schwanger und ausbildung in der altenpflege

bearbeitet 16. 03. 2006, 13:57 in Schwangerschaft
hallo ihr lieben,

ich bin jetzt in der 22. Woche. Habe letztes Jahr im April meine Ausbildung zur Altenpflegerin angefangen.
Während der Ausbildung habe ich zwischendurch immer mal wieer blockunterricht in der schule, was mir auch ganz recht ist momentan. Seit Dezember war ich nichtt mehr bei mir am Heim am arbeiten. Und im dezember war es auch nur ein Tag da ich am nächsten Tag schmierblutungen bekommen habe. Gyn hat mich dann krankgeschrieben.

Gestern war wieder mein erster Arbeitstag auf einer neuen Station. Alle anderen Mitarbeiter wissen das ich Schwanger bin. Nur ist es so das ich sehr unsiche rbin da ich nicht weiss wieviel ichmir zutrauen kann und vor allem auch darf. Es sind viele LEute die von der couch mal eben inden Rollstihl gestützt werden mussen, und ie lassen sich auch sehr hängen. Es sind auf alle Fälle mehr als 5 kg.
Ichhabe die ganze woche spätschicht und muss 12 Tage durcharbeitenund habe dann 2 tage frei. Ich war gestern abend schon so kaputt, mir tat alles weh vor allem der Rücken, wie soll es denn nach 12 tagens ein?. Ich habe angst das es nicht gut ist für das Baby,aber wie gesagt wie kann ich das einschätzen?

habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht?
Bin nicht sehr glücklich mit dieser Sitiation

Kommentare

  • MimiMimi

    1,643

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm, also ich kenne ja eher die 10kg Grenze.

    Aber abgesehen von irgendwelchen Werten, ist die Belastbarkeit immer eine individuelle Geschichte - und auch von der Tagesform abhängig.

    Ich würde genug schlafen, richtig heben - sprich aus den Beinen, nicht aus dem Kreuz - und aufhören, wenn Du ein dummes Gefühl dabei hast. Dafür gibt es keine messwerte und das ist auch gut so. Trotzdem ist es DIE Größe schlechthin für die Einschätzung der Situation.

    Und wenn Du merkst, daß es nicht mehr geht, dann geht es eben nicht mehr. Das wäre mir krach mit Kollegen, Chef und ich weiß nicht wem wert. Zur Not läßt Du Dich wieder krankschreiben.

    gibt es denn eine Möglichkeit, daß Du den Teil von anderen übernimmst, der nicht körperlich ist? So nach dem Motto Waschen gegen Schleppen?

    Oft gibt es mehr Kompromisslösungen als man auf den ersten Blick meint.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    12 Tage ohne frei arbeiten? Ist das in der SS erlaubt?
    Ich habe mal nebenbei in der Gastronomie gearbeitet. Da durften die Schwangeren keine Spätschichten mehr übernehmen und am Wochenende durften sie auch nicht arbeiten. Ist das nicht so im Mutterschutzgesetz geregelt?
  • KirschquarkKirschquark

    1,006

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhu,

    ich bin jetzt in der 15. Woche und mache eine Ausbildung in der Krankenpflege.

    Laut Betriebsarzt sind 12 Tage arbeiten am Stück zulässig, der Spätdienst darf nur nicht länger als 20 Uhr gehen, ich fange also früher an um dann auch aufhören zu können. Wochenendarbeit ist in der Alten- und Krankenpflege auch okay - das sind aber Ausnahmen im gesetz.

    Das mit dem Heben finde ich auch ziemlich problematisch, ich bin jetzt seit zwei Wochen auf der Inneren und werde da auch bis zum Mutterschutz bleiben und da sind halt auch viele Patienten, die sich nur schlecht auf den Beinen halten können und gestützt werden müssen und ich empfinde das auch weitaus mehr als 10 Kilo.

    Wenn ich morgens Patienten wasche und deren Beine hochhebe, dann müssten das doch vor allem bei sehr adipösen Menschen schon pro Bein mehr als 10 kg sein, oder?

    Hm, das mit dem Krankschreiben lassen... bei uns ist es so, dass wir nur eine bestimmte Anzahl von Krankheitstagen haben dürfen, sonst werden wir nicht mehr zur Prüfung zugelassen, aber wenn´s gar nicht mehr anders geht, muss es ja sein. Außerdem musst Du ja vielleicht auch ein Jahr wiederholen? Dann fielen die Fehltage nicht mehr ins Gewicht denke ich.

    Liebe Grüße
    Hannah
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Im MuSchG steht
    (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
    1. mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als 5 kg Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 kg Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1...
    Für mich stellt sich die Frage, wie regelmäßig oder gelegentlich zu definieren ist.

    Lt. MuSchG ist eine durchgängige 12tägige "Schicht" ebenfalls unzulässig:
    § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit

    (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
    Das MuSchG findet ihr übrigens hier im Forum.
  • KirschquarkKirschquark

    1,006

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

    Hm, also zumindest in der Krankenpflege darf an Frau an Wochenenden arbeiten. Und mir wurde das so erklärt, dass ich ja nach 12 Tagen (Montag bis Freitag der folgenden Woche) zwei Tage frei habe (also Sa und So) und so dem Mutterschutzgesetz genüge getan sei.

    Wenn dem nicht so ist... muss die Stationsleitung wohl den Dienstplan umwerfen :roll:

    Hm, regelmäßig oder nicht, das weiß ich auch nicht... regelmäßig heiße ja zum Beispiel auch jeden Mittwoch. Ich empfinde das schon als regelmäßig (also jeden Dienst mehrfach halt).

    Liebe Grüße
    Hannah
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich gestehe, diesen Punkt habe ich nicht gelesen. :oops:

    Bevor wir aber weiter über die Auslegung des MuSchG rätseln, kann ich euch nur empfehlen, dass ihr euch an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wendet. Die achten dort sehr auf die Einhaltung der Mutterschutzrichtlinien!

    :byebye01:

    Gisela
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also
    Gwerbeausichtsamt hat die Richtlinien genau festgelegt für jeden BEruf.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen.
    In der Kranken und Altenpflege darf zwar am Wochenende gearbeitet werden, aber keine 12 Tage am Stück, sondern es muß dann tatsächlich 1 anderer Tag in der Woche frei sein. ;-)


    Hier mal ein Link zum Gewerbeaufsichtsamt Baden_Würrtemberg

    http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/Merkblaetter/MMuSchG.html
    und das Gewerbeaufsichtsamt Nordrhein_Westphalen

    http://www.as.uni-erlangen.de/Sozialer_Arbeitsschutz_Gesundheitsschutz/Mutterschutz/Mutterschutz.htm

    Aber ihr könnt auch im Internet nach dem Gewerbeaufsichtsamt eures Bundeslandes udn dort nach MUtterschutzrichtlinien googeln. ;-)
  • KirschquarkKirschquark

    1,006

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhu,

    ich habe jetzt beim Gewerbeaufsichtsamt angerufen (das heißt übrigens jetzt Struktur- und Genehmigungsbehörde).

    In der Krankenpflege wie auch in der Altenpflege (ich hab´ mal für Tinschen mitgefragt) gilt, das Frau max. 12 Tage am Stück beschäftigt werden darf und nach einem Arbeitswochenende ein freies Wochenende folgen muss, damit ist auch 24-stündige Ruhezeit abgegolten.

    Zum Thema 5kg oder 10 kg bzw. heben allgemein konnte mir der nette Mensch am Telefon auch nur vage weiterhelfen, er meinte, dass alles, was zu anstrengend erscheint, nicht gemacht werden sollte und alles was man einmal getan hat und danach Beschwerden hatte, in Zukunft eben tabu sei...

    LG
    Hannah
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hm finde ich aber eine merkwürdige Auslegung.

    Das steht in meinen Links aber anders. Denn wenn eien SS 12 TAge beschäftigt werden dürfte wäre ja kein Unterschied zu den anderen da.
    Denn merh als 12 TAge am Stück darf ja auch eine nicht SS KRankenschwester nicht arbeiten. ;-)
  • KirschquarkKirschquark

    1,006

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    Hm, vielleicht ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt? Ich wohne und arbeite ja zum Beispiel in Rheinland-Pfalz und habe auch dort nachgefragt. Und mir wurde aus erklärt, dass nichtschwangere Krankenschwestern sogar bis zu 19 Tage arbeiten dürfen (kommt bei uns auch schon mal vor) wenn entsprechender Freizeitausgleich gewährleistet wird :shock:

    Liebe Grüße
    Hannah
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Echt???

    BEi usn durfte in BAden_Würrtemberg nimand länger als 14 TAge am Stück arbeiten.

    Da sieht man mal wieder ide Unterschiede.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo ihr lieben....
    vielen dank für eure lieben und netten antworten und auch bemühungen ;-)

    ich habe meiner chefin gesagt das ich nicht bereit bin unsere Bewohner von A nach B zu hiefen, da sich die Bewohner sehr schwer machen und die Beine regelrecht durchhängen. Sie war damit einverstanden und wir haben uns so geeinigt das mir die Bewohner aus dem Bett gehoben werden oder in den Stuhl und ich sie dann versorgen kann.

    Ich muss ehrlich sagen der erste Tag hat mich wirklich geschlaucht, mir tat der Rücken ohne ende weh, die füße haben gebrannt und als ich am dienstag morgen aufgestanden bin war es auch nicht viel beser.
    Ich habe mir die ganze Nachtgedanken darüber gemacht wie ich es am besten meinen Kollegen erkläre, eigentlich war ich richtig verzweifelt , da es mir ziemlich schwer fällt NEIN zu sagen oder für mich selber einzustehen.

    Einen Krankenschein nehme ich nur sehr ungerne, da ich versuche nicht zu viele Fehlzeiten zu haben , falls ich doch die Ausbildung nach dem Mutterschutz wieder aufnehmen werde. Aber das steht noch in den Sternen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    ich bin examinierte Altenpflegerin und in meiner ersten SS habe ich bis zum 5 Monat voll gearbeitet in der Schwerstpflege.

    Am Anfang habe ich alles gemacht wie sonst auch, aber irgendwann bekam ich auch Blutungen und war total fertig.

    Mein HL und PDL wußten nicht das es ein MUSCHU gesetzt gibt. Noch viel weniger wußten sie, dass es ein spezielles Gesetzt gibt für die ambulante und stationäre ALtenhilfe.

    Laut diesem Gesetzt darfst Du nix mehr!!!!

    Keine Betten machen, keine BZ`s, keine Injektionen, keine Kontakte mit Fäkalien, BLut usw.
    Kein Baden, kein Duschen von Bew.

    Außerdem muß dein AG mit dem Betriebsarzt eine Arbeitsplatzbegehung machen um zu schauen, wo Du noch ohne Gefahren eingesetzt werden kannst.

    Bei mir wollte der AG von dem Gesetzt nix wissen. Da es mir immer schlechter ging u. ich regelrecht gemobbt wurde (nur die schwersten Bew) habe ich die Aufsichtsbehörde eingeschaltet.
    Es ging schließlich um mein Kind, und ich wollte ja arbeiten und nicht mich krank schreiben lassen.

    Ende vom Lied war:
    Ich durfte nur noch MO-FR arbeiten von 8:00- 14:00
    Wochenende und Feiertage frei
    Keine PFlege mehr - nur noch MEdis richten, essen anreichen , Pflegeplanung und Arztvisiten.

    Sollte dein AG dir keinen "angemessenen" Arbeitsplatz bieten können, muß er dich freistellen und Berufsverbot erteilen.


    Das Ganze war übrigens in NRW geh auf die Homepage vom Landesamt für Arbeitsschutz, dann wirste staunen was da so im Gesetzt steht.

    Da mein AG sich auch zuerst nicht an die Angaben vom Amt gehalten hat, bekam er richtig Ärger.

    Schließlich war es ein Gesetztesverstoß. Ich bekam vom Amt auch gesagt das ich mich weigern soll BZ zu machen oder Injektionen.
    Denn wenn ich das nicht tue, würde ich selbst auf eigene Verantwortung gegen das GEsetz verstoßen und im Schadensfall würde ich von der Berufsgenossenschaft usw. nichts bekommen.
    Du kannst dich immer ml an einer kontaminierten Kanüle stechen.

    Sorry für den langen Text, aber ich habe mit der Geschichte echt Erfahrung!


    LG Miltonia
  • KirschquarkKirschquark

    1,006

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Huhu,

    ja, das mit den Injektionen wurde mir auch erklärt. Salopp gesagt alles wo Nadeln im Spiel sind, ist verboten, außer beim Richten von Infusionen/Aufziehen von Medis.

    Kontakt mit sämtlichen Körperausscheidungen ist erlaubt solang geigneter Schutz getragen wird (z.B. doppelte Handschuhe).

    Grmpf, ich glaube ich muss da nochmal anrufen und ganz genau nach jeder einzelnen Tätigkeit fragen, sonst blicke ich da nie durch.

    LG
    Hannah
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Als ich erfahrenhabe das ich schwanger bin hatte ich gerade ein praktikum im ambulanten dienst.

    Erst hieß es da ich müsse aufhören mit dem praktikum, aber meine PDL aus dem Heim, hat gesagt das es quatsch wäre da ich ja nicht alleine fahren würde.

    Am Anfang wurde mir gesagt das sie einen "gefahrenkatalog" erstellen würden wegen der Schwangerschaft. Gesehen habe ich diesen nie. Läuft eigentlich alles wie bisher, nur das ich die LEute nicht rum schleppe :-)
    Bin im 2. Ausbildungsjahr.
    Am Freitag ist ein Bewohner an Tuberkukose gestorben. Die Diagnose haben wir am freitag bekommen und bis dato hat er sich feucht fröhlich auf dem gesamten Wohnbereich rumgetrueben. Bin total begeistert. Versorgt habe ich ihn allerdings nicht, da er auch MRSA im Urin hatte. Binmal gespanntwas da jetztr weiterläuft
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    ich muß nochmal meinen Senf zu loslassen!

    Was nützen dir doppelte Handschuhe wenn Du dich mit einer Kanüle stichst nachdem Du einen Bew. mit Hepatitis gespritzt hast???


    Normalerweise sollte das nicht passieren, denn man soll ja die kontaminierte Kanüle direkt in den entsprechenden Behälter verwerfen und nicht die Kappe wieder draufsetzten.


    Abbberr, ich denke wir können uns alle nicht davon freisprechen das wir uns doch mal an einer Kanüle stechen!


    LG Natalie
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