Reklamationserfahrungen mit Hauck??

LoreleiLorelei

4,536

bearbeitet 25. 04. 2006, 20:38 in Babyprodukte
Taahaag! :grin:

Wir haben vor gut 6 Monaten einen Hauck Ministar Sportwagen bei einem Händler über ebay gekauft. Leider ist nun die bremsstange so verbogen, dass man die Bremse nicht mehr festrasten kann, was wenn man mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, einer Katastrophe ähnelt. :roll: 50 Minuten in der Strassenbahn sitzen mit einem Kind, dass nicht im Wagen sein mag, aber muss, weil Mama genug damit zu tun hat, den Wagen festzuhalten sind nicht soooo spassig. Ausserdem ist bei enem der flexiblen Vorderräder die feststellung angebrochen. Man kann es zwar vorsichtig noch feststellen, aber es ist eine Frage der Zeit bis es ganz durchbricht. Scheiss Verarbeitung scheinbar.
Also hab ich mich an den Händler gewandt und die reagieren auch super schnell obwohl bisher nur Mailkontakt besteht. Die haben die Reklamation nun direkt an Hauck weitergeleitet und Hauck wollte dann erstmal Fotos. Ich hab zwar so gut es ging fotografiert, aber knippst mal ne leicht verbogene Stange und etwas, das NICHT funktioniert, Schwierig. :roll: Ich hatte eigentlich drum gebeten, dass man mir die Ersatzteile einfach zuschickt und wir hätten das dann schon hinbekommen. Hauck meint aber man benötige dafür "Nietwerkzeug" - was auch immer da sei. :biggrin: Also hab ich nun die Info bekommen, dass der Wagen ins Werk solle. Nun hab ich aber ein ernsthaftes Problem. Ohne Wagen geht absolut nicht. Ole ist durch seine starke Hypotonie auch deultich schwerer als Kinder seines Alters mit vergleichbarem Gewicht, tragen geht also echt nicht. Wir müssen jeden Tag in die Kita, 2-3 Mal in der Woche zur KG und die normalen Einkaufswege etc. kommen schliesslich auch noch dazu. Tragen geht da einfach nicht, das ist mir zuviel. :???: Der Händler versucht nun zwar mit Hauck zu verhandeln, ob die mir einen Kooperationspartner in Berlin nennen können, der mir einen Leihwagen stellen kann, aber das ist wohl eher unwahrscheinlich. (Tja da zeigt sich dann der Vorteil des Kaufs im normalen Fachhandel. :???: )

Ich wollte mal schauen, ob jemand von euch schon mal einen Reklamationsfall in dieser Richtugn ggf. sogar bei Hauck hatte? Wie lief das bei euch mit Ersatzwagen. Im Einzelhandel geht das problemlos mit einem Ersatzwagen aber bei einem Onlinehandel? Hauck vertreibt ja auch nicht direkt, sondern nur über Händler, dürfte also schweirig werden denke ich. Misti.
Ne Bekannte hat mal bei Spielmax einen Wagen reklamiert und musste 10 Wochen!!!!!! mit dem Ersatzwagen fahren ehe sie ihren wieder bekam. Öhm, das ist ja wohl heftig?!
Gibt es bei solchen Reklamationen irgendeinen rechtsanspruch auf Ersatz in der Zeit? bestimmt nciht wa?? grummel...so ein Mistmüll.

LG, Lore

EDIT:
Gerad ehabe ich gelesen:
Ansonsten gilt: Alle Kosten, die in einem Gewährleistungsfall auftreten, müssen vom Verkäufer getragen werden. Dazu gehören z.B. die Transportkosten. Auch das Material für die notwendige Reparatur und die Arbeitszeit der Monteure muss das Geschäft tragen.
Quelle: Ratgeberrecht.de

Würden da auch Kosten reinfallen, die entstehen, wenn ich einen KiWa in der Ausfallzeit leihe??

Kommentare

  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich habe jetzt nichts konkretes dazu gefunden, aber ja, eigentlich gehören diese Kosten dazu und du solltest es fordern und darauf bestehen, vielleicht überlegen sie es sich anders und halten die Nacherfüllung für nicht machbar :biggrin: udn geben dir gleich einen Neuen.

    Deinen Anspruch - ist das garantiefall oder gewährleistungsrecht? Da du über die 6 MOnate bist, kannst du beweisen,d ass du nicht schuld bist?
    In dem Fall, wenn das fraglich ist, werden oftmals die Kosten geteilt, weil es einfach Beweisprobleme gibt. :???:
    Der Händler ist übrigens zuständig für solche Sachen, nach § 439 BGB. Das ist das entsprechende Gesetz. Nachbesserung gibt es nicht mehr, es heißt jetzt anders. ;-), statt im AGBG steht es in § 309 8. BGB und § 439)

    Bei der herstellergarantie dagegen kommt es darauf an, was im Garantievertrag steht. ;-) Gesetzlich gereglt ist diese in §§ 443, 477 BGB. ARt und Umfang richten sich dabei nach dem Inhalt der erklärten Garantie.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke es ist ne ganz einfache Gewährleistung. Und Cora, ich hab nochmal nachgesehen. Ich hab totale Suppe. Hatt eich das nicht geschrieben? Hab ich wohl vergessen. Ich habe rekalmiert exakt 4 Tage vor Ablauf der 6 Monate. :biggrin:

    Ehrich gesagt, ob es nun ne Herstellergarantie gibt weiss ich nicht. Ich verhandle derzeit mit dem Händler. Der gibt halt immer nur die Infos an mich weiter, die er von Hauck bekommt. Aber wenn ER zuständig ist, kann mir ja eigentlich egal sein, was Hauck sagt. Das ist ja nur für den Händler relevant, ob er das so regeln kann oder selbst einspringen muss.

    Ja ein Neuwagen wäre wahrscheinlich echt günstiger. :biggrin: Zumal die Ersatzteile sicher deutlich günstiger sind für den Hersteller als Versadnkosten. Und dann ggf. entstehende Kosten für einen Leihkinderwagen :roll: . Aber da es den Wagen in dem Design nciht mehr gibt... naja abwarten. So schnell verzichten die auf ihre Nachbesserungsrechte sicher nciht... oder wie auch immer die heute heissen.

    EDIT: aus den AGB:
    7.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt

    Wie bekom ich denn raus, was der Hersteller eine Garantie gibt? Wenn ich auf der HP nichts finde und auch sonst nichts davon weiss durch anderweitige Unterlagen, wird es auch keine geben was?
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    wenn du vor Ende der 6 MOnate reklamiert hast, bist du auf der sicheren Seite,d ann muss der Händler dir beweisen,d ass du schuld bist. Das ist auch quasi unmöglich, außer offentsichtlich. Von einer Händlergarantie hättest du erfahren, das wäre ein zettel gewesen, der muss dabei sein, falls es eine gibt. Anscheinend gihbt es keine, gibt es oft nicht!!! ;-)

    du hast jetzt alle ansprüche gegen den HÄndler, nicht den unternehmer! Was der mit dem unternehmer abmacht, das geht dich nichts an, aber eigentlich sollte dein Händler dir einen ersatzwagen stellen..auch wenns ein internethändler ist. Allerdings weiß ich halt nicht sicher, ob das pflicht ist. :???: muss weg ;-)
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke, das mit dem Ersatzwagen ist sicher Kulanz, keine Pflicht.

    Der Händler hat mir geschrieben, dass aus dem telefonat mit Hauck 2 Vorschläge hervorgingen:
    1. die schicken mir die Ersatzteile und ich geh zu nem Fahrradladen und lasse es nieten.
    2. ich versuche im handel einen leihwagen bei einem kooperationspartner von hauck zu bekommen, wobei sie mir sagten, dass die dazu keine Pflicht haben. Nee wieso auch, ich hab ja mit einem anderen Händler nichts am Hut. Aber ich könnte eben ganz normal einen Leihwagen besorgen. In Berlin machen das viele SecondHandShops, das ginge schon.
    1. wäre mir natürlich lieber, ABER was ist, wenn ich in 2 Monaten sage: das ist schon wieder kaputt. Dann sagt Hauck ja sicher, dass der Fahrradladen Schuld habne wird, da er ggf. falsch monitert hat.
    Die Frage ist nun: frage ich direkt danach inwiefern das meine Gewährleistungsnapsprüche beeinträchtigen kann oder kann er das eh nciht abwälzen, dann halt ich die Klappe und wecke keine schlafenden Hunde. Aber ich denke mal da würde es im Zweifelsfall heissen: WIE wollten den Wagen ja nicht einschicken, also ist es nun ihr (also meins) Problem. *ggrrr* Dann wohl doch besser Leihwagen? Ich werde morgen mal checken, was man bezahlen müsste und werden denen den Vorschlag inkl. Preisen unterbreiten.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, wen du es nicht einschickst, ist es beim nächsten mal wirklich deine schuld, das ist ganz sicher!
    aber ne 2. nachbesserung müsstest du nicht akzeptieren, dann müssten die dir nen neuen geben, das ist auch gesicherte rechtsprechung... NUr jetzt müsstest du ihn einschiecken. Willst du dir nicht selben 2. hand nen ersatzwagen holen?
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Lorelei,

    warum rufst du denn nicht einfach mal selber bei der Serviceline von Hauck an und fragst nach? Die Telefonnummer steht auf deren Webseite.

