spez. Kündigungsfrist bei Schimmel wenn Säugling in Wohnung?

milchbartmilchbart

2,721

bearbeitet 22. 03. 2006, 23:10 in Plauderecke
Hallo
habe eine relativ dringende Frage zu Thema Schimmel in der Wohnung und hoffe auf das geballte Wissen des Forums :grin:
Unser SOhn ist gerade mal 6 Monate alt und wir möchten aus der Wohnung wegen Schimmel schnellstmöglich ausziehen. JEtzt haben wir auch eine Wohnung gefunden und könnten dort sofort einziehen. Da wären aber noch die 3 Moante Kündigungsfrist zu beachten.

Vielleicht noch einige Informationen vorweg.
Bei Einzug hatte der Vermieter eine STelle in der Küche mit Schimmelproblem genannt, die er aber vollständig beseitigt habe. Ich weiß, hätten wir hellhörig werden sollen, wollten wir aber scheinbar nicht hören.
Zudem hat er betont, dass die Vormieter wohl tatsächlich schlecht gelüftet hatten, da die Fenster ständig komplett beschlagen gewesen seien.
Im November trat dann an der besagten STelle der Schimmel erneut auf, trotz mehrmaligen Lüftens über den Tag und heizen des Raumes. DAnn kam der Schimmel im Schlafzimmer, erst an einer Außenecke, einige Zeit später an einer anderen Stelle. Dann im Kinderzimmer, dann im Wohnzimmer. D.h. in der ganzen Wohnung sind immer die Außenwände betroffen.
Meine Frage: ich weiß, dass es "bei großflächigem Befall" (wann auch immer der Befall großflächig ist) eine Mietminderung von 20% möglich ist. Aber wie sieht es aus mit vorzeitiger Kündigung, v.a. dann wenn eben ein Säugling in der WOhnung mitwohnt??? Schimmel ist für alle gesundheitsschädlich, aber ich gehe mal davon aus, dass es für Säuglinge gefährlicher sit.
Und noch eine Frage, vielleicht hat jemand damit Erfahrung: Sohnemann hat seit Dezember einen mal mehr mal stärker auftretenden Auschlag an Arm/Außenkannte des Ellenbogens und Schultern. Kann man dies mit dem Schimmel in der WOhnung irgendwie in Verbindung bringen?
Ich warte gespannt auf Antworten.
Milchbart

Kommentare

  • MajonieMajonie

    3,882

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich würde mich an deiner stelle an eine institution wenden die sich damit auskennt. also mieterverein oder rechtsanwalt.
    das thema schimmel ist viel zu komplex und auch zu parteiisch als das man deine frage so pie mal daumen beantworten könnte, denke ich....
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    unter bestimmten Umständen(Vermieter braucht zu lange für die Beseitigung des Schadens, oder will gar nichts tun/akute Gesundheitsgefährdung) ist eine fristlose Kündigung möglich. Auskunft kannst du über das Gesundheitsamt bekommen, die für 40 Euro auch eine Kurzanalyse des Schadens anbieten oder wenn du Mitglied beim Mieterverein bist, auch dort. Wünsche dir alles Gute, hatte schon selber in zwei Wohnungen das Problem, auch wenn letztendlich nicht der Schimmel Grund für den Auszug bzw. die Beschwerden war.

    Liebe Grüße vom Milchmädchen
  • angi1977angi1977

    313

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    soweit ich das letztens richtig im tv verstanden habe kann man bei schimmel fristlos kündigen.
    eine genaue auskunft bekommst du beim mieterverein
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