Wohngeld/ALG II/ Meisterbafög

spyrogiraspyrogira

1,743

bearbeitet 21. 03. 2006, 18:34 in Plauderecke
Hi!

Mein Mann macht dieses Jahr eine Weiterbildung zum Meister. Nun haben wir Bafög beantragt, welches wir auch bekommen und wir bekommen noch etwas ALG II.
Soweit so gut. Nun schreit mir die Dame vom Bafög Amt, daß wir Anspruch auf Wohngeld hätten.
Mann gehts noch komplizierter? Kann mir jemand sagen ob ALG II und Wohngeld sich gegenseitig ausschliessen? Oder gibts irgendwo einen link?

Danke schonmal

Kommentare

  • kerstinjkerstinj

    2,322

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Als ALG II ler gibts kein Wohngeld!
    Also: zuerst Wohngeld beantragen, dann ALG II ;-)
  • spyrogiraspyrogira

    1,743

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    okay, da wir also schon ALG II bekommen fällt das Wohngeld wohl flach.

    Danke für die Info!!!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ist im ALGII nicht schon ein Mietzuschuß vorhanden???????????
  • diadia

    309

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich habe auch keine direkte ahnung, aber soweit ich mich erinnere, war das früher als es noch sozialhilfe hieß so, dass man wenn man sozialhilfe bekommen hat zugleich mit der sozialhilfe auch die miete bekommen hat, die damit im prinzip die funktion des wohngeldes mit abgedeckt hat. nur wenn man keinen anspruch auf sozialhilfe hatte, bekam man isoliert wohngeld vom wohngeldamt.

    ich schätze heute ist das immer noch so, nur dass sozialhilfe durch alg II abgelöst wurde.

    falls aber jemand richtig ahnung hat, würde mich mal der sachstand interessieren.

    d.
  • sonusonu

    43

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    so viel ich weiss, (wir haben letztes Jahr auch ein bischen Zuschuss über ALGII erhalten, da mein Mann nur eine halbe Stelle hatte) werden mit dem ALGII die Mietkosten gedeckt. Bund und Kommunen teilen sich ja die Kosten. Die Wohnungskosten sind dabei die Angelegenheit der Gemeinde. Deswegen glaube ich nciht, dass ihr noch Wohngeld bekommt.
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kosten der Unterkunft (KdU) werden nur dann zu 100 % von der ARGE übernommen, wenn der Wohnraum angemessen ist. Was angemessen ist und was nicht, richtet sich nach der Personenzahl. Ist der Wohnraum nicht angemessen (zuviel m² oder Kaltmiete zu hoch), werden die Kosten für max. 6 Monate voll übernommen und man erhält gleich mit dem Bewilligungsbescheid die Aufforderung zum Umzug. Das wird umschrieben mit "Bemühungen Ihre Kosten für Miete und Nebenkosten zu senken.

    Mietstufe/ 1 2 3 4 5 6
    Personen/qm
    1 bis 45 qm 200 € 210 € 225 € 245 € 260 € 280 €
    2 bis 55 qm 265 € 285 € 300 € 325 € 350 € 375 €
    3 bis 75 qm 320 € 340 € 360 € 390 € 420 € 445 €
    4 bis 85 qm 370 € 395 € 420 € 455 € 485 € 520 €
    5 bis 95 qm 420 € 450 € 480 € 515 € 555 € 595 €
    jede weitere Person
    zusätzlich 10 qm
    + 50 € + 55 € + 60 € + 65 € + 70 € + 75 €
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ claudi, wer zahlt dann den Umzug?

    Also wenn du ALG II bekommst kannst Du keinen Wohngeldantrag stellen. Das steht soviel ich weiß sogar im Wohngeldantrag.
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du durch das Amt zum Umzug aufgefordert wirst, dann zahlen die die Umzugskosten. Vorher muß natürlich die neue Wohnung genehmigt werden,sonst wird es nix mit der Kostenübernahme.

    ALG II beinhaltet die Übernahme der KdU + Nebenkosten.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Und was ist, wenn man keine passende Wohnung findet? Also wenn ich da an unsere Wohnungssuche im Sommer denke :roll:
  • AnnalisaAnnalisa

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Habe hierzu auch eine Frage:

    Wir haben momentan nur ein sehr geringes Einkommen, allerdings noch einige Rücklagen (sonst kämen wir auf keinen Fall über die Runden und ich könnte dieses Jahr nicht zuhause bleiben).

    Demzufolgen haben wir keinen Anspruch auf Hartz IV aufgrund unseres Ersparten.

    Haben wir dann trotzdem die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen? Ich hatte bei unserer Wohngeldstelle angerufen und die meinten, das habe sich seit 2006 geändert. Wohngeld wäre jetzt eine sog. zusätzliche Leistung nach Hartz IV und ich müsse mich also direkt an das Arbeitsamt wenden???

    Hat jemand von Euch hierzu Erfahrungen?
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also wir haben das Wohngeld bei der Wohngeldstelle der Stadt beantragt.

    Dein Erspartes wird da glaub ich nicht mit angerechnet. Schau doch mal auf der Webseite Deiner Stadt, wer dafür zuständig ist, bei uns kann man auch die Formulare runterladen. Beantragen würde ich alles erst einmal.
  • AnnalisaAnnalisa

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Sonnenblume

    Da hatte ich schon mal geschaut und auch bei der Stelle angerufen, aber der Typ am Telefon meinte, es habe sich in 2006 alles geändert und ich müsse den Wohngeldantrag über das Arbeitsamt als ergänzende Leistungen zu Hartz IV stellen.

    Mein Mann vermutet allerdings, dass man 1. den Antrag über HArtz IV stellt, hat man keinen Anspruch auf Hartz IV, stellt man einen Antrag direkt bei der Wohngeldstelle.

    hmm, ich war bisher zu faul, da nochmal anzurufen....
    [/quote]
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Sonnenblume.Du mußt deine Wohnungssuche nachweisen, Makler beauftragen, Absagen der Vermieter abheften,etc. Wenn du nachweislich nichts findest, dann werden die tatsächlichen KdU weiterhin übernommen. Du mußt aber trotzdem weitersuchen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Annalisa ach ja, das kann sein, wir haben keinen Harz IV Antrag gestellt, da kenn ich mich nicht mit aus.

    @ Claudia, und die Markler Gebühren übernehmen die auch? Also Courtage :shock: das mal zusammengerechnet kann ja ein ordentliches Sümmchen ergeben, wenn da auch noch Kaution bei ist und Umzugs/Renovierungskosten, ist man ja schnell bei 10000 EUR. Also unser aktuelle Kaltmiete liegt dadrüber und wenn ich mir vorstelle, was meine letzte Wohnung gekostet hat, und das war eine mit WBS, die lag auch dadrüber, da muss man ja ewig suchen bis man da was findet und dann auch noch bei den qm die wir, als 6 Köpfige Familie brauchen.
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kaution kann wohl als Darlehen vom Amt übernommen werden, wohl bemerkt kann. Bei den Renovierungskosten weiß ich nicht, ob die nicht schon in den "großzügigen" Regelsätzen enthalten sind.
    Für die Übernahme der Umzugskosten braucht man, glaub ich, auch vorher drei Angebote von Umzugsfirmen. Falls man denn eine Wohnung gefunden hat, die das Amt als angemessen ansieht.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da frag ich mich ob es nicht günstiger ist, den differenz Betrag selber zu zahlen, statt ein Dahlen aufzunehmen.

    Also ich kann solche Entscheidungen ja verstehen, wenn ein junges Pärchen eine 90qm Wohnung bewohnt, die 300 EUR zu teuer ist, aber nicht bei einer Familie mit Kindern, die wegen 100 EUR differenzbetrag aus ihrer Sozialen Umgebung gerissen werden, eventuell noch einen Schulwechsel hinnehmen müssen. Und dann Jahrelang den Umzug bzw. die Kaution/Courtage nachzahlen müssen.

    Abgesehen mal davon, hab ich noch nie gehört, das Markler Sozialwohnungen vermitteln :shock:
  • claudi.1claudi.1

    1,799

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du einen ganz bösen Sachbearbeiter hast und das machst, dann kann der dir das Geld kürzen, wegen Mißwirtschaft.
    In diesem Staat kommt man manchmal mit Logik nicht weiter :roll:
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