rechte eines vaters???

shaneashanea

43

bearbeitet 14. 06. 2006, 02:09 in Plauderecke
hallo!
hoffe das der bericht nicht wieder gleich geschlossen wird, hab gesucht!!!!!
naja!
hab nen freund dessen sohn is jetzt 9 monate alt und er hat sich von der mutter getrennt, besser, sie sich von ihm! nun durfte er den kleinen immer sehen und sie is halt so eine die ihn richtig unter druck setzt mit dem kleinen! ruft ihn morgens um 8 an und sagt wenn er bis halb 9 nicht da is darf er den kleinen gar nicht mehr sehen! so jetzt is es soweit das sie meint sie lässt ihn gar nicht mehr zum kleinen!! also meine frage!
welche rechte hat er denn jetzt?????
wäre toll wenn ihr mir weiterhelfen könntet!!

glg lisa

Kommentare

  • jane30jane30

    674

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wäre gut zu wissen ob die Beiden Verheiratet waren Oder nicht? Und wie LAnge waren Sie zusammen, Alter des Kleinen? Am Allerbesten Für Ihn Wäre, wenn Er sich nen Anwalt Für Familienrecht Nimmt und Sich Beraten Lässt. Ich find Solch Aktionen von Frauen echt ZumWegschmeissen. Ich Hoffe dein Bekannter Hat ein wenig Geduld, Denn Deutsche Ämter schlagen in der Richtung Immer etwas Langsam.
  • CarolCarol

    1,315

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, dann hat er erstmal das Recht, seinen Sohn regelmäßig zu sehen. Bei den Kleinen meist nur für einige Stunden, also noch nicht mit Übernachtung und so. Dafür ist es dann bei den meisten Vätern, die ich kenne, zwei- bis dreimal die Woche. Allerdings muss er sich auch an die Regelmäßigkeit/ bzw. an die abgemachten Termine halten, wenn er also für 8;30h verabredet war, dann täte er gut dran, dann auch da zu sein, da sein Sohnemann sich da ja auch drauf einstellt etc..
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Er könnte sich auch ans Jugendamt wenden, die versuchen erstmal (kostenlos) zu vermitteln.

    Ein Anwalt ist ja auch mit bezahlen verbunden und nicht jeder bekommt PKH (Prozeßkostenbeihilfe). Wenn aber alles nichts wird, dann bleibt ihm wohl nichts anderes übrig, als das Umgangsrecht gerichtlich durchsetzen zu lassen.

    Allerdings ist auch ein Titel über den Umgang kein Garant, das dieser dann funktioniert.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    shanea ist in Österreich Zuhause. Deshalb wäre es wichtig, wenn sie bzw. ihr Freund sich dort vor Ort informiert, da man nicht davon ausgehen kann, dass das deutsche und österreichische Recht ähnlich sind. :???:
  • RonjaRonja

    155

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    :shock: das hab ich total übersehen.

    Na dann war mein Tip wohl eher für die Tonne.

    shanea, schau doch mal bei google, auch in Österreich gibt es spezielle Foren die sich mit dem Eurigen Familienrecht beschäftigen.
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    In Deutschland ist es so, daß das Kind ein Recht auf Umgang mit dem Vater hat - ob verheiratet oder nicht. Und es Pflicht der Mutter ist dafür zu sorgen, daß dieser Umgang auch möglich ist.
    Wie das in Österreich ist, weiß ich nicht - aber das kannst du über eine Suchmaschine sicherlich herausfinden.

    Den anderen Elternteil mit Hilfe des Kindes zu schikanieren ist mehr als daneben, aber nicht unüblich.
  • stromerstromer

    727

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich hänge mich mal kurz an diesen Thread hier ran, weil mich eine Frage derzeit gerade sehr beschäftigt.

    Wie ist das eigentlich, wenn der Vater sein Kind nicht sehen will und es nach über 2 Jahren auch noch nicht gesehen hat? Ich als Mutter muss ihm aber nicht hinterherlaufen und darum bitten, dass er sein Kind besucht??? Und was passiert, wenn ihm z.B. nach 5 Jahren dann doch mal einfällt, dass er ein Kind hat und es sehen möchte?
  • AliandraAliandra

    1,030

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @shanea am besten is er ruft beim jugendamt graz an. er brauch im prinzip eh erstmal nur fragen was für rechte er hat (ich nehm an er zahlt die alimente) und notfalls kann er sich immer noch nen termin geben lassen und denen das erzählen das die mutter vom kind sich quer stellt, dann tun die sicher was. nur keine ahnung ob die grazer da so schnell arbeiten... (die feldbacher sind schneller aber die sind in dem fall ja net zuständig)
  • SorciereSorciere

    717

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    stromer schrieb:
    Wie ist das eigentlich, wenn der Vater sein Kind nicht sehen will und es nach über 2 Jahren auch noch nicht gesehen hat? Ich als Mutter muss ihm aber nicht hinterherlaufen und darum bitten, dass er sein Kind besucht??? Und was passiert, wenn ihm z.B. nach 5 Jahren dann doch mal einfällt, dass er ein Kind hat und es sehen möchte?

    Diesen Fall habe ich gerade in aller Extremität bei meiner Freundin miterlebt.
    Der "Erzeuger" wollte nix vom Kind wissen, die ersten 3 Jahre waren ständiger Kampf mit dem Jugendamt wegen Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltszahlungen. Dann etwa zum 3. Geburtstag wollte er plötzlich seine Tochter sehen. Aufgrund der eher ungewöhnlichen Umstände wurde das Ganze mit Hilfe des Jugendamtes und des Kinderschutzbundes arrangiert (anfangs nur im Beisein einer Sozialarbeiterin).

    Das Arrangieren von Treffen wurde immer komplizierter, er hielt Verabredungen nicht ein, suchte immer weitere Ausreden und meldet sich jetzt seit einem halben Jahr gar nicht mehr.

    Die Kleine (inzwischen 4 1/2) versteht natürlich überhaupt nicht mehr, warum der Papa denn nicht mehr kommt und geht inzwischen sogar zum Kinderpsychologen, um das Ganze zu verarbeiten. :cry:

    Laut meiner Freundin bestünde nach diesem Hin und Her sogar die Möglichkeit, ihm den Umgang mit dem Kind zu untersagen, weil er nachweislich nicht zum Wohle des Kindes gehandelt hat.

    In diesem Fall wäre der Vater besser für alle Zeiten in der Versenkung verschwunden geblieben. Leider ist das eine Jahr des unregelmässigen und flüchtigen Kontakts nicht mehr rückgängig zu machen ...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Guggugg,

    ein Freund von mir hat ganz ähnliche Probleme, er möchte sich gerne kümmern, darf aber nicht (von seiner Ex aus), er meinte jetzt, daß er sich das Ganze noch eine Zeit anschaut, sich aber jeden Termin, den die Kindesmutter absagt bestätigen läßt, da die Kindesmutter auch nicht zum Wohl des Kindes handelt, wenn sie den Kontakt unterbindet und das kann sogar ein Grund sein, dem Vater das Sorgerecht zuzusprechen (lt. ihm, da er selbiges einklagen will)... LG Silke
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    er möchte sich gerne kümmern, darf aber nicht (von seiner Ex aus)
    Wenn sie ihm den Kontakt zu seinem Kind verweigert, macht sie sich nach geltendem Recht strafbar. Wenn das Kind noch sehr klein ist, oder er bisher nie Kontakt hatte, muß sie ihm das Kind natürlich nicht alleine mitgeben - aber sie muß ihm ermöglichen, das Kind zu sehen und sich mit ihm zu beschäftigen.
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