Frage bzgl. Elternzeit/Teilzeitarbeit/Resturlaub

bearbeitet 11. 03. 2006, 11:02 in Schwangerschaft
Hallo Ihr Lieben,

ich blicke nicht mehr ganz durch und wollte Euch mal um Rat fragen. Es geht um folgendes:

- ET ist der 05.06.2006
- Mutterschutz beginnt demnach am 24.4.2006 und endet am 01.08.2006
- Im Anschluß an den Mutterschutz will ich 24 Tage Urlaub nehmen, also bis einschl. 01.09.06
- Insgesamt hätte ich dann noch 7 Tage Urlaub übrig, da ich insges. 35 Tage Urlaube habe wg. Behinderung
- Nach Ende des Urlaubs will ich 2 Jahre Elternzeit beantragen
- Während der Elternzeit möchte ich in Teilzeit arbeiten (15 Std./Woche). Arbeitsbeginn wäre dann der 4.9.2006

Nun meine Frage:
Muß ich die 7 Tage Resturlaub vor meinem MuSchu nehmen, oder kann ich diese Tage auch aufteilen und z.B. 4 Tage vor MuSchu und 3 Tage in der letzten Dezemberwoche 2006 nehmen?

Habe nämlich gehört, dass man den Urlaub dann entweder vor dem MuSchu nehmen muß oder nach der Elternzeit, sprich nach den 2 Jahren....... :???:

Könnt Ihr mir da helfen? Ist dringend.

ndongmo

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo
    Ich wuerde diese Frage direkt bei euch in der Personalabteilung stellen. Das scheint teilweise naemlich doch sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden.
    Gruss Claudia
  • MimiMimi

    1,643

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Fraglich finde ich als erstes ob Dir der Resturlaub überhaupt über den 31.3. hinaus gewährt wird.... Da ist nämlich oft das letzte Einbringungsdatum für den Urlaub aus dem alten Jahr.

    Aber der Anruf bei der Perso ist da bestimmt das richtige
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Viele grosse Unternehmen sowie öD haben aber meist die Regelung, dass Resturlaub erst nach dem 30.9. entfällt.

    Prinzipiell ist es übrigens durchaus möglich, den Urlaub erst nach dem Mutterschutz und VOR der Elternzeit zu nehmen, wobei die offizielle Elternzeit dennoch ab Entbingung zählt. Was sollte auch dagegen sprechen? Man kann ja ebenso sagen: nach der Geburt komme ich 6 Monate und DANN gehe ich in Elternzeit. Das ist möglich.
    Mir ist unklar was das für Ulruab ist, denn du da nehmen willst. 2006 hast du ja keine 35 Tage, sondern nur anteiligen Urlaub für die Zeit in der du noch arbeitest bzw, bvis Ende des MuSchutzes glaube ich. (Ob Anfang oder Ende MuSch weiss ich grad nicht, ich schätze aber Ende) Also um da sgenauer zu beurteilen müssten wir wissen: die besagten 24 Tage sind 2006er Urlaub oder wieviel davpon ist Rest aus 2005. Und die 7 Tage sind dann ebenfalls 2006er???Das ist unklar.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    alos ich arbeite im Öffentlichen Dienst und bei uns gilt folgende Regelung: Wenn der Arbeitgeber zustimmt, dann können wir den Urlaub aus dem laufenden Jahr an die 8 Wochen ranhängen. Da ich Beamtin bin, könnte ich sogar Resturlaub aus 2005 bis 30.09.06 antreten - für Angestellte zählt da der 31.03. In dringenden Fällen (absolute Ausnahmen) kann das auch bis 30.6 verlängert werden.

    Ich habe Ähnliches vor wie Du: ich nehme Urlaub von diesem Jahr anteilig an die 8 Wochen und beginne dann ab 02.01.07 mit 25 Wochenstunden im Elternurlaub - mein Amt hat da schon Zustimmung signalisiert ...

    Gruß
    Sonnenschein66
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Lorelei
    Du hast recht. Das hab ich vorgestern erst im Personalamt nachgefragt. Bei uns bekommt man den Jahresurlaub anteilig bis zum Ende des Mutterschutz. Fuer die 2 Monate Elternzeit die noch ins laufende Jahr fallen steht mir kein Urlaub zu.
    Gruss Claudia
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