Unterschied Kindergarten und Krippe?

AnjalinaAnjalina

221

bearbeitet 12. 07. 2006, 14:23 in Kita- Kiga- Tagesmutter
Guten Morgen
was ist denn grundsätzlich der Unterschied zwischen KiGa und Krippe mal vom Alter der Kids abgesehen? In KiGa geht man meist erst ab 3 Jahren, in die Krippe schon vorher.
Sind Krippe und KiGa vom Inhalt her unterschiedlich? Wie sind da normalerweise die Kosten und die Betreuung?

Gruss
Anja

Kommentare

  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    die gruppen sind größer, weniger betreuer im kiga, eben weil die kinder älter sind und nicht mehr ganz so pflegeintensiv. In der krippe meistens 3 betr. auf 10 - 15 kinder, im kiga 2 auf 30 (?).
  • AnjalinaAnjalina

    221

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hallo Cora
    danke für die Antwort. Ist denn eine Krippe auch normalerweise teurer?

    Gruss Anja
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    das kam man nicht so sagen, es kommt oft auf den träger an und welches system angewandt wird. Meistens ist krippe etwas teurer,d as stimmt. Aber ich kenne Krippen mit Preisen von 600 € ganztagsplatz und welche mit 144 €, Kiga von 90 € bis 500 €........ ;-)
  • Newmum23Newmum23

    537

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Im Kindergarten werden die Kinder erst mit 3 angenommen, da sie ja vorher angeblich noch nicht sauber sind und dann mehr Betreuung benötigen. In der Kinderkrippe ist diese Betreuung gewährleistet. Deshalb auch mehr Betreuer pro Gruppe.
  • AnjalinaAnjalina

    221

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Ich frage weil bei uns ein Projekt läuft, dass KiGA auch 2jährige annehmen. Das kostet dann 170 Euro den Monat, egal, ob das Kind nur einen halben Tag pro Woche oder täglich den ganzen Tag kommt.
    Der Platz ist sehr beschränkt (5 Plätze).
    Nun wird neu eine Kinderkrippe erbaut (gab es bei uns noch nie) und mich hat nur interessiert, wie da die Unterschiede sind.

    Gruss Anja
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    die krippe endet eigentlich immer mit 3 und das kind muss dann wechseln - wenn du also das kind vor 3 in kita geben willst, würde ich versuchen, einen platz im kindergarten zu bekommen.

    Die haben dann da auch mehr betreuer für die kleinsten als für die größeren. Es ist ziemlich günstig, und dein kind muss dann nicht sdie einrichtung wechseln, wenn es 3 ist.

    Bei uns wird das ein problem werden, weil eigentlich ab 3 kein platz mehr in der krippe für ihn ist, ich aber erst 6 monate später wahrscheinlich einen kiga-platz bekommen werde. :???: Dazu noch die umstellung, andere kinder, andere betreuer, das ist für kein kind schön. :???:
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich zahle (noch, nächstes jahr wird teurer) für nora als erstes kind 75 euro im kiga, für hannes als 2. kind 56 euro.
    bis juni (da ist er 2 1/2 geworden) zählte er als krippenkind und ich zahlte für ihn 130 euro.
    seit juli zahle ich wie gesagt 56 euro für ihn und muß die 150 euro landeserziehungsgeld auch noch an den kindergarten abtreten :twisted: .
  • AnonymousAnonymous

    59,500

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    stella_azur schrieb:
    ...und muß die 150 euro landeserziehungsgeld auch noch an den kindergarten abtreten :twisted: .
    Wie bitte? :shock: Wieso das denn?
  • stella_azurstella_azur

    3,009

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    @ gisela, es handelt sich bei mir um das letzte halbe jahr landeserziehungsgeld. für mich trifft 14b zu.

    im infoblatt dazu steht folgendes:

    punkt 14a):
    für die ab 01.07.2004 geborenen kinder wird das thüringer erziehungsgeld ab dem tag nach der vollendung des zweiten lebensjahres bis zum tag der vollendung des dritten lebensjahres einkommensunabhängig gezahlt.

    punkt 14b):

    für die vor dem 01.04.2004
    geborenen kinder sind die bestimmungen des thüringer landeserziehungsgeldgesetzes in der bis dahin geltenden fassung anzuwenden. für diese kinder besteht ab dem 01.07.2006 nur bei der inanspruchnahme einer kindertageseinrichtung oder von der kindertagespflege anspruch auf thüringer erziehungsgeld. träger von kindertageseinrichtungen und kindertagespflegepersonen haben das recht, von dem erziehungsgeldberechtigten für die zeit der inanspruchnahme einer kindertageseinrichtung oder von kindertagespflege zum zweck der anmeldung des kindes eine abtretungserklärung über eine summe in einer höhe von bis zu 150 euro monatlich zu verlangen.
    für die zwischen dem 01.01.2004 und 30.06.2004 geborenen kinder wird ein einkommenabhängiges landeserziehungsgeld als übergangsleistung in höhe von höchstens 150 euro mtl. gezahlt. der anspruch erlischt mit dem 30.06.2006.

    ...
    ..
    .


    ich würde also das landeserziehungsgeld (das es neuerdings 3 statt 2 1/2 jahre gibt) sowieso nicht bekommen, auch nicht, wenn ich hannes bis 3 zuhause lassen würde. :flaming01: . konnte vorletzte woche den wisch von der gemeinde unterschreiben, daß ich das erziehungsgeld abtrete. am liebsten hätte ich den antrag gar nicht ausgefüllt, sondern zerrissen.

    ps.: für die, die ihr kind zuhause betreuen können und dabei erziehungsgeldanspruch haben, auch wenn sie volle erwerbstätigkeit ausüben - ihr kind nach der erwerbstätigkeit aber selbst betreuen - besteht fürs erste zahlkind ein anspruch auf 150 euro, beim zweiten auf 200 euro, beim 3. (hannes) auf 250 euro und beim 4. auf 300 euro mtl. .
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Hey & Hallo im Forum!

Neu hier?
Tritt unserer Community bei um alle Bereiche zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen!

Aktionen

Ratgeber

Ratgeber - Baby und Eltern beim Kuscheln

Social Media & Apps

Registrieren im Forum