Hallo,
ich bin sehr neu in diesem Forum und mir nicht ganz sicher ob das jetzt hierein passt, aber ich hätte da mal eine Frage zum Unterhalt.
Mein Freund hat einen 4-jährigen Sohn und bis jetzt noch keinen Unterhalt gezahlt. Er war mit seiner Ex-Freundin gerade mal 3 Monate zusammen und sie hat behauptet die Pille zu nehmen, aber im nachhinein hat sich dann rausgestellt, das sie sie nie genommen hat. Er war zu dieser zeit 20 und hätte noch gar nicht den Gedanken gehabt ein Kind zu bekommen und hat es auch lange zeit verdrängt.
Es kamen Briefe vom Jugendamt, worauf er nicht reagiert hat, dann vom Gericht, wg. Vaterschaftstest und wieder vom Jugendamt, weil sie wissen wollten was er arbeitet.
Er hat in diesen vier Jahren ca. 10 Monate, als Lehrling, 3/4 Jahr als Geselle gearbeitet, danach war er 10 Monate Zivi (die Zeit wurde bezahlt), dann war er 10 Monate arbeitslos und seit Sep. 2005 hat er wieder Arbeit und wird ab April monatl. Unterhalt bezahlen (der Dauerauftrag wurde schon gemacht).
Natürlich ist ein sehr hoher Rückzahlungsbetrag entstanden, jetzt meine Frage: Muss er für die Lehrlingszeit und die Arbeitslosenzeit Unterhalt zurückzahlen??
Könnte mir da bitte jemand helfen? Wir bekommen jetzt selbst ein Baby und es ist ein hoher Betrag den er zurückzahlen müsste, kann der Betrag vermindert werden??
Ich würde mich über Antworten freuen!!
Danke Kathrin!!
Kommentare
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Dein Freund soll sich mit dem Jugendamt auseinandersetzen und um niedrige Rückzahlungsraten bitten. Wenn er jetzt wieder passiv bleibt und sich nicht meldet, kann es nämlich sehr leicht passieren, dass ihm der Lohn bis zur Pfändungsgrenze gepfändet wird. Das wäre dann nicht wirklich viel Geld, was ihm noch übrig bliebe...
:byebye01:
Gisela
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Ich hab mich ja auch beim Jugendamt kundig gemacht, die eine sagte er muss nicht zurück bezahlen, wenn er es in der zeit nicht konnte, der andere sagt was anderes!
Also muss er zurückbezahlen obwohl er in dieser zeit sowieso nicht hätte zahlen müssen?
59,500
Er wäre übrigens auch 3 Jahre lang zum Unterhalt für die Mutter verpflichtet gewesen - auch wenn er das Kind nicht wollte...
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warum wäre er für die Mutter verpflichtet?
Ich bin ganz durcheinander, ich denke man müsste nur soviel Unterhalt zahlen, wie man kann und nicht den vollen Betrag?? So hat es jedenfalls mal eine Frau vom Jugendamt gesagt!
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Generell sieht es so aus, dass der Kindsvater den Unterhaltsvorschuss an das Jugendamt zurückbezahlen muss, ausser es hat unter Umständen eine Einzelfallentscheidung gegeben, wo das Jugendamt aufgrund der Lebensumstände des Vaters darauf verzichtet. Da ich aber davon ausgehen muss, dass dein Freund mit seiner Ignoriertaktik keinerlei derartige Vereinbarung mit dem Jugendamt getroffen hat, wird er wohl nicht darum zukommen, die bisher geleisteten Zahlungen des Jugendamtes in Raten zurückzuzahlen.
Das Jugendamt nimmt mit Sicherheit keine Rücksicht auf seine neue Lebenssituation. Dadurch, dass ihr nicht verheiratet seid und euer gemeinsames Kind, für das er dann auch noch unterhaltspflichtig wird, noch nicht geboren ist, kann das Jugendamt durchaus darauf bestehen, dass die Rückzahlungssumme so hoch wird, dass ihm nur noch der gesetzliche Freibetrag von ca. 900.- bleibt.
Da wir hier aber keine individuelle Rechtsberatung geben können/dürfen, kann ich dir nur eindringlich ans Herz legen, so bald wie nur irgend möglich einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht auszumachen und dorthin zusammen mit deinem Freund sämtliche Unterlagen mitzunehmen. Also alle Schreiben des Jugendamtes, Einkommensnachweise etc.
:byebye01:
Gisela
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Und auch ein Vater eines Unehelichen Kindes ist der Mutter in den ersten Lebensjahren des Kindes Unterhaltspflichtig, da diese das scheinbar nicht eingefordert hat, hat er wohl Glück gehabt.
Fakt ist, so war es bei mir damals, das das was er jetzt zahlen soll, ggf. höher ist als das was er zahlen kann. Zahlen muss er, soviel wie er kann, bis zum Selbstbehalt. Also ich rate euch dringend eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen, die sagt euch genau, wie ihr am besten vorgehen müsst.
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59,500
Ich finde das mit der Schuldnerberatung nicht schlecht und persönlich beim Jugendamt vorzusprechen kann auch nützlich sein - je nach Sachbearbeiter kann mit einem persönlichen Gespräch ein Ermessensspielraum auch mal anderst ausgelegt werden...verhandeln würde ich auf jeden Fall.
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