Elternzeitfrage

wudwudwudwud

2,744

bearbeitet 23. 03. 2006, 09:20 in Plauderecke
Hallo

Ich hab mal eine Frage zur Elternzeit, allerdings ist sie sehr spezifisch trotzdem hoffe ich mal das sie mir jemand beantworten kann.

Ich habe bis Februar 2007 Elternzeit für mein erstes Kind.
Nun kommt ja im Juli das Zweite.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich die Elternzeit für das zweite Kind direkt an die Geburt anhängen muß, oder ob man die im Anschluß an die Elternzeit für das erste Kind nehmen kann?

Man muß ja nicht sofort Elternzeit nehmen, sondern kann diese ab einem bestimmten Datum nehmen. Gilt sowas dann auch wenn man schon in Elternzeit ist und sich damit die Elternzeit für das zweite Kind "verlängern" würde?

Komplizierte Frage, ich weiß, aber wenn das möglich wäre würde ich eventuell diese Option wählen.
Wobei arbeiten gehen an sich ja primär nichts mit der Elternzeit zu tun hat.
Teikzeit geht ja auch innerhalb der Elternzeit, so wie ich es jetzt auch mache.

Ich hoffe mal das mir jemand diese Frage beantworten kann.

Danke schonmal.

Kommentare

  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    soviel ich weiß gibt es diese Möglichkeit der Verlängerung nicht. Denn du hast ja auch keine 3 Jahre Elternzeit, sondern bis zum 3. Geburtstag des Kindes. Deine Elternzeit für Cecilia hat ja auch erst frühestens nach dem Mutterschutz begonnen, geht aber bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag, oder ?

    Ich habe bei Luca auch erst später die 2 Jahre Elternzeit angefangen, weil ich offiziell nach dem MuSchu noch von Anfang Mai bis Mitte Juni gearbeitet hab (restliche Überstunden und Urlaub abgefeiert), die Elternzeit ging jetzt aber trotzdem nur bis 5. März diesen Jahres.

    Elternzeit für Nino geht jetzt bis 5. Oktober 2008, also den Tag vor seinem 3. Geburtstag.

    Übrigens kann man ja 1 Jahr der Elternzeit aufheben bis zum 8. Geburtstag, also z.B. für das erste Schuljahr, das geht zumindest bei uns in der Firma aber nur für ein Kind.
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ute_66 schrieb:
    Denn du hast ja auch keine 3 Jahre Elternzeit, sondern bis zum 3. Geburtstag des Kindes.
    Genau das ist der Punkt.

    wudwud, soooo spezifisch ist sie nicht, bei 3 Jahren Elternzeit kommt's oefter vor, dass ein zweites Kind in der ersten Elternzeit geboren wird. ;-)
  • wudwudwudwud

    2,744

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für die Antworten.

    Hab mich nochmal ins Elternzeitgesetz eingelsen und da steht das man die Elternzeit für ein zweites Kind erst nach der Elternzeit für das erste Kind nehmen kann.
    Die Elternzeit für Cecilia wurde letzten Monat erst um das dritte Jahr verlängert, geht also bis zum 11.02.2007.
    Demnach könnte ich die "neue" Elternzeit ja erst am 12.02.2007 anfangen.

    Hab jetzt nochmal bei unserer PA angefragt, hoffe die können mir das jetzt mal genau erklären.

    Bei uns geht das auch mit dem Aufheben. Habe mich jetzt bei Cecilia aber dagegen entschieden und das dritte Jahr lieber angehängt.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich hab jetzt noch weitere drei Jahre bis zum 3. Geb. von Ann-Charlott genommen. Wenn das hintereinander gehen würde, dann könnte ich ja fast 5 Jahre nehmen.
  • JoellaJoella

    2,666

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!
    @wudwud
    Mich würde es auch interessieren wie die Sachlage in dem Fall ist. Wenn du also irgendwas in Erfahrung bringen konntest, wäre es schön, wenn du die Ergebnisse hier posten könntest.
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