Erziehungsgeld und Teilzeit

Ela79Ela79

227

bearbeitet 22. 05. 2006, 11:28 in Plauderecke
Eine kurze Frage,

kann mir jemand sagen wie das Erziehungsgeld verrechnet wir wenn mann wieder arbeiten geht?

Normalerweise wollte ich erst wieder arbeiten wenn Lucy in den KiGa geht, allerdings sieht es z.Zt nicht soo rosig bei uns aus!
Gestern kam die Bewilligung fürs Erziehungsgeld bis 24 Monate :bounce02:
Da mein Freund privat Versichert ist muss ich meine KV selbst bezahlen da geht das Kindergeld schon mal für drauf! Daher wäre es schon sinnvoll auf Teilzeit arbeiten zu gehen da ich dann ja KV bin!
Auf der anderen Seite weiß ich nicht ob mir das für den Anfang nicht zuviel ist! :???:
Aber wenn mir von einem Mini-job das Erziehungsgeld abgezogen wird, bleibt mir wohl nix anderes wie Teilzeit oder?

Kommentare

  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es wird nicht "abgezogen". Es gibt Einkommensgrenzen (die du online findest, ich hab sie nciht im Kopf) und wenn du diese Grenze erreichst, dann wird gekürzt. Die Kürzungen an sich sind recht drastisch, so dass du wirklich gemnau rechnen solltest, ehe du das entscheidest. Goggle einfach mal nach Erziehungsgeldrechner.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ein mini-job-einkommen bleibt dir 100% erhalten und es wird nichts gekürzt.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    aber - wenn du einen mini-job hast, bist du nicht gesetzlich krankenversichert. du müsstest sozialversicherungspflichtig sein, also über 400 € im monat verdienen!
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Aber angerechnet wird er doch dennoch oder etwa nicht?
  • Ela79Ela79

    227

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Lorelei, ich meine ich hatte das so verstanden das der mini-job nicht angerechnet wird!

    Die Krankenversicherung zahl ich ja eh schon alleine seit Lucy auf der Welt ist, da würde ich mich mit einem mini-job besser stehen oder?
  • LoreleiLorelei

    4,536

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Anja hat/te selbst nen Minijob. Wenn sie sagt, dass das ErzG nicht gekürzt wird, dann ist das sicher so und ich hab mich geirrt. ;-)
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    mit mini-job musst du genau wie vorher KV zahlen, als ob du nichts verdienst, privat oder wie auch immer du jetzt versichert bist.

    angerechnet wird es glaube ich nicht.
  • VickiVicki

    498

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn du bis 400 Euro im Monat verdienst wird es dir nicht auf das Erziehungsgeld angerechnet.

    Und wegen der Krankenversicherung musst du dir mal ausrechnen, was insgesamt günstiger kommt. Ob du z.B. 450 Euro verdienst und dadurch dann Sozialversicherungsabzüge hast (die ja vielleicht geringer sind als dein jetziger Beitrag) du dann aber Krankanversichert bist. Bei dieser Variante müsstest du auch mal gucken, wie viel dein Erziehungsgeld gekürzt wird (weil es ja dann kein 400 Euro Job mehr ist). Es kommt ja darauf an, wieviel dein Mann verdient und wie weit ihr noch unter der erlaubten Grenze seid.
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum