Hallo ihr Lieben!
Wie ist das denn bei euch im GVK geregelt:
Bei meiner Anmeldung heißt es, dass ich Kursstunden, an denen ich nicht teilnehmen kann, selbst übernehmen muss, egal aus welchem Grund ich nicht dabei bin. Die, an denen ich teilnehme, werden mit der Krankenkasse abgerechnet.
Ist das so üblich? Vieviel kostet bei euch dann so eine Stunde, wenn es dort auch so sein sollte.
An die Hebammen unter euch: müssen wirklich alle Stunden separat mit der Kasse abgerechnet werden? Ich dachte das geht pauschal pro Schwangere und Kurs?
Der Kurs besteht im Übrigen aus Doppelstunden und die letzte ist 2 Wochen vor ET. Ich fürchte einfach, dass ich mit dieser Regelung auf einigen Euros sitzenbleibe, nur weil der Zwerg früher zur Welt will und was kann da ich dafür...
Leider ist es aber auch schon sehr spät, um einen neuen GVK zu suchen...
Ich hoffe, ihr könnt mir dabei weiterhelfen.
Liebe Grüße
Dani
Edit: falls ich im falschen Forum sein sollte, verschiebt mich bitte ;-)
Kommentare
554
820
2,833
Wenn ich mir die Teilnahmequote in GVKs so anschaue finde ich das auch nur mehr als berechtigt, denn es gibt so viele die sich anmelden, ein oder zwei mal erscheinen, und im Prinzip den Platz für andere blockieren.
Manche Hebis rechnen deine Stunden sicher ab ob du nun da warst oder nicht, aber im Prinzip ist auch das Betrug, denn die KK zahlt nunmal nur für Leistungen die erbracht wurden. Und wenn sie ehrlich ist bleibt sie also auf den Kosten sitzen.
Ich könnte mir allerdings vorstellen daß das alles nicht gilt für Stunden, die versäumt wurden weil das Kind früher kam. Genau weiß ich es aber nicht.
38,644
Viele melden sich, kommen nicht oder nur einmal, und andere Frauen bekommen deswegen keinen Platz. Wir haben einen nicht unerheblichen Verdienstausfall, da man ich geschlossenen Kursen eher keinen Nachrücker einschleusen kann. Und man weiß dann ja auch nie, ob Frau vielleicht doch nicht erscheint. Absagen oder sich für eine Stunde abmelden, scheint aus der Mode zu sein :roll: Nicht wenige Frauen melden sich für verschiedene Kurse an und halten es nicht für nötig, die abzusagen, die sie nicht in Anspruch nehmen.
1,448
Im 1. Kurs bekam Eine ihr Kind früher, musste dann aber nichts für den Ausfall bezahlen.
676
Klar, das ist alles logisch und auch fair.
In der VHS zahle ich ja auch einen kompletten Kurs, auch wenn ich dann nie mehr erscheine...
Irgendwie war ich wohl auch immer der Meinung, dass die Kurse "offen" sind. Das heißt, dass nicht immer die gleichen Frauen da sind und das ganze nicht so komplett aufeinander aufbaut.
Dass ich mich abmelde oder entschuldige, wenn ich nicht kommen kann, ist für mich eigentlich selbstverständlich, aber da gibt es wohl doch Einige Viele, die anders denken. :sad:
Nunja, und um die 10 Euro finde ich auch ok. Ich dachte, da kommt dann viel mehr auf einen zu...
Solange der Zwerg dann nicht um 6 Wochen oder so zu früh kommt ;-)
Marlies, weißt du, wie sich das dann verhalten würde? Klar, die Wahrscheinlichkeit, dass ich mehr als eine Stunde verpasse ist relativ gering, aber man weiß ja nie... Und wenn ich schon am Fragen bin ;-)
38,644
17
LG Maifeuer
1,315
Das galt auch für die Väter, denn die AOK z.b. übernimmt ja auch deren Kosten, wenn sie dort Mitglied sind.
4,431
:table114: Das will ich ja wohl meinen!! :biggrin:
17
:biggrin: Wie, wie jetzt? Das war doch die Frage (oder zumindest ein Teil selbiger) oder? Wie es ist wenn man zu früh entbindet und man dann nicht alle Stunden bei der GV mitmachen kann? Bei uns war es nämlich auch so, dass man die Stunden die man ohne wichtigen Grund gefehlt hat slber bezahlen musste. Und die Väter mussten auch selber bezahlen :???:
676
wieviel hat das bei dir dann finanziell ausgemacht?
Ich denke Tesoro meint, dass eine Geburt durchaus als wichtiger Grund gilt... oda?
Wenigstens bin ich schon mal beruhigt, dass ich zu keiner Halsabschneiderin gekommen bin, sondern das durchaus üblich ist. ;-)
Wollte auch schon mit ihr telefonieren, aber sie hat die Einladungen zum Kurs rausgeschickt und ist erstmal für zwei Wochen in Urlaub und danach fängt der Kurs auch schon bald an.
17
Tschö, Maifeuer