Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich beabsichtige im Geburtshaus zu entbinden. Die Betriebskostenpauschale beträgt dort 350 €.
Leider wurde mir von der Beihilfestelle (Bund) mitgeteilt, dass "pauschal in Rechnung gestellte Aufwendungen nicht beihilfefähig" sind.
Hat jemand damit Erfahrungen? Ist es jemandem trotzdem erstattet worden? Marlis, kennst Du irgendwelche Urteile dazu?
Besonders regt mich auf, dass schon eine Nacht im KH das gleiche kostet, dort noch weitere Kosten dazu kommen und das dann ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt wird.
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Ich würde das mit den nächsthöheren Stellen klären.
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Zu deiner Frage: schlau geworden bin ich nicht, und viel Zeit zum Suchen auch nicht. Ausserdem bin ich in Niedersachsen und nicht beim Bund. Aber auf der Homepage unserer Beihilfestelle steht u.a.: In der Bundespflegesatzverordnung (gibt's im Internet, such mit google) steht auch etwas zu Fallpauschalen z.B. (der Paragraph ist aber lang und hat viele Verweise auf andere Texte). Vielleicht wirst du in der Verordnung fuendig?
Kann das Geburtshaus die 350€ nicht anders abrechnen? "beihilfestellegerecht", sozusagen ...
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ich habe gerade mit der Beihilfestelle telefoniert. Betriebskosten sind NICHT beihilfefähig! Sie sagte, beim Zahnarzt würden ja auch nicht die Stromkosten in Rechnung gestellt.
Dass eine Geburt im KH teurer ist, sieht sie zwar ein, hat aber kein Ermessen mir die Betriebskosten zu erstatten.
Soviel zum Thema Kostenersparnis und Verwaltungsvereinfachung!
Falls noch jemand einen schlauen Gedanken hat, bitte immer her damit!
Viele Grüße
Sonne, 35. SSW