Guten Morgen
was ist denn grundsätzlich der Unterschied zwischen KiGa und Krippe mal vom Alter der Kids abgesehen? In KiGa geht man meist erst ab 3 Jahren, in die Krippe schon vorher.
Sind Krippe und KiGa vom Inhalt her unterschiedlich? Wie sind da normalerweise die Kosten und die Betreuung?
Gruss
Anja
Kommentare
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danke für die Antwort. Ist denn eine Krippe auch normalerweise teurer?
Gruss Anja
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Der Platz ist sehr beschränkt (5 Plätze).
Nun wird neu eine Kinderkrippe erbaut (gab es bei uns noch nie) und mich hat nur interessiert, wie da die Unterschiede sind.
Gruss Anja
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Die haben dann da auch mehr betreuer für die kleinsten als für die größeren. Es ist ziemlich günstig, und dein kind muss dann nicht sdie einrichtung wechseln, wenn es 3 ist.
Bei uns wird das ein problem werden, weil eigentlich ab 3 kein platz mehr in der krippe für ihn ist, ich aber erst 6 monate später wahrscheinlich einen kiga-platz bekommen werde. :???: Dazu noch die umstellung, andere kinder, andere betreuer, das ist für kein kind schön. :???:
3,009
bis juni (da ist er 2 1/2 geworden) zählte er als krippenkind und ich zahlte für ihn 130 euro.
seit juli zahle ich wie gesagt 56 euro für ihn und muß die 150 euro landeserziehungsgeld auch noch an den kindergarten abtreten :twisted: .
59,500
3,009
im infoblatt dazu steht folgendes:
punkt 14a):
für die ab 01.07.2004 geborenen kinder wird das thüringer erziehungsgeld ab dem tag nach der vollendung des zweiten lebensjahres bis zum tag der vollendung des dritten lebensjahres einkommensunabhängig gezahlt.
punkt 14b):
für die vor dem 01.04.2004 geborenen kinder sind die bestimmungen des thüringer landeserziehungsgeldgesetzes in der bis dahin geltenden fassung anzuwenden. für diese kinder besteht ab dem 01.07.2006 nur bei der inanspruchnahme einer kindertageseinrichtung oder von der kindertagespflege anspruch auf thüringer erziehungsgeld. träger von kindertageseinrichtungen und kindertagespflegepersonen haben das recht, von dem erziehungsgeldberechtigten für die zeit der inanspruchnahme einer kindertageseinrichtung oder von kindertagespflege zum zweck der anmeldung des kindes eine abtretungserklärung über eine summe in einer höhe von bis zu 150 euro monatlich zu verlangen.
für die zwischen dem 01.01.2004 und 30.06.2004 geborenen kinder wird ein einkommenabhängiges landeserziehungsgeld als übergangsleistung in höhe von höchstens 150 euro mtl. gezahlt. der anspruch erlischt mit dem 30.06.2006.
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ich würde also das landeserziehungsgeld (das es neuerdings 3 statt 2 1/2 jahre gibt) sowieso nicht bekommen, auch nicht, wenn ich hannes bis 3 zuhause lassen würde. :flaming01: . konnte vorletzte woche den wisch von der gemeinde unterschreiben, daß ich das erziehungsgeld abtrete. am liebsten hätte ich den antrag gar nicht ausgefüllt, sondern zerrissen.
ps.: für die, die ihr kind zuhause betreuen können und dabei erziehungsgeldanspruch haben, auch wenn sie volle erwerbstätigkeit ausüben - ihr kind nach der erwerbstätigkeit aber selbst betreuen - besteht fürs erste zahlkind ein anspruch auf 150 euro, beim zweiten auf 200 euro, beim 3. (hannes) auf 250 euro und beim 4. auf 300 euro mtl. .