Alles ok m. Baby + mir, aber Arbeitgeber spinnt -HILFE!!!

bearbeitet 17. 03. 2006, 10:57 in Schwangerschaft
Hallo ihr Lieben,

war gestern zur Ultraschall-Untersuchung :grin: (11+3 oder 11+5) FA ist sich nicht sicher :roll: , na ja sind ja auch nur 2 Tage.... :biggrin:

Unser Sonnenschein ist aut SSL Messung 3,5 cm groß, ist das ein Normwert :sad: ? Kann ich mich darauf verlassen, das es alles ok ist :???: ? Dachte, das es schon größer sein muß, aber der FA meinte, es sei alles ok!

Ein Bildchen gab es auch, viel gibt es ja noch nicht zu sehen, schade, aber der "dicke" Kopf ist deutlich zu erkennen..... :biggrin: ! Mein Schatzi meinte, den hat es von der Mama, nett oder :bounce02: ?!?!

Heute hat mich mein Arbeitgeber wegen Urlaubsanpruch, Mutterschutz und so angesprochen und meinte, ich würde dann ja bis zum ET Urlaubsanspruch für dieses Jahr haben, dachte immer, ich hätte auch noch Anspruch auf die 8 Wochen danach - hab ich mich da geirrt :mad: ???

Dann darf ich ja nur 8,5 Stunden am Tag arbeiten (laut Mutterschutzgesetz) und mein AG hält sich auch strickt daran.
Montags haben wir immer eine Teambesprechung (1 Stunde), so das ich dann auf meine 9,5 Stunden kommen würde. Ich darf jetzt montags immer eine Stunde früher gehen , muß die Zeit aber wieder irgendwie reinarbeiten bzw. Überstunden dafür mehen - ist das so korrekt :flaming01: ? Ich WILL ja eingentlich gar nicht früher gehen, MUSS mich jetzt aber auf den Deal einlassen?

Dann schmiss sie mir noch an den Kopf, das ich mir nicht so viele Gedanken zur SS machen soll und es einfach geniesen sollte. Aber nach einer FG macht man sich halt die "normalen" Sorgen :oops: . Der Härtefall war dann noch, das sie meinte, beim letzten Mal wär ich ja nicht "richtig" schwanger gewesen :flaming01: , gut ich hab in der 6 SSW Blutungen bekommen und die FG in der 9 SSW gehabt, aber bitteschön schwanger war ich jawohl trotzdem!!!!!! Ich bin sooooo sauer auf die Person :flaming01: :flaming01: :flaming01: , macht nach außenhin auf sensibel und einfühlsam und wenn man mit ihr alleine ist, dann kommt der Hammer....... :twisted:

Sorry, ich mußte das jetzt mal loswerden....

Vielleicht könnt ihr mir wegen dem Urlaub und den Stunden weiterhelfen :shock: .

Vielen Dank
Louisa-Sophia

Kommentare

  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Dann schmiss sie mir noch an den Kopf, das ich mir nicht so viele Gedanken zur SS machen soll und es einfach geniesen sollte. Aber nach einer FG macht man sich halt die "normalen" Sorgen . Der Härtefall war dann noch, das sie meinte, beim letzten Mal wär ich ja nicht "richtig" schwanger gewesen , gut ich hab in der 6 SSW Blutungen bekommen und die FG in der 9 SSW gehabt, aber bitteschön schwanger war ich jawohl trotzdem!!!!!! Ich bin sooooo sauer auf die Person , macht nach außenhin auf sensibel und einfühlsam und wenn man mit ihr alleine ist, dann kommt der Hammer
    Deine Chefin oder deine FA?
    Heute hat mich mein Arbeitgeber wegen Urlaubsanpruch, Mutterschutz und so angesprochen und meinte, ich würde dann ja bis zum ET Urlaubsanspruch für dieses Jahr haben, dachte immer, ich hätte auch noch Anspruch auf die 8 Wochen danach - hab ich mich da geirrt

    NE die 8 Wochen danach muß dein Arbeitgeber auch noch mitrechnen.
    Aber da kannst du dich au´ch beim Gewerbeaufsichtsamt erkundigen.Da gibt es die Mutterschutzrichtinien für deinen BEruf schriftlich , da steht das alles drinnen.

    Zu den Stunden wieß vielleicht noch jemadn anders was.
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Laut MuSchu, was man Dir eigentlich aushändigen müsste soviel ich weiß, also ich hab es jetzt das zweite Mal bekommen von meinem AG, darf man keinerlei Überstunden machen und der Mutterschutz wird komplett in die Urlaubsberechnung mit einbezogen.

    Außerdem fallen Nachtarbeit und körperlich anstrengende Arbeiten weg.

    Wenn Ihr eine interne Regelung habt das diese Sitzung nicht als Arbeitszeit gilt dann ist das ja quasi Freizeit und taucht auch nicht auf der Stechuhr auf, sofern eine vorhanden ist, ansonsten eben bildlich gesprochen.
    Wenn es diese Vereinbarung nicht gibt ist es meines erachtens Mehrarbeit und die ist Dir untersagt. Es sei denn diese eine Stunde liegt innerhalb der Wochenarbeitszeit.
    Wenn dies nicht der Fall sein sollte, dann soll sie Dich wie jeden anderen auch an der Sitzung teilnehmen lassen und nicht die Zeit nacharbeiten lassen denn damit verdient sie ja zusätzlich an Dir.
    Deine Kollegen sitzen diese Stunde in der Besprechung und Du sollst diese Zeit nacharbeiten???
    Meiner Ansicht nach mehr als fragwürdig denn Deine Kollegen arbeiten in der Zeit ja eher geistig und Du würdest diese Stunde ja zusätzlich machen.

