Unterhaltsfrage

bearbeitet 21. 03. 2006, 20:27 in Plauderecke
Hallo,

ich bin sehr neu in diesem Forum und mir nicht ganz sicher ob das jetzt hierein passt, aber ich hätte da mal eine Frage zum Unterhalt.

Mein Freund hat einen 4-jährigen Sohn und bis jetzt noch keinen Unterhalt gezahlt. Er war mit seiner Ex-Freundin gerade mal 3 Monate zusammen und sie hat behauptet die Pille zu nehmen, aber im nachhinein hat sich dann rausgestellt, das sie sie nie genommen hat. Er war zu dieser zeit 20 und hätte noch gar nicht den Gedanken gehabt ein Kind zu bekommen und hat es auch lange zeit verdrängt.
Es kamen Briefe vom Jugendamt, worauf er nicht reagiert hat, dann vom Gericht, wg. Vaterschaftstest und wieder vom Jugendamt, weil sie wissen wollten was er arbeitet.
Er hat in diesen vier Jahren ca. 10 Monate, als Lehrling, 3/4 Jahr als Geselle gearbeitet, danach war er 10 Monate Zivi (die Zeit wurde bezahlt), dann war er 10 Monate arbeitslos und seit Sep. 2005 hat er wieder Arbeit und wird ab April monatl. Unterhalt bezahlen (der Dauerauftrag wurde schon gemacht).
Natürlich ist ein sehr hoher Rückzahlungsbetrag entstanden, jetzt meine Frage: Muss er für die Lehrlingszeit und die Arbeitslosenzeit Unterhalt zurückzahlen??
Könnte mir da bitte jemand helfen? Wir bekommen jetzt selbst ein Baby und es ist ein hoher Betrag den er zurückzahlen müsste, kann der Betrag vermindert werden??

Ich würde mich über Antworten freuen!!
Danke Kathrin!!

Kommentare

  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Natürlich, die gesetzliche Lage ist eindeutig. Dein Freund muss für die Zeit, in der das Jugendamt einsprang, als er in Ausbildung und arbeitslos war, nachbezahlen. Er hätte in dieser Zeit von seinem Lehrlingsgehalt/Arbeitslosengeld durchaus zumindest Teilbeträge leisten können, wenn er nicht Vogel Strauß-Politik betrieben und den Kopf in den Sand gesteckt hätte.

    Dein Freund soll sich mit dem Jugendamt auseinandersetzen und um niedrige Rückzahlungsraten bitten. Wenn er jetzt wieder passiv bleibt und sich nicht meldet, kann es nämlich sehr leicht passieren, dass ihm der Lohn bis zur Pfändungsgrenze gepfändet wird. Das wäre dann nicht wirklich viel Geld, was ihm noch übrig bliebe...

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke für deine schnelle Antwort, aber man hat doch auch einen Anspruch auf Selbstbehalt und der ist bei arbeitenden bei über achthundert Euro, wie sollte er also von 500 Euro Lehrlingsgehalt Unterhalt bezahlen?? Wenn man arbeitslos ist hat man einen Selbstbehalt von etwas über 700 Euro und wenn man weniger arbeitslosengeld bekommt, wie soll man Unterhalt bezahlen?? Er hätte in dieser Zeit überhaupt nicht zahlen können. In der Zivi-Zeit wurde es ja auch von der Unterhaltssicherungsbehörde übernommen.
    Ich hab mich ja auch beim Jugendamt kundig gemacht, die eine sagte er muss nicht zurück bezahlen, wenn er es in der zeit nicht konnte, der andere sagt was anderes!
    Also muss er zurückbezahlen obwohl er in dieser zeit sowieso nicht hätte zahlen müssen?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Er ist generell zum Kindes-Unterhalt verpflichtet, wenn das Kind bei der Mutter lebt und es großzieht - auch wenn er nichts verdient. Deshalb springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuß ein, wenn er kein oder kein ausreichendes Einkommen hat, verlangt das aber in Raten zurück, sobald er wieder etwas arbeitet. Dieser Anspruch verjährt auch nie und die Mutter kann auch nicht darauf verzichten - das ist ein Anspruch des Kindes. Sonst würden ganz viele Aus-Versehen-Väter einfach nix mehr arbeiten, damit sie auch keinen Unterhalt zahlen müssen - so wissen sie aber, daß da riesige Summen auflaufen können und sind vielleicht eher "motiviert", sich gleich am Unterhalt zu beteiligen. Den Löwenanteil trägt ja sowieso die Mutter.
    Er wäre übrigens auch 3 Jahre lang zum Unterhalt für die Mutter verpflichtet gewesen - auch wenn er das Kind nicht wollte...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    warum wäre er für die Mutter verpflichtet?

    Ich bin ganz durcheinander, ich denke man müsste nur soviel Unterhalt zahlen, wie man kann und nicht den vollen Betrag?? So hat es jedenfalls mal eine Frau vom Jugendamt gesagt!
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Erst etwas Technisches: Mit dem icon_edit.gif-Button kannst du eigene Beiträge erweitern und vermeidest somit die hier unerwünschten Doppelpostings.
    Hallo,
    warum wäre er für die Mutter verpflichtet?
    Weil Kindsväter lt. Gesetz auch dann in den ersten drei Lebensjahren des Kindes Unterhalt für die Mutter bezahlen müssen, auch wenn der Mann und die Frau nicht miteinander verheiratet waren.
    Ich bin ganz durcheinander, ich denke man müsste nur soviel Unterhalt zahlen, wie man kann und nicht den vollen Betrag?? So hat es jedenfalls mal eine Frau vom Jugendamt gesagt!
    Es gibt genaue Abstufungen, aus denen zu lesen ist, wieviel Unterhalt bezahlt werden muss, nämlich die sog. Düsseldorfer Tabelle.
    Generell sieht es so aus, dass der Kindsvater den Unterhaltsvorschuss an das Jugendamt zurückbezahlen muss, ausser es hat unter Umständen eine Einzelfallentscheidung gegeben, wo das Jugendamt aufgrund der Lebensumstände des Vaters darauf verzichtet. Da ich aber davon ausgehen muss, dass dein Freund mit seiner Ignoriertaktik keinerlei derartige Vereinbarung mit dem Jugendamt getroffen hat, wird er wohl nicht darum zukommen, die bisher geleisteten Zahlungen des Jugendamtes in Raten zurückzuzahlen.
    Das Jugendamt nimmt mit Sicherheit keine Rücksicht auf seine neue Lebenssituation. Dadurch, dass ihr nicht verheiratet seid und euer gemeinsames Kind, für das er dann auch noch unterhaltspflichtig wird, noch nicht geboren ist, kann das Jugendamt durchaus darauf bestehen, dass die Rückzahlungssumme so hoch wird, dass ihm nur noch der gesetzliche Freibetrag von ca. 900.- bleibt.

    Da wir hier aber keine individuelle Rechtsberatung geben können/dürfen, kann ich dir nur eindringlich ans Herz legen, so bald wie nur irgend möglich einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht auszumachen und dorthin zusammen mit deinem Freund sämtliche Unterlagen mitzunehmen. Also alle Schreiben des Jugendamtes, Einkommensnachweise etc.

    :byebye01:

    Gisela
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also wenn er jetzt sagen wir mal 900 eur verdient, zahlt er davon 100 Eur und der Restbetrag läuft auf, wenn er irgendwann mehr verdient, dann zahlt er den Rest ;-)

    Und auch ein Vater eines Unehelichen Kindes ist der Mutter in den ersten Lebensjahren des Kindes Unterhaltspflichtig, da diese das scheinbar nicht eingefordert hat, hat er wohl Glück gehabt.

    Fakt ist, so war es bei mir damals, das das was er jetzt zahlen soll, ggf. höher ist als das was er zahlen kann. Zahlen muss er, soviel wie er kann, bis zum Selbstbehalt. Also ich rate euch dringend eine Schuldnerberatungsstelle aufzusuchen, die sagt euch genau, wie ihr am besten vorgehen müsst.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine Schuldnerberatungsstelle für Angelegenheiten im Familienrecht? :shock:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, für die Schulden die sich da inzwischen angesammelt haben und die Frage, wie man es zurückzahlt, und was es sonst noch so für finanzielle Möglichkeiten gibt. Wir waren damals auch da und ich muss sagen, die haben uns in einem Gespräch mehr Infos gegeben als der Anwalt und sämtliche Ämter.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es ist übrigens garnicht notwendig, daß die Mutter den Unterhalt einfordert. Wenn sie ihren lebensunterhalt irgendwie trotz Kind privat aufgebracht hat, dann ist dein Freund aus dem Schneider. Hat sie von Sozialhilfe gelebt und deinen Freund als Vater des Kindes angegeben, dann wendet sich das Sozialamt automatisch an ihn und fordert ihn auf, den Unterhalt an das Sozialamt zurückzubezahlen, bzw. zu zahlen, wenn er wieder etwas verdient. Rückwirkend geht das allerdings nicht udn wenn das bisher nicht passiert ist, dann hat sie wohl keine Sozialhilfe beantragt. Sowohl Jugendamt als auch Sozailamt werten übrigens auch Geldanlagen wie vermögenswirksame Sparverträge, Fonds, Lebensversicherungen oder Fahrzeuge als verwertbares Kapital, daß der Kindsvater im Zweifelsfall auflösen und einsetzten muß, um den Unterhalt zu bezahlen.
    Ich finde das mit der Schuldnerberatung nicht schlecht und persönlich beim Jugendamt vorzusprechen kann auch nützlich sein - je nach Sachbearbeiter kann mit einem persönlichen Gespräch ein Ermessensspielraum auch mal anderst ausgelegt werden...verhandeln würde ich auf jeden Fall.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Naja, leider reagieren die auchnicht immer, ich bekomme seit 5 Jahren UV und bin jetzt umgezogen, bei der neuen zuständigen Stelle wurde mir dann gesagt, das die liebe Stadt Köln nicht einmal einen Brief an meinen Ex geschrieben hat :twisted: das hat mich sooo sauer gemacht, ich hab mich als alleinerziehende durchgeboxt, musste überall alles mögliche beibringen und er, der kriegt noch nicht einmal eine Zahlungsaufforderung.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum