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hiermit melde ich meine Elternzeit an:
Beginn: unmittelbar nach der Mutterschutzfrist
Dauer: bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes
Ich beabsichtige eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Der Antrag geht Ihnen fristgerecht zu. Über Zeitpunkt und Lage der Arbeitszeit würde ich gerne zu gegebener Zeit in einem Personalgespräch Rücksprache halten.
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Kommentare
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Ansonsten finde ich das Schreiben gut, dann wissen die schon mal in etwa was auf sie zukommt.
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Wenns denen nicht passt, können sie das ja dann sagen, hauptsache, du hast das ganze schon mal schriftlich mitgeteilt, dann bist du auf der sicheren Seite ;-)
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Sehr geehrte XXX,
am XX.XX.XX kam mein Sohn Max zur Welt.
Hiermit beantrage ich ab Geburt für die Dauer von 3 Jahren Elternzeit.
Weiterhin möchte ich gerne unverbindlich meine Absicht mitteilen, ab XX.XX.XXXX innerhalb meiner Elternzeit eine Teilzeittätigkeit auszuüben. Zu gegebener Zeit werde ich mich diesbezüglich gesondert mit Ihnen in Verbindung setzen.
--> so habe ich es geschrieben! Dein letzter Satz ist aber auch gut!
Ja der Antrag muss erst 6 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist also 2 Wochen nach Geburt (bei insegesamt 8 Wochen Mutterschutz) beantragen.
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Mein Problem ist: wie geht das Unternehmen mit dem Wort "unverbindlich" um? Das würde ja bedeuten, mein Teilzeitwunsch ab dem Datum xx.xx.xxxx ist auch für das Unternehmen unverbindlich, sprich sie stellen eine Ersatzkraft ein und lehnen meine Teilzeitbeschäftigung dann doch wg. betrieblicher Gründe ab.
Ich muss dazu sagen, dass ich mich bei der Behörde hier "eingeklagt" habe und ich rechne nicht damit, dass ein guter Wille mir gegenüber vorhanden sein wird.
242
Für mich war noch nicht klar, dass ich ab dem Tag X wieder komme bzw. wollte das nicht verbindlich zu sagen.
Trotzdem wollte ich, dass sie sich darauf einstellen, dass ich ab dann wieder komme!
Wenn du noch gar nicht weißt, wann du innerhalb von 3 Jahren arbeiten möchtest, dann ist das "unverbindlich ab" natürlich nicht geeignet!
Eine Ersatzkraft werden sie je nach Job so oder so einstellen müssen.
Bin ja Personalsachbearbeiterin und bei uns ist das okay. Wir wollen die Geburtsurkunde sogar noch haben!
Aber wie gesagt dein letzter Satz ist auch okay!
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LG
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lass Dich bloß nicht so abspeisen. Du hast sehr wohl einen Anspruch auf Teilzeitarbeit.
Hast Du den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit schriftlich gestellt? Dann muss der AG innerhalb von 4 Wochen unter Angabe von Gründen ablehnen. Ich verstehe nicht, warum der Personalrat sich nicht für Dich einsetzt, dafür sind sie immerhin gewählt. Gibt es bei Euch eine Gleichstellungsbeauftragte? Sprich doch mal mit ihr darüber.
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Frage doch nochmal genau nach...
LG
Maxy
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Ich habe zwar schon Elternzeit für ersteinmal 2 Jahre beantragt. Wollte aber während dieser Zeit halbtags arbeiten aber mein blöder Cheff hat dies leider abgelehnt da er für diese Zeit meinen Arbeitsvertrag von Vollzeit auf Teilzeit ändern müsste . Und dies macht er nicht.
Der Grund " Das habe ich schon 2 mal gemacht und nach dieser Zeit bestanden die Mütter auf die Teilzeit". Sie gingen bis zum Gericht und haben gewonnen. Deshal habe ich keine Chance dies überhaupt zu versuchen.