    Wenn Deine Chefin Probleme macht wende Dich direkt an die Gewerbeaufsicht.
    Und um das endgültig zu klären würde ich Dir ebenfalls den Gang dorthin oder falls vorhanden zur Personalabteilung/dem Betriebsrat nahelegen.

    Mehr kann ich Dir leider auch nicht sagen außer das Deine Chefin sich wie jeder andere auch an das MuSchu halten muß.

    Man kann dieses aber auch im Internet abrufen. Eventuell lies Dich mal ein damit Du deine Argumentation auch schriftlich belegen kannst.

    Und laß Dich nicht über den Tisch ziehen. Du hast mehr Rechte als Du glaubst und an die muß sich auch eine Chefin halten!

    Weiterhin alles Gute.
  • maxymaxy

    875

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi Louisa-Sophia,

    deine Chefin oder Chef oder wer auch immer, kann das alles nicht bestimmen.
    Wende Dich erstmal an euere Personalabteilung, die sind verpflichtet Dich richtig aufzuklären. Ich habe sogar Heftchen und Broschuren bekommen, was mir gesetzlich zusteht bzgl. Elternzeit/Mutterschutz, Arbeitszeiten während der Schwangerschaft etc.

    Liebe Grüsse
    Maxy
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo ihr Lieben,

    hier fühlt man sich wohl, hier werd ich verstanden.

    AG schmiss mir diese Worte entgegen, FA ist total nett und verständnisvoll.

    Die 1 Stunde ist Dienstzeit, also kann sie mich wahrscheinlich verpflichten die Zeit nachzuholen, super!!!!!!

    Wie sieht das aus, wenn ich nach Feierabend an einem dienstlichen mitgestaltetem Gottestdienst teilnehme? Ist das dann eine Überstunde oder muß ich dann morgens später anfangen - würde über 8,5 Stunden an dem Tag kommen?

    Von meiner Chefin hätte ich das alles nicht erwartet, aber sie will, das alles so weiterläuft wie bisher und nicht diese "Probleme" mit MuSchutz, Urlaub und so weiter, ist ja auch nervig und man muß sich erkundigen, also macht sie die "Regeln".
    Sie meint ja auch, das einer Schwangeren nur morgens übel sein kann und wenn ich dann ab und zu mal bei der Arbeit "schlucken" muß, dann meint sie doch glatt, ich würde simulieren und das könnte doch alles nicht sein!

    Mir geht es dann wirklich sauschlecht, aber ich trau micht gar nichts zu sagen, meine Kollegin ist da sehr verständnisvoll und meint, ich soll mich erst mal schonen oder an die Luft gehen. Das darf meine Chefin aber gar nicht wissen, wenn es bei ihrer Schwangerscahft nicht war, dann ist es bei keiner so!!!!!!!!!!!!!
    Tolle Chefin was.....

    Vielen Dank für euere Hilfe, weiß jetzt schon mehr... - einen Betriebsrat haben wir nicht und die Personalabteilung zieht grad um, liegt aber auch 30 km von uns entfernt..., die sind am Telefon total genervt.

    Gewerbeaufsichtsamt, wie und wo finde ich das? Dumme Frage, ich weiß, über Gelbe Seiten oder wie?

    Kennt jemand eine gute Internetseite? Würde mir ja vielleicht schon reichen!

    Vielen, vielen Dank
    Louisa-Sophia
  • AnjaHAnjaH

    25,096

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gewerbeaufsichtsamt, wie und wo finde ich das? Dumme Frage, ich weiß, über Gelbe Seiten oder wie?

    So oder über das Internet.
    Gib mal deine Stadt + Gewerbeaufsichtsamt bei Google ein, da wirst du fündig werden. ;-)
  • AnnalisaAnnalisa

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ist wirklich so, dass sich Dein Urlaubsanspruch bis zum Ende Deines Mutterschutzes berechnet. Dies ist unabhängig von der Branche oder Deinem Tätigkeitsfeld so.

    Zu Deinen anderen Fragen bezüglich Mehrarbeit: Mir ist nicht ganz klar, ob Du keine Mehrarbeit mehr machen möchtest? Du bist selbstverständlich nicht verpflichtet, Mehrarbeit zu leisten. Allerdings ist Mehrarbeit nicht verboten. Ich selbst habe auch Mehrarbeit geleistet. Du kannst sogar bis zur Geburt arbeiten, wenn Du das möchtest. Ein Beschäftigungsverbot besteht erst nach der Entbindung.

    Liebe Grüße

    Anna
  • elli28elli28

    49

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Gewerbeaufsichtsamt ist bei uns im zuständigen Landkreisamt zu finden - da kannst du auch ein MuSchutzGesetz bekommen.

    Bei dem Gottesdienst würde ich mal auf Freizeit tippen - den den würdest du ja bestimmt im Normalfall auch nicht bezahlt bekommen, oder? Ist den da Teilnahmepflicht?

    Ich kann aber auch ein bissl deine Chefin verstehen - den schließlich kommt ab und an wenn eine Schwangerschaft in einer Firma bekannt ist das GewAmt vorbei und kontrolliert ob das MuSchuG eingehalten wird - und wenn nicht sieht dann deine Chefin schon alt aus...

    Bei mir war es auch immer so das es ignoriert wurde wenn es mir schlecht ging - mein Chef sagte immer "entweder ich arbeite oder ich bin Krank" und wenn man krank ist bleibt man zuhause - tja jeder ist sich nun mal selbst am nächsten nicht :roll:

    Bei mir war Mehrarbeit auch erlaubt aber wenn der Chef das nicht mehr will kommst du nicht drumherum dich an die Vorgeschriebenen 8,5h zu halten
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