    Ich denke, es ist einfacher, direkt mit denen zu verhandeln, als über den Ebayhändler.

    Zumal der Händler ja nur die Gewährleistung übernehmen muss, aber nicht die Garantie für den Wagen.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Cora, ja ich denke so werde ich es wirklich machen, also allein nen Ersatzwagen besorgen. Wollte halt nur erstmal checken, was sonst noch möglich wäre.
    aber ne 2. nachbesserung müsstest du nicht akzeptieren
    Meines Erachtens nach ist es doch aber so, dass der Verkäufer 2 Mal die Möglichkeit der Nachbesserung hat und erst dann kann ich einen Ersatz oder Rücktritt vom Vertrag oder so fordern.

    Stromer, weil der Hersteller meines Wissens keine spezielle Garantie gegeben hat und so wie Cora das oben geschrieben hat, zieht dann nur die normale Gewährleistung und die läuft über den Händler.
    Nichtsdestotrotz kann es ja nicht schaden, wenn ich die mal kontakte. Ist sicher unkompliziert, vor allem wenn es dann demnächst um das Einsenden ans Werk geht.

    LG, Lore
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das mit der 2. nachbesserung habe ich aus meinem Kommentar ;-)
    " Nach 440 S. 2 gilt die nachbesserung nach dem erfolglosen 2. versuch grdsl als fehlgeschlagen. Hat sich der verwender als unzuverlässig erwiesen oder ist der kunde dringend auf die benutzung der sache angewiesen, ist nur ein versuch zulässig."
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wua, wie cool. Die Info ist gold wert. Ich danke dir. :knutsch01:
  • DawnDawn

    3,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    *Fred nach oben hol*

    Hallo!
    Ich hab gerade hier gesucht und finde tatsächlich diesen Thread, wo fast das gleiche Problem beschrieben wird, was ich habe! Ich habe auch über Ebay einen Buggy von Hauck gekauft und die Hinterachse ist nach 4 (!!) Fahrten verbogen, so dass die Räder quasi auf den Innenseiten laufen. :???: Überhaupt ist der Buggy eine völlige Fehlkonstruktion m. A.! Die Griffe/Lenkerstangen sind viel zu kurz, so dass man null Hebelwirkung hat, wenn man über eine Bordsteinkante muss. Also bin ich dazu auf die Hinterachse gestiegen, um den Wagen vorne hochzukriegen. Nachdem ich das 2x gemacht habe (und zwar leicht, nur um etwas Schwung zu haben), war die Achse verbogen, als wäre sie aus Gummi. Da die Lenkerstangen so kurz sind, geht man quasi ein wenig gebückt nach vorne, und das obwohl ich eh nur 1,60 m groß bin. Auch sonst ist das ein wirklich schlechter Buggy... An wen wende ich mich jetzt? Kann ich das reklamieren beim Ebay-Verkäufer oder lieber gleich an Hauck wenden?[/url]
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    zuerst an den Händler ;-)
    Ich würde das nicht unbedingt erwähnen, dass du auf die Hinterachse gestiegen bist ;-)
  • HannahNo1HannahNo1

    259

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @Lore: wie ist das bei euch nun ausgegangen???

    ich habe hier nämlich einen icoo (also auch Hauck), bei dem mir vor zwei Tagen die Rückenlehne durchgebrochen ist (!!!!!!), und nein, ich habe mich nicht selber in den Wagen gelegt. Muss ein Konstruktionsfehler sein, aber wie das Leben so spielt: Gekauft vor 6 Monaten und ca. 3 Wochen. :twisted: :flaming01: Kann aber morgen erst zum Händler fahren, mal sehen, was die mir erzählen wollen...
  • DawnDawn

    3,183

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ok, dann versuch ich es mal über Ebay, hab halt schon eine gute Bewertung abgegeben, weil erst alles gut aussah. :???: Ähm und sorry, also so ne Stange darf sich meiner Meinung trotzdem nicht durchbiegen, wenn man mal draufsteigt! Hätte auch aus Versehen passieren können, da die Griffe so kurz sind und man eh mit ausgestreckten Armen laufen muss, um nicht dauern auf den Wagen aufzulaufen... :roll:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    nein, sie dürfte sich nicht durchbiegen, aber ihm gleich ne verteidigung zur hand liefern, mit der er es mal probiert ist auch nicht das geschickteste... Bloß keine Munition an die Hand liefern, auch wenn es bloß schreckschüsse wären ;-)
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