Fortbildung auf Arbeitszeit anrechnen?

pebblespebbles

1,660

bearbeitet 11. 05. 2006, 14:55 in Babyprodukte
Vielleicht hat hier zufällig jemand Ahnung davon:

Wir haben von der Firma zu Weihnachten einen Gutschein für einen Workshop bekommen. Fand ich schon etwas sonderbar, aber naja.
Dieser fand dann Samstags von 11-16.30 statt, also außerhalb der Arbeitszeit.
Ich habe die Stunden dafür nicht aufgeschrieben, weil es ja ein Weihnachtsgeschenk war.
Nun wurde aber noch ein zweiter Workshop angeschlossen, um das Thema noch zu vertiefen. Wieder am Samstag, diesmal 3 Stunden. Diese 3 Stunden habe ich auch auf meine Arbeitszeit angerechnet, da ich der Meinung bin, eine Fortbildung in meiner Freizeit müsste bezahlt werden.
Einer Kollegin, die den Chef danach gefragt hat, wurde gesagt, wir bekämen die Stunden nicht angerechnet, die Fortbildung hätten wir ja für uns gemacht, nicht für den Betrieb.
Jetzt bin ich mir etwas unsicher, wie ich mich verhalten soll. Einen Tarifvertrag habe ich nicht.
Was meint ihr?

Liebe Grüße
Carolin

Kommentare

  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Da du zur Fortbildung nicht verpflichtet bist (lese ich da mal heraus), besteht auch kein Rechtsanspruch darauf, das als Arbeitszeit anzurechnen. Dein AG hat Recht meiner Meinugn nach. Fortbildung wird idR per Sonderurlaub - also unbezahlte Freistellung - geregelt. So zumindest, wenn es innerhalb der normalen Arbeitszeit liegen würde. Dass es hier an einem Samstag ist, wird der AG schon bedacht haben, denn so hat er nur Vorteile von deiner Fortbildung. ;-)
    Das ist wie bei Dienstreisen: da sind Wegezeiten auch keine Arbeitszeit. Damit musst du leben. ;-)

    LG, Lore
  • pebblespebbles

    1,660

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Na, toll :sad:
    Danke für die Auskunft.

    Liebe Grüße
    Carolin
  • mimmi36mimmi36

    511

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Das ist wie bei Dienstreisen: da sind Wegezeiten auch keine Arbeitszeit.
    Ehrlich? Ich kannte das immer von Haustür zu Haustür :shock: .
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nee, das wäre dann Kulanz des AG. Meist ist bei einer Dienstreise der STARTPUNKT am Haus und damit der Hinweg noch inklusiv, aber der rest nicht. Auch nicht, wenn eine Dienstreise 5 Tage an 7 Orte geht oder so. Aber da gibt es wie gesgat auch immer AGabhängige Regelungen.
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