Antrag auf Elternzeit bei Teilzeitwunsch

dr. boyerdr. boyer

1,300

bearbeitet 18. 07. 2007, 11:49 in Plauderecke
Bevor ich in Mutterschutz gehe, wollte ich noch die Elternzeit beantragen. Ich plane, etwa ab Januar wieder teilzeit einzusteigen, möchte mich aber nicht so genau festlegen. Kann man das so schreiben?
hiermit melde ich meine Elternzeit an:

Beginn: unmittelbar nach der Mutterschutzfrist

Dauer: bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes

Ich beabsichtige eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Der Antrag geht Ihnen fristgerecht zu. Über Zeitpunkt und Lage der Arbeitszeit würde ich gerne zu gegebener Zeit in einem Personalgespräch Rücksprache halten.

Kommentare

  • Ute_66Ute_66

    2,833

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    bei mir wäre das nicht so gegangen, die Personalabteilung wollte den Antrag auf Elternzeit mit den ganz genauen Daten. Den musst du aber auch erst ein paar Wochen (4?) nach der Geburt des Kindes stellen, dann weißt du die Daten ja.

    Ansonsten finde ich das Schreiben gut, dann wissen die schon mal in etwa was auf sie zukommt.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich fnds auch gut.
    Wenns denen nicht passt, können sie das ja dann sagen, hauptsache, du hast das ganze schon mal schriftlich mitgeteilt, dann bist du auf der sicheren Seite ;-)
  • NoorinNoorin

    242

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Den Anfang würde ich auch in Sätzen schreiben:

    Sehr geehrte XXX,

    am XX.XX.XX kam mein Sohn Max zur Welt.

    Hiermit beantrage ich ab Geburt für die Dauer von 3 Jahren Elternzeit.

    Weiterhin möchte ich gerne unverbindlich meine Absicht mitteilen, ab XX.XX.XXXX innerhalb meiner Elternzeit eine Teilzeittätigkeit auszuüben. Zu gegebener Zeit werde ich mich diesbezüglich gesondert mit Ihnen in Verbindung setzen.

    --> so habe ich es geschrieben! Dein letzter Satz ist aber auch gut!

    Ja der Antrag muss erst 6 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist also 2 Wochen nach Geburt (bei insegesamt 8 Wochen Mutterschutz) beantragen.
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmmm, klar könnte ich auch bis nach der Geburt warten. Dann kann ich wenigstens mit konkreten Daten dienen. Allerdings will ich soviel wie möglich von diesem Büroktraten-Zeugs schon hinter mich bringen. Da frag ich mal in der Personalabteilung nach, was ihnen lieber ist.

    Mein Problem ist: wie geht das Unternehmen mit dem Wort "unverbindlich" um? Das würde ja bedeuten, mein Teilzeitwunsch ab dem Datum xx.xx.xxxx ist auch für das Unternehmen unverbindlich, sprich sie stellen eine Ersatzkraft ein und lehnen meine Teilzeitbeschäftigung dann doch wg. betrieblicher Gründe ab.

    Ich muss dazu sagen, dass ich mich bei der Behörde hier "eingeklagt" habe und ich rechne nicht damit, dass ein guter Wille mir gegenüber vorhanden sein wird.
  • NoorinNoorin

    242

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja gut, kommt drauf an, wie unverbindlich du das machen möchtest. Ein Recht auf Teilzeit hast du ab einer Betriebsgröße von 20 MA!

    Für mich war noch nicht klar, dass ich ab dem Tag X wieder komme bzw. wollte das nicht verbindlich zu sagen.
    Trotzdem wollte ich, dass sie sich darauf einstellen, dass ich ab dann wieder komme!

    Wenn du noch gar nicht weißt, wann du innerhalb von 3 Jahren arbeiten möchtest, dann ist das "unverbindlich ab" natürlich nicht geeignet!

    Eine Ersatzkraft werden sie je nach Job so oder so einstellen müssen.

    Bin ja Personalsachbearbeiterin und bei uns ist das okay. Wir wollen die Geburtsurkunde sogar noch haben!
    Aber wie gesagt dein letzter Satz ist auch okay!
  • MorganaMorgana

    244

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hatte letztes Jahr bei meiner Behörde auch einen Antrag auf Elternzeit für zwei Jahre gestellt, wovon ein Jahr ich in Teilzeit machen wollte. Leider sieht es zur Zeit so aus, dass die Stadtverwaltung zur Zeit keine Halbtagsstellen zur Verfügung haben und ich somit nicht arbeiten kann. Ab Sommer 2007 habe ich dann ganz sicher meine Vollzeitstelle wieder. Der Personalrat erklärte mir, dass der Anspruch auf meine Stelle (vollzeit) bestehen bleibt, aber das Personalamt während der Elternzeit nicht die Verpflichtung hat mir eine Halbtagsstelle zu schaffen.

    LG
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Morgana,

    lass Dich bloß nicht so abspeisen. Du hast sehr wohl einen Anspruch auf Teilzeitarbeit.
    Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit zum Zeitpunkt des geplanten Beginns der Teilzeit:
    der/die AntragstellerIn befindet sich in Elternzeit (auch wichtig wegen des Kündigungsschutzes)

    das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate

    der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 MitarbeiterInnen (Anzahl "Köpfe")

    es stehen der Verringerung der Arbeitszeit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen

    die regelmäßige Arbeitszeit beträgt für mindestens 3 Monate zwischen 15 und 30 Wochenstunden.

    Hast Du den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit schriftlich gestellt? Dann muss der AG innerhalb von 4 Wochen unter Angabe von Gründen ablehnen. Ich verstehe nicht, warum der Personalrat sich nicht für Dich einsetzt, dafür sind sie immerhin gewählt. Gibt es bei Euch eine Gleichstellungsbeauftragte? Sprich doch mal mit ihr darüber.
  • maxymaxy

    875

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @morgana: sie können/müssen Dir dann eine andere Stelle anbieten, wo das möglich ist, dass Du Teilzeit arbeitest. Mein Cheff hat auch behauptet, für Softwareentwickler gäbe es keine Halbtagsstelle, die Personalabteilung war da aber anderer Meinung :grin:
    Frage doch nochmal genau nach...

    LG
    Maxy
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Habe dazu auch mal eine Frage.

    Ich habe zwar schon Elternzeit für ersteinmal 2 Jahre beantragt. Wollte aber während dieser Zeit halbtags arbeiten aber mein blöder Cheff hat dies leider abgelehnt da er für diese Zeit meinen Arbeitsvertrag von Vollzeit auf Teilzeit ändern müsste . Und dies macht er nicht.
    Der Grund " Das habe ich schon 2 mal gemacht und nach dieser Zeit bestanden die Mütter auf die Teilzeit". Sie gingen bis zum Gericht und haben gewonnen. Deshal habe ich keine Chance dies überhaupt zu versuchen.
    Das heisst für mich nach den 2 jahren wieder Vollzeit arbeiten oder kündigen :sad: . Das doofe dabei ist ich habe nach 16 Uhr niemanden für meine Tochter. Ich arbeite im Einzelhandel und wie die Öffnungszeiten da sind brauche ich nicht zu sagen. Er will ja abe dem nächsten jahr bis 22.00 Uhr öffnen. Und mein Mann ist auch ständig unterwegs. Meine Fam. wohnt 500 km weit weg.

    Mach mir jetzt schon Gedanken wie ich dies dann machen soll. Bin schon am überlegen mir eine neue Stelle zu suchen. ich würde ja auch jetzt schon gerne teilzeit arbeiten aber auch dies lässt er nich zu in einem fremden unternehmen zu arbeiten :mad: .

    Habe so ne richtige Wut in dem Bauch , da ich nicht weiss wie ich es richtig mache. Der ist so richtig kinderfeindlich :flaming01: .

