Hallo,
hab grad gelesen, dass das Landgericht München am 26.01.06 ein Urteil gefällt hat, dass das Guthaben von Prepaidkarten (ging wohl um die Fa. o2) nicht mehr wie bisher üblich nach 365 Tagen verfallen darf.
Leider finde ich immer nur Kommentare zu dem Urteil, aber nicht, ob es inzwischen rechtskräftig ist, oder ob Berufung eingelegt wurde.
Weiß jemand dazu etwas näheres? Bei meinen Vermietern steht nämlich am 10. Mai genau dieses Problem an. Eigentlich brauchen sie das Handy nur um erreichbar zu sein und horten schon jahrelang Guthaben darauf, telefonieren es aber nur minimal ab. Aufladung würden wir also nur machen, weil die Zeit es verlangt.
Wäre ja klasse, wenn das nicht mehr nötig wäre.
Gruß
Kommentare
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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig !
LG;
Katrin
aus dem Geizkragen.de ergooglet ;-)
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ja das habe ich auch gefunden, nur wann wird es denn rechtskräftig? Das Spruch ist ja schon vom 26.01.2006 und normalerweise gelten doch das 4-Wochen-Fristen, oder nicht?
Dachte nach 2 Monaten müsste es da inzwischen schon wieder etwas neues zu geben.
Also werden wir wohl oder übel erstmal wieder aufladen. Schade.
Gruß