Das heisst für mich nach den 2 jahren wieder Vollzeit arbeiten oder kündigen :sad: . Das doofe dabei ist ich habe nach 16 Uhr niemanden für meine Tochter. Ich arbeite im Einzelhandel und wie die Öffnungszeiten da sind brauche ich nicht zu sagen. Er will ja abe dem nächsten jahr bis 22.00 Uhr öffnen. Und mein Mann ist auch ständig unterwegs. Meine Fam. wohnt 500 km weit weg.
Mach mir jetzt schon Gedanken wie ich dies dann machen soll. Bin schon am überlegen mir eine neue Stelle zu suchen. ich würde ja auch jetzt schon gerne teilzeit arbeiten aber auch dies lässt er nich zu in einem fremden unternehmen zu arbeiten :mad: .
Habe so ne richtige Wut in dem Bauch , da ich nicht weiss wie ich es richtig mache. Der ist so richtig kinderfeindlich :flaming01: .
Was würdet ihr machen? Sollte ich mich jetzt schon nach etwas neuem umsehen oder es auf mich zukommen lassen?
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Den besagten ERHEBLICHEN Nachteil gibt es übirgens nicht. Es gibt sogar Studien, die nahe legen, dass Teilzeitkräfte, die vorher den Job in Vollzeit gemacht haben, das gleiche Pensum auch in weniger Zeit packen. ;-) Vielleicht nicht in 15 in 25 aber schon.
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Das kann ich nur bestätigen. Ich habe neben Vollzeit auch schon einiges an verschiedenen Teilzeitmodellen durch. Das Einzige, was dabei immer gleich geblieben ist, ist die gesamte Arbeit, die bewältigt werden musste: Bei Vollzeit ist auch Mittagspause und der Kaffee zwischendurch drin. Je weiter man die Stunden reduziert um so mehr "hetzt" man.
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Der Grund ist die Erstellung eines neuen Arbeitsvertrages. Von 38 auf 30 Std.
@ Lorelei
Ja wir sind so 30 Mitarbeiter. Es ist aber ein Familienunternehmen.
Was die Zeit betrifft. Ich habe kein direktes Pensum. Da ich im verkauf tätig bin und wir in Schichten arbeiten, Ist da ein kommen und gehen.
Da ich meine leitende Stellung durch Melissa eh verloren habe ,fällt die Büroarbeit eh flach( Hatte ich vergessen zu sagen)..
Wenn ich ehrlich sein soll , da habe ich lieber 5 Std. Stress als 8Std. rumzustehen und zu warten das mal ein Kunde kommt. Da bin ich bei 5 Std. nicht so gestresst. Fühle mich bei Stress so richtig wohl ;-) . Was die arbeit betrifft ;-) .
Habe langsam so den eindruck, der ist sauer weil ich mich für Melissa entschieden habe und nicht für eine Stelle als Gebietsleiterin. So ein Arsch................. Sorry aber das musste raus.
Habt ganz lieben Dank :knutsch01:
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Ich will auch mal meinen Senf dazu geben. :biggrin:
Ich bin mir nicht sicher,aber ich glaube, dass kein Arbeitgeber einer sg Elternzeitregelung zustimmen MUSS. Wenn der AG eine Frau in Elternzeit nicht (auch nicht in Teilzeit) beschäftigen will muss er das meiner Meinung nach nicht. Das steht meiner Meinung nach nicht im TzBefrGesetz.
Grüßle
Ich mach mich da aber gerne nochmal schlau (schlauer als ich schon bin) :idea: , ich arbeite im Personalbereich.
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Broschüren
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Meine arbeitskollegin hat mal hinteherum nachgefragt zwecks arbeiten. Im Moment ist das Personal etwas knapp.Die Antwort "Die Gesetze sind mir egal, wem es nicht passt der kann gehen". da stelle ich ebend neue ein ".
Ich gehöre 3 Jahre zu diesem Unternehmen.