    Was würdet ihr machen? Sollte ich mich jetzt schon nach etwas neuem umsehen oder es auf mich zukommen lassen?
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    harrylinchen schrieb:
    Mach mir jetzt schon Gedanken wie ich dies dann machen soll. Bin schon am überlegen mir eine neue Stelle zu suchen. ich würde ja auch jetzt schon gerne teilzeit arbeiten aber auch dies lässt er nich zu in einem fremden unternehmen zu arbeiten :mad:
    Wenn ich mich richtig entsinne, muss er das aber begründen. *grübel*
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    er kann das nicht einfach so ablehnen, wenn er über 15 mitarbeiter hat. Hat er das?
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Harrylinchen,
    Ablehnen kann der Arbeitgeber einen Antrag nur aus "dringenden betrieblichen Gründen”. Sie wiegen deutlich schwerer als "betriebliche Gründe". Als "dringend” gelten Gründe, die Teilzeit zu einem erheblichen und unverhältnismäßigen Nachteil für den Arbeitgeber werden lassen. Das Interesse des Unternehmens darf jedoch nur ausnahmsweise überwiegen. Im Vordergrund müssen die Interessen der jungen Eltern stehen. Schließlich dürfen sie sogar eine vollständige Freistellung verlangen. Da es keine allgemein gültige Definition dafür gibt, welche Gründe als dringend gelten, müssen die Betroffenen im Zweifelsfall klagen.

    Will jemand nach der Elternzeit weiter Teilzeit arbeiten, muss die oder der Beschäftigte einen Antrag auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz stellen, die der Arbeitgeber aus "betrieblichen Gründen" ablehnen darf. Dies dürfte jedoch fast unmöglich sein, das die Teilzeit in der vorangegangenen Elternzeit bereits bewiesen hat, dass es funktioniert.

    Quelle: chancengleich.dgb.de

    Den besagten ERHEBLICHEN Nachteil gibt es übirgens nicht. Es gibt sogar Studien, die nahe legen, dass Teilzeitkräfte, die vorher den Job in Vollzeit gemacht haben, das gleiche Pensum auch in weniger Zeit packen. ;-) Vielleicht nicht in 15 in 25 aber schon.
  • steffiisteffii

    1,316

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei schrieb:
    . Es gibt sogar Studien, die nahe legen, dass Teilzeitkräfte, die vorher den Job in Vollzeit gemacht haben, das gleiche Pensum auch in weniger Zeit packen. ;-) Vielleicht nicht in 15 in 25 aber schon.

    Das kann ich nur bestätigen. Ich habe neben Vollzeit auch schon einiges an verschiedenen Teilzeitmodellen durch. Das Einzige, was dabei immer gleich geblieben ist, ist die gesamte Arbeit, die bewältigt werden musste: Bei Vollzeit ist auch Mittagspause und der Kaffee zwischendurch drin. Je weiter man die Stunden reduziert um so mehr "hetzt" man.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Och, ich bin einfach effektiver geworden und hab die Flurfunkzeiten reduziert. :cool:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ Giesela
    Der Grund ist die Erstellung eines neuen Arbeitsvertrages. Von 38 auf 30 Std.

    @ Lorelei
    Ja wir sind so 30 Mitarbeiter. Es ist aber ein Familienunternehmen.

    Was die Zeit betrifft. Ich habe kein direktes Pensum. Da ich im verkauf tätig bin und wir in Schichten arbeiten, Ist da ein kommen und gehen.
    Da ich meine leitende Stellung durch Melissa eh verloren habe :cry: ,fällt die Büroarbeit eh flach( Hatte ich vergessen zu sagen)..
    Wenn ich ehrlich sein soll , da habe ich lieber 5 Std. Stress als 8Std. rumzustehen und zu warten das mal ein Kunde kommt. Da bin ich bei 5 Std. nicht so gestresst. Fühle mich bei Stress so richtig wohl ;-) . Was die arbeit betrifft ;-) .

    Habe langsam so den eindruck, der ist sauer weil ich mich für Melissa entschieden habe und nicht für eine Stelle als Gebietsleiterin. So ein Arsch................. Sorry aber das musste raus.

