Hallo,
meine Oma ist ja im Mai verstorben. Meine Mutter ist aber für ihre Konten unterschriftsberechtigt.
Heute wollte sie Auszüge holen (ging bisher problemlos) und es ging nicht. Am Schalter sagte die Angestellte dann, im Computer steht, Kontoinhaber verstorben, deshalb EC-Karte gesperrt.
Am Schalter kann sich meine Mutter Auszüge gben lassen, sie kann auch Überweisungen ausführen lassen.
Aber woher weiß die Spaßkatze, dass der Kontoinhaber verstorben ist? Wer meldet das denen? Kennt sich da jemand aus?
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Wurde evtl. von der Rentenkasse ein Rentenrückruf vorgenommen? D.h. die Rentenkasse hat Geld zurückgefordert? Das ist bei uns der häufigste Fall gewesen, wenn wir die Informationen von Dritten bekamen.
@mary77: I.d.R. darf man als Bevollmächtigter weiterhin über das Guthaben verfügen, solange kein Miterbe die Vollmacht widerruft. Ein neues Konto musste sie dann einrichten, damit IHR Geld auch auf IHR Konto geht (wg. Geldwäschegesetz). Ging vorher auch ihr Geld auf das Konto ihres Mannes ist das nicht rechtens. Wäre das vorher aufgefallen, hätte man das Konto vorher entweder auf beider Namen umstellen müssen oder sie hätte ein Eigenes eröffnen müssen.
Bei uns war/ist es auch nicht möglich ein "Einzel"konto auf die Ehefrau umzuschreiben. Wäre es ein gemeinsames Konto gewesen (= beide Kontoinhaber), hätte man den Ehemann im Sterbefall daraus löschen können.
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