Das doofe dabei ist. Er lässt auch keinen Bertiebsrat zu.
Habe ihm auch das neue ErzGG unter die Nase gehalten." Dies muss ich nicht zustimmen, da wir ein Privatunternehmen sind." Werde mich aber auch zu diesem Argument nocheinmal schlau machen.
Werde hierzu auch einmal meinen Anwalt fragen.
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Wenn er dir das so sagt, dann stimtm das nciht. Der alte Vertrag wird NICHT berührt, er wird nur "auf Eis gelegt", unterbrochen, zeitweilig durch einen anderen Vertrag ersetzt. Aber er bleibt in den alten Modalitäten bestehen.
Dass es möglich ist, auch danach gerichtlich sowas zu erwirken ist richtig, aber das ist kein Argument gegen die Teilzeitregelung, sondern ein Versuch dich einzuschüchtern. Das Recht ist trotzdem auf deiner Seite.
"Da wir ein Privatunternehmen sind"??? Ähm ja und? Das Gesetz heisst nicht "Bundeserziehungsgeldgesetz für Eltern im öffentlichen Dienst". ;-) Er kann dir gar nichts. Und "gehen"? Frühestens NACH der Elternzeitteilzeitregelung kann er dich "gehen" schicken. Klar, dessen musst du dir bewusst sien, wenn du dich jetzt mit ihm anlegst, aber andererseits: was ist denn die Alternative? Die gibt es ja nicht so wirklich wie es scheint.
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Von seiner Seite her leider nicht. Das was er mir vor der SS angeboten hatte musste ich leider ablehnen( Gebietsleiter)) da ich durch meine Epilepsie auch kein Auto fahren darf. Der Job wäre natürlich für mich in der jetztigen Situation ideal gewesen.
Was meine Seite betrifft. Mache ich mir halt so meine Gedanken und versuche eine Lösung zu finden. Denn ich möchte auch für Melissa dasein. Aber dies wird nicht leicht werden.
Denn er lehnt jeden Antrag ab. Den Grund nannte ich auf Seite 1.
Eines weiss ich jetzt schon, wenn ich klage bin ich innerhalb von 4 Wochen gekündigt( nach der elternzeit) Davor habe ich echt Angst.
Früher kam ich mit ihm ganz gut klar. Man konnte mit ihm über alles reden. Er bezog mich sogar mit in die Planung des Geschäftes ein.
Aber von dem Moment an wo er wusste ich habe mich für Melissa entschieden war alles aus.
So langsam geht mir da ein Licht auf. Ehrlich gesagt den grund möchte ich hier nicht so öffentlich nennen.
Es ist eine Sch..... Situation . Theoretisch kann ich das 3. jahr noch dranhängen oder??? Müsste ich dann neu beantragen.
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lasse dich unbedingt beraten, vor allem benötigst du auch rechtlichen Beistand. Du siehst vielleicht, dass ich den nächsten thread geschrieben habe, also ich befinde mich auch in einer möglichen Kündigungssituation. Da ich in Berlin wohne, kann ich mich hier kostenlos bei KOBRA beraten lassen und das hat mir unheimlich geholfen. Vielleicht gibt es eine ähnliche Möglichkeit für dich?
Deine Angst kann ich gut verstehen, man gibt heute natürlich nicht leichtfertig eine Arbeit auf, aber ich höre so oft von arbeitsrechtlichen Konflikten, denen Mütter nach der Elternzeit gegenüberstehen, dass kann einen nur wütend machen. Meine Devise, sich unbedingt wehren und sich einfach auf seine Rechte berufen und Hilfe in Anspruch nehmen!
Viel Glück wünscht dir
:bounce02: Anja
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Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde, aber es war etwas trubelig in letzter Zeit und war dann in Urlaub.
