Kostenübernahme Geburtshaus

sonne1sonne1

72

bearbeitet 22. 02. 2006, 10:34 in Schwangerschaft
Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich beabsichtige im Geburtshaus zu entbinden. Die Betriebskostenpauschale beträgt dort 350 €.

Leider wurde mir von der Beihilfestelle (Bund) mitgeteilt, dass "pauschal in Rechnung gestellte Aufwendungen nicht beihilfefähig" sind.

Hat jemand damit Erfahrungen? Ist es jemandem trotzdem erstattet worden? Marlis, kennst Du irgendwelche Urteile dazu?

Besonders regt mich auf, dass schon eine Nacht im KH das gleiche kostet, dort noch weitere Kosten dazu kommen und das dann ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt wird.

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei was für einer Krankenkasse bist du denn?
  • sonne1sonne1

    72

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Krankenkasse ist nicht das Problem. Die bezahlen 50 % laut Tarif. Die Beihilfe will nicht zahlen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das müssen sie wahrscheinlich auch nicht, wobei diese blöde Beihilfe immer der Knackpunkt ist, sobald etwas nicht schon immer so war. Die Kasse zahlt, weil es preiswerter ist.
    Ich würde das mit den nächsthöheren Stellen klären.
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Puh, bin ich wieder mal froh, dass ich in der Gesetzlichen geblieben bin! Auch wenn ich nicht ins Geburtshaus gehen moechte, aber ich muss mich auch nicht mit der Beihilfe streiten.
    Zu deiner Frage: schlau geworden bin ich nicht, und viel Zeit zum Suchen auch nicht. Ausserdem bin ich in Niedersachsen und nicht beim Bund. Aber auf der Homepage unserer Beihilfestelle steht u.a.:
    Bei einer Krankenhausbehandlung sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 BhV die Aufwendungen für die vorstationäre und nachstationäre Krankenhausbehandlung nach § 115a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und die teilstationären Krankenhausleistungen nach der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) und dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) beihilfefähig.
    In der Bundespflegesatzverordnung (gibt's im Internet, such mit google) steht auch etwas zu Fallpauschalen z.B. (der Paragraph ist aber lang und hat viele Verweise auf andere Texte). Vielleicht wirst du in der Verordnung fuendig?

    Kann das Geburtshaus die 350€ nicht anders abrechnen? "beihilfestellegerecht", sozusagen ...
  • sonne1sonne1

    72

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    ich habe gerade mit der Beihilfestelle telefoniert. Betriebskosten sind NICHT beihilfefähig! Sie sagte, beim Zahnarzt würden ja auch nicht die Stromkosten in Rechnung gestellt.

    Dass eine Geburt im KH teurer ist, sieht sie zwar ein, hat aber kein Ermessen mir die Betriebskosten zu erstatten.

    Soviel zum Thema Kostenersparnis und Verwaltungsvereinfachung!

    Falls noch jemand einen schlauen Gedanken hat, bitte immer her damit!

    Viele Grüße
    Sonne, 35. SSW
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