Bekommt man eigentlich auch wenn man in Elternzeit ist, von der Krankenkasse das Mutterschaftsgeld von 13 Euro/Kalendertag während der Mutterschutzfristen? Ich bin ja noch in einem (ruhenden, wegen Elternzeit) Arbeitsverhältnis und bei einer gesetzlichen KK versichert.
Muss ich 6 Wochen vor ET aufhören zu arbeiten in meinem 400 Euro Job? Dass ich frühestens in der 9. Woche nach der Geburt wieder anfangen kann, weiß ich, aber ab wann ist zuhause bleiben Pflicht? Finde ich das irgendwo im Netz schriftlich?
Kommentare
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dir steht Mutterschaftsgeld zu!!!
Ich habe das gleiche "Problem" und bei der Kasse vor einiger Zeit angefragt.
Die Höhe orientiert sich an dem Mutterschaftsgeld was du von der ersten SS bekommen hast. Du musst nur weiterhin im Arbeitsverhältnis stehen (was bei dir ja zutrifft).
Du bekommst aber nur den Anteil deiner Krankenkasse dein früherer Arbeitgeber muss nichts dazuzahlen.
Ich glaube aber wenn du Mutterschaftsgeld beantragen willst dann musst du auch aufhören zu arbeiten. Ansonsten bekommst du das Mutterschaftsgeld nur für die Zeit wo du nicht arbeitest. Aber da bin ich nicht so sicher - musst du nochmal nachhaken.
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