    Habt ganz lieben Dank :knutsch01:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    du würdest keinen neuen arbeitsvertrag bekommen, sondern einen für die elternzeit, so als zwischenarbeitsvertrag. Was nach der elternzeit ist, steht auf einem ganz anderen Blatt! Da hast du dann Anspruch auf teilzeit nach TzBfG ! jetzt nach BerzGG, § 15.... ;-)
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wollte auch gerade nochmal fragen, wieso heir ständig was von neuem AV steht. Man geht mit dem AG lediglich eine Elternzeitregelung ein. Diese ist zeitlich auf die Elternzeit also maximal auf 3 Jahre beschränkt und danach ist der alte AV gültig, so er dann nicht einvernehmlich geändert wird.
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!
    Ich will auch mal meinen Senf dazu geben. :biggrin:
    Ich bin mir nicht sicher,aber ich glaube, dass kein Arbeitgeber einer sg Elternzeitregelung zustimmen MUSS. Wenn der AG eine Frau in Elternzeit nicht (auch nicht in Teilzeit) beschäftigen will muss er das meiner Meinung nach nicht. Das steht meiner Meinung nach nicht im TzBefrGesetz.
    Grüßle
    Ich mach mich da aber gerne nochmal schlau (schlauer als ich schon bin) :idea: , ich arbeite im Personalbereich.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    In den von Cora (und auf Seite 1 wurde es auch gennant) bezeichneten Stellen steht es eindeutig und zwar so wie auf Seite 1 zitiert, als ab 15 AN, mind. 6 MOnate muss man dem Unternehmen angehören etc.
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na dass muss ich dann aber meiner Chefin mal unter die Nase reiben. Könnt ihr mir sagen in welchem Gesetzestext sich das genau finden läßt?
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    BErzGG, § 15 --- das kennst du nicht? :shock:
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich dachte eigentlich auch, dass man dies sowie das Mutterschutzgesetz mal liest, wenn es einen so direkt betrifft. Findet sich online in jeder Ecke. ;-) Hier findet ihr Broschüren zum Download sowie zum kostenfreien Bestellen.
    Broschüren
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Klar der neue AV müsste nur für die Elternzeit geändert werden. Bei uns haben es ebend auch die Mütter nach der Eltzernzeit durchgesetzt und dies will er somit vermeiden.
    Meine arbeitskollegin hat mal hinteherum nachgefragt zwecks arbeiten. Im Moment ist das Personal etwas knapp.Die Antwort "Die Gesetze sind mir egal, wem es nicht passt der kann gehen". da stelle ich ebend neue ein ".

    Ich gehöre 3 Jahre zu diesem Unternehmen.

    Das doofe dabei ist. Er lässt auch keinen Bertiebsrat zu.

    Habe ihm auch das neue ErzGG unter die Nase gehalten." Dies muss ich nicht zustimmen, da wir ein Privatunternehmen sind." Werde mich aber auch zu diesem Argument nocheinmal schlau machen.

    Werde hierzu auch einmal meinen Anwalt fragen.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 20. 05. 2006, 22:20
    Klar der neue AV müsste nur für die Elternzeit geändert werden.

    Wenn er dir das so sagt, dann stimtm das nciht. Der alte Vertrag wird NICHT berührt, er wird nur "auf Eis gelegt", unterbrochen, zeitweilig durch einen anderen Vertrag ersetzt. Aber er bleibt in den alten Modalitäten bestehen.
    Dass es möglich ist, auch danach gerichtlich sowas zu erwirken ist richtig, aber das ist kein Argument gegen die Teilzeitregelung, sondern ein Versuch dich einzuschüchtern. Das Recht ist trotzdem auf deiner Seite.

    "Da wir ein Privatunternehmen sind"??? Ähm ja und? Das Gesetz heisst nicht "Bundeserziehungsgeldgesetz für Eltern im öffentlichen Dienst". ;-) Er kann dir gar nichts. Und "gehen"? Frühestens NACH der Elternzeitteilzeitregelung kann er dich "gehen" schicken. Klar, dessen musst du dir bewusst sien, wenn du dich jetzt mit ihm anlegst, aber andererseits: was ist denn die Alternative? Die gibt es ja nicht so wirklich wie es scheint.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    du musst bei ihm schriftlich beantragen, dass du arbeiten willst. wenn er ablehnt, muss du klagen - da muss er begründen, warum nicht... ;-) du bist kündigungsgeschützt in der elternzeit, er darf dich nicht kündigen!
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    was ist denn die Alternative? Die gibt es ja nicht so wirklich wie
    es scheint.

