Ich brauch mal Hilfe für eine Freundin

enkausticaenkaustica

1,202

bearbeitet 19. 07. 2006, 07:31 in Plauderecke
Wer kennt sich aus. Wenn ich im falschen Forum bin, verschiebt mich einfach.
Eine Freundin von mir musste jetzt,nach den Wochen wieder anfangen zu arbeiten. Mann arbeitslos, Haus gekauft.....
Das Problem, sie arbeitet 4 stunden pro Tag während der Elternzeit. Nun will ihr Arbeitgeber (sie ist Kinderkrankenschwester) das sie einen Tag Vormittags und einen Tag Nachmittags arbeitet. Sie findet das ganz schlimm, weil der Kleine so nicht zur Ruhe kommt. Das ist doch sowas wie Schichtdienst. Hat sie eine Chance sich dagegen zu währen. Für sie es schon sehr schlimm den Kleine bei der Tagesmutter zu lassen.
Ach so habe ich vergessen zu erwähnen der Mann ist zur Zeit auch noch pflegebedürftigt, frisch operiert am Bein, kann sich kaum bewegen! Wenn jemand einen Rat, immer her damit!

Kommentare

  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    ich habe dich mal verschoben in "sonstige Fragen"

    dir geht es darum, ob sie sich gegen schichtdienst wehren kann, also ob es da eine rechtliche Handhabe gibt? Oder verstehe ich das falsch?

    wie lange fällt denn der mann noch aus? Ist das was, was in 1, 2 monaten besser sein wird, so dass er die betreuung übernehmen kann?
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Es sieht wohl so aus das der Mann die Betreunung auch gar nicht übernehmen will. Ich sage ja sie hat es schwer.
    Die Frage ist, kann sie sich gegen Schichtdienst, während der Elternzeit wehren oder muss sie das so hinnehmen?
    Sie ist schon sehr verzweifelt und wäre am liebsten noch bei den Kleinen.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    § 15 Abs. 7 BerzGG sagt:



    Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen:

    1. Der Arbeitgeber beschäftigt, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer;

    2. das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als 6 Monate;

    3. die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit soll für mindestens 3 Monate auf einen Umfang zwischen 15 und 30 Wochenstunden verringert werden;

    4. dem Anspruch stehen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegen und

    5. der Anspruch wurde dem Arbeitgeber 8 Wochen oder, wenn die Verringerung unmittelbar nach der Geburt des Kindes oder nach der Mutterschutzfrist beginnen soll, 6 Wochen vor Beginn der Tätigkeit schriftlich mitgeteilt.

    Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der verringerten Arbeitszeit enthalten.

    Die gewünschte Verteilung der verringerten Arbeitszeit soll im Antrag angegeben werden.

    Falls der Arbeitgeber die beanspruchte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen will, muss er dies innerhalb von 4 Wochen mit schriftlicher Begründung tun.

    Der Arbeitnehmer kann, soweit der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit nicht oder nicht rechtzeitig zustimmt, Klage vor den Gerichten für Arbeitssachen erheben.


    Der AG muss dringende betriebliche Gründe vorbringen, wenn er gegen die wünsche des AN s bei der arbeitstundenverteilung sie einsetzen will. Das wird aber bei einem Krankenhaus wahrscheinlich gelingen,d a ist nunmal Schichtarbeit obligatorisch.... sie müsste klagen, und hätte dann nicht mal so große aussicht auf erfolg. Und ehrlich gesagt, wenn der mann dann nicht mehr krank zu hause liegt, würde jeder richter der welt sagen,d ass sich der mann kümmern soll! Da muss sich deine freundin durchsetzen..... ;-)
  • enkausticaenkaustica

    1,202

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Danke erstmal, dann kann ich ihr wohl nur seelische Unterstützung bieten!
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