Ja, den Antrag habe ich schriftlich gestellt. Alles ganz regulär. Ich verstehe es auch nicht, warum der Personalrat mir da nicht weiterhelfen kann. Den Tipp mit der Gleichstellungsbeauftragten finde ich sehr gut und werde mich da mal vorstellen ;-)
Lieben Dank ;-)
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leider haben die Firmen doch immer mehr Rechte als wir... ich hatte von meinem direkten Vorgesetzten eine mündliche Zusage auf Teilzeit. Habe dann fristgerecht beantragt und eine Ablehnung bekommen, wg. dringenden betrieblichen Gründen (an den Haaren herbeigezogen!). War beim Anwalt, klar, ich bin im Recht, würde es aber vor Gericht kaum durchsetzen können weil bisher kaum Teilzeitverfahren zugunsten des Arbeitnehmers entschieden wurden.
Hätte klagen können, aber ehrlich gesagt, mich da reinzuklagen wäre nach hinten losgegangen, da wir Projekte im Ausland haben und auch ca. 400 km von hier entfernt, hätten sie mich so rausgeekelt.
Soviel zu Anspruch auf Teilzeitarbeit:-((
VG
Greasy
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bei uns hat die Personalabteilung nämlich auch durchblicken lassen, das sie keine Teilzeitkräfte einstellen... obwohl sie das laut euren Erklärungen hier auch machen müssten...
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Das einzige, was zählt, sind dringende betriebliche Gründe. ;-)
244
Tja, was soll ich sagen: Es hat geklappt! Ab nächste Woche Mittwoch fange ich wieder an zu arbeiten und habe sogar Glück, wieder zurück auf meine alte Stelle mit 30 Std./Woche ;-) Hatte das Glück, dass diese Stelle gerade wieder frei wurde und meine Chefin sich bei mir gemeldet hat ;-)
Ansonsten rate ich auch: Immer schön am Ball bleiben und nicht einfach so abspeisen lassen.
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Übrigens, bei mir hat es auch geklappt! Ich werde ab Februar mit 15 Std./Woche arbeiten. Ich hatte es auf Anraten der Gleichstellungsbeauftragten so gemacht:
erst Antrag auf Teilzeit während der EZ stellen. Mit Angabe von Zeitraum und Stundenzahl. Erst nach der Geburt habe ich den Antrag auf Elternzeit gestellt.
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Wenn man z.B. gerne ein Jahr zuhause bleiben möchte, sich dann aber noch nicht ganz sicher ist, wann wäre ein guter Zeitpunkt für den Teilzeitantrag?
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§ 15 BErzGG
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Das würde mir natürlich einiges an Druck nehmen... denn 2 Wochen nach der Geburt will ich mich ehrlich gesagt noch nicht entscheiden. :oops:
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allerdings würde ich dir raten, erst mal nur 2 jahre elternzeit zu beantragen, mit der option auf ein 3. Jahr. Verlängern darfst du nämlich problemlos, verkürzen allerdings nicht. Wenn du dann nach 2 jahren aus irgendwelchen gründen voll zurück wolltest, ginge das nutr mit zustimmung des AGs. ;-)
quelle: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/bros ... rnzeit.htm
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Ich schieb das mal wieder hoch, hab mir gerade nochmal "alles" durchgelesen und da ist folgende Frage aufgetaucht:
Alle Gesetztesauszüge auf die sich hier bezogen werden sind aus dem BErzGG und das "gibt" es eigentlich so gar nicht mehr oder?
Wo finde ich denn nun die momentan aktuellen Gesetze und Bestimmungen?
Grüßle
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Das ist aber viel weniger umfangreich. Was ist nun zB wenn ich nur 2 Jahre Elternzeit beantrage und zum Ende dieser 2 Jahre um ein weiteres verlängern will? Geht sowas nur mit Zustimmung des AG oder auch ohne?
Grüßle
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http://www.bmfsfj.de/Elternzeitrechner/
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Das trifft also auf alle neuen Mamas gar nicht mehr zu. :biggrin:
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