    Von seiner Seite her leider nicht. Das was er mir vor der SS angeboten hatte musste ich leider ablehnen( Gebietsleiter)) da ich durch meine Epilepsie auch kein Auto fahren darf. Der Job wäre natürlich für mich in der jetztigen Situation ideal gewesen.
    Was meine Seite betrifft. Mache ich mir halt so meine Gedanken und versuche eine Lösung zu finden. Denn ich möchte auch für Melissa dasein. Aber dies wird nicht leicht werden.
    Denn er lehnt jeden Antrag ab. Den Grund nannte ich auf Seite 1.

    Eines weiss ich jetzt schon, wenn ich klage bin ich innerhalb von 4 Wochen gekündigt( nach der elternzeit) Davor habe ich echt Angst.
    Früher kam ich mit ihm ganz gut klar. Man konnte mit ihm über alles reden. Er bezog mich sogar mit in die Planung des Geschäftes ein.
    Aber von dem Moment an wo er wusste ich habe mich für Melissa entschieden war alles aus.

    So langsam geht mir da ein Licht auf. Ehrlich gesagt den grund möchte ich hier nicht so öffentlich nennen.

    Es ist eine Sch..... Situation . Theoretisch kann ich das 3. jahr noch dranhängen oder??? Müsste ich dann neu beantragen.
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ja kannst du.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich möchte mich nochmals ganz lieb bei euch bedanken, ihr habt mir sehr geholfen :knutsch01: :knutsch01: .
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,
    lasse dich unbedingt beraten, vor allem benötigst du auch rechtlichen Beistand. Du siehst vielleicht, dass ich den nächsten thread geschrieben habe, also ich befinde mich auch in einer möglichen Kündigungssituation. Da ich in Berlin wohne, kann ich mich hier kostenlos bei KOBRA beraten lassen und das hat mir unheimlich geholfen. Vielleicht gibt es eine ähnliche Möglichkeit für dich?
    Deine Angst kann ich gut verstehen, man gibt heute natürlich nicht leichtfertig eine Arbeit auf, aber ich höre so oft von arbeitsrechtlichen Konflikten, denen Mütter nach der Elternzeit gegenüberstehen, dass kann einen nur wütend machen. Meine Devise, sich unbedingt wehren und sich einfach auf seine Rechte berufen und Hilfe in Anspruch nehmen!
    Viel Glück wünscht dir
    :bounce02: Anja
  • MorganaMorgana

    244

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    dr. boyer schrieb:
    Hallo Morgana,

    lass Dich bloß nicht so abspeisen. Du hast sehr wohl einen Anspruch auf Teilzeitarbeit.
    Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit zum Zeitpunkt des geplanten Beginns der Teilzeit:
    der/die AntragstellerIn befindet sich in Elternzeit (auch wichtig wegen des Kündigungsschutzes)

    das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate

    der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 MitarbeiterInnen (Anzahl "Köpfe")

    es stehen der Verringerung der Arbeitszeit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen

    die regelmäßige Arbeitszeit beträgt für mindestens 3 Monate zwischen 15 und 30 Wochenstunden.

    Hast Du den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit schriftlich gestellt? Dann muss der AG innerhalb von 4 Wochen unter Angabe von Gründen ablehnen. Ich verstehe nicht, warum der Personalrat sich nicht für Dich einsetzt, dafür sind sie immerhin gewählt. Gibt es bei Euch eine Gleichstellungsbeauftragte? Sprich doch mal mit ihr darüber.

    Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde, aber es war etwas trubelig in letzter Zeit und war dann in Urlaub.

