Kinderbetreuungskosten - Steuerfrei?

MephMeph

1,248

bearbeitet 24. 07. 2006, 12:29 in Unsere "Grossen"
Hallo,
ich habe mal irgendwo gelesen das man vom Arbeitgeber steuerfrei einen Betrag bekommen kann (z.B. anstatt einer regulären Gehaltserhöhung) der für die Kinderbetreuung (z.B. kindergarten) bestimmt ist.
Wie hoch ist dieser Betrag der dann noch als steuerfrei gilt? Und wie heisst dieser - damit mein mann mit ein wenig Infos zu seinem Arbeitgeber gehen kann und ihn danach fragen kann. Denn es ist ja für beide von Vorteil.
Vielen Dank ...

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Kindergartenbeitrag stand glaub ich bei mir in der Lohnabrechnung, der darf so hoch sein, wie das das Du an den Kindergarten tatsächlich zahlst. Allerdings darf der nur so lange gezahlt werden, bis die Kinder Schulpflichtig sind, also den Hort kann der AG nicht zahlen.
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ok, danke dir :) Hört sich aber doch schon mal gut an :)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Davon habe ich noch nie etwas gehört? Bekommt das jede/r Arbietnehmer/in?
    Das ist ja interessant!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nur, wenn dein AG Dir das freiwillig zahlt. Und er kann jetzt z..b. nicht sagen, er zahlt dir 100 EUR Brutto weniger und dann dafür die Kindergarten Kosten. Für den AG ist es allerdings intressant, weil er für diesen Betrag auch keine Sozialversicherungsabgaben zahlen muss.
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    du kannst allerdings deinen Arbeitgeber fragen ob er dir 75 € weniger Brutto zahlt und das anstelle dessen als Kinderbetreuungskostenpauschale bezahlt. Wenn beide einverstanden sind müsste es doch gehen. Es geht auch genau um die Sozialversicherungsfreiheit - das kommt dem Arbeitgeber- und nehmer doch zugute!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, das darf er leider nicht ;-)
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wieso er kann doch mit deinem Einverständnis deinen Vertrag ändern. Wenn beide einverstanden sind .... *grübel* warum sollte er das nicht dürfen?
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich nehme an, weil es als betrug bei der sozialversicherung angesehen wird... ;-)
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das nehm ich auch an :cool:
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    naja im Prinzip hat man ja auch nachteile dadurch. So einfach kann man das als "Betrug" nicht abstempeln. Diese freibeträge sind zwar Sozialversichungssteuerfrei allerdings gehen die im Fall einer Arbeitslosigkeit auch nicht in die Berechnung des Arbeitslosengeldes mit ein. Also hat man selbst ja auch eventuell einen nachteil dadurch ...
  • Krabbe PetraKrabbe Petra

    1,768

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also bei uns sind die Kindergartenbeiträge abhängig vom Bruttoeinkommen. Würde das dann womöglich dazu gezählt werden? Dann könnte es ja passieren, dass man in eine höhere Beitragsstufe rückt, wenn man sonst eher an der Grenze gewesen ist. Ob das so sinnvoll ist???
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