Urteil zu Handyguthaben - Wer weiß was Neues?

luxorluxor

1,282

bearbeitet 26. 04. 2006, 15:28 in Babyprodukte
Hallo,

hab grad gelesen, dass das Landgericht München am 26.01.06 ein Urteil gefällt hat, dass das Guthaben von Prepaidkarten (ging wohl um die Fa. o2) nicht mehr wie bisher üblich nach 365 Tagen verfallen darf.

Leider finde ich immer nur Kommentare zu dem Urteil, aber nicht, ob es inzwischen rechtskräftig ist, oder ob Berufung eingelegt wurde.

Weiß jemand dazu etwas näheres? Bei meinen Vermietern steht nämlich am 10. Mai genau dieses Problem an. Eigentlich brauchen sie das Handy nur um erreichbar zu sein und horten schon jahrelang Guthaben darauf, telefonieren es aber nur minimal ab. Aufladung würden wir also nur machen, weil die Zeit es verlangt.

Wäre ja klasse, wenn das nicht mehr nötig wäre.

Gruß

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Guck mal:
    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig !

    LG;
    Katrin
    Urteil: Guthaben auf Prepaidkarten darf nicht verfallen

    "Ein Guthaben auf Prepaid-Karten verfällt auch dann nicht, wenn - die SIM-Karte laenger nicht aufgeladen wurde." Das Landgericht München hat aktuell ein Urteil gesprochen, das, wenn es denn rechtskräftig wird, Millionen Handynutzern aus dem Herzen spricht.

    Der Hintergrund: Immer mehr Handy-Besitzer wollen sich angesichts der neuen niedrigen Minutenpreise der Prepaid-Anbieter nicht fest an einen Vertrag binden und wählen stattdessen die telefonische Unabhängigkeit mittels einer Prepaid-Karte. Keine Grundgebühren, trotzdem gute Erreichbarkeit und Minutenpreise von 14 Cent rund um die Uhr, bei denen das Kartenguthaben eine kleine Ewigkeit hält, sind Pluspunkte, die vom Verbraucher in die Waagschale geworfen werden. Umso ärgerlicher, wenn der über einen langen Zeitraum so eifrig gehütete Guthabenschatz plötzlich verfällt, wie es gängige Praxis aller Mobilfunkbetreiber ist.

    Ist nämlich die vom Anbieter vorher festgelegte Gültigkeitsdauer (zumeist 12 Monate) überschritten und erfolgt keine weitere Aufladung der Karte, segnet das auf der Karte befindliche Restguthaben das Zeitliche und verfällt ersatzlos. Obwohl Ihr also als Kunde das Geld im Voraus gezahlt habt, kann es Euch auf diese Weise passieren, dass Euer Guthaben gestrichen wird. Wollt Ihr als Telefonkunde Euer Restguthaben retten, blieb Euch nichts anderes übrig, als die Karte vor Ablauf dieser Frist erneut aufladen zu lassen. So wollen es jedenfalls die Anbieter und war es bislang gängige Praxis.

    Völlig zu Unrecht, wie nun die 12. Zivilkammer des Landgerichts München am 26. Januar 2006 urteilte (Az.:12 0 16098/05) Das Gericht gab dabei der klagenden Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht, die gegen den Münchner Netzbetreiber O2 zu Felde zog. Ein Mobilfunkunternehmen darf das Guthaben seiner Kunden nach Ablauf einer bestimmten Frist - in diesem Fall 12 Monate - nicht einfach verfallen lassen, Vertragsklauseln, die einen solchen Verfall festlegen seien ungültig, so die verbraucherfreundlichen Richter. Die Einzahlung des Kunden sei eine Vorleistung und da auch größere Guthaben über 100 Euro auf diese Weise verfallen könnten, sei das eine unangemessene Benachteiligung des Kunden. Stattdessen müsse das Guthaben an den Inhaber des Handys zurückgezahlt werden, dass sei für das Mobilfunkunternehmen kein unzumutbarer Verwaltungsaufwand.

    Auch die Klausel, wobei nach Kündigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt und der Verbraucher selbst bei großem Telefon-Guthaben in die Röhre guckt, sei nicht rechtens. Für Kunden werde so die Kündigung - insbesondere bei hohen Guthaben - unnötig schwer gemacht.

    Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, angesichts der enormen Tragweite, die die Entscheidung aber für den Mobilfunkanbieter und Millionen Verbraucher hat, kann davon ausgegangen werden,dass O2 das Urteil nicht klaglos hinnehmen wird und stattdessen in die Berufung geht. Man darf gespannt sein - Der Geizkragen berichtet ...

    aus dem Geizkragen.de ergooglet ;-)
  • luxorluxor

    1,282

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    ja das habe ich auch gefunden, nur wann wird es denn rechtskräftig? Das Spruch ist ja schon vom 26.01.2006 und normalerweise gelten doch das 4-Wochen-Fristen, oder nicht?

    Dachte nach 2 Monaten müsste es da inzwischen schon wieder etwas neues zu geben.

    Also werden wir wohl oder übel erstmal wieder aufladen. Schade.

    Gruß
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