    Ja, den Antrag habe ich schriftlich gestellt. Alles ganz regulär. Ich verstehe es auch nicht, warum der Personalrat mir da nicht weiterhelfen kann. Den Tipp mit der Gleichstellungsbeauftragten finde ich sehr gut und werde mich da mal vorstellen ;-)

    Lieben Dank ;-)
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Die GleiB muss übrigens in die Entscheidungsfindung einbezogen werden und darf/ muss bei jeder "Verhandlung" zu dem Thema anwesend sein. Die ist also absolut dein Ansprechpartner und wird dich sicher unterstützen. Viel Glück.
  • MorganaMorgana

    244

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke ;-)
  • GreasyGreasy

    562

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    leider haben die Firmen doch immer mehr Rechte als wir... ich hatte von meinem direkten Vorgesetzten eine mündliche Zusage auf Teilzeit. Habe dann fristgerecht beantragt und eine Ablehnung bekommen, wg. dringenden betrieblichen Gründen (an den Haaren herbeigezogen!). War beim Anwalt, klar, ich bin im Recht, würde es aber vor Gericht kaum durchsetzen können weil bisher kaum Teilzeitverfahren zugunsten des Arbeitnehmers entschieden wurden.

    Hätte klagen können, aber ehrlich gesagt, mich da reinzuklagen wäre nach hinten losgegangen, da wir Projekte im Ausland haben und auch ca. 400 km von hier entfernt, hätten sie mich so rausgeekelt.

    Soviel zu Anspruch auf Teilzeitarbeit:-((

    VG
    Greasy
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    hmm sehr interessanter Artikel hier...

    bei uns hat die Personalabteilung nämlich auch durchblicken lassen, das sie keine Teilzeitkräfte einstellen... obwohl sie das laut euren Erklärungen hier auch machen müssten...
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    lass es dir schriftlich geben und guck dir ihre ERklärung an.
    Das einzige, was zählt, sind dringende betriebliche Gründe. ;-)
  • MorganaMorgana

    244

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hole mal diesen Thread wieder hervor. ;-)

    Tja, was soll ich sagen: Es hat geklappt! Ab nächste Woche Mittwoch fange ich wieder an zu arbeiten und habe sogar Glück, wieder zurück auf meine alte Stelle mit 30 Std./Woche ;-) Hatte das Glück, dass diese Stelle gerade wieder frei wurde und meine Chefin sich bei mir gemeldet hat ;-)

    Ansonsten rate ich auch: Immer schön am Ball bleiben und nicht einfach so abspeisen lassen.
  • dr. boyerdr. boyer

    1,300

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Herzlichen Glückwunsch!

    Übrigens, bei mir hat es auch geklappt! Ich werde ab Februar mit 15 Std./Woche arbeiten. Ich hatte es auf Anraten der Gleichstellungsbeauftragten so gemacht:

    erst Antrag auf Teilzeit während der EZ stellen. Mit Angabe von Zeitraum und Stundenzahl. Erst nach der Geburt habe ich den Antrag auf Elternzeit gestellt.
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wann während der Elternzeit hast du denn den Antrag auf Teilzeit gestellt?
    Wenn man z.B. gerne ein Jahr zuhause bleiben möchte, sich dann aber noch nicht ganz sicher ist, wann wäre ein guter Zeitpunkt für den Teilzeitantrag?
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    spätestens 8 wochen, beovr du arbeiten möchtest! ;-) früher wäre besser, dann können sie sich einstellen und reagieren nicht so gereizt...
    (5) Über den Antrag auf eine Verringerung der Arbeitszeit und ihre Ausgestaltung sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen einigen. Der Antrag kann mit der schriftlichen Mitteilung nach Absatz 7 Satz 1 Nr. 5 verbunden werden. Unberührt bleibt das Recht des Arbeitnehmers, sowohl seine vor der Elternzeit bestehende Teilzeitarbeit unverändert während der Elternzeit fortzusetzen, soweit Absatz 4 beachtet ist, als auch nach der Elternzeit zu der Arbeitszeit zurückzukehren, die er vor Beginn der Elternzeit hatte.

    (6) Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber, soweit eine Einigung nach Absatz 5 nicht möglich ist, unter den Voraussetzungen des Absatzes 7 während der Gesamtdauer der Elternzeit zweimal eine Verringerung seiner Arbeitszeit beanspruchen.

