Arbeiten als Putzfrau in 7 SS-Woche ok?Fragen zu Erz.-Geld

Carry1982Carry1982

310

bearbeitet 4. 05. 2006, 14:46 in Schwangerschaft
Hallo ihr lieben,

also, ich arbeite als haushälterin in einer Familie wo ich jeden tag hin muß. Kinder zur schule und danach c.a so3-4 STunden je nach tag das Haus putzen. Meine Frage ist nun, wieviel darf ich mir zumuten?

Ich mache schon öfters kleine Pausen und trage den Wäschekorb nicht aufeinmal hoch. Muß mich viel bücken und bin ständig in bewegung und am laufen. Letzte woche ist mir was aus der hand gefallen und habe reflexartig danach geschnappt, danach hat es dann so gekitzelt im Bauch. Mache mir jetzt etwas sorgen. Wollte es der Familie eigendlich erst mitte mai sagen.
Bin im 400 Euro Job und wollte da auch noch fragen ob man da irgendwelche rechte hat? weil wir brauchen das geld. Steht mir etwas von der krankenkasse zu?

Mein Mann verdient im Monat ca. 2 Td.€. Steht uns da dann noch für 3 jahre erziehungsgeld zu?


Hoffe das ihr mir etwas die fragen beantworten könnt. Liebe Grüße, Danke

Carry

Kommentare

  • JulchieJulchie

    447

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    also mal ehrlich, schwanger sein ist doch keine Krankheit und was hätten bloß die Frauen früher gemacht die Hochschwanger aufm Feld die Ernte eingebracht haben,... Gut heutzutage ist das nicht mehr so krass aber ein bisschen bücken ist schon ok,... ich habe bis zum 7 Monat in der Gastronomie (laufen,bücken tragen, stress mit Mitarbeitern, 7 std stehen keine seltenheit usw usw,...) voll mitgearbeitet und da ist nix passiert,... also putzen ist bestimmt nicht schlimm. Nur wenn es Schmerzen verursacht oder sowas dann solltest du vielleicht kürzer treten.

    Zu dem Erziehnungsgeld kann ich nicht so viel sagen aber ich denke das 400 € Kräfte nicht so viel bekommen. (Bekommen sie überhaupt etwas?) Tut mir leid, das ich dir in dem Punkt nicht helfen kann...
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    eigentlich hast du in einem 400 € job genau dieselben rechte wie in einem anderen job, mit mehr Stunden, allerdings sehen das viele Arbeitgeber anders :???:
    Du solltest dir so viele Pausen geben, wie du brauchst und nicht zu viel zumuten.

    Was genau meinst du, was dir von der krankenkasse zusteht? In welchen Fall? wenn du krank wirst, oder ???

    Ob Ihr erziehungsgeld bekommt, kann man so nicht sagen. Es gibt überall im internet Erziehungsgeldrechner, gib mal dieses Wort bei google ein und rechne es dann aus!
    3 Jahre gibt es überhaupt kein Erziehungsgeld mehr!
    Man kann zwischen 1 jahr wählen und 2 - aber die meisten bekommen nur ein halbes Jahr, die Grenzen sind arg gesunken. ;-)
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Beim erziehungsgeld kann ich nur soviel sagen das bei ca. 2000 €/Monat die wahl für Budget eigentlich die bessere ist. bei uns ist es so im gesamten bekommen wir dann mehr raus. Rechne mal beide varianten durch aber bedenke das sich immer noch was ändern kann im verdienst deines Mannes zum guten und schlechten und einmal Budget gewählt gibt es kein weg mehr zurück!
    Es gibt 1 - 2 Jahre erziehungsgeld (je nach gewählter variante) und zur Zeit noch zum Teil landeserziehungsgeld (im 3. Lebensjahr).
    Allerdings weiss ich nicht wie das gehandhabt wird denn das wird ja auch wegfallen wir bekommen ja ab 2007 das TOLLE Elterngeld!
    Ich bin froh das es mich nicht mehr trifft!

    Und zum schonen kann ich nur sagen was schon gesagt wurde du bist schwanger und nicht krank. Wenn du schmerzen hast dann solltest du langsamer machen aber solange es "nur ein kitzeln ist" ist das nix. Es ziept und zwackt während der ganzen schwangerschaft immer mal wieder ob du was machst oder nicht das ist aber nix schlimmes. Solange du keine schmerzen hast oder blutungen oder einen RICHTIG harten Bauch bekommst ist meistens alles im grünen bereich.
  • Maja1978Maja1978

    1,148

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also ich hab bis zum Mutterschutz in der Küche gearbeitet. Immer stehend( außer in der Pause), 4 Studen am Stück, abends und am Sonntag , auch mal schwer hebend (5-10 Kg) und später als der Bauch schon größer wurde auch meist leicht vorgebeugt um an das Material dranzukommen. Und ich kann nur sagen, es hat weder meinem Rücken noch meinem Baby was geschadet.

    Wenn du bis zum Mutterschutz arbeitest, steht dir auch als 400-EuroKraft Mutterschaftsgeld zu (210 Euro). Zu beantragen beim Bundesversicherungsamt.
  • maxymaxy

    875

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @memph: kennst du dich ein wenig mit dem erziehungsgeld aus? :grin: ich hätte da eine/zwei fragen ... mir ist das ganze system auch noch nicht 100% klar. In meiner Broschüre steht, dass das Brutto Gehalt für Ehepare irgendwie nicht etwas mehr als 50.000 betragen darf, damit man es bekommt... das blöde bei uns ist, dass wir jetzt am anfang aufjedem fall fast um das doppelte drüber sind, aber wenn mein Gehalt wegfällt (sprich nächstes Jahr), dann wären wir gerade an der Grenze. Weisst Du vielleicht wie man da am besten vorgeht?
    Beantragt man das Erziehungsgeld troztdem am Anfang auch wenn keine Chance besteht eins zu bekommen, oder erst dann wenn man die Voraussetzungen erfuellt?

    Kennt sich sonst noch jemand damit aus?

    LG
    Maxy
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    maxy, deine Broschuere ist veraltet, such mal im Internet nach einer aktuellen Fassung des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Auszug (§5 Abs. 3):
    In den ersten sechs Lebensmonaten des Kindes entfällt der Anspruch auf den Regelbetrag, wenn das Einkommen nach § 6 bei Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, 30.000 Euro und bei anderen Berechtigten 23.000 Euro übersteigt.
    An der gleichen Stelle, ein paar Saetze spaeter, steht auch:
    Maßgeblich sind, abgesehen von ausdrücklich abweichenden Regelungen dieses Gesetzes, die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.
    Mir ist das alles aber auch unklar, deswegen werde ich mich einfach beraten lassen, wenn es soweit ist. Denn irgendwo habe ich auch gelesen (steht moeglicherweise auch im Gesetz, habe nur gerade nicht nachgeschaut), dass, um die obige Grenze zu berechnen, vom Bruttogehalt Werbungskosten und pauschal 24% (bei Richtern, Beamten und Soldaten 19%) abgezogen werden, also ist es auch nicht das reine Nettoeinkommen sondern eigentlich ein fiktives.
  • JulchieJulchie

    447

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    also ich bin damals brav da hingelatscht und wollte den Antrag auf erziehungsgeld abgeben,... die hat den ganz kurz in die hand genommen und als erstes sich die lohnsteuerbescheinigung meines mannes vorgenommen,... kurze pause dann schaute sie mich an und fragte,... wollen sie den vernichten oder sollen wir den trotzdem bearbeiten?

    wir waren über dieser grenze,... und somit brauchst du es gar nicht erst versuchen,... wie es dann mit dem nächsten jahr aussieht? man kann ab dem 9 lebensmonat einen neuen antrag stellen der dann aber natürlich nach unten gestuft wird,... (einkommen gesamt im haushalt),... wie hoch das denn ist weiß ich auch nicht so genau aber ich glaube so um die 32 t €.

    also für uns hat sich das thema mit dem erziehungsgeld erledigt,... und selbst beim 2 kind könnten wir knapp an der grenze vorbeirutschen,...

    in diesem sinne
    liebe grüße
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es geht bei dem Antrag um das Gehalt im Jahr zuvor und zwar nur um das Gehalt desjenigen der weiterhin arbeiten geht!!!!
    Das würde in deinem Fall bedeuten das nur die 2000 € / Monat von deinem Mann berücksichtigt werden und da hast du die grenze noch nicht überschritten.
    Du brauchst ja auch nicht viel für diesen Antrag. nur die einkommensnachweise und den Antrag ausfüllen und abschicken. versuch es einfach. Googel mal nach einem Erziehungsgeldrechner und rechne dir mal beide varianten aus. Schau was für dich sinnvoller ist !
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meph schrieb:
    Es geht bei dem Antrag um das Gehalt im Jahr zuvor und zwar nur um das Gehalt desjenigen der weiterhin arbeiten geht!!!!
    Hmm, bei mir ist aber das Problem (deswegen denke ich auch, dass ich da direkt nachfragen muss, wenn es soweit ist), dass ich nach dem Mutterschutz wahrscheinlich so ca. 4 Monate aussetzen werde und dann in Teilzeit waehrend der Elternzeit arbeiten werde. Wie wird DA das Einkommen berechnet, weisst du das zufaellig?

    Julchie, die Frage, die man dir gestellt hat, ist ja auch "nett". :twisted:
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich denke das du erst mal volles Erziehungsgeld bekommst und dann nehme ich mal an das es gekürztes Erziehungsgeld gibt. Oder gar nix ... denn du kannst ja nur Erzieungsgeld bekommen wenn du unter 30 Std/ Woche (oder weniger) arbeitest. Aber bedenkt das das Mutterschaftsgeld auch mit berechnet wird.
    Für genaueres müsst ihr dann aber direkt nachfragen ... keine Ahnung :roll:
  • ChristaTChristaT

    554

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Meph schrieb:
    denn du kannst ja nur Erzieungsgeld bekommen wenn du unter 30 Std/ Woche (oder weniger) arbeitest.
    Teilzeit in Elternzeit geht auch nur bis 30h/Woche, von daher passt DAS zumindest schon. ;-)
  • annineianninei

    256

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Eine "geringfügige Beschäftigung", also 400-Euro-Job wird während der Elternzeit nicht auf das Einkommen zur Berechnung des Erziehungsgeldes angerechnet.

    Wird von der berechtigten Person während des Erziehungsgeldbezugs eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt, werden die voraussichtlichen Einkünfte (Sonderzuwendungen bleiben unberücksichtigt) aus dieser Teilzeittätigkeit – nur für die Dauer der Tätigkeit – mit berücksichtigt. Pauschal versteuertes Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijobs) wird nicht berücksichtigt.
    Zitat aus der Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • karin83karin83

    2,299

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hi
    ich hab da mal eine frage: das erziehungsgeld ist bei euch in D was?

    Bei uns bekommt jeder Kinderbetreuungsgeld (2-3 jahre) ca. 450 euro und Familienbeihilfe 105 euro!

    also wie läuft das bei euch? :table114:

    lg karin
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wir bekommen so lange das Kind bei uns wohnt (also auch wenn es in Ausbildung ist) bis längstens zum 27. lebensjahr (ab nächstes jahr 25.) 154 € pro Kind (ab dem 3. kind dann um die 170 €).
    Weiterhin bekommen wir je nach Einkommensverhältnissen bisher 1-2 Jahre Erziehungsgeld. Das hängt auch wieder vom einkommen ab. Was besser ist muss man sich ausrechnen lassen.
    Entweder 450 € /Monat für 1 Jahr oder 300 € /Monat für 2 Jahre. je nach Bundesland gibt es noch landeserziehungsgeld nach den zwei Jahren (wieviel das ist keine Ahnung bei uns in Hessen gibt es nix).

    Die neue Regelung ist aber anders man bekommt 67 % seines Netto-Einkommens (oder mindestens 300 € bis höchstens 1800 €) im Monat für 1 Jahr lang. Sofern die Väter sich an der Kinderbetreuung beteiligen bekommt man diese 67 % 2 Monate extra.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum