Kuendigung zum Ende der Mutterschutzfrist

bearbeitet 20. 07. 2006, 14:09 in Babyprodukte
Hallo an alle

Mein Arbeitsvertrag ist bis 31.12.06 befristet. Bisher hatte ich eigentlich vor fuer die Zeit zwischen Ende des Mutterschutz und Ende des Vertrags Erziehungsurlaub zu beantragen. (Das waere dann fuer November und Dezember).

Jetzt hab ich grad einen Anruf von meinem Chef bekommen und der draengt quasi drauf dass ich meinen Vertrag zum Ende des Mutterschutz kuendigen soll, weil er sonst vom Personalbuero eine Sperre kriegt und die Stelle erst nach Ablauf meines Vertrags neu besetzten darf.

Nun zerbrech ich mir grad den Kopf darueber welche Nachteile mir wohl durch die Kuendigung entstehen.

Am liebsten wuerd ich ja sagen "Sch... drauf" und einfach bis Vertragsende warten. Aber bloederweise ist mein Chef auch der Betreuer meiner Diplomarbeit und wird diese im Dezember benoten.
Und da er mir waehrend der 3 jaehrigen Arbeitszeit oft sehr entgegengekommen ist wenn ich fuer Pruefungen lernen musste, hab ich schon irgendwie das Gefuehl dass ich ihm da jetzt auch entgegenkommen muss.

Nur muesste ich dazu erstmal wissen welche Nachteile mir wirklich entstehen koennen. Weil das konnte er mir natuerlich nicht sagen.
Werd zwar naechste Woche auch nochmal in der Personalabteilung nachfragen, weil ich ja eh nochmal rein muss um die Mutterschutzbescheinigung abzugeben, aber vielleicht kann mir ja von euch schon einer was zu dem Thema sagen ?

LG Claudia

Kommentare

  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Der Nachteil für dich ist, dass du wenn du gesetzlich versichert bist du dann keinen Anspruch mehr auf deine unentgeltliche weiterversicherung in der KK hast. Es sei denn du bekommst Arbeitslosengeld (dann zahlt das Arbeitsamt deine KK), Erziehungsgeld (Bescheinigung über Erziehungsgeld bei der KK einreichen) oder du kannst über deinen Mann in der gesetzlichen mitversichert werden.
  • coracora

    6,187

    bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    du bekommst eine sperre beim arbeitslosengeld, wenn du darauf eingehst ;-) Nach denen darfst du nichts tun, um den vertrag früher einzulösen, udn da du anrecht auf 2 monate Erziehungsurlaub hast...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Stimmt, das hatte ich vergessen, wenn du deinen Vertrag selbständig kündigst sperrt dir das Arbeitsamt für einen gewissen Zeitraum das Geld...
  • bearbeitet 30. 11. -1, 01:00
    Hmm, ich glaub Arbeitslosengeld bekomme ich als Student eh nicht. (Ich hab die letzten 3 Jahre nur Teilzeit gearbeitet).

    Bleibt als einziges die Krankenkasse. Am besten ich schreib die mal an und frag nach wie das so laeuft. Familienversicherung geht bei uns leider nicht, weil mein Mann privat versichert ist.

    Danke euch.
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