    (7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:
    1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer;
    2. das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate;
    3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens drei Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden;
    4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und
    5. der Anspruch wurde dem Arbeitgeber acht Wochen oder, wenn die Verringerung unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, sechs Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.

    Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten. Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden. Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von vier Wochen mit schriftlicher Begründung tun. Der Arbeitnehmer kann, soweit der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nicht oder nicht rechtzeitig zustimmt, Klage vor den Gerichten für Arbeitssachen erheben.
    § 15 BErzGG
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    oh prima. Das heißt ich könnte auf jeden Fall erstmal "nur" die 3 Jahre Elternzeit beantragen und dann nach einem halben Jahr oder so schauen, ob ich mir das arbeiten nach einem Jahr wieder zutraue?

    Das würde mir natürlich einiges an Druck nehmen... denn 2 Wochen nach der Geburt will ich mich ehrlich gesagt noch nicht entscheiden. :oops:
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ja, natürlich geht das. ist viel besser so. ;-)

    allerdings würde ich dir raten, erst mal nur 2 jahre elternzeit zu beantragen, mit der option auf ein 3. Jahr. Verlängern darfst du nämlich problemlos, verkürzen allerdings nicht. Wenn du dann nach 2 jahren aus irgendwelchen gründen voll zurück wolltest, ginge das nutr mit zustimmung des AGs. ;-)
    Schriftliche Anmeldung
    Spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn sich die Elternzeit unmittelbar an die Geburt des Kindes (z. B. Elternzeit des Vaters) oder an die Mutterschutzfrist anschließen soll. Wollen die Eltern die Elternzeit erst zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen, müssen sie dies spätestens acht Wochen vorher bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber schriftlich anmelden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sich diese im Einzelfall nicht ausreichend vorplanen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters).

    Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Frist mit Beginn der Elternzeit.

    Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können.

    Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist.

    Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst acht Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.)

    Die Arbeitgeberseite soll die Elternzeit bescheinigen.
    quelle: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/bros ... rnzeit.htm
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Oh prima. Danke für die Infos! ;-) Das hört sich alles schonmal deutlich entspannter an, als ich befürchtet hatte. :biggrin:
  • CriosaCriosa

    2,598

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Übrigends habe ich gelesen das ab dem 1.1.2007 schon 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist der Antrag eingereicht sein muss. (Also max. 1 Woche nach Geburt. Viel mir natürlich erst heute auf... heute ist 1 Woche danach. Ich hoffe mein Mann erwisht die Sekretärinm noch).
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo zusammen!
    Ich schieb das mal wieder hoch, hab mir gerade nochmal "alles" durchgelesen und da ist folgende Frage aufgetaucht:
    Alle Gesetztesauszüge auf die sich hier bezogen werden sind aus dem BErzGG und das "gibt" es eigentlich so gar nicht mehr oder?
    Wo finde ich denn nun die momentan aktuellen Gesetze und Bestimmungen?
    Grüßle
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ahhh ich hab nochwas gefunden, das neue Gesetz ist das BEEG...
    Das ist aber viel weniger umfangreich. Was ist nun zB wenn ich nur 2 Jahre Elternzeit beantrage und zum Ende dieser 2 Jahre um ein weiteres verlängern will? Geht sowas nur mit Zustimmung des AG oder auch ohne?
    Grüßle
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Guck mal ins Ministerium...
    http://www.bmfsfj.de/Elternzeitrechner/
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Jo schon probiert, aber der LInk funktioniert nur für Kinder die VOR dem 01.01.07 geboren sind. ;-)
    Das trifft also auf alle neuen Mamas gar nicht mehr zu. :biggrin:
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber die haben dort auch Telefon....


    Haben Sie Fragen zu den Themen: Jugendschutzgesetz, Erziehungsgeld, Elternzeit,
    Mutterschutz, Kindesunterhalt oder Verschuldung?

    Wann können Sie anrufen:
    montags bis donnerstags
    von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr
  • Silke76Silke76

    1,109

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Gute Idee, werd ich mal machen ;-)
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum