um die Höhe der Abfindung, bzw. darum, eventuelle Nachteile für Dich damit noch auszugleichen. Das wird Dir die Anwältin aber genau ausrechnen können.
Wenn das alles ok ist, besser jetzt mit Abfindung raus, als später ohne ;-) .
Viel Glück!
Greasy
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Hi,
warum gleich beim Anwalt ??
Warum gehst Du nicht dahin, wo Du das ganze dann regeln mußt ??
Die Agentur für arbeit bietet als Service auch an, das man dort auch Ausküfte bekommt, so nach dem Fall, Was kommt hier auf mich zu, wenn Fall xy eintritt ?
Du gehst doch grundsätzlich auch nicht zum Augenarzt wenn Du Zahnschmerzen hast, oder ? ;-)
59,500
Um bei Vergleichen zu bleiben: Wenn mein Kind krank ist, gehe ich doch auch lieber zu einem Arzt und nicht in die Mütterberatung? ;-)
:byebye01:
Gisela
155
Weil der nichts damit zu tun hat, ob eine Sperrzeit eintritt, oder wie eine Abfindung angerechnet wird.
Dafür müßte sie wenn überhaupt zu einem Anwalt für Sozialrecht , da die AfA öffentliches Recht ist und nach dem Sozialgesetzbuch entscheidet. Der RA für Arbeitsrecht wäre zum Beispiel dafür da, zu überprüfen, ob die Abfindung angemessen von der Höhe ist.
Und bedenke bitte auch, das über die Sperrzeit und Abfindungsanrechnung nachher grundsätzlich erstmal die AfA entscheidet und kein Anwalt.
Warum gleich Geld für einen Anwalt ausgeben ? Den kann man ja immer noch aufsuchen, wenn man mit der Auskunft nicht einverstanden war.
Aber das muß Annalisa natürlich selbst entscheiden, sie muß ja nachher auch mit den Folgen klarkommen.
59,500
Seither bin ich gerade in Bezug auf Rechtsfragen einen Tacken vorsichtiger geworden und verlasse mich nicht mehr allein auf deren Infos. Weil man leider davon ausgehen muss, falsche Infos zu bekommen, wenn es an öffentliche Gelder geht. :sad:
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ich denke ein termin mit der arbeitsagentur ist sicher nicht schlecht. aber derjenige, der dort zügig einen termin bekommen hat, dann kompetent beraten wurde und mit schriftlichen zusicherungen (sonst ist alles nichts wert) wieder heim gehen konnte, der möge sich bitte melden. ich behaupte, so jemanden gibt's nicht.
ich denke, an der arbeitsagentur führt letztlich kein weg vorbei. das ist aber auch nur ein aspekt der angelegenheit. die situation muss auch von der arbeitsrechtlichen und der psychologischen seite her bewertet werden und nicht zuletzt benötigt man auch eine person, die geschickt und erfahren im verhandeln eines aufhebungsvertrages ist.
d.
674
das eine schließt ja das andere nicht aus. Ich möchte mit der Anwältin eigentlich mehr über die Höhe der Abfindung diskutieren und erfahren, ob ich alle Nachteile eines freiwilligen Aufhebungsvertrages während des EZU bedacht habe.
Ob und in welcher Höhe eine Sperre des Arbeitslosengeldes in 2007 erfolgt, kann sie mir evtl. aus ihrer Arbeit erläutern können, letztendlich verbindlich kann mir dies aber nur das AA. Dort werde ich vermutlich bald aufschlagen....
Obwohl ich relativ überzeugt davon bin, dass der Aufhebungsvertrag Sinn macht, fühlt es sich schon merkwürdig an.
Zum ersten Mal - nach über 17 Jahren - beschäftigungs/arbeitslos. Naja, ich bin ziemlich sicher, dass ich in 2007 wieder etwas finde.
Ich hatte sowieso vor 2006 zu einem persönlichen Umbruch zu nutzen: zuhause bleiben und mich um meinen Mann kümmern, der im April sein 2. Staatsexamen Jura hat und im Herbst sein mündliches. Mich um meine Tochter kümmern....., Hausfrau sein...., mich um mich selbst in gesundheitlicher Hinsicht (Gewicht und Fitness) kümmern und letztendlich Pläne für ein Leben mit Kind und Job machen.
Vielleicht ist es ja ganz gut so. 2007 wird dann für uns 3 ein Neuanfang....
Grüße
Anna