Noch mehr Fragen über Fragen

bearbeitet 11. 07. 2006, 19:22 in Schwangerschaft
Hallo ihr Lieben,
war letzte Woche beim Frauenarzt (4 wöchiger Termin). So ist alles super gut und verläuft problemlos :bounce02: !

Es wurde ein CTG gemacht und die Hebamme trug im Mutterpaß unter Cardiotokographische Befunde Fi 10 oder Ti 10 ohne Wehen ein. Was bedeutet das benau :???: ????

Außerdem wollte ich mal fragen, ob es schlimm ist, wenn das Baby in der 28 SSW immer noch in der "Querlage" liegt. Mein FA meinte, das Baby hätte sich ja immer noch nicht gedreht. Auf meine Frage, wann es sich denn spätestens gedreht haben müßte meinte er: "Spätestens 35 SSW!"
Da hab ich doch noch Zeit oder was meint ihr???

Laut Ultraschall und Errechnung der ausgesmessenen Körperteile (Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen) ist der ET der 19.09.2006.
Kopf beträgt jetzt schon ca. 26 cm ist das ok für die 28. SSW? Erscheint mir so riesig.... :neutral:

Nun habe ich noch Fragen zum Beantragen von Mutterschafts- und Erziehungsgeld. Wann muß man den diese ganzen Formulare ausfüllen und benatragen.
Wann muß ich meinem Arbeitgeber mitteilen, wie lange ich Erziehungsurlaub mache? Möchte drei Jahre zu Hause bleiben :grin:
Wann muß ich denn den Urlaub beantragen (vor der Geburt oder nachher???)

Wär echt super, wenn ihr mir weiterhelfen könnte.... :biggrin:

Sind soooo viele Fragen, ich weiß! Tut mir leid!!!

Kommentare

  • EowynEowyn

    27,156

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Warum wurde denn in der 28. Woche schon ein CTG gemacht :shock: Ist eigentlich ein bisschen früh dafür, wenn du bisher nichts mit Wehen zu tun hattest. Aber bringt dem Arzt natürlich Geld in die Kasse ;-)

    Wie dein Kind in der 28. Woche liegt ist völlig egal. Es hat noch massig Platz um sich noch zigmal zu drehen. Und auch wenn es sich bis zur 35. Woche noch nicht in SL gedreht haben sollte heißt das noch nichts. Zum einen gibt es Überredungsmöglichkeiten und es gibt Kinder die sich auch kurz vor Termin noch in die richtige Position begeben. Da brauchst du dir also noch lange keine Gedanken machen.

    26 cm ist sicher ok für die Schwangerschaftswoche, sonst hätte dein Arzt was gesagt. Aber Kinder halten sich eh selten an Tabellen. ;-)

    Zu den ganzen Formalitäten melden sich sicher noch andere zu Wort. Da kenn ich mich kaum aus.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Also das Mutterschaftsgeld kannst Du beantragen sobald fest steht ab wann Du in Mutterschaftsurlaub gehst. Die Krankenkasse benötigt hierfür ein Attest vom FA (war bei meiner KK so).
    Im Land Bremen kannst Du das Erziehungsgeld nach der Geburt beantragen mit der Geburtsurkunde (gibt es beim Standesamt automatisch für die Erziehungsgeldkasse), selbiges gilt für das Kindergeld.
    Antrag auf Familienversicherung in der Krankenkasse konnte ich bei meiner schon vorher stellen. Musste dann nur unmittelbar nach der Geburt die Urkunde nachreichen.
    Die Elternzeit habe ich mit meinem Arbeitgeber 3 Wochen nach der Geburt festgelegt. Wie lange man genau danach noch Zeit hat weiß ich aber leider auch nicht mehr.

    Vielleicht hilft Dir das ja ein wenig!
    Lieben Gruß Meike
  • MephMeph

    1,248

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hi,
    den Antrag auf Familienversichung für das Kind stellt man nach der Geburt. Die haben mich im Kh gefragt bei wem sie mitversichert sein soll (meinem Mann oder mir). Ich selbst bin während der ganzen Zeit meines Erziehungsurlaubs kostenfrei in der Krankenkasse selbst versichert.
  • puelsekenpuelseken

    796

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Nach meiner Info ist es wichtig, dass du deinen geplanten ERziehungsurlaub nicht zu lange stellst. Verlängern geht wohl unkompliziert, einen einmal beantragten Erziehungsurlaub aber zu verkürzen geht nur sehr sehr schwierig, v.a. wohl auch, weil deine Schwangerschaftsvertretung Anspruch auf die Stelle hat solange wie du den Antrag gestellt hast. Eine Arbeitskollegin von mir wollte ihren Erziehungsurlaub verkürzen, ging aber nicht, weil ihre Vertretung (selbst Vater geworden und auf das Geld angewiesen) nicht bereit war seinerseits auf die festgelegte Zeit seiner Vertretungsstelle zu verzichten. Also lieber weniger Zeit festlegen und dann lieber verlängern.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!
    Vielen Dank, ihr seid so lieb! Jetzt weiß ich weider mehr!

    Aber was ist eine Familienversichung? Wo das Kind mit versichert ist in der Krankenkasse oder was ist das???

    Meine Frage wegen der Abkürzung im Mutterpaß Ti 10 oder Fi 10 kann wohl nur Marlies beantowrten oder wißt ihr da auch weiter, das intressiert mich natürlich breenden!

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Louisa-Sophia
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Genau, bei der Familienversicherung legst du fest ob dein Kind bei Dir oder dem Papa mitversichert ist.
    Ruf einfach Deine KK an und laß dir die Unterlagen schonmal schicken.
    Alles was schon da ist, brauchst du nach der Geburt nicht mehr besorgen ;o)

    Zu den Abkürzungen kann ich Dir leider auch nichts sagen.
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo,

    beim CTG werden Punkte vergeben, für die Herztöne(wie das Kind in Schlaf- und Wachphasen reagiert), die Aufzeichnung der Bauchdeckenspannung(Wehen müssen nicht vorliegen!), Kindsbewegungen. Das beste Ergebnis sind 10 Punkte. Ich nehme mal an, dass das auch bei dir der Fall ist.

    Liebe Grüße vom Milchmädchen
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo!

    Ok, vielen Dank!

    Dann haben wir ja die Höchstpunktzahl erreichen ..... :grin: !!!

    Vielen Dank für eure vielen Tipps und Ratschläge, DANKE :bounce02:

    Louisa-Sophia
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum