Da kauft man ein Haus und dann das...

bearbeitet 30. 05. 2006, 22:03 in Plauderecke
So ich muß mir jetzt mal Luft machen...

Wir haben ja ein Haus gekauft und sind vor knapp 2 Wochen eingezogen.
Schön und gut, wir fühlen uns sehr wohl und es wird immer wohnlicher.

Dann flatterte gestern ein Brief ins Haus.

Dazu eine kurze Vorgeschichte: Das Haus gehörte einem Mann der 1997 verstarb. Seine Tochter erbte das Haus, bewohnte es aber nicht da sie 400 km weit weg wohnt. Der Sohn des Mannes wohnte dann scheinbar einige Jahre hier ca. bis 2002/2003 genau weiß ich das nicht. Dieser Mann soll angeblich Alkoholiker sein und sonst auch nicht ganz dicht sein. Das ganze Haus und der Garten befanden sich in einem relativ ungepflegten Zustand.
Warum die Tochter das Haus erbte und nicht der Sohn bzw. halbe halbe weiß ich nicht.

Nachdem wir das Haus gekauft haben haben uns die Nachbarn (alles sehr nette Leute) recht schnell erzählt das es diesen Mann gibt und auch die Geschichte dazu. Auch das er nachdem er nicht mehr hier wohnte, wahrscheinlich musste er gegen seinen Willen ausziehen weil das Haus verkauft werden sollte, öfters im Garten rumgelaufen ist. Das Haustürschloß muß nach seinem auszug ausgewechselt worden sein. Kurz und gut dieser Mann kann sich nicht vom Haus trennen.

Während der 3 monatigen Renovierung musste mein Schwiegervater der viel geholfen hat, mal kurz zum Baumarkt (keine 5 Minuten weg) was holen und ließ die Haustür unverschlossen. Es ist eine alte Holztür die man von außen durch drehen am Türknopf öffnen kann.
Als er wieder kam stand besagter Kerl vor ihm und sagte das das sein Haus ist. Mein SchwVater wusste auch von der Geschichte, hat ihn vom Grundstück verwiesen und er wurde auch angezeigt wegen unbefugten Betreten.

Letzte Woche, da das Wetter wunderbar war, war ich mit Alessio drausen im Garten und hab ein bißchen gewerkelt. 2 Mal hat mir ein Nachbar erzählt das der Mann vorbei gefahren ist mit seinem weißen Golf.
Da dachte ich mir noch immer nichts dabei.

So und jetzt kommts, gestern kommt folgender Brief, ich tipp den man ganz ab. Oben Namen, Adresse, Handynummer, bis auf den Namen alles falsch, wir wissen aber seine richtige Adresse. Hier der Text:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen das zur Flurnummer ..., Grundbuchbezirk Münchberg, Band .., Blatt ..., beim Amtsgericht Hof, Grundbuchamt ein wiederholter Hinweis zur Berücksichtigung gemäß §35 Abs.1 Grundbuchordnung vorliegt, dass die Einziehung eines bezeichneten unrichtigen Erbscheins des Amtsgerichts Hof beantragt ist.

Ein gutgläubiger Erwerb de genannten Grundstücks ist damit ausgeschlossen.

Insbesondere werden Sie darauf ingewiesen das ds Grundstück zurückzugeben ist.

Im übrigen werden sie auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Beschädigung oder WEgnahme von auf dem Grundstück befindlichen Sachen, die hier bekannt sind, auch strafrechtlich verfolgt werden wird.
Das Grundstück ist unverändert zu belassen.
Des weiten weden sie aufgefordert, das bebaute Grundstück umgehend zu räumen.

Hochachtungsvoll... "



So, ist das zu fassen???

Diesen Herrn gehörte nichts vom Haus, wir haben das Haus gekauft, natürlich alles ganz offiziell Notar, Grundbucheintrag, usw.
Er kann doch gar nicht solche Anweisungen geben, oder?
Und selbst wenn er da Beschwerde zwecks diesem Erbscheins gestellt hat, der Vater ist 97 gestorben, vor 9 Jahren, das wird doch gar keine sinn mehr haben. Und wenn die ihm was zusprechen dann kann er doch nur von dem Betrag den wir gezahlt haben etwas von seiner Schwester verlangen, aber das Haus nicht wieder bekommen, oder?

Ich bin echt durcheinander, wütend und geschockt.

Nicht das der vorbeikommt und "Seins" zurückverlangt und ich bin alleine daheim... oder er ist echt so krank im Hirn und zündet das Haus an so nach dem Motto "wenn ichs nicht bekommt bekommts keiner", ich bekomm schon wieder Magenschmerzen...

Wir waren auch schon bei der Polizei und haben uns befragt, die meinten sie können nichts machen, wir sollen einen Brief zurückschreiben, ihn aufforden das Grundstück nicht zu betreten und ihn vorzuwarnen das er sonst angezeigt wird. Der Brief muß per Einschreiben gehen und der Inhalt muß kopiert werden. Sonst kann man nichts tun.

Was meint ihr dazu und wie sollte ich den Brief formulieren?

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Habt ihr eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich direkt einen Anwalt damit beauftragen. Wenn ihr keine habt ist jetzt vielleicht ein guter Zeitpunkt eine abzuschließen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eowyn schrieb:
    Dann würde ich direkt einen Anwalt damit beauftragen. Wenn ihr keine habt ist jetzt vielleicht ein guter Zeitpunkt eine abzuschließen.
    Der Zeitpunkt ist leider falsch. :sad: Denn a) besteht bei den meisten Versicherungen eine Wartefrist von 3 oder mehr Monaten und b) darf der Versicherungsfall nicht vor Abschluss der Versicherung eingetreten sein.

    Unabhängig davon würde ich einen Anwalt mit der Angelegenheit betrauen, so teuer ist ein Erstberatungsgespräch nicht.

    :byebye01:

    Gisela
  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na ja, noch ist es ja kein wirklicher Versicherungsfall. Wenn sie jetzt noch eine Versicherung abschließen und es dann tatsächlich mal einen Rechtsstreit um die ganze Sache geben sollte, dann müsste die doch noch greifen, oder?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Problem begann mit Zugang dieses Schreibens. :sad:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Warum wendet Ihr Euch nicht an die Verkäuferin. also die Schwester ?
  • Steffi21Steffi21

    669

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    das tut mir echt leid für euch, dass ihr sowas erleben müsst.

    Ich denke, der Typ würde doch schon fast in die Kategorie Stalker fallen oder ?

    Kann man denn vielleicht Gerichtlich erlassen, dass er sich nur bis zu einer bestimmten Anzahl von Metern ans Haus rankommen darf ?

    Ich glaub, ich hätte da auch Angst, aber wenigstens habt ihr so nett Nachbarn.

    Würde vielleicht ein Gespräch mit der Schwester was bringen, ein Versuch wäre es Wert.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine Rechtsschutzversicherung haben wir leider nicht.

    Die Schwester zu kontaktieren habe ich auch schon gedacht.
    Ich werde jetzt erstmal dieses Schreiben an den werten Herrn formulieren und dann sehen wir weiter was passiert. Ob die Schwester aber viel ausrichten kann weiß ich nicht, die haben denke ich auch Streit und keinen Kontakt, aber mal sehen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das Einschreiben kam wieder zurück, falsche Adresse.
    Der Brief den er geschrieben hatte kam ein zweites Mal.
    Das war vor ca 4 Wochen, seitdem kam nichts mehr.

    Hoffentlich ist jetzt ruhe...
  • diadia

    309

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich würde mir weniger sorgen um das haus, als um den menschen machen.

    diesen menschen würde ich als stalker bei der polizei anzeigen, wenn es auch nur den geringsten anlass dafür gibt.

    normalerweise macht ein notar keine fehler. daher gehe ich davon aus, dass er einen frischen grundbuchauszug hatte, als ihr das grundstück gekauft habt. was der typ schreibt klingt oberflächlich juristisch, hat aber keine substanz. lasst doch auf euch zukommen, was da noch so kommt. ich wäre da gelassen. dem typen geht es mehr um verunsicherung. wenn er nicht erbe ist und das auch nicht im grundbuch vermerkt hat, hat er keine chance an das grundstück zu kommen.


    d.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ein Anwalt kann dir auch nur zu einer Unterlassungserklärung/einstweiligen Verfügung raten - die würde aber vielleicht nicht mal durchgehen, wenn nicht noch was passiert. ;-)

    außerdem kann er natürlich klären, ob euch das haus zweifelsfrei gehört, aber da würde ich eher - ohne Rechtschutzversicherung - mal bei der Schwester und beim Amtsgericht Hof anrufen, ob da wirklich so ein schreiben vorliegt und was die zu tun gedenken deswegen. ;-)

    Das steht übrigens in § 35 GBO:
    § 35
    (1) Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein geführt werden. Beruht jedoch die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, so genügt es, wenn an Stelle des Erbscheins die Verfügung und die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung vorgelegt werden; erachtet das Grundbuchamt die Erbfolge durch diese Urkunden nicht für nachgewiesen, so kann es die Vorlegung eines Erbscheins verlangen.
  • OkaasanOkaasan

    356

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke auch der Wisch kommt von ihm selbst. Das hat kein Anwalt geschrieben. und da dein einschreiben zurück kam denke ich das er zu feige ist seine richtige Adresse drauf zu schreiben. Kopiere den Wisch mal und schicke ihn seine Schwester. Eine Versicherung würde ich allerdings auch abschließen und es gibt auch welche die gleich nach der ersten rate dir zur Seite stehen . Ansonsten wenn es ganz arg ist gibt es gerichtskostenbeihilfe vom Staat. aber warte erstmal aber ich schätze der Herr ist nicht ganz dicht.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Bei der Polizei waren wir ja schon mehrmals. Das ganze wurde zu Protokoll genommen, die Briefe kopiert usw. Uns wurde aber halt gleich gesagt das Anzeigen nichts bringen wird da noch nichts wirklich passiert ist.
    Beim Notar haben wir auch schon mal angerufen, da sind keine Fehler unterlaufen, das passt schon alles und beantragt ist auch nichts beim Amtsgericht Hof.

    Von daher mach ich mir eigentlich auch keine Sorgen, ich hab nur Angst das der mal nachts kommt, ins Haus einbricht weil er denkt es ist seins und weiter will ich nicht denken....
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    So schlimm es ist - erst wenn er sowas macht, habt ihr eine Handhabe gegen ihn :???:
  • Irma78Irma78

    81

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Noch was zu der Rechtschutzversicherung:
    leider (aber die Versicherer wissen warum) sind in fast allen Rechtschutz Policen die Belange um Baurecht und ich glaube auch Eigentumserwerb ausgeschlossen...also falls ihr sowas nun abschließen wollt, dann fragt genau nach...wir hatten eine aber wir konnten sie nicht nutzen...bei uns ging es aber um Bauschäden...also nicht den Erwerb...deshalb bin ich mir da jetzt nicht so sicher...ob die sowas dann zahlen oder nicht.

    Ich war nur sowas von sauer! Da zahlt man jährlich 300€ und wenn man sie braucht, dann reden sie sich raus " nein das rechne sich für die Versicherung nicht, weil die Streitsummen zu hoch seien und daher sei das generell im Vertrag ausgeschlossen worden"! Wer das Kleingedruckte lesen kann ist klar im Vorteil
    Versicherungen sind halt auch nur hinter unserem Besten her - unserem Geld!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nun macht euch mal keinen Kopf,ihr steht im grundbuch,alles notariell beglaubigt.
    Vor gericht wird die Klage eh abgewiesen.
    Da das haus verkauft ist muss er die schwester die es verkauft hat auf seinen erbanteil verklagen.
    Das ihr nun ein brief vom anwalt des mannes bekommen habt ist doch klar,schneller kann ein anwalt kein geld verdienen,er macht auch nur seinen Job und lacht sich wahrscheinlich eins ins fäustchen.

    IHR steht im grundbuch,und nur das zählt ;-)
    Anders wäre es,wenn er im lebenslanges wohnrecht hätte,das kann auch im grundbuch festgehalten werden,aber ich nehme mal an das es so nicht war,denn das hätte euch euer notar gesagt,dann wäre es nicht zu einem kaufvertrag gekommen weil der mann unterschreiben muss.
    Wenn er sein erbteil nicht bekommt,ist das nicht euer problem.An eurer stelle würde ich auf den nächsten brief warten.Ich bezweifle das da noch was kommt.Ansonsten,www.recht.de in den foren da kannst du kostenlos deine sorgen von kennern beurteilen lassen.

    Gruss Andreas
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    steffi-andi schrieb:
    Das ihr nun ein brief vom anwalt des mannes bekommen habt ist doch klar,schneller kann ein anwalt kein geld verdienen,er macht auch nur seinen Job und lacht sich wahrscheinlich eins ins fäustchen.

    Der Brief kam von keinem Anwalt den hat er selbst geschrieben.

    Das wir wenns drauf ankommt im Recht sind, weiß ich schon.
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